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Jährlicher AbouaementSprei«, welcher »rao«»«- reaäo zu entrichren ist, auch bei Beziehung durch die Post, 1 Lhlr. 26 Ngr. — Annoncen, die bis Vormittag« 11 Uhr eillgeheN, werden in die Das« daraus erschetuetÄe Nummer ausgenommen, später eingehende Annoncen finden ia der nächstfolgenden Nummer Aufnahme. — Inserate werden mit 1 Ngr. für die gespaltene Lorpu«-Aeile berechMt. Einzeilige mit 2 Ngr. — Für die auswärtigen Äönigl. Gerichtsämter und Stadträthe, für welche der Voigtländische Anzeiger Amtsblatt rst, bestehen tue Geschäftsstellen in Pansa bei Herrn Bürgermeister Lehmann, in Elsterberg der Herrn L. A. Diezel, in Schöneck bei Herrn Eduard Meyer, in NÜthltroff bei Herrn Thanffeegelder«Einnehmer Holzmüller. Sonnabend. 34s 1* März IWk. Zeitungen. Sachsen. Dresden, 26. Febr. Ihre König!. Hoheit die Prinzessin Sidonie haben eine schlaflose Nacht gehabt. Das Fieber ist feit gestern nicht gestiegen. Plauen, 21. Febr. Heute hat hier unter dem Vorsitz des Herrn Amts- Hauptmanns vr. Braun eine Versammlung der Rittergutsbesitzer und Landge meinden aus den 5 Kirchspielen Altensalz, Oberlosa, Pöhl, Theuma und Bergen zu dem Zwecke stattgefunden, gemeinschaftliche Maßregeln zu Hebung und Ver besserung der Armenpflege zu vereinbaren. Nachdem der Herr Vorsitzende in einer eingängigen Rede die großen Uebelstände der jetzigen Einrichtung des Armenwesens im Bezirke geschildert, die einschlagenden Vorschriften der allgem. Armenordnung gegensätzlich erläutert und unter Hinweis hierauf, wie auf die in der neuesten Zeit deshalb erschienene Generalverordnung der königlichen Kreis- direction in Zwickau vom 20. Januar 1862 die unabweisbare Nothwendigkeit einer gründlichen Reorganisation des Armenwesens hervorgehoben hatte, beschloß die Versammlung, zu Unterbringung ihrer arbeitsfähigen Armen ein gemeinschaft liches Arbeitshaus mit der gleichzeitigen, wenn auch secundären Bestimmung desselben als Armenhaus für arbeitsunfähige Arme aus dem Vereine im Dorfe Altensalz zu errichten und den hierüber nach Muster der Statuten des Armen vereins zu Strehla vom Hrn. Rittergutsbesitzer Seiler ausgearbeiteten und der Versammlung vorgelegten Statutentwurf, unter Vorbehalt dessen specieller Prüfung mittelst eines hierzu, wie zur Durchführung der ganzen Angelegenheit sofort gewählten Ausschusses anzunehmen. Dabei wurde zugleich dankbar des beträcht lichen Geschenkes erwähnt, das der Herr Rittergutsbesitzer Opitz auf Stöckigt dem neuen Vereine, dem er mit seiner Gemeinde beigetreten ist, in unentgelt licher Ueberlassung eines Bauerhauses zu Altensalz für Vereinszwecke gemacht hatte. — Es ist dies der erste größere Armenverein im Voigtlande; ihm ge hören zur Zeit 13 Rittergüter und 26 Landgemeinden an. Selbstverständlich werden die Statuten der vorgesetzten Regierungsbehörde zur Bestätigung vorge legt werden. Die Leipziger Ztg. giebt bei einer Anzeige der im Jahre 1861 eröffneten neuen Eisenbahnstrecken Deutschlands nebst Preußen folgende Uebersicht: Die Gesammtlänge der in Deutschland befahrenen Eisenbahnen steigt auf etwa 1928 Meilen in 29 Bundesstaaten; von diesen hat Preußen über 727, Oesterreich (ohne Ungarn, Galizien und Italien) 370 Vs, Baiern 247^, Hannover 97^, Sachsen 94 Vs, Würtemberg gegen 57, Baden gegen 55Vs, Kurhesfen 44V-, Hessen-Darmstadt 36 Vs, Holstein und Lauenburg 34'/,, Mecklenburg-Schwerin 29 Vs, Braunschweig 19, beide Anhalt 14Vs, Nassau 13'/., Luxemburg-Limburg 13^4, Sachsen-Meiningen 13 Vs, Sachsen-Weimar und Sachsen-Coburg-Gotha je 12, Sachsen-Altenburg über 5, Oldenburg fast 4^, Hansestädte 4Vs, Frankfurt a. M. etwa 4, Schaumburg-Lippe 3^, beide Reuß über 2, Hessen- Homburg fast 1 Meile. Folgende Staaten sind noch immer ohne alle Eisen bahnen : Mecklenburg-Strelitz, Lippe, Waldeck, beide Schaumburg und Lichtenstein. Baiern. Die vorjährige Hopfenernte ertrug nach dem „N. C." etwa 200,000 Ctr., einen Werth von 11 Mill. Gulden repräsentirend. Davon wurden 60,000 Ctr. im Lande verbraut, der Rest auSg^führt. Der Ertrag an Gerste ist 9'/- Mill. Ctr.; hiervon werden öV, Mill, verbraut. Der Stoff des Bieres kostet Baiem demnach jährlich gegen sv Will. Guldes der Aufschlag des Staat- beträgt 6, dazu der der Gemeinden 2 Mill., zusammen also 27 Mill. Gulden. Den Bierverbrauch anlangend, rechnet man in Franken, Pfalz und Niederbaiern 2 Vs, in Oberbaiern 3 Vs, in München gar 4^ Eimer brir. Eimer zu 60 bair. Maß) jährlich auf den Kopf. «Oefterreieh. Wien, 24. Februar. Der „ständige Ausschuß für confessiouelle Verhältnisse" des Abgeordnetenhauses hat heute einen aus 71 Artikeln bestehenden „Gesetzentwurf in Betreff der Stellung und Rechte der verschiedenen Religionsgenoffenschaften und ihrer Angehörigen dem Staate gegen über in öffentlicher Beziehung, sowie der Rechte derselben gegen einander und in bürgerlicher Hinsicht" vorgelegt. Die Principien, auf welchen die Bestim mungen des Gesetzentwurfes beruhen, sind: Glaubens- und Gewissensfreiheit mit freier Religionsübung; Freiheit der Kirche oder Selbstständigkeit derselben in Ordnung und Verwaltung ihrer Angelegenheiten, sowie ihre- Vermögen-; aber auch Gleichberechtigung aller Religions-Bekenntnisse, und Unabhängigkeit des Staates und der durch ihn gewährten bürgerlichen und politischen Rechte von der Religion; endlich Unterordnung der Kirche im Staate unter da- öffent liche Wohl, die durch den Zweck desselben begründete Staatsgewalt und die hierzu als Mittel dienenden StaatSgesetze. — Der Ausschußbericht begründet in erschöpfender und überzeugender Weise die Einzelbestimmungen des Gesetzentwurf-. Vor allem ist hervorzuheben, wie der Ausschuß in seiner Majorität das Ber- haltniß des Religionsgesetz-EntwurfeS zum Concordat auffaßt. Diese Auffassung ist im 71. Artikel, dem Schlußartikel des Gesetzentwurfs, ausgesprochen, welcher lautet: „Die den vorstehenden Grundsätzen und Vorschriften widerstreitend« Bestimmungen der bisherigen Gesetze, auf welcher Grundlage sie beruhen und in welcher Form sie erlassen sein mögen, können in den Königreichen und Lan dern, für welche dieses Gesetz kund gemacht wird, zu keiner Anwendung mehr kommen." Es ist somit also ausgesprochen, daß das am 18. August 1855 abgeschlossene Concordat kein rechtliches Hinderniß des neuen Gesetzes ist, und daß jene Schwierigkeiten, welche das Concordat durch seine VertragScsualitat angeblich jeder Aenderung durch die Gesetzgebung entgegensetzt, keine sind. Wien, 25. Februar. Im Herrenhause beantwortete Staatsminister von Schmerling die Interpellation Hartig's bezüglich des Kirchenpatronat-. De» nächsten Landtagen werde ein Landesgesetz vorgelegt werden, welches die Frage, wem die Bestreitung der Kosten der Pfarrkirche obliege, regeln werde. Die Verwaltung des Kirchenvermögens durch die Geistlichkeit in Böhmen wird bi- auf Weiteres sistirt. — Da- Abendblatt der „Presse" meldet, daS Ministerium habe mit dem Grafen Apponyi eine neue Verständigung erzielt. Derselbe bleibe «luäex ouriao. Man hält das abgeschlossene Compromiß für bedeutsam. Da ungarische Wechselgesetz bleibe in Wirksamkeit. Wien, 24. Februar. AuS den bi- heute hier eingelaufeuen Nachrichten — womit nicht ZeituugSgerüchte und Privatcorrespondenzen gemeint sind — über die griechische Bewegung geht hervor, daß dieselbe sehr ernster «vd bedenk licher Natur ist. Würde e- sich auch nur um einen vereinzelte« Putsch han deln, so wäre wohl schwerlich der auf der Reise nach Athen begriffene designirte Nachfolger de- Königs Otto, Prinz Ludwig von Baiern, zurückberufen worden. Aber der Ausbruch in Nauplia, der diese feste Position im Königreiche ia djß Hände der ÄnsnrGent« geliert «Nd de« König-mörder Dosto- die ArechM verschafft hat, ist nicht blo- ein verem-elte« Unternehme«, sondern da- ResMat einer Verschwörung, die, wie sehr zu befürcht« sicht, zum Aeußersten entschloss« ist und über bedeutende Mittel und Kräfte verfügt. Diese Verschwörung ist