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7«. Jahrgang, w 211 Doaaarakag, >. Mai ISA Gegründet 18S8 Dradlanlchrift! »achricht«, Dr«»»,». 8»rnIpr»ch»r.Samm«I»umm«> SV S41. Nur für NachtgrlprSchrr S0 011. o«m 1. dt, l». Mat N»20 d«t litylich »w»im^ts»r JuNrllun, lr»t Kau, l.SO Mark. SßAUZL' vv6l)Ul)k P,ftb,»ug»pr«t» tür Mona^M^u^Mar» ^n^PoNzuNellungsnedüdr. Dt, Nni»tg»n w«rd«n noch Saldmard d»r»chn««! dt» »mloalltg« 30 mm dr»U« Mzeigm^reik: «rriN. L a»8»rdald Wo Pia. vfi«rl»n»«dltl»r >0 Vs«. Aus«. Auttrita» c»ci»n Vorausd»»al>l. Schrtftletlun, und LauplgeichcktwIIÄI, «art»»Ilr»!,» SS »2. Druckt u. Drrtaq von vt^rlch 0 N««ch«r»I tu Dr«»d»u. Pofticheck-Konto 1OSS Dr«»d««. Nachdruck, nur mit d»utltch»r vu»U»nanqad» >>Dr»»dn»r Nachr.- «ilüMq llnvrrlnnoir SchrolSii», w-rd-n n,ch> nuldewadrl. Sturmlauf der Linken gegen Dr. Luther. Künstliche Empörung über den Vollzug der Alaggenverordnung. Einigungsbeslrebungen ln England bisher erfolglos.-Die Ais-Delegierlen aus dem Wege nach Udjda. — Die „Norge" in Dadsv. Worllaul -er Alaggenverordnung. Berlin, 6. Mai. Die vom Reichspräsidenten am 5. M. erlasscn-e, vom Reichskanzler gcgengezeichnete 2. Verordnung über Die deutsche flagge wird in der nächsten Nummer des Reichsgesetzblattes verkündet werden. Sie bat folgenden Wortsaat: Die Verordnung Uber die deutschen flaggen vom 11. April 1921 (Reichsgesetzblatt Seit« 483> wird wie folgt geändert: 1. Im Abschnitt I erhält die Nr. lO folgende Fassung: Dienstslagge der übrigen ReichSbehördcn zur See: „Die Handelsflagge, daraus, etwas nach der Stange bin verschoben, in den schwarzen und rote» Streifen je bis zu einem Fünftel übergrelfcnd, der NeichSschild, den Adler nach der Stange gewendet. Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggcntuches ist 2 zu 3." 2. Im Abschnitt IV erhält Absatz 2 folgenden neuen Sab: „2. Die aesandtschastlichen und konsularischen Behörde« an anbcrcnropäischen Plätzen und an solchen europäische« Plätzen, die von Seehandelsschiffen angelansen werden, führe» außerdem die Handelsflagge." lW. T. R.i Zentrum und Demokraten gegen ihre Minister. Der Partciterror als Krisenmachex. Berlin, 6. Mai. Die vom Reichspräsidenten v. Hindenburg gestern abend gegen 7 Uhr Unterzeichnete nnd nunmehr er lassene Flaggenverordnung bedeutet gegenüber dem ursprüng lich vorgesehenen eine Konzession an die Parteien, die ihr schwarz-rot-goldeneS Symbol durch die Nachbarschaft der schwarz-wetß-roten Flagge gefährdet sehen. In der ursprüng lich geplanten Verordnung sollte die Handelsflagge bei allen ausländischen Vertretungen, also auch h,en europäischen, neben die offizielle Flagge der Rcichsbehvrden gesetzt werden. Die Konzession befriedigt natürlich die Linksparteien keineswegs. Man ist eher geneigt, die neue Verordnung als eine Ver schlechterung anzusehen. Die Unterzeichnung erfolgte nach einer Besprechung des interfraktionellen Ausschusses der Regie rungskoalition, an der außer dem Reichskanzler und dem Reichsanhenminister fast das ganze Kabinett teilnahm. Eine formelle Einigung wurde in dieser Besprechung nicht erzielt. Die Regierung hielt einmütig an ihrer Anpassung fest. In der vorausgeganqencn Aussprache hatte der Reichs außenminister in ausführlichen Darlegungen auf die Not wendigkeit hingewiesen, dem immer wiederkehrenden Flaggen zwist in den deutschen Kolonien des Auslairdes in Zukunft vorzubeugcn. Tic Vertreter des Zentrums und der demo kratischen Fraktion wiederholten ihre Bedenken. Rcichsfnftiz, minister Marx «nd Reichsanßenmiuifter Bra««s standen ebenso fest znm Kabinettsbcschlnß. wie die demokratische« Minister Dr. Külz und Dr. Reinhold. Die Deutsche Volks partei und die Bayrische Volkspartci teilten die Ein wendungen und Bedenken der Demokraten und des Zentrums gegen den Flaggenerlaß nicht. Die Regierung, so sagt die „Täal. Rundschau", hätte recht daran getan, auf ihrem Schritt zu beharren. Sie mußte cs ablehnen, sich durch das Aufgebot des Reichsbanners Schivarz-Rot-Gold in ihren Beschlüssen be einflussen zu lassen. Es handelte sich um eine Zweckmäßig- keitssrage und eine Frage des deutschen Ansehens im Aus lande. Mit Parteipolitik sollte man eine solche Angclegenheit nicht verauicken. Zur Entrüstung liegt auch nicht der geringste Grund vor, da die Handelsflagge .in der Ncichsverfassung ebenso fest verankert iß. wie die Reichsfarbcn schmarz-rot-gold. Den Anhängern von Schwarz-Reiß-Rot wird insofern ein Zu geständnis zuaemutet. als auch die schnmrz-weiß-rote Dienst- flagge der Reichsbehörden zur See, die bisher nur den Reichs- kdler führte, in Zükunft mit der schwarz-rot-goldenen Gösch Darmstadt, 8. Mai. Nachdem bereits am Mittwoch in zahlreichen Ansschnßsitzungen die diesjährige Tagung des Deutschen LandwirtschafiSratS vorbereitet morden war. nahm heute bei außerordentlich zahlreicher Beteiligung und in An wesenheit der Vertreter der Reichs- und Staatsbehörden sowie -er landwirtschaftlichen nnd befreundeten Verbände die 8«. Vollversammlung des Deutschen Landwirtschastsrates ibrcn Anfang. Die stattliche Versammlung wurde von dem Prä- sidenten -es Sandwirtschaftsrats, Dr. BrandeS-Althoff, er öffnet. Der Redner stellte fest, daß der hessische Bezirk zu den ausgesprochenen Notstandsgebieten gehört. Auf das hessische Sand fallen aber auch die im Verhältnis zur Fläche grüßten Besatzungslasten unter allen deutschen Ländern. Auch di« Abmachungen von Locarno haben daran nichts Wesent liches ändern können. Hoffentlich gelingt es recht bald, die Besatzungsverhältnisse von Grund aus erträglicher zu gestalten. Der Präsident gedachte bann, während di« Anwesenden sich erhoben, des Ablebens zweier ehemaliger Mitglieder des Landwirtschaftsrats. dcS Amtsrats Dieckmnan sHamburg) »nd -es Ockonomierats Lauenstet» (Lübecks, sowie des ver schiedenen Präsidenten van der Borght, dem die deutsche Land wirtschaft zn großem Danke verpflichtet sei. Der Redner Ve- versehcn werden soll. Wenn diese Aenderung ohne Wieder- spruch hingenommen wird, so wird den Parteien der Wei marer Koalition zu empfehlen sein, dieselbe Zurückhaltung gegenüber der Flaggenverordnung zu üben. Das fällt jedoch den Parteien der Weimarer Koalition nickt ein. Im „V. T." bezeichnet der Neichstagsabgeordnete Dr. Haas den Gedanken, daß die ausländischen Vertretungen des Deutschen Reiches neben der schwarz-rot-goldenen Nationalflagge die schwarz-weitz-rote Handelsflagge mit der schwarz-rot-goldenen Gösch zeigen sollen, als mit der Würde der Republik nicht vereinbar. Theodor Wolfs bezeichnet die Flaggenvcrordnung als eine große Dummheit. Bet der gestrigen Netchsbonnepdemonstration auf dem Gendarmen markt wurde, als der Zentr u m sabgeordnete Dr. Krohne, der Vorsitzende der Windthorstbünde. Mitteiltc, daß die Flaggenverordnung unterzeichnet sei, „Nieder mit Hindenburg" gerufen, und als der sozialdemokratische Reichs- tagsabgeordnete Sänger sagte, daß Reichspräsident v. Htnden- burg den Eid auf die schwarz-rot-goldene Fahne n»d die Souveränität des deutschen Volkes abgelegt habe, erklangen Rufe wie „Eidbrecher! Nieder mit der Regierung!" usw. Bet der gestrigen Abstimmung der Zentrumssraktion des Reichstages zu der Verordnung enthielten sich die beiden an wesenden Zentru.msminister, Marx, der neue Vorsitzende der Partei, und Brauns der Abstimmung. Der Beschluß des Zentrum» soll mit ganz überwiegender Mehrheit gefaßt ivorden sein. DaS „B. T." will übrigens wissen, daß in der Fraktion der Deutschen Volkspartei eine „verhältnismäßig ungünstige Stimmung" wegen des Flaggenerlafles bestanden und daß man den Zeitpunkt der Herausgabe der Verordnung als ungeeignet erklärt habe. Die sozialdemokratische Reichs tagsfraktion schickt heute als Redner zu der Fürstenabfindung den Abgeordneten Scheidemann vor, der bei dieser Ge legenheit auch die Flaggenfrage behandeln wird. In demo kratischen Kreisen wird die Angelegenheit zum Anlaß zu einem Sturmlanf gegen den Reichskanzler Dr. Luther genommen. Man behauptet, daß Dr. Luther jedes politische Fingerspitzengefühl gefehlt habe, als er im letzten Augen blick eine derartige Aktion etngeleitet habe, ohne sich mit den Regierungsparteien in Verbindung zu setzen. Gewiß habe sich der Reichspräsident v. Hindenburg von dem Ge danken leiten lassen, es könne eine Art Versöhnung in der Flaggenfrage herbeigeführt werden. Die Art «nd Weise aber, wie Dr. Lpther ans dem Wege der Ueberrnmpclung diesen Versuch in die Wege geleitet habe, sei nicht nur von voraherei» znm Scheiter« vernrteilt, sonder« habe anch znm Brach -mische« Regier«»- «nd zwei Regierungsparteien führe« müsse«. Es ist klar, weshalb Dr. Luther znm Sünbenbock gemacht werden soll. DaS Kabinett Luther sollte gestürzt werde», »m einer neuen Regierung mit de« Sozial demokraten Platz z« machen. Das ZentrumSorgan, die „Germania", spricht davon, daß Luther den Parteipolitikern seine Verachtung bewiesen habe. Obwohl bekannt gewesen sei, baß Zentrum und Demokraten, also zwei von den vier die MinderheitSrcgiernng stützenden Parteien, die neue Ord nung einmütig verwerfen, wird sie dennoch erlassen. DaS sei eine Kraftprobe ans die Lammesgeduld des Zen trums. Die „Germania" verschwetqt dabei vollständig, daß diese Kraftprobe ans di« LommcSgednld des Zentrums der »cngewählte Vorsitzende der Zentrnmspartei, Marx, sowie ei« ,fo hervorragendes Mitglied wie Brauns mitgemacht habcü. ferner zwei prominente Mitglieder der Demokrati sche« Partei. Dr. Külz «nd Dr. Reinhold. Mit Stillschweigen wird über die Tatsache htnweggegangen, baß Luther doch nicht der allein verantwortliche Reichsminister ist. sondern daß sich die Verantwortung auf beinahe ein Dutzend Reichsmtntster verteilt. grüßte dann -ie zahlreichen Ehrengäste, besonders den Retchs- crnährurigsministcr Dr. Haslinde, den Präsidenten der Nentenbank Dr. Lentze und die Vertreter der großen Ver bände aus Industrie, Landwirtschaft, Handel und Gewerbe. Die Ais-Delegierlen unterwegs nach U-i-a. lD u r ch F u n k s p r u ch.i Paris, 0. Mai. Wie Havas aus Udida meldet, werden die Nifdelegicrten heute, Donnerstag, S Uhr. in Udida sein. Sie führen keine Kriegsgefangenen mit sich. Im Gegensatz hierzu meldet der Berichterstatter des „Matin" aus Udjda, baß der französische Dämpfer „Hamelin" mit SO französischen Kriegsgefangenen im Laufe der Nacht in Namours eintresfe» werde. Bei ihrer Landung weigerten sich Äser kan und Hadbn. wie Havas weiter berichtet, irgendeine Erklärung abzugeben. Sie beschränkten sich darauf, zu sagen: ES geht alles gut. ES scheint, daß man in französischen und spa. Nischen Konferenzkreisen mit der Möglichkeit des Abbruchs der Verhandlungen rechnet, da die französische und die spanische Delegation gestern abend 10 Uhr zu einer Beratung zusammerigetreten sind. Der Flug -er ..Norge". Ba-SS, 8. Mai. DaS Luftschiff „Nvrge" ist heute früh um I X UHr hier ei «--ei raffen Und hat am Mast KMemacht. Das Grundrechk-er treten Meinungsäuberung Von Oberverwaltungsgerichtsrat a. D. Dr. Wittmaack. Der bayrische Minister Held hat sich vor kurzem in Regensburg in einer Versammlung der Bayrischen Volks partei, der er angehört, scharf gegen die Außenpolitik Strese- manus gewendet, welche man mit Ersüllungs- und Locarno politik zu bezeichnen pflegt. Er bat damit di« Ansichten vieler Angehöriger Srr Rechtsparteien zum Ausdruck ge bracht. Wegen dieser Rede ist ihm von der Gegenseite der Vorwurf gemacht worden, er habe nicht nur politisch unklug gehandelt, sondern damit auch seine Pflichten als Minister verletzt. Dieser letztere Borwurf ist jedenfalls unberechtigt. Gewiß gehört die Außenpolitik nach der Verfassung und nach der Natur der Dinge zur aus schließlichen Zuständigkeit des Reiches. Sie ist also nicht Sache der Landesminister. Würde der Minister Held die Rede im Bayrischen Landtage gehalten haben, so würde er also damit in die Zuständigkeit des Reichsanßen- ministers eingegrisfen haben, — es sei denn, daß dort die bay rische Regierung darüber Auskunft zu geben hatte, weiche Stellung sie zu diesen außerpolitischen Fragen im Reichsraie und bei den Konferenzen der Landesminister in Berlin ein genommen habe. Mit der Ausübung dieser Rechte erschöpft sich die Zuständigkeit der Landesregierungen auf dem Ge biete der Außenpolitik. Im vorliegenden Falle handelte es sich aber um keine amtliche Rede des Ministers, sondern nur um eine Versammlung der Bäurischen Bolks- Partei, deren Führer Dr. Held ist. Gerade in einem par lamentarisch regierten Staate kann es unmöglich einem Minister verwehrt sein, die Ansichten, auf Grund deren seine Partei ihn in die Regierung entsendet hat. auch dann noch auszusprcchcn, nachdem er Minister wurde. Daran wird auch dadurch nichts geändert, baß die Minister Beamte sind nnd dadurch gewisse Rücksichten zn nehmen haben. Maßgebend für die Beantwortung der Frage, inwieweit auch die Beamten das Recht der freien Meinungsäuße rung haben, ist Art. 118 Abs. 1 der Reichsversasiung. Wie fast bei allen sonstigen Bestimmungen der Weimarer Ver fassung herrscht auch über die Auslegung dieses Artikels Streit. Er gemährt jedem Deutschen „Das Recht inner halb der Schranken der allgemeine» Gesetze seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck. Bild oder in sonstiger Weise frei zu äußern." lieber die Auslegung dieses Grundrechts- satzes liegen drei höchstrichterliche Entscheidungen vor, die einander widersprechen oder jedenfalls schwer miteinander i» Einklang zu bringen sind. Zunächst hat das preußisch e Oberverwaltungsgericht in einem tm 77. Band iS. 514j der amtlichen Sammlung abgedruckten Urteil ent schieden, daß in Art. 118 Abs. 1 der R.-B. unter den die Meinungsfreiheit beschränkenden „allgemeinen Gesetzen" alle Gesetze schlechthin zu verstehen seien. Denn das Wort „all gemein" sei hier nur durch ein Versehen des Redak tion S a n s s ch u s s e s stehen geblieben. Es müsse deshalb für die Auslegung überhaupt außer Betracht bleiben. In dem Dtsziplinarfall, um welchen es sich in dieser Ent scheidung handelte, war seitens eines Beamten geltend ge macht worden, daß nach Art. 118 nur noch die Schranken der allgemeinen Gesetze in Geltung geblieben, dagegen alle sonderrechtlichcn Schranken, also auch die disziplinarrecht lichen, aufgehoben seien. Diese Ansicht hat das preu ßische Oberverwaltungsgericht abgelehnt und entschieden, daß das Beamtenrecht, das den Beamten die Pflickt auferlegt, ihre Ansichten in einer ihrem Stande angemessenen Form zu äußern, durch Art. 118 nicht aufgehoben sei. Zu einer grundsätzlich anderen Auslegung des Art. 1l8 ist der 1. Strafsenat des preußischen Kammer gerichts in einer in Nr. 7 des „Zeitungsverlags" von 1928 wiedergegebencn Entscheidung gelangt. Hier handelte es sich nm die Frage, ob Bestimmungen des preußischen Presse gesetzes als allgemeine Gesetze im Sinne von Art. 113 an- zuschen seien oder nicht. Im Gegensatz zum preußische» Oberverwaltungsgericht geht das Kammergericht in dieser Entscheidung davon aus, daß das Recht der freien Meinungs äußerung gemäß Art 118 R.-B. nur durch allgemeine Gesetze, also nickt durch Gesetze schlechthin, eingeschränkt wer den könne. Das Kammcrgcricht scheint dabet unter „allge meinen Gesetzen", wie dies anch sonst tm Schrifttum geschieht, Gesetze zu verstehen, welche für alle Deutschen gelten. Die betreffenden Bestimmungen des preußischen Pressegesetzes seien solche „allgemeinen Gesetze". Schließlich ist die Rechtsfrage, welcher die Entscheidung des Kammergerichts zugrunde lag, auch noch durch ein Urteil des Reichsgerichts vom 24. März 1928 entschieden wor den. über welches im „Zettungsverlag" Nr. 39 von 1925 be richtet wird. DaS Reichsgericht kommt zu dem gleichen Er gebnis wie das Kammergericht, jedoch auf Grund folgender abweichender Erwägungen: Die Vorschriften des preußische» Pressegesetzes verböten nicht Kundgebungen bestimmten Inhalts überhaupt, sondern nur die Benutzung bestimmter Mittel der Veröffentlichung, wie des öffentlichen-Anschlags nnd der Flugzettelvertetlung. Die genannten Bestimmungen beschränkten deshalb das Recht der freien Meinungsäußerung nicht inhaltlich, sondern nur der Form nach. Sie seien deshalb auch dem Art. 118 der R.-B. gegenüber rechtöwtrksam geblieben. Endlich wird vom Ministerialrat Dr. Säntzschel im Archiv des öffentlichen Recht» «b. 10 G. S« wr »i« «US- Tagung -es Deutschen Landwirkschaflsrales. I iüigner Drahtberich« der «Dresdner N >., ck> r , ck> I r