Suche löschen...
Dresdner Nachrichten : 18.03.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928-03-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-192803184
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19280318
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19280318
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1928
-
Monat
1928-03
- Tag 1928-03-18
-
Monat
1928-03
-
Jahr
1928
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 18.03.1928
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
irr. 1ZZ Sette r — «DtWdner NachrW«»'' — Sonnkotg. 1t. MSrz 192» verletze» würde vöer weil» er sich vder einen nahen Ange hörigen durch sein Zeugnis in die Gefahr einer strasrecht. lichen Veisvlgniig brachte. Von viele» Leite», und zwar auch vvn jurisiischeu Fachmännern, ivird zur Ansrvttung des Ueliclo des Vielschwöiens empföhlen, die obligatorische Eidesleistung überhaupt abzuschafse» n»d sie zu einer satul« talive» zu mach«», sie also in das Belieben de» Gericht» zu steilen. Es ist wirklich nicht einzulchen. weshalb z. V in einer Berhanülung, die bereits ohne die Zeugenaussagen durch anderivcilige Beweise die Schuld des Angeklagten klar herausgestelli hat. die Zeugen, die vielleicht nur Nebensäch. liclies zn bekunden habe», noch vereidigt werden sollen. Dazu kommt, dast bas Gericht wegen der ihm zustehenden absolut freien Bewcisivilrdignng überhaupt nicht krall Gesetze», wt« in Laienkreise» vielfach irrigerweise geglaubt wird, an «ine eidliche Aussage gebunden ist. Wen» auch zwei Zeugen eil», lich etwas aussagen, was da« Gericht nach bestem Wissen und Gewissen als objektiv unrichtig bewertet, so hat es trotz den beiden Gide» freie Hand, den Angeklagten sreizusprechem Freilich ivird das ansieroideutlich selten Vorkommen, da der Eid unter allen Beweismitteln eine besonders hervorragende Stellung cinniinmt. Das, aber in der Praxis manchmal geradezu eine zwingende Notwendigkeit vorliegt. eidlichen Aussagen keine Folge zu geben, zeigen die Fälle, in denen das Borhandensei» von regelrechten Meineiösbanden fest» gestellt wurde, deren Mitglieder geschäftsmäßig gegen Entgelt falsche Eide sch onren. Man wird es daher der Erfahrung und der Menschenkenntnis deS Richters getrost überlasse» können, zn bestimmen, ob im einzelnen Falle eine Eides leistung zu erfolge» hat oder nicht. Sine» Anklang an diese Auffassung enthüll ja auch bereits das gellende Gesetz in- so'ern, als es dem Gericht die Bollmacht erteilt, dir Ver eidigung eines „ans besonderen Gründen" verdächtigen Zeugen bis zum Abschluß der Vernehmung anszusetzen oder ganz zu unterlassen Der StrasrcchtSaiisschnß ist nicht so weit gegangen, sich den Standpunkt der faknltalive» Eidesleistung z» eigen zn machen, er hat aber Im Prinzip einer erheblichen E i n s ch r a n knug de s Eide s zngeslimmt. Es wird also nach den Beschlüssen des Ausschusses in Zukunft wenigstens das groteske Schauspiel aus den Gerichtssülcn verschwinden, dast in den erbärmlichsten 'Bagatellsachen die Eide mechanisch Iierunlergclcicrt werden. Wiederholt ist es schon vorgekom- men. das, das Gewissen »v» stark religiös empfindenden Men- scheu sich gegen die Eidesleistung in Bagatellsachen derartig cmpörle, das, sie lieber die gesetzliche Strafe für unberechtigte Zengnisverwcigernng ans sich nahmen. Für gröbere Straf, prozenc ivird man die Einschränkung der Eidesleistung in einer Vorschrift suchen müssen, die dem Gericht eine möglichst weitgehende Befugnis zur Abstandnahme von der Vereidi gung gibt, wenn der Tatbestand ohnedies genügend geklärt erscheint. Immer soll die Beeidigung dann unterbleiben, wenn Gericht. Staatsanwalt und Verteidiger damit einverstanden sind. Das Gericht »ins, aber unter Umständen in der Lage sein. a»ch gegen den Willen der Ttaalsanwallschaft und der Verteidigung die Eidesabnahme zu unterlassen. Die Ersetzung des VoreideS durch den Nach, eid ist eine weitere vom StrafrechtSansschuk beschlossene Mas,nähme, die mit besonderer Genugtuung begrübt werden mich. Auch der wah,hastige Zeuge siebt, wenn cr den Vor. eid geleistet hat. immer unter dem Banne einer gewissen Befangenheit: ihn quält die Furcht, das, er ohne böse» Willen etwas anssagen könnte, wodurch er Gekahr läuft, sich eine Anklage wegen Falscheides znzuzichen Dieser psychologische Nngstzustand trat drastisch bei einer der Zeuginnen im Krantz- Prvzeb hervor. Beim Nacheid dagegen kann der Zeuge keine Aussage ln aller Nnhe machen und sich dann vor der Eides leistung ebenfalls in Nnhe überlegen, ob und welche Acnderun- gen er noch anznbrlngen hat. Das natürliche Gefühl sträubt sich lerncr aufs äus,erste dagegen, dast ein Zeuge vorvereidigt werden mich, selbst wenn das Gericht die feste Ueberzeugung Hai. der Zeuge werde unter seinem Eide nicht die Wahrheit sagen. Wie oft steht einem Zeugen die Lüge gewissermaßen ans der Stirn geschrieben, »nd der Nichter ist trotzdem ge zwungen. ihm den Voreid abzunehmen, weil keiner der be sonderen gesetzlichen Grunde vorliegt, welche die Aussetzung der Beeidigung rechtfertigen würden. Erweist dann der In halt der Anssagen klar ihre» lügnerischen Inhalt, ko muß der Zeuge wegen Meineids vom Flecke weg verhaftet werden. TaS wird verhindert und einem Meineid vorgebengt. wenn der Nachcid allgemein cingessthrt und dadurch dem Nichter die Möglichkeit gegeben ivird. dem doppelzüngigen Zeugen ans Grund -er zunächst nncidlich gemachten Aussagen ge hörig ins Gewissen zn rede», so das, cr klein bclgibt und sich zur Wahrheit beguemt. Nicht übersehen werden darf bei einer Würdigung der in dieses Kapitel einschlägigen Gesichtspunkte, dast manche Falscheide ans schwere Geivisscnskonslikie znrttckzusührcn sind, die aus ethischen und daher nicht ohne weiteres verwerflichen Beweggründen hcrvorgchc». Man denke z. B. an den gar nicht allzu seltenen, auch bereits vielfach zum Gegenstände von novellistischer Verarbeitung gemachten Fall, dast ein in der Meinung der Welt als völlig unbescholten geltender An. geklagter I» einem Prozeß als Zeuge vernommen »nd so in die Zwangslage versetzt wird, unter seinem Eide auf die richterliche Frage znziigcbcn. das, er früher einmal eine ent- ehrende Vorstrafe erlitten hat für eine Handlung, die er bitter bereut und durch ein ehrenhaftes späteres Leben ge- sühnt hat. Wenn man sich vor Augen hält, wie stark kür einen in solche Bedrängnis geratenen Muttchen der Anreiz zu einer falschen Aussage ist, nm leinen Nus und lei» Au. sehen, lein eheliches »nd Familicnglück zu retten, dann wird man cS als einen im guten Sinne humanen Fortschritt emp- finden, der nichts mit dem sog-nannten HumanitätSdittel z» tun hat. dast der Ausschuss die Stellung der Frage nach den Vorstrafen nur insoweit zulasien will, als sie zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen unbedingt notwendig ist. Auster dem Nachcid »nd der Berminderung der Zahl der Eide bedarf cs noch der Wiedereinführung einer gröberen Feierlichkeit bei der Vollziehung des Schwuraktes, wie sie im Allslande durchgängig üblich ist. Zugleich mnst gefordert werden, dast der Richter seinen Hinweis ans die Helligkeit des Eides und ans die Folgen des Meineides von allem ge- fchäflsmästlgen Wesen entkleidet »nd mit höchster Eindring lichkeit der Individualität tedes Zenaen anpastt. Endlich ist im Zivilvrvzcst die völlige Beseitigung deS io- genannten Partcietdes eine unnmaängliche Not wendigkeit. weil gerade diese Quelle der Falicheide am stärk sten snrudelt. Es ist ein Unding, den Parteien im Ziollprozeß die Möglichkeit zu geben, dast der Kläger sich den vom Be klagten bestrittenen Anspruch in di« Tasche schwört oder dast sich der Ncklaate von der klägerttcheu Forderung durch Eid befreit. Im Sirafvrozrst ist es doch auch dem Angeklagten nicht gestattet, sich von der Anklage freizuschwören. Es ist daher anzuerkennen. dast der Strasrechtsansschnst auch In diese wunde Stelle der Eidesfrage die kritische Sonde ein» geführt hat. Der Parteleid mnst ans dem Zivilvrozest gänz. lich ansgemerzt und nur der Zciigcncid beibebalten werden: doch ist auch dieser, ebenso wie im Strafprozess, in allen Bagatellsachen anSzittchliesten. Alle derartigen Maßnahmen vereint werden sicher die Erreichung deö grasten etbttchen Zieles der Heiligung des Eides »m einen guten Schritt fördern. Zum Ausgleich für die Seltenheit des Eides Ist dann allerdings die Bestrafung der »«eidlichen Aussage in gewissem Umfange »»entbehrlich. Nach dieser Erkenntnis hat der AuSschust durch Annahme der Bestimmung gehandelt, dast mit Gefängnis bis z» drei Jahren bestraft wird wer als Zeuge oder Sachverständiger nneidlich falsch anSkagt. obwohl er von der zuständigen behördlichen Stelle auf die Strafbar keit falscher uneldllcher Aussagen hingemseken worden Ist. Und zuletzt, aber nicht am wenigsten: Tie sicherste Ver. anke^ung wird die Heiligkeit des Eides stet« in einer religiös, sittlichen Jugenderziehung finden. Beim Kamps um die Schule fällt daher auch diese Rücksicht mit ins Gewicht. Regierungserklärung am Montag. Gegen -le Sabotage am Vorprogramm. Keine verschieb««, b«S Wahllermintz hl» ,,« Herbst. ,rral>««el»u», untrer »«rit, >,i»uv»I vertt«. l7. ML». Die Quertreibereien -egen di« oidnungsmäßige Abwicklung de» Notvrogrammb, die auch in dieser Woche wieder sichtbar geworden sind, sind für die Ncichdregierung Anlab gewesen, noch einmal mit Entschieden- beit ihren Standpunkt zum Notoroaramm und zum bevor stehenden Ablauf der Retchsiagssekssvn zu präzisieren. Be« der Einbringung de» Ergänzungsetat» für >028, die am Mon tag oder Dienstag tm Reichstag erfolgen wird, wird, wie wir zuverlässig hören, di, NeickSregierung eine Erklärung zum Notprogramm abgeben In dieser Erklärung wird Ne noch einmal betonen, dast tbr Liandpunkt tn dieser Frage unverändert ttl. und dast sie nach wie vor grösstes Gewich tauf ralche Verabschiedung des Notprogramms legt. Im Reichstag sind tm übrigen Gerüchte tm Umlauf, nach denen Absichten und Aussichten bestehen sollen, da» Leben de» Reichstags doch noch bis tn den Herbst hinein zu ver längern. Verbreiter dieier an sich schon so wenig glauvhaiten Gerüchte, dast die seriöse Presie gor nicht darauf Vezug nehmen zu sollen glaub», sind vor allem dem Zentrum, den Demokraten und den Sozialdemokraten nahestehende par lamentarische kreise Wie wir dazu von authentischer Htell«. nämlich aus Reaiernnabkretten selbst böre«. wirb bar« an eine HiuauSzögeruug der Wahlen unter keine» Umständen gedacht. SS bkeib» also bei den Mat mahlen, und dem deutschen Volke wird mit dem Festhalten an diesem Termin ein etwa sechs Monate langer Wahlkamps erspart. Da» NetchSinnenmtnisterium ist bereit» dabei, Anweisungen an dt« Länderbehörden zur Vorbereitung der Neuwahlen htnauS- gehen zu lassen. Die Auswan-senlkchä-igung für Aelchs- mlnisker. >D r a b » m e k » u » g untrer Berliner L cd r t t t k » t» » n a.» Berlin, >7. März, von einem Berliner Blatte war heute berichtet worden, da» Relchskabinet« hätte sich mit einer Vor. läge belast!, die eine Erhöhung der AusivandSenttchädi. gung für Minister. Staatssekretäre und Ministerialdirektoren vorsehe. Demgegenüber wird von zuständiger Stelle erklärt, dast da» Kabinett eine Erhöhung in dem angegebenen M'ße von 4800 aus >2 000 Mark für Minister nicht vorzunehmen geö-nke. Anläßlich der PeioldungSerböbiinq sei zwar de- crvsihtigt gewesen, die Aufwandscnttchädigung sür Reichs, minister auf die Summe von 8000 Mark zu erhöben, die die preustischen Minister erhalten, aber das Kabinett habe von dieser Erhöhung wieder Abstand genommen. DaS gleiche gelte für die AufwandSentschädtgungen der ItaatSsekretä'-e. WaS die angeblichen Aufwandsentschädigungen kür Ministerialdirektoren betrifft, lo sei kestzusteüen. daß diese überhaupt keine Aufwandsentschädigungen erhalten. Die Amneslievorkaae vorläufig gescheitert. Berlin, 17. März. Im Nechtüauoschust entspann sich bei der Beratung der Amncstievorlage rin, Debatte darüber, ob und inwieweit auch die sogenannten .Fememörder" am- »estiert werden sollen Bon Zentrumslette wurde ein Antrag gestellt, alle »politischen Mörder" von der Amnestie anözu» schließen, ein Antrag, der auch von der Bayrischen Vvlks- partei unterstützt wurde. Dieser Antrag wurde von allen Parteien, mit Ausnahme der Deuischnattvnalen und Kopi. muntsten. angenommen. In der Gelamtadstimmnng stimmten für den tz l de» beadsichligirn Amneftiegrietzes jedoch nur noch dir Sozialdemokraten und dt« Kommunisten, sv das, dt, ganze Amnestie dadurch ins Wasser ge. fallen ist. Trotzdem soll versuch« werden, tn einer zweite» Lesung nochmals die Amnesliesrage zu klären. Die» ,vir§ am DIenatag geschehen. Die Aleiurenlnerhllfe im Reichstag angenommen. Berlin, 17. März. Auf der Tagesordnung de» Reich» tag» stecht die »weite Beratung der Vorlagen aus dkm N o t p r o g r a m m. dte den Sozialrentnern, den Ii, validen-, Angestellten, und KnappschaftSversicherten Aus. besserungen gewähren. Der Ausschuß bat den Vorlagen zu- gestimmt und legt dazu eine Entschliestung vor, tn der per. langt wird, dast den Sozialrentnern dt« Ausbesserung nicht durch entsprechende Kürzung der Filrfvrgeleistung verloren geh». Ad» karste» iSoz.i erklärt, seine Partei müsse dte Schult» für diese kärgliche Rentenansbesserung ablehnen. Die Ver antwortung hatten allein die Regierungsparteien zu tragen. - In der wetteren Debatte lehnt Abg. Döbrich sEhristl.-nal. Bauernpartei) den Gesetzentwurf ab. ES habe den Anschein, als ob die Landwirtschaft wiederum alles vorweg bewillige, ohne die Sicherheit zu haben, dast , h r auch nur das Aller»,o- wendigste bewilligt wird Die Ausschustbcschlüsse in der Ge. sriersleischsrage seien schon eine Verschlechterung de» N,u> Programms. — Die Vorlage wirb sodann tn zweiter und dritter Beratung in der AuSschustsassung angenommen. Es folgt die zweite Beratung deS vom AuSschust be antragten GesebeiilivursS, wonach die Krisennntcrftüßnng um wettere drei Monate ocrlängeri werden soll. Weiter wird die Negierung ersucht, dahin zu wirken, dast eine Ausdehnung der Krttciiunterstüvung aus andere NerusSgruppen zugclasse» wird, bei denen insvlge austergewöhnlichcr Ereignisse oder Umstände eine anhaltende schwere Arbeliskrise besteht. Abg. Karsten sSoz > bedauert dte Ablehnung der sozial, demokratischen Verbcsscrungüaitträgc im AuSschust. Der neue Reichstag werde hoffentlich dos »achhvlen, was dte jetzige Mehrheit vcrlämt hat. Der Redner beantragt eine Erhöhung der Kindergelder. Abg. Esser i.Z.» tritt für die Vorlagen ei» und bittet ui» Annahme der Ausschiisicittschllcbuiigcn. Abg. Döbrich sEßristl. Nat.-B. P.) lehnt die Vorlage» ab. Die vor gesehene» Erliöhuiigc» würde» die Last der Notleidenden noch verstärke». Abg. Ziegler lDcm.t wendet sich gegen dir Aus führungen de» Abg. Döbrich. Nach Ablehnung der sozialdemo kratischen und kommunistischen AendcrungSanträge werden die Vorlagen ln zweiter und dritter Lesung mit de» AuSschußeul- schllestungen angenommen. ES folgt die erste Beratung der Vorlage des Sozial politischen Ausschusses, wonach die Krtsenunter- stützung Uber den 81. März hinaus um drei Monate vcr- l änacrt werden soll. In einer Entschliestung wünscht der Aus- schust eine Ausdehnung der Krisenuntcrstübung aus wettere BcrufSgruppen tn NolstandSbezlrken. Abg. vrey iLoz.j empfiehlt eine Entschliestung. wonach die Dauer der Krisen- Unterstützung für die älteren Arbcttcr und Angestellten über 2K Wochen hinaus verlängert und die Leistung der Srisen- fllrsorge verbessert werden soll. (Bei Schluß dc» Blatte» dauert dt« Verhandlung kort.) vq.... , ' ' omreiii.tt Der brgSnzungselat im Reichsrat. Schlechte Aussichten für 1929. .1 qtt Im NeichSrat wurde der ErgänzungSctat für 1028 an genommen. desgleichen die Novelle zum Tabaksteuergesctz. Das Gesetz Uber die Errichtung der Deutschen Reittcnbankkredit- anstatt wurde von der Tagesordnung abgelebt und aus Mitt woch verschoben. Belm Pcrsvnalctat des Ergänzungs- Haushaltes wird die Stellenzahl lediglich beim NelchSenlschädl- gnngSamt mit Rücksicht auf das Kricgsschädenschlnßgesetz er- höht i»m 280 Köpfe) »nd bei der Nelchsabgabenvcrwaltung tn- folge der Uebernahme der thüringischen Landesverwaltnng inm 100 Stellen). Aenderung der Einstufung usw. sind nur in einzelnen Füllen vorgesehen. Dabei handelt ev sich l. um neue Einstusunaen. die im Besoldungsgesetz ausdrücklich vorgeschriebe« ober durch Einfügung von Aus- rücknngsstellen vorgesehen sind: 2 um Stellenzulagen, die im Besoldungsgesetz vorgesehen oder vom Neichstaa gewünscht sind, sowie 3. um Angleichungen in besonderen Fällen. End. sich werden kür einzelne Beamte ln repräsentativen Stellnn- gen DicnstauswandSgeider vorgesehen. Freie Be- amter-stesse» solle« in erster Linie entbehrlich werdenden Be, anttcn übertragen werden. Bei Ncneinstellnnpen solle» wie bisher in erster Linie Wartestandsbeamte. BersorgnnaS- anwä-ter und Schwerhekchädi-tte heran-'ezaacn werden. Diese Vorschläge haben die Billigung der Ausschüsse gesunden. In sachlicher Hinsicht enthält der EraänzungShauShalt neben den veränderten Sätzen kür die LianibcttionSschäden und der a»S dem Vorsahre wiederholten AustenhandelSgarantie von 171 Millionen da» Sozialprogramm »nd das HilsSprogramm sür die Landwirtschast. Der Dienst der LignidationSschäden erfordert für 1928 7.5 Mil. livnene mehr als bisher vorgesehen, für die nächsten Jahre je l> Millionen Mark. Im Sozialprogramm sind sür die Wcrkpensivnäre 8 Millionen neu eingesetzt, für dte Klein, rentner 25 Millionen mehr. Beide Positionen sind zunächst slir ein Jahr bestimmt, für die Zukunft wirb noch keine program- matische Erklärung abgegeben. Bei der Invalidenver sicherung handelt eS sich für 1028 um weitere 78 Millionen, tn den folgenden Jahren um llX) Millionen«. Beim Klein. Wohnungsbau sollen 10 Millionen einmalig für eine Kapitalerhöhung der Deutschen Bau- und vodenbank ver- wandt werben, wie daS tm Bankredltgesetz vom 7. März 1028 vorgesehen ist. Da» HilsSprogramm kür die Land wirtschaft ist la bekannt. Abgesehen von der besonderen Hilfe kür die ostpreustttche Landwirtschaft im NachtraashauS- halt sür 1027 ermächtiat der vorliegende Ergänzung-Haushalt lür 1028 die Reichsregierung, dte landwirtschaftliche Umschnl- düng einschliestltch de» Erwerbs von Grundstücken In der ZwanaSversteiaernng du-'ch Betetkiauna an einer Oraantta- tton gemeinschaftlich mit Ländern und Gemetndevrrbänben zu fördern. Endlich ist nach Erklärungen der ReichSreaiernna beabsichtig», kurzfristige Vorschüsse bi» znr Höbe von Ikil» Mil lionen Reichsmark an Institut« zu geben, welche Kredit« zur Umschuldung gewähren «nd dazu Anleihen aufnehmen wollen. Zahlenmäßig ergibt fich für de« ErgänznngShauSbal« folgende- Bild: Der SrgänznngShauShal« bewilligt 181.» Mil lionen nene AnSgabe«. Bo» biefen sollen 74 Millionen «ich» wieberkehrea. bei k8 Millionen bleibt die Frage der Wieder kehr offen, «ab bei 8k.» Millionen ist die Wiederkehr mit der Maßgabe vorgesehen, daß die ersorberltche Summe 1128 ans 111 Millionen steigt. Tie Deckung soll in der Hauptsache in der Mehreinuahme an Zölle« «« 180 Millionen «nb an Tabaksteuern «« 20 Millionen gesunden weiden. Diese Schätzungen gehen — von der Frage der beschleunigten Sin- ziehnng der Zigarettensteuer abgesehen — an die äußerste Grenze de» jetzt Möglichen heran. Dazu kommen Herab« setznngeu der Ausgaben um v^i Millionen und bt« Hinaus- schiebung der Ausgaben in Höhe von 4H Millionen ans da» Jahr 1082. Hiernach stellt sich nunmehr die Aussicht kür den Hauöhalt sür 192b, der schon ln wenigen Monaten vorbereitet werden muß. wie folgt dar: Mehrausgaben insvlge vvn Reparationen 208 Mil lionen. Erhöhung einiger anderer Ausgaben lInvalidenver- sickerung. Liquidationsschäden, landwirtschaftliche Bodenver- beiserungi 86 Millionen, fehlende einmalige Einnahmen iUeberschüsse. Münzgewinn, Rückzahlung eines Darlehen» vvn der Reichsbahn, nicht benötigte Reste), zusammen 485 Mil lionen, das sind zusammen 7«l Millionen. Anderseits Aus- gaben, die fortsaüen, in Höhe vvn 18t) Millionen, so daß ei« Fehlbetrag von 88t Millionen verbleibt. Selbst men» die vom Reiche gegebenen KletnwohnunaS- bankredtte in Höhe von 200 Millionen Reichsmark als ein malige Einnahme im Jahre 1020 zurückaeholt werden sollten, ist eine Deckung slir 88t) Millionen Reichsmark zurzeit nicht zn sehen. Das ist das schwere Problem, dessen Lösung zu suchen die große erste Aufgabe des neuen Reichstage» sein wird. Qb cS möglich sein wird, im Jahre 1020 alle im Haus halt für 1928 als wtedcrkchrend vorgesehenen Ausgaben neu zu bewilligen bzw. die folgenden Raten zu bewilligen oder auch nur daS Programm für l028 voll durchzuführen, er scheint hiernach als eine offene Frage. Namens der Aus schüsse beantragt der Berichterstatter sodann, dem Ergänznngs- Haushalt mit den vom RetchSrat beschlossenen Acndcrungcn zuzustimmen. Der ErgänzungSctat wird darauf angenommen. Ein weiterer Punkt der Tagesordnung betras einen Gesetzentwurf über Ausdehnung der Uittallverstchernng. Dte Regierungsvorlage enthält eine Ausdehnung der Unfall- Versicherung auf Feuerwehren. Krankenhäuser und sonstige Anstalten, die Personen zur Kur und Pflege aufnehmcn, Schaittpieliinternehmungen. Mnsikaussühriingcn und Licht, spielaiissührniigen usw. Ministerialdirektor Pützlch beantragt im Namen der sächsischen Regierung, die Ver- sichernngSpfttcht des künstlerischen Personals wieder herzu stellen. soweit der JahreSverbtenst des einzelnen 8100 RM. nicht, überschreitet. Dieser Antrag fand nicht die genügend« Unterstützung. Dagegen wurde ein Antrag Wllrttem« bergS angenommen, der wesentlich auf dasselbe hinaus- kommt und auch von dem Vertreter der RetchSregierung unterstützt wurde. Danach gelten als versicherungSvtttchttge Angestellte nicht Kapellmeister und Musiker und daS sonstige künstlerische Personal, e» sei denn, daß der JahreSarbeits- verdtenst 8100 NM. nicht übersteigt. Verfehlungen eines Landgerichksraks. Weimar, 10. März. Vom thüringischen Staatsmtniste. rtum ist gegen den LandgertchtSrat Dr. tur. Gärtner ein Dienststrafverfahren elngelettet worden. Gärtner wird zur Last gelegt, baß er bei einer Bank In Werdau mehrere verlust bringende Disferenzgetchäste getätigt habe und dann den Dtfserenzelnwanb erhoben habe, was für einen Richter für nicht tragbar gehalten wird. LandgertchtSrat Gärtner ist vorläufig seines Dienstes enthoben worben. Lim Scttuk gegen ^
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)