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Unterthanenrecht erhallen haben. UebrigenS ist da- Einzugs- oder Aufnahme geld nach drei verschiedenen Klaffen und mindesten- nach dreifachem Satze abzustufen. Auch ist im OrSstatut festzusetzen, ob eine theilweise Rückerstattung de- Einzug-gelde- flattfinden soll, wenn der Aufgenommene binnen einer gewissen Zeit wieder vom Orte wegzieht. — Wir machen vorzug-weise die ländlichen Gemeindeverwaltungen auf diese für die Landgemeinden wichtige Verordnung aufmerksam und bemerken nur noch, daß sich unsere Regierung vorbehält, (als eine weitere Folge de- neuen Gewerbegesetzes) eine Abänderung der bestehenden Gemeinde-Verfassung dadurch, daß daS städtische Bürgerrecht vom Gewerbbetriebe lo-getrennt und ein allgemeines Stadt und Land umfassendes Gemeindebürger recht eingeführt wird — in Bettacht zu ziehen. — Hieraus mögen auch die wenigen starren Anhänger deS bisherigen Innungswesens, welche noch immer nicht an eine Dauer der Gewerbefreiheit glauben wollen, ersehen, daß die Entwickelung dieses großen Grundsatzes ebenso, wie dessen Bestand in guten Händen liegt, und daß ihre Hoffnungen — vergeblich sind. Am Morgen des 31. v. M. wurden in Plauen, Trieb, OelSnitz, Elster und Asch wiederum einzelne Erdstöße verspürt. (AuS Trieb schreibt man uns«: „Heute früh 4^ Uhr wurde ein längere Zeit andauerndes, den Nachhall eines starken Donner- ähnliches Erdbeben in der Richtung von Westen nach Osten verspürt.") Gleichzeitig melden die Zeitungen, daß die unterseeische Telegraphen verbindung über Kap Hellas, Chios rc. (im griechischen Archipel) gestört sei; möglich also, daß in Südeuropa abermals Erdbeben stattgefunden haben, woraus sich dann auch die gegenwärtig wieder einmal übermäßig milde und regnerische Witterung, Folge der eingettetenen Südwestluft, erklären ließe. Die neuen Kupferfünfer, von denen aber zur Zeit noch keine nach Plauen gelaugt sind, sind in der Größe der Dreier, nur etwas dicker und äußerst sauber und scharf geprägt. Hier in Plauen eingegangenen Nachrichten zu Folge stehen auch die niedrig gelegenen Stadttheile von Nürnberg, Bamberg — wo die Ställe der daselbst garnisonirenden Reiterei geräumt werden mußten, — und Würzburg unter Wasser. In Reichenbach ist vom landwirthschaftlichen Vereine beschlossen worden, vier jungen Hufschmieden, welche einen Cursus im Hufbeschlag bei der Thier arzneischule in Dresden durchmachen wollen, hierzu eine monatliche Unterstützung von 15 Thlr. zu gewähren. — Das Fangen von Hasen mittelst Schlingen hat hier so überhand genommen, daß eine Anzahl Jagdberechtigter dem Ent decker eines SchliugenlegerS 10 — 50 Thlr. Belohnung verspricht. In Leipzig will der Stadtrath, um einem dringenden und trinkendem Bedürfnisse abzuhelfen, außer den bereits vorhandenen, noch 50 Schankconcessionen genehmigen. Wenn dann noch Jemand in Leipzig Durst leidet, hat er es ohne Zweifel nur sich selbst zuzuschreiben. Die Stadt Dresden baut ihr Rathhaus am Altmarkte um und aus. Der Kostenanschlag ist 57,000 Thlr.— Oberhofprediger Liebner in Dresden hat einen von Göttingen auS an ihn ergangenen Ruf abgelehnt. Archidiaconus Kunze in Neustädtel kommt als Superintendent nach Meißen. In Dresden ist am 1. Februar der Wafferstand der Elbe seit ungefähr 24 Stunden um mehr als 4 Ellen gewachsen und noch fortwährend im Stei gen. Sachverständige befürchten, daß, wenn der Regen so anhält, wie seit gestern Mittag allhier, leicht ein Wasserstand bis zu 8 Ellen entstehen könne. Nur die noch rauhe Temperatur (4" L.) mindert ärgere Befürchtungen. Zu Irkutsk in Sibirien ist laut einem Telegramm, das an einen Kaufmann in Königsberg in Preußen gekommen ist, seit Mitte Dezember das Quecksilber gefroren. Dazu ist bekanntlich eine Kälte von mindestens 40 Grad Reaumur nothig. Während das Thermometer ohnlängst in Paris, Marseille und Lyon 4 — 9 Grad Kälte zeigte, wurden in Cannes am 15. Januar reife Kirschen und Pflaumen, sogar Trauben zu Markte gebracht, die Tags vorher in der Gemeinde Bar waren gepflückt worden. Gin voigtländisches Sängerfest! 2. „Viribus unitis H. K. 0. „Geld regiert die Welt!" und: „Umsonst ist der Tod!" — diese beiden Wahlsprüche unsers materiellen Zeitalters bleiben auch bei dem beabsichtigten voigtlänbischen Sängerfeste nicht unbewährt. Der leitende Festausschuß wird seine ordnende und verwaltende Thätigkeit ohne das Hauptmittel, dessen jede Regierung heutzutage am Nöthigsten bedarf, natürlich gar nicht beginnen können, und umsonst kann man daS frische, fröhliche Leben, das ein allgemeines Säugerfest in unserer Stadt emporblühen lassen soll, begreiflicher Weise nicht verlange«; denn — wie gesagt — umsonst ist der Tod und — bei Lichte besehen — nicht einmal der! Geld, sogar viel Geld wird das Fest freilich kosten, wenn in unserer Zeit — wo nicht mehr, wie zu Vr. Luthers Zeiten, ein Kalb einen Sechser tostet und ein Professor sich mit 40 Mfl. Gehalt begnügt — so ein zwei bi» drittehalb Tausend Thaler noch viel Geld heißen dürfen. Soviel uämlich würde, nach dem Zollstabe de» Schleizer Feste- bemessen, (den Meilen- maaßstab de- Nürnberger hat man gar nicht anzulegen gewagt!) da- Fest ehn- gefähr kosten, wenn eine geräumige Sängerhalle gebaut und geschmückt, der unabweiSliche Aufwand für Noten, Musik rc. bestritten, und Alles, wa- sonst drum und dran hangt, gedeckt werden soll. Aber wenn die zwei bi- dritthalb Tausend auch Manchem etwas schwer in daS Ohr und den Geldbeutel fallen sollten — wenn man es sich recht überlegt, wäre es doch eine Schande für eine Stadt wie Plauen, wenn sie nicht sagen wollte: „Meine Mittel erlauben mir das!" Verstehe man uns recht! die „Stadt" ist hier nicht als Stadt gemeinde oder — wer das bester versteht — als Commun zu bettachten. Denn das wissen wir wohl, daß aus dem Stadtseckel für ein solches Fest an Baarem nichts bewilligt werden kann, obwohl wir nicht im Geringsten zweifeln, daß die städtischen Behörden dem Feste, das Plauen einen herrlichen Glanz verleihen soll, sonst jede mögliche Unterstützung angedeihen lasten werden. Die Mittel müssen also freiwillig beschafft werden. Aber nach den möglichst genauen Berechnungen und Erwägungen des besondern Fest-Finanz-AuSschuffeS braucht im Grunde Niemand Geld zu dem Feste zu schenken, vielmehr ist es nur erforderlich, es vorzuschießen. Denn nach den Berechnungen des gedachten Ausschusses soll und wird das Fest eigentlich sich selbst bezahlen. Die Eintritts gelder zu den verschiedenen Gesangsaufführungen, der Erlös verkaufter Lieder texte, die Verpachtung von Schenkbuden, Bratwurstküchen rc. im Umkreise der Festhalle, die Bermiethung der letzteren selbst, wenn man sie bis zum Winter stehen läßt, zu andern Versammlungen, die Verwerthung ihres Baumaterials, wenn sie endlich abgebrochen wird, — Alles das wird nach einem ungefähren Ueberschlage den Aufwand sicher decken; ja kühnere Hoffnungen wiegen sich sogar in goldenen Träumen von einem Ueberschuste, den man, einttetenden Falles, als ersten Grundstock einer längst gewünschten Turnhalle anzulegen gedenkt. Alle die erwähnten Einnahmequellen können aber selbstverständlich erst während deS Festes und bezüglich nach dem Feste ihren ergiebigen Schoos aufthun; das Geld zur Veranstaltung des Festes braucht man hingegen eben so selbst verständlich vorher. Da bleibt denn nichts übrig, als die alte seit Adam Riese hinlänglich bekannte Rechenregel: „Kann ich nicht, so borg' ich Eins," die heutigen Tages al- beliebte Finanzmaaßregel auf diplomatisch lautet: Es wird eine Anleihe gemacht. Also: wer springt dem noch in den Geburtswehen liegenden Sängerfeste mit einem Darlehnchen von zwei bis dritthalb Tausend Thalern bei? — — Wir antworten darauf mit dem k. k. Wahlspruche: „Viribus unitis!" „Mit vereinten Kräften!"— Der Festausschuß hat sich nämlich seinen Finanzplan so ausgedacht: Es werden Actien zu Fünf Thalern ausgegeben, welche mit 5^ verzinst und nach Jahresfrist zurück gezahlt werden; während dieses Jahres aber verwendet und verwaltet der Festausschuß das auf diese Weise von vereinten Kräften zusammengeschoffene Festvermögen in dem oben angedeuteten Sinne, und das Fest wird so durch das Zusammenwirken Aller geschaffen, ohne daß Jemand dabei zu kurz kommt. Sollten aber schlimmsten Falls und wider alles Erwarten die Einnahmen nicht die gehoffte Höhe erreichen und die Actten nicht zu dem vollen Betrage zurück gezahlt werden können, nun so würde jeder Actieninhaber den kleinen Verlust — groß könnte er auf keinen Fall werden — gewiß gern tragen und als einen kleinen freiwilligen Beitrag zu dem schönen Feste bettachten, welches zur Ehre der Stadt und zur Freude des ganzen Voigtlandes gefeiert worden. Soviel Pattiotismus trauen wir allen Bewohnern unserer lieben Stadt Plauen und der Umgegend derselben zu, und glauben sicher, daß durch solche A tienzeichnung die erforderliche Summe gedeckt werden wird. — Um aber die eigentlichen Ein nahmen schon möglichst bald flüssig zu machen, beabsichtigt der Festausschuß, wie wir hören, gleich bei der Aufforderung zur Actienzeichnung auch Pariout- Billets (wir wissen gerade kein gut deutsches Wort für dieses ungeheuerliche Fremdwort) auszugeben. Ein solches soll Einen Thaler kosten und den Inhaber während der ganzen Festzeit zum freien Eintritt in die Festhalle berechtigen, für deren Platz man, nebenbei gesagt, vorläufig auf das geschützte, schöne, ächt voigtländische Thal am Fuße der Actienbrauerei sein Augenmerk gerichtet hat. Von solchen Billets werden gewiß Viele gern Gebrauch machen, da der Besuch der Festhalle auch außer den eigentlichen Gesangsaufführungen, in zwanglos geselligen Zusammenkünften viele gemüthliche und heitere Stunden schasst, wie die Erfahrung bei andern derartigen Festen sattsam gezeigt hat. In den nächsten Tagen wird nun der Festausschuß durch die Listen zur Actien- und Billet-Zeichnung seine Fühlhörner auSstrecken, um zu erfahren, ob Sinn und Lust für das beabsichtigte Fest vorhanden ist. Möchte er sie nicht vor der Kälte der Herzen und der Härte der Hände, die den Geldbeutel fest halten, wieder scheu zurückziehen, und dann dem ganzen Voigtlande verkünden müssen: Wir können kein Sängerfest in Plauen feiern, weil wir die Kosten nicht aufzubringen vermögen! — Nein! Nein! wir fürchten das nicht! Plauen wird sich und dem Voigtlande das schöne Fest schaffen — viribus unitis, mit vereinten Kräften! Berichtigung. In dem ersten Artikel in Nr. 18 ist S. 74, Sp. 2, Z. 8 von unten anstatt: „Krügleiu" zu lesen: „Kräglein."