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7l8 Frhr. «. Beust Demutb und Ge- Sachsen. Die vorläufigen Schätzungen aller Realrechte in Sachsen belaufen sich auf 880,000 Thlr. Die Fleischergerechtigkeiten sind darunter mit 440,000 Thlr., die Bäcker mit 172,000 Thlr., die Schuhmacher mit 105,000 Thlr., die Barbiere mit 122,000 Thlr., Kramer und Küchler mit 39,000 Thlr., die Tischler mit 6000 Thlr. betheiligt. Die Stadt Leipzig hat ohnge- fähr 126,000 Thlr. für Ablösung solcher Realrechte zu zahlen, und zwar für 33 Bäckergerechtsame (zu 2000 Thlr.) 66,000 Thlr. und für 14 Barbierstuben (zu 4—5000 Thlr.) 60,000 Thlr. (In Plauen giebt es unseres Wissens derartige gewerbliche Realrechte, den Oel-Detailverkauf der Seiler abgerechnet, nicht.) Berlin wird in den nächsten Tagen durch eine neue Biergattung be rühmt werden, die anderen Bieren erfolgreiche Concurrenz zu machen droht. Laut Analyse eines berühmten Chemikers ist dieses Bier im Wesentlichen ein Extrakt aus Hopfen, Weizen, Gerstenmalz und dem besten Reis. Im Geschmack nähert es sich dem englischen süßen Ale, nur daß es feiner und animirender ist. Tie Aerzte erklären es für besonders nahrhaft, den Appetit reizend, die Verdauung fördernd, und empfehlen es deshalb besonders schwächlichen Rekon valeszenten und als heilbringend gegen Unterleibsbeschwerden. Es heißt Com- thurei-Ale. Dem Concessionar des Packträger-Instituts zu Dresden, Cohn, ist vom Stadtrathe zu Plauen Genehmigung zur Errichtung einer gleichen Anstalt in letzterer Stadt ertheilt worden. Aus Dresden vom 21. Nov. wird der Augsburger Allgemeinen Zeitung geschrieben: „Die Bewaffnung der gesammten sächsischen Infanterie mit den gezogenen leichten österreichischen Gewehren wird jetzt vollständig durchgeführt, und es sind bereits einige 20000 Stück derselben von Wien hierher geliefert worden. Die Leichtigkeit, große Tragkraft und sichere Trefffähigkeit dieser Ge wehre wird hier allgemein gelobt, und man ist mit dem Wechsel sehr zu frieden. — Die sächsische Infanterie ist jetzt in große Freude versetzt durch den bekannt gewordenen Entschluß, daß die bisherige sehr geschmacklose dunkelgrüne Uniform mit hellblauen Kragen und Aufschlägen, sobald die alten Bestände abgetragen sind, aufhören und durch hellblaue Waffenröcke mit farbigem Kragen, nach Art der bairischen Uniformen, ersetzt werden sollen. Tie vier Iäger- bataillone und die Artillerie sollen die bisherigen dunkelgrünen Waffenröcke auch fernerhin behalten. In den höhern Stellen hat kürzlich ein ziemlich bedeutendes Avancement stattgefundeu, und sieht man jetzt viele noch junge Stabsofficiere." Zwickau, 21. Nov. Die hiesige Commun hat in diesem Jahre mehrere bedeutende Baue ausgeführt. So ist mit dem Bau von Schleusen der Anfang gemacht worden; das Rathhaus ist äußerlich und innerlich umgebaut uud mit eine«! Ziergiebel versehen worden. Heute ist auch die eiserne Brücke über die Mulde — die Bierbrücke — dem Verkehr übergeben worden, nachdem zuvor ihre Tragfähigkeit durch eine Last von nahe an 300 Ctr. erprobt worden war, welche Probe sie auf das Glänzendste bestanden hat. Die Eisenarbeiien dabei sind durch die Königin-Marienhütte hergestellt worden. Pveußen. Berlin, 22. November. Röcksichttich des deutsch-franzö sischen Handelsvertrags höre ich, daß auch in Bezug auf die Seiden- uud Halbseidenwaaren bis jetzt, keine Vereinbarung zwischen den beiden Regierungen hat erreicht werden können. Preußen will den gegenwärtigen Tarifsatz auf die geuannten Waaren um die Hälfte ermäßigen; aber eS verlangt, daß ave Ge- für die Revision des allgemeinen Ortsverzeichnisses von Sachsen wichtige Fragen über administrative Lage und Beschaffenheit des Otts. sowie die zur Vcrvollständiguug VslkSzählungsresultate unerläßlichen Angaben über Veränderung der Bevölkerung durch Zu- und Wegzüge und des Gebäudestanves turch Demolirungen, Brände re. enthält von der Behörde selbst, welche für die Richtigkeit verantwortlich ist, auszufüllen und spätestens bis 11. Januar 1862 an die Königlichen Gcrichtsämler, beziehendlich die sammtcanzlei zu Glauchau und von letzteren spätestens bis Ende Januar 1862 an das statistische Bureau des Ministeriums des Innern einzuscnden ist. Dresden, am 1. Oktober 1861. Ministerium des Innern. webe, die auch nur einen Faden Seide enthalten, als Halbseidenwaaren behan delt werden. In diesem Verlangen sieht Frankreich einen Prohibitivzoll, da fast alle französischen Woll- und Baumwollwaaren einen kleinen Zusatz von Seide bekommen. Auf den vorgeschlagenen Weinzoll von 2 Thlrn. wollen die süd deutschen Staaten nur dann eingehen, wenn die Uebergangszölle aufhören. Die Uebergangszölle dürften in unserer Zeit, welche der Verkehrsfreiheit so sehr be darf, ohnehin nicht lange mehr aufrecht zu erhalten sein. Berlin, 24. November. Tie Minister v. Watzdorf aus Sachsen-Weimar und v. Larisch aus Sachsen-Alteuburg, welche sich gegenwärtig hier befinden, haben wiederholte Besprechungen mit dem Minister des Auswärtigen, Herrn v. Bernstorff, gehabt und sind gestern von Sr. Majestät dem Könige empfangen und zur Tafel befohlen worden. Die Anwesenheit der Minister soll sich auf den Abschluß von Conventionen zwischen dem Großherzogthum Sachsen und Preußen auf dem Gebiete des Militärwesens beziehen, wie ein ähnliches Ver- hältniß mit dem Herzogthum Sachsen-Koburg-Gvtha bereits besteht. Vom Rhein, 19. November. Dem „Adler" wird geschrieben: Wenn man die Kosten für die Armee und für die Marine in Preußen zusammenstellt, also den gesammten Militäraufwand Preußens, einschließlich der Kosten für das Marinewesen ansieht, so erhält man folgendes Ergebniß: Im Jahre 1851 26 Millionen Thaler, in den Jahren 1852 und 1853 28 Millionen Thaler, 1854 bis 1856 30 Millionen Thaler,' 1857 31 Millionen Thaler, 1858 32 Millionen Thaler, 1859 und 1860 34 Millionen Thaler, 1861 42 Millionen Thaler. Seit 1851 ist also der Betrag des Militcraufwandes um mehr als fünfzig Procent gestiegen. Schwerlich ist auch die Steuerkraft deS Landes in gleichem Verhältnisse gestiegen. Neigung, das Kriegsbudget noch höher abzuschließen, ist nirgends vorhanden. Sollte vollends in Frankreich die Noth wirklich zu einer Entwaffnung treiben, so möchte es dem preußischen Ministerium doppelt schwer werden, das Militärbudget noch höher hinaufzu schrauben. Bei der Unerforschlichkeit des Kaisers von Frankreich sind die Mei nungen über seine Absichten getheilt. Viele sehen in Foulds Programm, in Persigny's Entwaffnungsproject ein Anzeichen und ein Förderungsmittel des europäischen Friedens. Andere können das Mißtrauen gegen die kaiserliche Po litik nicht verwinden, welche vielleicht eine Friedensliebe zur Schau trage, um Preußen einzuwiegen in Sicherheit und dann auf dieses unvorbereitete loszu stürzen, und jedenfalls durch keine Schranke gehalten werde, von einem Schach zug der Politik zum andern überzuspringen. Wir werden ja sehen. Durch bloße friedliche Versicherungen wird sich Preußen nicht zur Entwaffnung bestimmen lasten dürfen. Fould hat es ja selbst wieder gesagt, daß auf den ersten Ruf des Kaisers Frankreich eher als alle anderen Länder und sofort bereit ist, in den Krieg zu ziehen. Oesterreich. Wien, 23. Novbr. Die aus Paris hier eingetroffene Nachricht, daß sich der Papst einer vollkommenen Gesundheit erfreue, steht mit anderweitigen Berichten im Widerspruche, denen zufolge der Zustand des Papstes sehr bedenklich sein soll. Da auch die Berichte des österreichischen Botschafters in Rom den bedenklichen Zustand des Papstes bestätigen, so dürfte die über Paris hier «»gekommene Nachricht kaum auf Glaubwürdigkeit Anspruch machen können. Italien. Den Nachrichten aus dem Neapolitanischen zufolge erwacht der Parieigängerkrieg mit erneuter Kraft und mit all den Schrecknisten deS Die eingesammelten Listen find von den Ortsbehörden nicht zu OrtSlisten zusammenzustellen, sondern blos durchzuseben und ausfällige Unrichtigkeiten darin zu ver bessern. Dabei ist, was die Beantwortungen über Gewerbe- und Handelsbetrieb oder über Vichbefitz betrifft, tz. 8 gegenwärtiger Verordnung im Auge zu behalten. Die HauSlisten sind nach den Catasternummcrn zu ordnen, in jede Hausliste die zugehörigen Haushaltung»- und Ertralistcn einzulcgen und das Ganze in Ortspa- queten spätestens am 28. Dccember 1861 an da- betreffende Königliche Gerichtsamt. bcziehendlich an die Gesanimtcanzlct zu Glauchau (die Städte mit eigner Polizei direkt an da« statistische Bureau) einzusenden. Die Königlichen Gerichtsämter und die Gesammtcanzlet zu Glauchau haben alsdann ihrerseits die von sämmtlichen Ortsobrigkeitcn ihres Bezirks empfangenen OrtS- paquete unter genauer Specification und mittelst Begleitschreibens bis zum 4. Januar 1862 an das statistische Bureau des Ministeriums des Innern gelangen zu lassen. tz. 11. (Antheilige Orte.) Rücksichtlich der antheiligen Orte, welche unter verschiedene Obrigkeiten gehören, ist cS so zu halten, daß jeder der betreffenden Obrigkeiten die Listen für den in ihren Bezirk gehörigen Antheil zugesendet werden. Diese Antheile sind auch bei der Wiedercinsendung der Listen gehörig getrennt zu halten. tz. 12. (OrtSlisten.) Außer den oben angeführten Listen wird den Ortsobrigkeiten für jeden Ort gleichzeitig mit den HauSlisten eine ÖrtSliste zugeken, welche mehrere Die mit der Ausführung der Zählung und Einsammlung der Liste« beauftragten Verwaltungsbehörden werden daber hiermit ausdrücklich angewiesen, sich bei Ver meidung nachdrücklicher Ahndung lediglich auf die Enntrvle des richtigen Eingangs aller Schemata und di« Berichtigung ausfälliger Jrrtbümer und Mißverständnisse zu beschränken und dann, ohne irgend einen anderen Gebrauch, noch irgend einer anderen Behörde oder Person Rittheilung davon zu machen, die gesamWelten Unterlagen an das statistische Bureau einzusenden. tz. S. (Zusendung und Lertbeilung der Listen.) Die HauShaltungS- uud Gewerbelisten tz. 2 und k, die Haus» und ViebzählungSlisten tz. 4 und 7 und die Ertra- listen tz. 5 werden vom statistischen Bureau des Ministeriums des Innern für die Städte mit besonderen Polizeibehörden diesen letzteren direkt, für alle übiigen Orte deS Lankes (also auch für die Städte, in denen die obrigkeitlichen Befugnisse den Stakträtben zusteken) aber den Königlichen GerichtSämlern und der Gesammteanzlei zu Glauchau in Ons- pagueten in der nach der letzten Zählung bemessenen Anzahl zugesendet und find von letzteren an die einzelnen Orte ihrer Bezirke (einschließlich der Stätte) sofort und dergestalt zu vertheilen, daß dieselben rechtzeitig genug in die Hände der betreffenden Stadträthe oder OrtSpolizriorgane gelangen, damit letztere bis zum l. December die Vcrtbeilung in die einzelnen Häuser vollenden können. Wegen etwaigen Mehrbedarfs an Listen wird sowohl den obenerwähnten Polizeibehörden, als auch den Königlichen Gerichlsämtern und der Gesammteanzlei zu Glauchau ein Procentzuschlag aller Listen gegeben werden. Den Königlichen GerichtSämlern und der Gesammteanzlei zu Glauchau werden zu Erleichterung des Geschäft» genaue Speci- ficationen von den in ihren Bezirken gelegenen Orten, nebst Angabe der Zahl und Gattung der für jeden Ort bemeffenen Liften eingebändigt werden. tz. 10. (Einsammlung und Rücksendung der Listen.) Als letzte Termine für die Einsammlung der Listen werden bestimmt: Für die Haus- und Haushaltungslisten und E^tralisten der Gasthäuser ! Für all« anderen Ertralisten der 5. December 1861. der 10. December 1861.