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Ministerium nur in anderer Weise als bisher fortregieren solle. Es sind näm lich hey Ministern, was ganz ungewöhnlich ist, für die einstweilige Fortführung der ÄeschLfte besondere ErnennungSrescripte ausgefertigt worden; auf diese Weise läßt stch das Leben des Ministeriums Volmar-Aböe noch eine geraume Zeit fristen, ohne daß man sich gerade dem Borwurfe ausseht, keine Anstalten zur Aenderung des Ministeriums eingeleitet zu haben. Für alle Fälle aber sind fernere Versuche gemacht worden, eine wirkliche Aenderung des Ministeriums herbeizuführen, jedoch so, daß die bisherigen Minister doch noch als die eigent lichen Leiter erscheinen. Dahin gehört zunächst ein Bersuch, einige höchst unbe deutende und obscure Männer zur Uebernahme der Stellen zu bewegen, um sie von Bollmar und Aböe als Marionetten gebrauchen zu lasten ; doch ist dieser Versuch bereits wieder aufgegeben worden. Statt dessen ist ein anderer Ber such jener Art im Werke. Dem Nürnberger Eorrespondenten wird von« Main unterm 2. Juni ge schrieben : „In gewöhnlich gutunterrichteten Kreisen wird sehr bestimmt versichert, daß in Bezug auf die kurhessische BerfastungSangelegenheit abermals eine Wen dung bevorstehe, welche geeignet sei, eine raschere Entwickelung behufs definitiver Regelung auf der Basis der Verfassung von 1831 zu fördern. Man ver sichert, die Anregung hierin werde von Preußen gegebeu werden, und man dürfe schon in ganz Kurzem diesfallsigen Erörterungen entgegensehen." Die Bank - und Handels - Zeitung sagt unterm 3. Juni: „Nach den Be richten, die man hier von Kastel hat, herrscht in dem gouvernementalen Lager die größte Rathlosiakeit. Die Minister wissen nicht im mindesten, wann und wie ihre provisorische Function aufhören werde. Man glaubt, der Kurfürst werde vor Lösung der Krisis seine Badereise antreten und die kritische Lage des Landes dadurch bis zum Herbst verlängert werden. Hier und da sucht man hinter diesen Verhältnisten eine absichtliche Veranstaltung, insofern durch die formelle Entlastung des Ministeriums neben besten faktischem Weiterbestehen dem Drängen Preußens, Oesterreichs und Baierns scheinbar nachgegeben und in der Sache doch nichts geändert ist." Wie man der „D. A. Z." schreibt, hat die preußische Regierung in diesen Tagen eine Depesche nach Wien abgehen lasten, in welcher sie auf das Be stimmteste erklärt, für den Fall, oaß man auf dem Wege der Wiederherstellung der kurhessischen Verfassung von 1831 nicht bald ernstlich weitergehe, die Sache durch ihr thatsächliches Einschreiten erledigen zu wollen. Diese Erklärung werde eventuell die That auf dem Fuße folgen. (Wollens abwarten!) Frankfurt a. Wt., 7. Juni. Soeben hört man, daß Badens grüne Tische abermals ein Opfer gefordert haben. Diesmal berührt jedoch das Un glück die höchsten Kreise der Gesellschaft. Es erschoß sich nämlich gestern Nach mittag im dortigen Curgarten der würtembergische Obrist, Prinz Felix Eugen v. Hohenlohe-Oehringen, vermählt seit dem Jahre 1851 mit Prinzessin Alexan drine, Fürstin von Hanau, Tochter des jetzigen Kurfürsten von Hessen. Der Prinz hatte in letzterer Zeit sehr stark gespielt und dabei namhafte Verluste erlitten. Ein zweiter trauriger Fall ereignete sich heute Morgen, denn eine der höhern Aristokratie angehörige russische Dame ertränkte sich wegen an der Hom burger Bank erlittener Verluste. Baiern. Aus Bamberg vom 31. Mai wird berichtet: Vorgestern 5 Uhr Abends ertranken im Main unterhalb Staffelstein zwischen Unterzettlitz und Wiesen ein Mann und vier Knaben. Zwei der Knaben wollten beim Baden den kleinsten, indem sie ihn in die Mitte nahmen, über den Main hinüberbringen, als der eine versank und die andern mit Hineinriß. Der am Ufer noch stehende Knabe sprang hinzu und wollte helfen, versank aber ebenfalls. Einige hundert Schritte unterhalb befand sich der Fährmann Paul Kirchlein von Wiesen. Als er das Unglück sah, eilte er herbei und fand bei dem Versuch, einen der Knaben zu retten, an derselben Stelle den Tod. Dieser hinterläßt eine Wittwe und drei kleine Kinder. Unter den Knaben waren drei Geschwister und die einzigen Söhne einer Wittwe. Oesterreich. Wien, 2. Juni. Die Concordats-Frage bewegt noch immer alle Gemüther und die officiöse „Donauztg." hat sich auch wiederholt bemüht, beruhigend einzuwirken. Sie erkennt das Concordat als „mangelhaft, beengend und bedenklich" an, spricht von demnächst mitzutheilenden Maßregeln, welche die Regierung ergriffen, um im Einvernehmen mit dem heil. Stuhle eine Modification deS Art. 31 (Schul- und Kirchenvermögen) herbeizuführen: allein dies Brausepulver versagt seine Wirkung, und zwar um so mehr, wenn es so ungeschickte Vertheidiger giebt, wie die, welche in der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses für das Concordat auftreten. So sagte der Bischof Dobrila: „Wer den Glauben an die Offenbarung nicht verloren habe, dem werde es nicht gleichgiltig sein, wenn die katholische Jugend nicht katholisch erzogen würde. Oder habe der Katholik nicht etwa das Recht, zu fordern, daß die Geographie, die Geschichte, die Naturgeschichte u. s. f. nach katholischen Grundsätzen vorgetragen würden? (Schallendes Gelächter links und auf den Gallerten.) Sei das etwa lächerlich, wenn der Katholik verlange, daß die katholische Jugend nicht nach atheistischen, pantheistischen, materialistischen Grund sätzen erzogen werde? (Große Heiterkeit.) Und das könne vorkommen und komme vor." Redner vertheidigt weiter einzelne Bestimmungen des ConcordateS, namentlich jene Bestimmung, welche den nieder» Cleriker ganz der Gewalt des Bischofs überliefert und ihn der weltlichen Jurisdiction entzieht. Er illustrirt seine Behauptungen durch Beispiele, welche zu wiederholten Malen HeiterkeitS- ausbrüche des Hauses Hervorrufen. So erzählt er das Verfahren, welches gegen geistliche Trunkenbolde und Spieler von Seiten der Vorgesetzten einge schlagen werde, hinzufügend, daß er dies „aus eigener Erfahrung" wisse. (Große Heiterkeit.) Das Wesentliche in der vom Staatsminister abgegebenen Erklärung scheint uns die Zusicherung zu sein, daß die Regierung nicht daran denke, das Vermögen der Studienfonds herauszugeben; denn damit hat die Regierung ausgesprochen, dem Concordat, wenigstens dem zur Sprache gebrachten Artikel desselben, die Durchführung zu verweigern. Amerika. London, 3. Juni. Mit dem Dampfer „Jura" sind Nachrichten aus New-Hort vom 24. v. M. eingetroffen. Nach denselben be fand sich die Avantgarde der Unionisten 5 Meilen von Richmond. Die Unions regierung hatte in einigen Staaten einen Aufruf zur Stellung von 50,000 Freiwilligen erlassen. Der Maire und der Municipalrath von Norfolk haben sich geweigert, der Unionsregierung den Eid der Treue zu leisten. General Wool hatte das Kriegsgesetz proclamirt. — Der officielle Bericht bestätigt, daß die Unionisten bei Port-Royal von den Südländern vertrieben worden seien. Eine große Anzahl der Unionisten wurde getödtet und verwundet. — Aus Mexiko sind Nachrichten vom 12. v. M. in New-Hork eingetroffen. Juarez und das Cabinet waren nach Gucretaro geflohen. Veracruz hatte sich förmlich für Almonte erklärt. Es soll ein Vertrag abgeschlossen sein, durch welchen sich die Unionsregierung verpflichtet, an Mexiko zehn Millionen zu leihen. — Eine Pariser Correspondenz der „Jndependance" sagt, der Kaiser von Frankreich habe sich dahin entschieden, seine Pläne in Mexiko zu verfolgen und nicht be sonders an der Candivatur des Erzherzogs Max festzuhalten. Wahrscheinlich keiten sprechen für ein französisches Protectorat. Stadtverordnetensitzung. b. Plauen, den 29. Mai 1862. In der am 20. Mai 1862 statt gefundenen Stadtverordnetensitzung trug der Herr Vorsitzende zuvörderst eine Verordnung der K. Kreisdirection in der die Reorganisation der hiesigen Bür gerschule betreffenden Angelegenheit vom 26. März d. I. vor. Da diese für unsere Stadt sehr wichtige Angelegenheit von dem Stadtverordnetencollegium mit ganz besonderem Interesse behandelt worden ist und auch in der nächsten Zeit wiederholt Gegenstand der Tagesordnung der Sitzungen werden dürfte, und da in dem Publikum über die ganze Angelegenheit sehr verschiedene und zum Theil sehr falsche und irrige Ansichten zu herrschen scheinen, so will es Referent versuchen, einen Umriß der zeitherigen Verhandlungen zu geben und darzulegen, von welchen Ansichten in der vorliegenden Sache das Stadtverord netencollegium ausgeht und welche Grundsätze die Schulinspection vertritt. In einer im Monat März 1859 stattgefundenen Stadtverordnetensitzung wurde der Antrag gestellt und einstimmig angenommen: „das Collegium möge bei der Schulinspection anfragen, ob es nicht an der Zeit sei, den jetzigen Lehr- und Stundenplan der hiesigen Bürgerschule dahin abzuändern, daß unge achtet der Zunahme der alljährlich aufzunehmenben Schulkinder eine in der bisherigen Weise fortschreitende Vermehrung der Lehrerkräfte vermindert werde." Dieser Antrag wurde in der Stadtverordnetensitzung vom 31. Januar 1860 in Erinnerung gebracht und hierbei gleichzeitig beschlossen: „eine Deputation aus 5 Mitgliedern zu wählen, welche diesen Antrag zur Vollziehung zu bringen habe." Die Schulinspection setzte sich auf diese Anträge hin mit dem Schulvorstande, der Direction und dem Lehrercollegium der Bürgerschule in Vernehmen, kam aber hierbei zu der Ansicht, daß aus dem obigen Anträge in seiner Allgemein heit nicht zu ersehen sei, was das Stadtverordnetencollegium an der jetzigen Organisation der Bürgerschule verändert und verbessert zu sehen wünsche, und zeigte deshalb den Stadtverordneten an, daß sie sich außer Stand befinde, in der vorliegenden Angelegenheit Vorschläge zu machen, ehe nicht erst die Stadt verordneten eine nähere bestimmte Erklärung darüber abgegeben hätten, in welcher Richtung sie eine Reorganisation des Bürgerfchulwesens wünschten. Die Deputation der Stadtverordneten nahm nun eine eingehende Prüfung der von dem Stadtverordnetencollegium gestellten Frage vor und gab hierüber in der Sitzung vom 5. Februar 1861 ihr Gutachten ab. Dieses Gutachten giebt zuvörderst eine Uebersicht über die Organisation und finanziellen Verhält nisse des Bürgerschulwesens, kommt sodann zur Beantwortung der Frage, ob durch eine Revision des Lehr- und Stundenplanes, ungeachtet der Zunahme der alljährlich aufzunehmenden Schulkinder, eine in der bisherigen Weise fortschrei tende Vermehrung der Lehrerkräfte vermieden werden könne und schlägi in die ser Beziehung, nachdem es nachgewiesen, daß weder eine Verminderung der Parallelklasten und Klassen, noch die Entfernung von Lehrfächern, noch eine Beschränkung der wöchentlichen Stundenzahl für einzelne Lehrfächer, noch end lich die Uebernahme einer größeren Stundenzahl Seiten der Lehrer zweckdienlich sei, zur Vermeidung der Vermehrung der Lehrerkräfte als Auskunftsmittel: a) die Einführung von besonders zu honorirenden Extrastunden, d) die Auf nahme der Kinder in die Schule von dem siebenten Lebensjahre ab, e) die