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UoigtliinWcr AMMr. Amtsblat t , /< , für das Königliche Bezirksgericht zu Plauen, sowie für die Königlichem ÄöüchtS«»^ «md Stadträche zu . Plauen, Pausa, Elsterberg, Schöneck und Mühltroffs. DreiunWebenzigfler Jahrgang. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Moritz Wieprecht in Plaue«. Dieses W»tr erscheint wSchentlich viermal, und zwar Dienstags, Mittwochs, Donnerstag« und Tonnahend«. LLHrtrcher 4ttzw«ne«F»4OtzGei«, Welch« Oriim»»«- nmcko zu entrichten ist, auch bei Beziehung durch die Post, t Tblr. 20 Ngr. — Annoncen» die bi« Bormittag« 1.1 Uhr Mrp« w-ä>ir Laa« dar»»« erscheine«-« Nummer aufaeuommeu, später eingehende Annoncen finden in der nächstfolgenden Nummer Aufnahme. — Inserate werden mit 1 Rad. für dw gespaltene Tvrpus-Äile berechnet. (Einzeilige mn 2 Ngr, Für di« an«wärtigen Köuigl. Gerichtsämter und Ltadträtke, für welche der Boigtlandische Anzeiger Amtsblatt rst» besteh« die Geschäft«fteüen in PaUsa bei Herrn Aulin« Guido Lorenz, in Asterverg bei Herrn F. Ä. Feustel, in Schöneck bei Herrn Eduard Meyer, in Mühltroff bei Herrn Chauffetfielder-Einnthm« Hohvüllor: T" » ir»s *7 wieder Herstellen zu wollen. - 47 —68) wird vvn den Brandv«- mP^lavearin IahreSbedarfS der Anstalt bestimmt »nd sgelder ver-- poth^arisch« und die Anmeldung zur anderweiten Versicherung trsol bei der Ortßobrigkeit auf Gewährung der^BpaMc^ zichtet hat. Bou der Bcrzichtleistimg ßM-jedpih^Ü Gläubiger in Kemttniß zu fetzen, iuveur' «me-^oichei nicht zulässig ist. Doch kann Vie dtt-fuÜsig« EmucklÜFauG »ach MaßGube dir Drei Pfennige von der Einheit und zwar 2 Pfennige auf de« ersten uE t Pfennig auf de« zwett« halbjährig« Termin. — " " Brennt ein Versicherungsobject ganz oddr theikvoifd «L, oder wird e- bei däuert gleichwohl die Verpflichtung de« nach den bisherigen Einheiten ch» lange Am 4. d. M. starb in Planen, vom Schlage gatrofsen, Herr Oberftever- Inspector v. Brück. - - .t r ' Me Stürme am 1. u. 2 d. M. Hlchew am d«^«elU« DchMtzm ^Straße 2b Delsgraphenstaugen umgeworsen, doch ist die Verbindung mcht «nterbroch«. T. Dece»ber 18K. i, «rMlUickl-» - » MS— Gesetzes vom 6. November 1843, gl 57 inl Lhukchrr Wrife/ wie salche« bei Abtrennungen einzelner Parzellen von grfchloffimeunMÜM» schon statthaft Var, ergänzt werden. Die Verpflichtung M Haftung iL«-Beiträge härt -auz auf, sobald der Versicherte vor der Obrigkeit Die ErAlkNUg albgiM^ dieselben nicht pcherrmg-beiltäg« und hm sonstigen Mitteln zur Deckung des Bedars« gehan delt Erstere werden nach ^Einheiten vingelegt und halbjährlich in zwei T«- PtW^vi^zMr am lx Mil' uS October jeden Jahre« erbobeU ; sie Ortalleu jn ordeWche und gußerordwtkche, die ersteren -sind zii-BsfWvtNg de- lausenden und nach den zeitherigen Erfahrungen al« regelmäßig anzUfehenden Wie nun einerseits, sobald die ordentlich«! BttträGe ome« Jahre«- «uv. der angesammelte Vorschuß- und Reservefond zur Deckung der erforderliche» Zah lungen nicht ausreicht, das Ministernnu ermächtigt ist, außerordentliche Beitrage anznorvne«, so werden anvererseit« die etwaigen Ueberschüffe d« ovuntlichen Beiträge eines Jahre«, so weit sie nicht z« Dvchlng ei»e« mH vtMwbeneu Deficit« zu verwenden oder dem Neftrvefdnd bi« D dost« ErfiUttmst GUIMvei- sen sind, auf die zn erhebenden Brandversicherungsbeiträge de« nächsten Jahre« abgerechnet. , ' . n ' Die Verpflichtung zu Entrichtung der Brandversicheruugsbeiträge ist, wie solche« schon zeither der Fall war, eine auf dem betreffend« Grundstücke uud dessen bei der Landesanstalt versicherten Zubehör rtch«de^8aft>ämd es genieß« dieselbe« bei Concursen dasselbe Vorzugsrecht, wie rürstiänbige Steuern. Die Zahlungsverbindlichkeit geht bei Besitzveränderuugen, auch weg« der Rückstände, auf den neuen Eigenthümer über. Um die 'Anstalt in den Stand zu setzen, ihren Verpflichtungen gegen die Abgebrannten rechtzeitig nachzukommen, daneben auch die häufig« Schwavkuogen der Versicherungsbeiträge zu vermeid«, wird nicht aüeiu em Vorschuß» .«v Reservefond bei der Brandversicherung-kaffe unterhalt«/ foube« anch der An stalt für den Bedarfsfall ein unverzinslicher ^Credit! bei der Staat«käst« di- zur Höhe von 100,000 Thalern gewährt und der Emtuuiffioa. vier Ennächckgnng «rtheitt , mit ministerieller Genehmigung zinsbar« Darbcho» auf d« Credit- btr Anstalt aufzunehm« und für di« Dau« des Nichtbedarf» die Aiberfchüffe und Bestand« in Staat-Spieren anzulegen oder zinsbur au«p»lähm Echkch folgt.- , . Nt'. DwS Gesetz, das J««»tziliwe-Bra«dverftcherungswese« tzeüe. " " - VvM Hz. «Utzust 1802. ' E -- - Wrtfttzung.) DK d MfihiM'howdsMdM' d« Würderung und Einschätzung und enthält mehrere von der zeitherigen Ekwsthtnug vMig abweichende Vorschriften. Währmd früher (W. tü, 24 de« . Ges. von 1835) jeder Besitzer selbst W«th-- angab« «achte mW die Fdeihäd hatw, fein Gebäiwe mtt Einschluß des Mauer- W«k- uud der' ftrwknm» L4eph«> »der mit Ausschluß derselben uud also nur die dwebneivbbttnMHbile zu versichern, bestimmt sich jetzt die Versicherung ledig lich nach dem durch sachverständige Würderung frstgestellten Zeitwerthe de- Ber- stchernug«objea»s; Höhe der Versicherungssumme kommt hierbei dem Zett- werthr gleich und darf dies« nicht übersteigen. Die Abschätzung hat sowohl de» Restbauwerth, d. h. diejenige Summe, welche erforderlich sein würde, wenn da« Bersichernpgsobjeft, zur Zeit der Eatastratiou neu hergestellt werden sollte, al- denjenigen Werths welch« daffelbe zur Zett der Abschätzung noch wirklich hat, nach, technischen Grundsätzen festzustellen, wobei die in der Erde liegenden Grundmauern, der GrUnd ttüd Boden selbst, der von der Lage des Grundstück« ckbhäügige Wtrth uttd der orttMkrche Verkaufspreis, Realgerechtigketten und bloße Verzierungen (z. B. Wandmalereien, Tapeten re.), soweit deren Versicherung nicht ausdrücklich verlangt wird, außer Urischlag zu lassen sind. Während früh« bekauutlich 25 de« Ges. v. 3. 1835) der festzustel- l«de Werth jedsrzckt so auszudrücken war, daß er bei jedem Einzelnen Gebäude Zettwachs- uüd BevsichenmgSsumme zu legenden Beitragseinheiten, der« Zahl M u§t jepef äusstei^enden Klaffe erhöht. Elafstsicaäon ^odtr Abstufung des BettragSverhältniffe« erfolgt bi« auf »ach den in her.Gesetzesbeilage sud II. und den dazu' gehörig« Ta- A«-std HI. H 6 aufgestellten Grundsätzen (ßß. 2ft—33). Gtgm dtt Er- M8fsL der Ab- und Einschätzung wird Jedermann mit Reklamationen gehört Wcgl. da^ Versähreo K. 40 flg.). *ftn dem vrerte« Abschnitte hßt LWtuwechs- Wch Berstcheruugssumme so zu verfahren, daß die lvv Thaler Md Mhr betrag«d« Summ« in 20 und die unter 100 Thaler bleibenden m 10 a»fgehen. Mit dieser Würderung wird aber nunmehr die Einschätzung (Classification) verbunden, welche zum Zwecke hat, die Beitragsklassc und die GefammtzahL- d«^ BcktzaßSeinheiten für das BersicherungSobject festzustellen. D« Michstsb,,stach welchem die Brandversicherungsbeiträge zu leisten sind, ist etu ganz um«; er wird theils durch das Verhältniß, in welchem die verbrenn- stzMWDr M^ WHt verbtestnbaren Theilen des Verficherung-object- steh«, theil« durch d« Grad^ dir Amersgefahr, welche dem BersicherungSobject mit Rücksicht aus Dachu»g«art, KawrungSanlagen, Schutzvorrichtung gegen Blitzschlag und Betriebs- und Benutzung-weise eigen ist, bestimmt. Aus dem hiernach statt- sttcheuben niederen oder größ«« Risiko ergeb« sich die verschiedenen Beitrag«- klaffe«. Diese letzteren bestimmen wiederum die Zahl der auf je 100 Thaler Zerrungen. SckHHiM. Am 3. d. M. traf Herr KroiSdimcwr Uhde au«, Zwickau