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324 und in wildem Sturm fliegen wie böse Geisler die neuen Tabakskörner in den rechten Nasenflügel. Nach dieser Begebenheit nehmen alle Mienen wieder den Normalzustand an und die eingeathmete Lust wird durch den Mund getrieben. Bon Neuem beginnt nun eine Gegen-Revolution, das Gesicht verkürzt sich und von unten und eben drängt sich ÄUes zur Nase hin, die, wie ein verschlingend Ungeheuer, jetzt in krausen Falten liegt. Aber nicht lange währt es und aber mals beginnt der Kampf; was die Scylla des rechten Nasenflügels nicht ver schlungen, entgeht der Eharybdis des linken Flügels nicht; das Gesicht reckt sich mächtiger in die Länge, wieder jener aufathmende Sturm, wieder jene Pause, wieder jenes AuSathmen des Mundes und endlich wieder jenes Zusammen drängen des Antlitzes nach der gefütterten Nase, und die Hauptprise ist genom men. — Nun wird bei einem kleinen Aufschnupfen der Daumen an den rechten und der Zeigefinger an den linken Nasenflügel gebracht, wodurch Deserteure und Nachzügler vertilgt werden, und um ganz unparteiisch zu sein, wendet sich die Hand, Zeigefinger und Daumen wechseln ihre Plätze und die Prise ist vollständig. ES findet sich nicht selten, daß das ganze Verfahren wiederholt wird, doch weiß auch die Weltgeschichte von Fällen zu erzählen, wo es drei, ja sogar vier Mal geschah; Schande aber wäre eS dem wirklichen Schnupfer, nicht wenigstens eine kleine Prise noch zu nehmen. — Hiernach wird der Tabak iu der Dose besehen, die während des Aktes in der Linken ruhig und sicher dalag und die von der wahrhaftigen Prise abgefallenen Körner werden reuig in ihren Mutterschooß auf genommen. Der einstmalige Tabaksberg kommt in Betrachtung. Er hat sich in zwei beträchtliche spitze Hügel getheilt, die durch einen Bergkamm verbunden sind. Die Spitzen beider Hügel werden, wenn nicht verschnupft, doch eingedrückt mit dem Zeigefinger und dieser wird abgeschnupft, sodann die ebne Fläche wieder hergestellt, der dabei thätig gewesene Finger wieder abgeschnupft; abermals ent geht irgend eine die Ebene unterbrechende Erhöhung dem Schicksal nicht, zu einer Miniatur-Prise zu dienen, mit schwachen Ceremonien genommen. Endlich wird der Deckel bedächtig hervorgeholt, inwendig betrachtet, gereinigt, nicht selten geglättet und sodann aufgedrückt. Nun folgt eine feierliche Stille, der Schnupfer ist wie in Andacht versunken, bis ein Klapp auf den Dosendeckel den Beschluß giebt und die Dose wird langsam auf ihren alten Ort gebracht. Diese kurze Skizze mag genügen, um die Wahrheit zu bethätigen, daß dem wirklichen Schnupfer von Profession die Prise das halbe Leben ist. Der als Vagabund bekannte nachstehends signalisirte Franz Ottomar Eger ist am 25. d. M. aus dem hiesigen Armenhause entsprungen. Da derselbe zwecklos und voraussetztlich bettelnd sich umhertreibt, so ergeht an alle Polizeibehörden hiermit das Gesuch, Eger'n im Betretungsfall arretiren und mittelst Schubs anher führen zu lassen. Plauen, den 28. April 1862. Der Rath. G. W. Gottschald. Signalement GgerS: Alter: 36 Jahre; Größe: 74 Zoll; Statur: schlank; Gesichtsform: rund; Gesichtsfarbe: gesund; Nase und Mund: gewöhnlich; Stirn: frei; Kinn: rund ; Haare: dunkelblond; Augen: grau; Augenbraunen: braun; Zähne: vollständig ; Besondere Kennzeichen: unter dem Kinne eine Zoll lange und zwei Linien breite Narbe. Bekleidet war Eger bei seiner Entweichung mit einem kurzen olivengrünen Rocke, grauen, sehr defecten Hosen; einer Hosenhebe mit einem Quer riegel von schwarzem und grünem Sammet, einer Schirmmütze und etwas hoch abgeschnittenen, sehr defecten Stiefelschuhen. Freiwillige Versteigerung. Bom unterzeichneten Gerichtsamte im Bezirksgerichte soll auf Antrag der Erben weiland Herrn Webermeisters Carl August Frühauf allhier Behufs der Erbverlheilung das am Rinnelberge allhier gelegene, sud Nr. 995 des Flurbuchs L. hiesiger Stadt eingezeichnete, auf Folium 1678 des Grund - und Hhpothekenbuchs für die Stadt Plauen eingetragene, 1 Acker 144 Ruth. Flächenraum enthaltende, mit 13ig. Steuer-Einheiten belegte und von den verpflichteten Oeconomie- und WirthschaftsverstLndigen, jedoch ohne Berücksichtigung der Abgaben auf 444 Thlr. gewürderte Feldgrundstück den 12. Mai 1862 öffentlich, jedoch freiwillig, an den Meistbietenden versteigert werden. Gerichtswegen werden daher ErstehungSlustige hiermit geladen, am obfestgesetzten Tage Mittags vor 12 Uhr an hiesiger Gerichtsamtsstelle in Person zu erscheinen, sich zum Bieten anzugeben, über ihre Zahlungsfähigkeit auszuweisen und nach dem Ausschlage der 12. Mittagsstunde der öffentlichen Versteigerung dieses Feldgrundstücks an den Meistbietenden unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen sich zu versehen. Eine ohngefähre Beschreibung dieses Feldgrundstücks ist dem am hiesigen Gerichtsbrete aushängenden Anschläge beigefügt und wird sich hiermit auf solche bezogen. Plauen, den 29 April 1862 Königliches Gerichts - Amt im Bezirksgerichte, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. Jahn. Bekanntmachung. Die am 1. Mai d. I. fälligen Grundsteuern sind binnen 14 Tagen und längstens dis zum 1«. Mai d. I. bei Vermeidung militärischer Gxecution in der Stadtsteuereinuahme abzuführen. Plauen, den 29. April 1862. Der Rath. E W Gottschald Bekanntmachung. Da sich bezüglich des am 23. d. M. stattgefuudenen Brandes des rc. Gläser'schen Guts zu Ebersgrüu nach den angestellten Erörterungen nicht anders auuehmen läßt, als daß die EntstehuugSursache iu einer Brandstiftung zu suchen ist, so wird auf die hier einschlagende Verordnung vom 26. October 1833, die ans die Entdeckung von Brandstiftern ausgesetzten Belohnungen betreffend, wornach derjenige, welcher einen vorsätzliche» Brandstifter und dessen Aufenthaltsort zuerst entdeckt und der Obrigkeit mit Beibringung solcher Ber- dachtSgrüude anzeigt, daß der Beschuldigte auf deren Grund bei der Wider ihn angestellten Untersuchung des fraglichen Verbrechens entweder geständig oder überführt wird, eine Belohnung von ei«- bis zu dreihundert Thalern . erhalte» soll, hierdurch ausdrücklich aufmerksam gemacht. Königliches Gerichtsamt Pausa, am 26. April 1862. Mosch. Lange. —— -—.— Hierzu eine Beilage.