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für das Königliche Bezirksgericht zu Plauen, sowie für die Königlichen Gerichtsämter und Stadträthe zu Plauen, Pausa, Elsterberg, Schöneck und Mühltroff. 8ech8nEMMMr AnhrrMy. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Moritz Wieprecht in Plauen. t? Blatt erscheint wöchentlich viermal, und zwar Dienstags, Mittwochs, Donnerstags und Sonnabends. Jährlicher AbonnemenkSprei«, welcher pn«muo«n»llä» zu entrichten ist s ki Beziehung durch die Post 1 Tblr. 26 Ngr. — Annoncen, die bis Vormittag« lt Uhr eingehen, werden in die Tag« darauf erscheinende Nummer ausgenommen, später ein- M Annoncen finden in der nächstfolgenden Nummer Aufnahme. — Inserate werden mit 1 Ngr. für die gespaltene EorpuS-Zcilr berechnet. Einzeilige mit 2 Ngr. — Für die Mzen jtönigl. Gerichtsämter nnd Stadträthe, für welche der Voigtländische Anzeiger Amtsblatt ist, bestehen die Geschäftsstellen in Pausa bei Herrn Karl August Kretschmer, in Elsterberg bei Herrn F. W. Feustel, in Schöneck bei Herrn E. A. Hüttel 8«a., in Mühltroff bei Herrn Lhausseegelder-Einnehmer Holzmüller. Donnerstag. .N I II 7. September 1865. Zeitungen. 8 a ch s e n. iTir Versammlung der sächsisch en Gewerbevereine. In Chcm- R uzten am 3., 4. und 5. September 82 Abgeordnete von 4 7 sächsischen Itwerbev er einen. Vorsitzender: Rewitzer von Chemnitz, dessen Stell- »mler I>r. Rentzsch aus Dresden; Schriftführer: Bürgermeister Freytag aus Ins, Jngenienr Uhiand aus Mitweida, Ur. Dietzel aus Zittau und Secretär «xat aus Chemnitz. Glauchau und Plauen hatten einen Antrag über Iwerbegerichte eingebracht, über welchen zuerst, nachdem Bürgermeister Liier von Chemnitz die Versammlung begrüßt hatte, verhandelt wurde. Der Luz ging dahin: „Die Staatsregierung möchte der nächsten Ständeversamm- Iz cm neues Gesetz über Gewerbegerichte unterbreiten. Abg. Kirbach aus lauen beantragte hierzu noch: „Gegen Entscheidung der Gewerbegerichte findet In Appellation statt." Meerane und Glauchau beantragen noch zur Er- i!emig der Competenz (Befugniß) der Gewerbegerechte: „In dem vorzulegenden Mnlwurfe möge die Staatsregierung die Competenz der Gemerbegerichte mn erweitern, daß sie privatrechtliche Streitigkeiten, die aus dem Arbeits- iiLehrvertrage herrühren, zu entscheiden haben a) ohne Einschränkung bezüglich i streitigen Summe, wenn beide Parteien daraus antragen und l>) bis zur khe von 200 Thlr. auf Antrag des Klägers." Vorstehende Anträge wurden wnM) gegen 7 Stimmen angenommen. — Hierauf Berathung über Ab- wlt d. des Gewerbegesetzes, wobei Abg. Kirbach aus Plauen den Antrag k:: „Anstatt des Abschn. b. des sächsischen Gewerbegesetzes den gleichen Ab- uiit des weimar'schen Gewerbegesetzes zu substituiren, außerdem aber die Millimung in H. 115o. des Gewerbegesetzes, wornach Mitglieder einer Innung pn als solche zur Gewerbekammer stimmberechtigt und wählbar sind, auf- hrken." Auch dieser Antrag wird gegen 2 Stimmen angenommen. — rlum Berathung über W. 3 und 4 des Gewerbegesetzes, die das 2l. Lebens- ir als Mündigkeitsjahr bezeichnen, während zur Betreibung eines selbstständigen Merkes das 24. gefordert wird. Meerane beantragt wegen dieser Ungleich- tt, daß zur selbstständigen Gewerbebetreibung auch nur ein Alter von 2l pensjahrcn erforderlich sein solle. Dieser Antrag wurde gegen 10 Stimmen Mmmen. — Ferner stellen Chemnitz und Kamenz die Frage, auf welche stise die Thätigkeit der Gewerbevereine zu erhöhen sei. Hierzu will Kamenz cn cngern Verband derselben angebahnt, Wolkenstein ein Organ für dieselben kliindet wissen. In der weiter geführten Debatte beantragt Kirbach aus Mn, die Staatsregierung möge die Unterstellung der Gewelbevereine unter st Vereinsgesetz zunächst durch Verordnung, später durch Gesetz beseitigen. Kießlich werben sämmtliche 3 Anträge von Kirbach, Kamenz und Wolkenstein M 2 Stimmen angenommen. — Nicht minder hatte der Chemnitzer Hand- ^kerverein beantragt, mit allen Mitteln dahin zu wirken, daß dae deutsche Filzigkeit eingeführt werde. Auch dieser Antrag wurde einstimmig angenommen, die ein Antrag des Abg. von Adorf, des Inhalts: „Befugmß zum Aufenthalt b Wohnsitz verleiht an sich nicht Heimaths- und Bürgerrecht, jedoch wird daS liinaihsrecht erlangt durch drei- oder fünfjährigen tadellosen Aufenthalt," mit > zegen 8 Stimmen Annahme fand. — Ferner hatten Meerane unv Schwarzen- rg den Antrag gestellt, „die Negierung um Einführung des Schulzwanges in v Sonntagsschulen zu ersuchen." Glashütte ist dagegen, weil aufgezwungene ^ung keinen Werth habe. (So hat auch die Elementar-Schulbllvung keinen Werth!!) Plauen ist dafür, da durch die Sonntagsschulen der Ueberzang von der Schule zur Lehrzeit ausgeglichen wird und diese Anstalten vorzüglich in sittlicher Beziehung als Gegengewicht der Freiheit von großem Werthe seien. (Sehr richtig!) Glauchau, Hartha, Meerane für, Zwickau gegen Schulzwang. Schließlich wird der Antrag auf Einführung des Schulzwanges für SonntagS- schulen mit 26 gegen l8 Stimmen abgelehnt. — Der Antrag von Kamenz, eine Petition an die Staatsreglerung um gänzliche Beseitigung des Ha usirhandels zu richten, faub mit 27 gegen 16 Stimmen Annahme. — Die Schlußanträge 1) von Dresden, nach welchem der Handwerkerverein mit Ausführung der gefaßten Beschlüsse beauftragt, 2) von Döbeln, wornach im nächsten Jahre wieder eine Versammlung der Gewerbevereine in Döbeln gehalten werden und 3) die Protokolle gedruckt und vertheilt werden sollen, fanden An nahme. — Schluß der Versammlung. Plauen, den 6. September 1865. Von Herrn Gutsbesitzer Hager in Bösenbrunn ist uns eine lO'/z Zoll lange, 2 Pfund 1^ Loth schwere Gurke übergeben worden, während derselbe eine 19 Zoll lange, zu Saamen bestimmt, noch zu Hause hat. Ein neuer Beweis, daß auch in unserem oberen Voigt- lande schöne Früchte gebaut werden. Der König von Preußen hat dem alten biedern Cantor Leuschner in Eythra bei Leipzig in Anbetracht, daß derselbe vor mehr als 50 Jahren 13 versprengten Lützowern durch Verbergen im Gehölz zwischen Zwenkau und Eythra bas Leben rettete, ein Gnadengeschenk von 100 Thalern durch die diesseitige Gesandtschaft übermitteln lassen. Ern Gutsbesitzer in Polen hatte dem auf seinem Dache horstenden Storche ein stählernes Halsband mit auf den Weg gegeben, auf welchem in lateinischer Sprache die Worte gravirt waren: „Polen grüßt die Heimath der Störche." Als der Storch im nächsten Frühjahr wieberkehrte, trug er anstatt des stählernen Halsbandes ein goldenes, auf dem gleichfalls in lateinischer Sprache die Worte standen: „Indien grüßt Polen." Der Gutsbesitzer nahm dem Storch das Halsband ab und versah ihn im Herbste mit einem silbernen, auf welchem die nordische Heimath desselben näher angegeben war, mit der Bitte, eine gleiche Mittheilung zurückzusenoen. Mit Spannung sah man dem Frühjahr entgegen; aber der Storch kam nicht wieder. Möglich, daß sein ungewohnter Halsschmuck die Beutelust eines aufmerksamen Jägers gereizt und seinen Tod herbeigefüyrl hat. L n i e r n. München, 4. Sept. Staatsminister Frhr. v. Beust, welcher seine Badecur in Gastein abgekürzt hat, wird heute Abend hier eintreffen, um die Conferenzen mit Herrn v. d. Pfordten zu erneuern. Zu demselben Zweck ist der k. sächs. BunoestagSgesanbte bereits hier eingetroffen. 0 e il § « r L i >ch. Wien, 3. Septbr. Was den Dingen, die sich jetzt in und mit Sieben bürgen vordereiten, eine so überaus hohe Bedeutung verleiht, ist der Umstand, daß dort eventuell der Gesammtreichsrath ins Grab gelegt wird. Der Ge- sammtreichsrath, derjenige Reichsrath, welcher kraft seines verfassungsmäßigen Rechts, die allen Königreichen und Ländern gemeinsamen Angelegenheiten zu behandeln, competent ist (Worte der kaiserlichen Thronrede vom Jahr 1864), existlrte erst seit dem Augenblick, wo die Abgeordneten Siebenbürgens in ihm ihren Sitz einnahmen; in demselben Augenblick, wo Siebenbürgen seine Ver treter nicht mehr nach Wien, sondern nach Pesth sendet, hat er aufgehört zu