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Nr. 4 Der Radfahrer i7 Bundes-Krastsahrwartsamt. Bundeskraftfahrwart: Walter Huy, Dresden-N. 22, Moritzburger Straße 19. Tel. 57318. Sternfahrt nach Lichtentanne. Am 27. Mai (Pfingsten) findet für die Motorfahrer anläßlich des Jugendtages eine Sternfahrt nach Lichtentanne statt, und wollen sich alle Motorsportler für diesen Tag schon heute bereit halten. In Lichtentanne selbst findet eine Eeschicklichkeitsvrüsung für Kraftrad fahrer statt, welche bei genügender Beteiligung mit schönen Preisen gewertet wird. * Eine bisher wenig beachtete Bestimmung im neuen^Kraftfahrzeugsteuergesetz. Wichtig für alle Besitzer von Motorrädern oder Kraftwagen bis 1ü Steuer-?«. In Nummer 509 der „Deutschen Fahrrad- und Motorrad-Zeitung" vom 20. Januar aus S. 17 bis 19 hat der VDMH. den genauen Wort laut des neuen Kraftsahrzeugsteuergesetzes vom 21. Dezember 1927 ver öffentlicht. Der 8 20 dieses Gesetzes dient dem Ausgleich allzu grosser Härten und Ungerechtigkeiten und hat daher beson ders für Motorrad- und Kleinautobesitzer besondere Be deutung. Die Neue Leipziger Zeitung macht in dankenswerter Weise rechtzeitig auf die Auswirkungen dieser gesetzlichen Regelung auf merksam und führt darüber folgendes aus: Bei den Veröffentlichungen über die Auswirkungen des neuen Automobilsteuergesetzes ist häufig übersehen worden, datz im Gesetze eine Sonderregelung für diejenigen Kraftfahrzeuge unter 10 ?8, die vor dem 1. Avril 1928 zugclassen bzw. die einer vor dem 1. April 1928 zugelassenen Type angehören, vorgesehen ist. Die Gegenüberstellung der alten und der neuen Steuersätze ergab dann, datz wohl bei den Kraftfahrzeugen über 10 St.-k8 eine Ermäßigung festzustellen ist, da gegen die Fahrzeuge unter 10 St.-?8 mehr oder weniger von einer Steuererhöhung betroffen wurden. Es mutz daher ausdrücklich festge stellt werden, datz kein Fahrzeug in der Steuer teurer wird, als es bis her gewesen ist! Vielmehr ist bei allen Wagen und Rädern eine mehr oder minocr erhebliche Verbilligung festzustellen, soweit nicht der Aus druck „billig" im Zusammenhang mit der Automobilsteucr an und für sich reichlich deplaziert erscheint. Grundlegend für die Steuerberechnung ist, wie bekannt, das Hub volumen. Und zwar werden bei Krafträdern für 100 Kubikzentimeter je 8 M., bei Personenwagen für je 100 Kubikzentimeter Hubraum 12 M. in Ansatz gebracht. Hierzu kommt der außerordentliche Zuschlag als „Wegebauabgabe", der im Jahr 1928 zunächst 20 v. H„ im Jahr 1929 jedoch nur 15 v. H. betragen soll. Da die Stcuerformel stets ent scheidend für die Abmessungen der Motorfahrzeuge war und auch in Zukunft sein wird, da man sich bislang nicht um den Hubraum, son dern vielmehr um die bekannte St.-l'8-Formel gesorgt bat, liegt es bei vielen Fahrzeugen so, datz sie um wenige Kubikzentimeter die glatte „Hundertgrenze" übersteigen, infolgedessen in eine neue Steuer stufe kommen würden. Es trifft das, um nur ein Beispiel zu nennen, z. B. auf den kleinen Hanomag zu, der mit 502 Kubikzentimeter Hub volumen bislang zu den 2-k8-Fahrzeugen rechnete, in Zukunft aber in die 000 Kubikzentimeter-Gruppe kommen müßte, demnach einen Steuer grundbetrag von 72 Ai. gegen bisher 0t» Ai. erfordern würde. Unter Hinzurechnung der Wegcbauabgabc würden 86.40 M. gegen bisher 75 M. sich ergeben. Darin liegt eine unbeabsichtigte Härte, die auch der Gesetzgeber rechtzeitig erkannt hat, indem er bestimmte: „Weist ein Steuerpflichtiger nach, datz ein Kraftrad oder ein Personenkraftwagen von nicht mehr als 10-St.-1'8 bereits vor dem l. Avril 1928 nach den verkehrspolizcilichen Bestimmungen zugelassen war, oder datz er einer vor dem 1. April 1928 zugelassenen Type angehört, so ist bei der Berechnung der Steuer für das Fahrzeug kein höherer Jahressteuerbetrag als nach den bisherigen Vorschrif ten zugrunde zu legen." Damit sind alle Befürchtungen, die teilweise auftauchten, hinfällig geworden! Bekanntlich gilt der außerordentliche Zuschlag zum Wege bau nicht als „Steuer", es ist also bei dem Vergleich nicht der Gesamt betrag von der Steuer plus Wegebauabgabe beranzuziehen, sondern le diglich der Grundbetrag der Steuer, was für den Steuerpflichtigen den Vorteil mit sich bringt, datz er die inzwischen cingetretene Ermä ßigung der Wegebauabgabe von 25 auf 20 v. H. mit genießt. Würde man den Gesamtbetrag zugrunde legen, so würde z. B. ein 2-?8- Wagen, der bislang 75 Ak. kostete und nach der neuen Staffelung, auf 86.40 M. kommen würde, weiter mit 75 M. zu versteuern, während er in Wirklichkeit nur auf 72 M., also 3 M. weniger als bisher kommt, wenn man richtig rechnet: 600 Kubikzentimeter je 12 M. gleich 72 M. herabgesetzt auf 60 M. (alte Stufe) plus 20 v. H. gleich 12 M., also zusammen 72 M. Vergleichsweise sollen hier einige Steuersätze für d'ie verschiedenen Maschinenstärken genannt sein, um die Auswirkung dieser Zusatzvor schrift zu beweisen. Zum Beispiel kostet: Personenwagen: Steuer-?8. Hubraum in ecnn früher jetzt laut Staffel jetzt wirklich 2 bis 523,00 75.— 86.40 72.— 3 „ 785,40 113- 115.20 108.— 4 „ 1017,20 150.— I5S.4O 144.— 5 „ >309,- 188.— 201.60 180 — 0 „ 1570,80 225 — 230.40 216.- 7 „ 1832,60 263.— 273.60 252.— 8 „ 2091,40 300.— 302.40 288.— 9 „ 2156,20 338.— 345.60 324.— 10 „ 2618,- 375.— 388.80 360.- 11 „ 2879,80 450.— 417.60 417.60 12 „ 314 l,60 525.— 460.80 460.80 13 . 3403,40 600.— 504.— 504.— 14 „ 3665,20 675.— 532.80 532.80 15 „ 3927,- 750.- 576.- 576— > Krafträder: Hubraum in cma früher jetzt laut Staffel jetzt wirk!. Vicrtakt (I ?8.) 200 25.- steuerfrei Zweitakt (I V- „ ) 200 38.— steuerfrei Viertakt (1 „ ) 250 25.- 28.80 24.- Zweitakt (>'/-„) 250 38.- 28.80 28.80 Viertakt (I V- „ ) 350 38.- 38.40 36.- Zwcitakt (2 „ ) 350 50.- 38.40 38.40 Viertakt (2 „ ) 500 50.- 48.- 48- Viertakl (3 „ ) 750 75- 76 80 72.— Vicrtakt (4 „ ) 1000 100- 96.— 96- Viertakt (5 „ ) 1200 125 — 115.20 115.20 Es sind also sämtliche Fahrzeuge im Steuerbetrage billiger oe- worden. Ganz besonders macht sich das bei den starken Personenwa- gen und bei den Zweitakt-Motorrädern bemerkbar. Soweit die Steuerkarten vor dem 1. April ablaufen, ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob cs billiger ist, eine Steuerkarte aus die Dauer von zwei Monaten zu lösen, und nach dem 1. Avril eine neue Karte für das nächste Jahr zu den neuen billigen Sätzen, oder ob es richtiger ist, zunächst noch einmal eine Karte zum alten Satz für ein ganzes Jahr zu lösen. Da die Steucrkarte für zwei Monate ungefähr einen Vierteljahrsstcuerbetrag kostet, ist leicht zu errechnen, datz es bei Wagen über 11—12-St.-?8 und bei den ganz kleinen Motorrädern unbedingt lohnend und zu empfehlen ist, zunächst eine kurzfristige Steucrkarte zu lösen. Bei den Wagen von 10 bis 11-S1.-L8 abwärts und bei den mittleren und großen Rädern ist es einfacher und billiger, eine neue Karte zum allen Satz zu lösen. Wanderfahrt nach Eisenach. Wie bereits in Nummer 3 der Bundeszeitung bekanntgegeben wurde, findet an'den beiden Ostcrfeiertagen eine Wanderfahrt nach Eisenach statt. Der Start hierzu erfolgt am 1. Feiertag früh 5.45 Uhr in Leipzig am Mendebrunnen (auf dem Augustusvlatz). Die Kraftfahrer, die außerhalb Leipzigs wohnen und bereits nm Sonnabend in Leipzig eintresfen wollen, können, soweit es möglich ist, in Freiquarticrcn von Leipziger Kameraden untergebracht werde». Auch sind Einstellmöglichkeiten für die Kraftfahrzeuge vorhanden. Die jenigen Kameraden werden gebeten, dies möglichst recht bald dem Bundesgeschäftsführer Kurt Adler, Leipzig, Hainstr. 16, schriftlich an- Dundeskameraden! ->°s x^arum? vundesabzelcden Damit jeder siebt, datz ibr in einem N a d s p o r 1 v e r b a n d organisier« seid!