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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 09.06.1926
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1926-06-09
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19260609017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1926060901
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1926060901
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1926
-
Monat
1926-06
- Tag 1926-06-09
-
Monat
1926-06
-
Jahr
1926
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 09.06.1926
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Mtwoch. 9. Zunl 1926 — »Dresdner Nachrichten" — Nr. 285 Seiler Sächsischer Landtag. Ableh«««g des kommlmMchea Ankraaes a»I Leseitta»«g der Vesandlichaften t« Berit» und München. — Minigerprügdeni Äeldk üder die Entttefitmg der Bedakieure der Siaalszeiiung Zolles u»d Edel. 18L. Sitz»««. Dresden, den 8. Juni 1S28. Bon dem, Vizepräsidenten Dr. Sckardt (D.-St.i, der auch heute wieder dt« Verhandlungen leitet, wird im Namen de» LandtagSvorsdandeS vvrgeschlagen, in Anbetracht dr» am M. Juni ftattfindenden VolkSentschctdS die Plenarsitzuo- -ea tn der nächsten Woche anSfallen »u lasten. Der Landtag stimmt dem »u, nimmt aber auch einen Antrag de» Abgeord neten Lteberasch (Komm.) an, die AuSschuhsitzunge» gleichfalls nicht stattfinben zu lasten. Di« heutige, 30 Punkte umfassende Tagesordnung, besaht sich in der Hauptsache mit Siaalshaushattkiipileii». «dg. Last«« (NechtSsoz.) erstattet den Bericht de» HauS. haltauSschuffe» ^ zu Kap. 18 betr. Gesiuntmiuisterinn» «nd StaatSkanzlei, Minifterlum der «rSvLrtige» Angelegenheiten »nd Vertretung«» Sachsens. Der Redner beantragt, die Einstellungen nach der Vorlage ,u genehmigen, zur ylaggenfrage jedoch die Regierung zu veranlassen, bei der RelchSregierung mit allem Nachdruck dafür einzutreten, dah der Erlab der ReichSregierung betr. den teilweise» Ersatz der Neichsslagge bei den Auslandsvertretern durch die schwarz-wcih-rot« Han» dclsslagge alsbald zurückgezogen werde. Bon den Kommunisten liegt ein Antrag vor, die Regierung p, beauftragen, die inBerlin und München unterhaltenen sächsischen Gesandtschaften aufzuhcben. «dg. RammelSderg <D.-N.) wendet sich gegen diesen An trag. ES würde töricht sein, auf eine Möglichkeit zu verzichten, unsere Interessen in Berlin und München zu vertreten. De» weiteren halte er Len Landtag nicht für geeignet, die Flaggen» frage zu erledigen. Die wirtschaftlichen Kreise seien weit eher imstande zu beurteilen, unter welcher Flagge das Ansehen Teutschlauds am meisten gcivahrt sei. Schon aus reinen Ber- uunftSgründen müsse der Ausschuhantrag abgelehnt werden. lSehr richtig! recht».) Die Flagge, unter der Deutschland grob geworden sei, dürfe nicht beschimpft und mit Fühen getreten werden. Wenn r» dahin komm«, dah sechs» bis achtjährig« Kinder di« schwarz-weth-rote Flagge als einen Rotzlapve« bezeichnetcn, so s«i das ein Beweis dafür, welche Erziehung die Sozialisten ihrer Jugend zuteil werden liehen. Man soll« die Jugend vielmehr zur Ehrfurcht vor der alten Flagge erziehen. Abg. Böttcher (Komm.) begründet den Antrag seiner Frak» tirm. Die Gesandtschaften seien überflüssig. Die Gesandtschaft m München sei der VerbinduugSpostcn zwischen der Held» Regierung in Bayern und der Heldt-Rcgicrung tn Sachsen. Mg. Liebmann lLinkSsoz.) verteidigt den AuSschuhantrag zur Flaggenfrage. Unter der schwarz-weih-roten Flagge seien alle Verbrechen gegen die Reptiblik, die das Strafgesetzbuch auf- fiihre, verübt worben, Bon dieser Flagge sei alle Kultur schande ausgegangen. (Unruhe rechts.) Unter der schwarz, wcih.roten Flagge seien die materiellen Interessen der Kapi» talisten vertreten worden. Die Gesandtschaft tn München de» kämpfe s«in« Fraktion, da e» sich hierbei um eine Extrawurst handle. Abg. Dr. Scyfcrt (Dem.) bemerkt, dah seine Fraktion sich nicht den Zweckmässigkeitsgründen verschliche, die zu der Klaggenvcrorduung geführt hätten. Man dürfe aber di« pinchol»gische Wirkung tm Innern nicht unterschätzen. Daher stimme seine Fraktion dem Anträge zu. Ministerpräsident Seidl nimmt zu einer Aeuherung des Abg. Liebmann Stellung betr. eine Beifügung der Negierung Uber den Verkehr der Beamten mit dem Landtage. Diese laufe lediglich darauf hinaus, eine einheitliche NegierungSvcrtretung beim Landtage zu ermöglichen. Die Verfügung sei nichts Neues, selbst im Wortlaute nicht. Aehnltche Verfügungen seien in den Jahren 1S12, 1S18, 1921 und 1928 erlassen worden. Wenn ein Gesetz im Gesamtmiutstertum verabschiedet worden sei, muffe -er Entwurf gelten so wie er sei und Gouderwünsche mühten zurückgestellt werden. Unter allen Negierungen habe man aber zu beklagen gehabt, dah hin und wieder Versuche gemacht worden seien, den Sntivurf zu erweitern. Auf diese Tinge hätte in der Verfügung noch einmal hingewtesen werden sollen. Wenn der Abg. Ltcbmann argwöhn«, dah die Verfügung bezwecke, die politische Meinungsfreiheit der Beamten als Staatsbürger zu beschneiden, so müsse er dem entgegenhalten, dah di« Beamten jetzt eine bedeutend weitergehende Mei nungsfreiheit hätten, als unter einer Regierung, die sich der Abg. Ltcbmann als sein Ideal hingestellt habe. Die Gesandt schaft in München vertrete mehrere süddeutsche Staaten. Wer die Zeit kenne, in der sie aufgehoben war. der wisse, dah dies nickt gut gegangen sei. Man dürfe die Gesandtschaften nicht mehr so ansehen wie früher, wo sie lediglich Revrät.'ntalions- cinrichtungen gewesen seien. Sie hätten heute grosse politische »n!> wirtschaftliche Aufgaben. Der Ministerpräsident beschäftigt sich dann mit Angriffen des Abg. Böttcher und verliest Aensse- ruugen des Kommunisten Brandler zum Kongress in Mos kau im Jahre 1024 über dessen Tätigkeit al» sächsischer Mi nisterialdirektor. Da» Bündnis mit -er G. P. D. sei damals eingegangen worden, um sie in der Zersetzung de» Staats- avoarateS zu unterstützen. Man habe die S. P. D. so unter stützt, wie der Strick den Gehängten. (Heiterkeit.) Um di« Regierung habe man sich de« Teufel gekümmert, habe sich vielmehr um die Heranschaifung vvn Waffen und Brot bemüht. Den Antrag de» Ausschusses zur Flaggen- frage hält der Ministerpräsident für überholt und gegen standslos. Er könne die Verhandlungen in Berlin bei der ReichSregierung und den Parteien nur stören. Abg. Franz lNechtSsoz.): Der Ministerpräsident Hab« seine Wicht erfüllt, al» er seinerzeit gegen die Flaggenverordnung Einspruch erhoben habe. Dies solle der Landtag nunmehr bekräftigen. Der Antrag der Kommunisten, ans Beseitigung der Ge» sandtschaften in Berlin und München, wird abgelehnt. Die Einstellungen bei Kapitel 18 werden nach der Vorlage ge, nehmigt. Der AuSschuhantrag betr. die Flaggensrage wird gegen die Stimmen der Rechtsparteien angenommen. ""Kapitel 1». betr. Haupt st aatSarchiv, wird ohne Be- richt und Aussprache erledigt. Mg. bastan lNechtSsoz.) erstattet dcu Bericht zu Kapitel 87, Srzlehimasanstatten. Der Berichterstatter beantragt die Genehmigung -er Ein- stellungen. Darüber hinaus soll die Regierung ersucht werden, mit möglichster Beschleunigung die Umgestaltung de» gesamten staatlichen ErziebnngSmerkcS der schwer Erziehbaren auf ne», zeitlicher Grundlage zu betreiben, insbesondere durch Spezials- sterung der verschiedenartigen Aufgaben einschliesslich der AuS- bildung de» Anstaltspersonals, sowie Durchführung de» Familicnsystems: ferner beim Reiche dafür einzntretcn, dah dlc Bestrafung wegen BettelnS aus dem Entwurf zum neuen ReichSstrasgesctz entfernt wird, endlich dir P r tt g e l st r a f e in den Erziehungsanstalten abzuschaffen. Abg Rammclsberg lD-N.) äussert Bedenken gegen die AilSschusworschläge. Er kann sich nicht mit der gänzlichen Ab schaffung der Bestrafung des BettelnS befreunden: auch könne man ohne Prügelstrafe in den Erziehungsanstalten nicht auS- kommen. Abg. Dr. Schmincke (Komm.) wendet sich gegen dt« Korrek- ttonSanstalten, die beseitigt werben mühten. Abg. Wchrman« <Dem.) hält den Antrag aus Abschaffung der Prügelstrafe für berechtigt. ES gebe noch andere Sr- »tehungSmittel. Die Gehälter der Geistlichen ln den Erziehungsanstalten werben gegen dt« Stimmen der LinkSsozialbemokraten und Kommunisten bewilligt. Das Kapitel 87 wind dann vrr- abschiedrt: da» Ersuchen an die Negierung gegen die Stimmen der Deutschnationalen. Bei der Behandlung von Kapitel 21 (S t a a tS z e tt« n g) kommt e» zu ei-ner Aussprache über bi« SnNaNung ver AedalUeure Jolles und «del. Mg. Ltedmanu lLinkSsoz.) bezeichnet die Sntlassuna Edel» al» politischen Racheakt deS Ministerpräsidenten Heldt und eine Verfassungswidrigkeit, da sie damit begründet worden sei, dah Edel infolge seiner Abgeordneteniätigkeit zu wenig Zeit für die Aufgaben deS Redakteurs habe. Iollcs sei deshalb ent lassen worben, well er eS abgelehnt habe, eine gemeine Hand lung gegen seinen Kollegen Edel zu begehen und dem Minister präsidenten Heldt bei der Befriedigung seines persönlichen RachegesühlS zu helfen. Heldt habe einmal gesagt: „Dieser Edel kann doch wicht einmal einen richtigen Sah schreiben. Si« brauchen nur ein Wort zu sagen und icki iverfe ihn hinaus." Jolle» halbe nicht mitgemacht. Dafür habe sich nun der Ministerpräsident an IvlleS gerächt. Man szabe schon viel von Heldt erlebt, aber die» sei die grösste Gemeinheit, di« er sich geleistet habe. (Ordnungsruf deS Vizepräsidenten Dr. Hübsch- mann,- Zuruf von links: ES bleibt doch Tatsache!) MinislerprSsi-enl Äeldl wenbel sich gegen den Vorredner. Nichts von alledem entspreche den Tatsachen. Er sei vollkommen im Irrtum, wenn er di« Behauptung aufstelle, di« Negierung sei verfassungswidrig vor gegangen. Die Regierung habe innerhalb zweier Jahr« das Recht deS Widerrufs der Anstellung. Von diesem Rechte habe sie Gebrauch gemacht. Um die Stelle Edcls sei schon immer ein Streit gewesen. Äc sei unter Buck lange Zeit nicht besetzt gewesen, und auch die Regierung Zeigner—Liebmanu habe die Besetzung der Stell« nicht für nötig gehalten. Edel habe seine freie Zelt dazu bcnntzt, «m im Lande gegen die Re, gicrung . . . lgroher Lärm, so bah die folgenden Worte unter gehen). ES sei der Regierung gar nichts weiter übrig ge blieben, al» die überflüssige Stelle einzuziehen. Damit habe der Fall seine Erledigung gefunden. IolleS habe mit der Ausstellung eine» Zeugnisses für Edel seine Befugnisse über schritte« nnd da» Staatsdicnergesctz verletzt. Berechtigt zur Ausstellung eines Zeugnisses sei nicht die Dienstbehörde, sondern die AnstellungSbehürd«. Di« Redakttvnssührnng des Herrn IolleS sei gegen die Re gierung gerichtet gewesen. ES seien fortgesetzt berechtigte Beschwerden gekommen, und zwar von den Ministern, hauptsächlich vom Wirtschafts- Minister, von den Ministerien, von den Stadtverivaltungen, vom Polizeipräsidenten, von den Organisations-Verbünden und von -e» Bcamtenorganisationen. ES seien ohne Erfolg Vor stellungen erhoben worden. Jolles sei sogar so weit gegangen, dass die Gesahr nabe- gelegen habe, mit anderen Bnnoeöstaaten in Konflikt zu gerate«. Wen» -a» Mode werde, dah sich die amtlichen Organ« -er Länder gegenseitig herunterrisscn, müsse das zur Auflösung des Reiches führen. Alles habe nichts genützt. Schon aus diesem Grunde seien die Verhältnisse in der „Staatszcttnng" unhaltbar geworden. Trotzdom habe man immer noch ver- sucht, mit Jolles auszukommen. Dann habe er sich krank ge meldet und ein Zeugnis gebracht, wonach er nervös sei. lieber fünf Monate sei er krank gewesen. Er habe kein Interesse am Staate gehabt, und solche Leute könne man im Staats dienste füglich wicht gebrauchen. Die Regierung sei verpflichtet gewesen, zu diesen Dingen Stellung zu nehmen. Wenn solche Fälle wieder vorkämcn, würde er genau so handeln, so lange er an diesem Platze stehe. Abg. Böttcher (Komm.) äußert, das, eS sich bei den Ent- lassungcn um politische Maßregelungen handle. Der Minister präsident hätte aber Len Mut haben sollen, die» vor der Oeffentlichkeft zu vertreten und nicht feige zu kneifen. Mg. Liebman« (Linkssoz.) spricht von Korruption, die bei der Regierung herrsche. Die Abg. Frau Büttner hätte kürzlich zum Besuch einer politischen Versammlung ein Staatsauto erhalten. Die Stimmung im Hause ist zeitweise ausserordentlich erregt und die Mitglieder der beiden sozialistischen Fraktionen überschütten sich andauernd mit Beleidigungen. Abg. Mrth ruft den LtnkSsozialdemokra-ten zu: „Die Korrirpiion bei euch stiukt zum Himmel!" Abg. Ebel (LinkSsoz.i behauptet, dass daS, was Minister präsident Heldt gesagt habe, von Anfang bis Ende erlogen sei. (Ordnungsruf des Vizepräsidenten Dr. Hübschmann.) Bei dem Vorwürfe, daß Jolles einen Konflikt mit der thürin gischen Regierung erzeugt habe, handle cs sich barirm, dass er ein Zitat aus der „Frankfurter Zeitung" ohne Kommentar übernommen habe. DaS Zitat habe eine Kritik der thürln- gischen Behörden an ihrem Verhalten zum Falle Löb ent halten. IollcS solle sich nicht gefügt haben. Er habe sich ein mal geweigert, einen unwahren Bericht deS Polizeipräsidenten und Anpöbeleien der „Dresdner Volkszeitung" abzudrucken. Heldt habe systematisch Gründe für die Entlassung gesucht. Ministerpräsident Heldt bemerkt, daß da» Auto nicht von ihm zur Verfügung gestellt worden sei. Er Hab« aber sestgestellt, dah die Fahrt bezahlt worden sei von denen, die sie gemacht hätten. Abg. Bölkel lRechtSsvz.) verteidigt die Darstellungen deS Ministerpräsidenten zum Falle Edel und IolleS. ES sei nach, gewiesen worben, dass insbesondere bei IolleS Gründe Vor gelegen hätten, wonach ein weiteres Verbleiben tn der „StaatSzeitung" unmöglich gewesen sei. Da» Kapitel 31 wird gegen die Stimmen -er LinkKsozial- demokraten uwd der Kommunisten verabschiedet. Ohne Bericht und Aussprache wird Kap. 26 (Sten o» graphisches Landeöamt) genehmigt. Die Regierung wird ersucht. Mittel bereitzustellen für Kurse zur Fortbildung der Beamte« in der Kurzschrift. Nach Erledigung von Kap. 81 sMedtzinalpoltzei) wird zu Kap. 27. Franenkliniken zu Dresden nnd Chemnitz . »nd Krankcnstist z» Zwickau, übergegangen. Hierzu liegt ein kommunistischer MinderheitS- antra« vor. tn den staatlichen Frauenkliniken zu Dresden und Chemnitz und im Krankcnstist Zwickau für das gesamte Pflegepersonal den Achtstundentag sofort durch,uführen, ferner bei der Frauenklinik zu Dresden ein Wöchnerlnnenhcftn ein- zurichten. Ministerialdirektor Dr. Schulze erwähnt, dah der Dienst des Pflegepersonals im Einverständnis mit dem Verbände der Gemeinde» und Staatsarbeltcr geregelt sei. Es sei eine betrübliche Tatsache, dah man nicht genug Pslegever-anal habe, um die Kranken zu versorgen. Erst wenn es in dieser Hin- sicht besser geworden sei, könne den Wünschen »ähcrgctrcten werden. Die Einstellungen werden nach der Vorlage genehmigt. Abgelehnt werden die genannten kommunistischen Anträge, ferner zwei Entschlief,ungsanträge derselben Fraktion, an den staatlichen Krankenanstalten die Privatstationen aufznhebcn und Mittel in den Etat etnzustellen für dl« Errichtung einer iveiteren Frauenklinik. Fttrchenfeiu-Nche «nlrSge -er Llnkssozial- -emvkralen. Abg. Menke (Linkssoz.) ergeht sich tn heftigen Angrissen auf Kirche und Religion, ehe er die Anträge selbst begründet. In diesen wird eS alS ein Mißbrauch bezeichnet, dah manche Standesämter den Pfarrämtern Mitteilungen machen über Geburten und Aufgebot«, und e» wird um Abstellung erft,-ht. Ferner wird die Regierung um Massnahmen zur Erleich, terung der KIrchenauStritte und um die Herüberaabe einer Statistik der Austritte seit dem 4. August 1019 ersucht. Ministerialrat Dr. Schettler gibt namens der Regierung zu den drei Anträgen u. a. folgende Erklärungen ab: Zum ersten Antrag ist zunächst auf 8 82a des Per- sonenstandsgesetzes hinzuwcisen. Dieser bestimmt folgendes: Die Standesbeamten haben statistische Erhebungen einichlicsi- ltch solcher über die Zugehörigkeit zu einer Ncligionsgesell- schast vorzunchinen: das Nähere regeln di« AiislührnngS- bcstimmungen. Sie bestimmen namentlich auch, in welcher Weise denjenigen, die ein berechtigtes Interesse daran haben, Auskunft aus solchen Erhebungen zu gewähren ist. Auskunft aus religtons-statistischen Erhebungen ist nur den betreffen- den Neligionsgesellichastcn zu gewähren. Der Ncichsminister der Justiz hat hierzu di« folgende AuSführungSbestimmnng erlassen: „Die Standesbeamten haben z» statistischen Zwecken bet Ge legenheit der Beurkundung der Geburten die Religion der Ellern, bet Eheschließungen, bet Verlobungen die Religion der Verlobten, bei Sicrbesällen die Religion des Verstorbenen In der von der LandeSzentralbehvrdc zu bestimmenden Weise zu vermerken. Die Vermerke sind derart einzurichten und auszubewahrcn, daß den Rcliglonsgescllschastcn, denen die Eltern ober die Verlobten an- gchürcn, oder der NeligionSgesellschast, der der Verstorbene zuletzt angehört hat, die Auskünfte erteilt werden können, die sic nach 8 8S a des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Ehe' illcßung zu beanspruchen haben. Die für die Vor nahme der Erhebung erforderlichen Vordrucke werden den Ge meinden von der obersten Landesbehördc kostenfrei geliefert. Fite die Gewährung der Auskünfte darf von den NcligionSgesellschaften nur die Erstattung der baren Auslagen verlangt werden." Hiernach ist festzustcllen, dah nach Reichsrecht die Re.lt« gionSgescllschaften ein vom Wissen und Willen der Beteiligten unabhängiges Recht auf Auskunft über diejenigen standesamt lichen Vorgänge haben, an denen Mitglieder der NeligionS- gesellschaft beteiligt sind. Das Ministerium des Innern hat es der örtlichen Regelung zwischen den Standesämtern und den Pfarrämtern überlassen, in welcher Art und Weise diese Auskunft erteilt wird. Wenn dies in einzelnen Orten in der in dem betreffenden Anträge bargelcgtcn Art geschieht, so vermag das Ministerium hierin einen Mißbrauch nicht zu erkennen. Zu dom zweiten Antrag« ist zu bemerken, daß die Standesbeamten nach der Ausführungsverordnung zum Per- soncnstandSgcsctz unter Berücksichtigung des Bedürfnisses und! der örtlichen Verhältnisse in der Regel bestimmte Gcschäits- stnnden etnzuhalten halben. In bringenden Fällen haben sich die Standesbeamten auch ausserhalb der eingefübrten Ge schäftszeit der Vornahme von Amtshandlungen zu unter- ziehen. Klagen, das; -lese Bestimmungen nicht ausreichend nmrcn, sind dem Ministerium des Innern bisher nicht be kannt geworden. Wegen der Mannigfaltigkeit der örtlichen Verhältnisse trägt das Ministerium auch Bedenken, darüber hinauSgehcnde Bestimmungen zu erlassen. In einer nicht un beträchtlichen Anzahl von Standesamtsbezirken können die Geschäfte nur nebenamtlich erledigt werden, aber auch ander wärts würden vielfach keine ausreichenden Kräfte zur Ver fügung stehen, die die DtandeSamiSgeschäfte oder auch nur die der tn dem Anträge erwähnten Art ausserhalb der üblichen Arbeitszeit erledigen können. Endlich erscheint eS bedenklich, diesen einen Zweig der öffentlichen Verwaltung herauSzu- greifen und für ihn die Vornahme von Amtshandlungen ausserhalb der allgemeinen Geschäftszeit bindend vv-rzu- schrcibcn. (Sehr richtig! bei den Dentschnativnalen.) Es wäre damit z» rechnen, dah dann für andere Zweige der öffentlichen Verwaltung der gleiche Wunsch erhoben würde. Die Erfüll barkeit dieses Wunsches würde aber vielfach am Mangel dev zur Verfügung stehenden Kräfte scheitern müssen. Zu dem dritten Antrag« tst zu sagen, daß die ge wünschte Zahlenübersicht beim Ministerium deS Innern zur zeit nicht vorhanden ist. Das Ministerium könnte sie aber ohne erheblichen Aufwand an Zeit und Kosten zusammen stellen lassen. Wenn freilich diese .Zahlen das Bild einer geistigen Strömung widerspicgeln sollen, so wird man dieses Bild wohl alö unvollständig ansehen müssen, solange den KtrchenauStrtttszahlcn nicht die Zahlen der Gegenströmung, also der Ktrcheneintritie, gegcnübcrgestellt werden. (Zuruf rechts: Sehr richtig!) Diese Zahlen sind bei den Verwaltungs behörden nicht vorhanden. Hierüber mühte Auskunft bei de» kirchlichen Behörden ctngebolt werden. Eine kommunistische Anfrage nimmt Stellung zu hem Schiedsspruch des Reichsgerichts zur Frage der Besold«»« der Geistliche«. , « Der Schiedsspruch gewähre der Kirche die Möglichkeit» alle kirchlichen Lasten entgegen den gesetzlichen Bestimmungen auf den Staat abzuwälzen. WaS gedenke di« Regierung hier gegen zu tun? BolkSbil-nngSminifter D«. Kaiser . erklärt, daß die Regierung beabsichtige, noch einmal an daS Schiedsgericht heranzutreien. Bevor dieses sich nicht geäußert habe, könne die Regierung keine bestimmte Auskunft geben. Abg. Sicgert (D.-N.i legt dar, baß der Antrag betr. daS Verbot der Mitteilung von (Geburten und Aufgeboten an die Standesämter tn seiner Tendenz anscheinend darauf hinaus- gche, der Kirche jede Möglichkeit abzuschnciden. sich Kennt nis von den Veränderungen ihres eigenen Personenstandes zu verschaffen, und tn die Sclbstverwaltuna der kirchlichen Angelegenheiten einzirgrctfen. Auch der Antrag auf Er leichterung der Kirchcnanstrltt« sei überflüssig und unbe gründet. Der KIrchenanstritt sei ein bedeutungsvoller Schritt, zu dem sich jeder Zeit nehmen müsse. Eine Statistik über KIrchenauStritte habe nur dann Wert, wenn dahinter die Motive dargestcllt würden. Es käme viel Terror vor. In folgedessen sei eine solche Statistik durchaus unvollständig und Irreführend. Der Schiedsspruch sei von einer überparteilichen Stelle gefällt. Beide Teile, Staat und Kirche, hätten die Stelle angerusen mit dem Willen, sich dem Spruche zu unter werfen. Wenn die Negierung nicht die entsprechenden Folge, rungen aus dem Schiedssprüche ziehe, nachdem er zugunsten der Kirche ausgefallen lei. werde sie sich um jeden Kredit bringen. Abg. Hickmann (D. Bp.) wendet sich gegen die Anträge, mit denen der abgccbbten KirchcnauStrtttsbcwegung ein neuer Austrieb gegeben werüen solle. Abg. Dr. Sachs (Linkssoz.) setzt sich für die Anträge ein. Im Interesse derjenigen, die nicht kirchlich seien, müsse man cs bedauern, dah noch öffentliche Mittel an die Kirche gegeben werden mühten. 7 Nhr abends wird die Sitzung abgebrochen nnd anf Donnerstag, den 10. Juni» 1 Uhr, vertagt. Anher dem
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