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UsigtliiMchcr Anzeiger. Am tsbla tt für das Königliche Bezirksgericht zu Plauen, sowie für die Königlichen Gerichtsämter und Stadträtbe zu Plauen, Pausa, Elsterberg, Schöneck und Mühltroff. DreimWebenzigster Jahrgang. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Moritz Wieprecht in Plauen. Dreses Blatt erscheint wöchentlich viermal, uno zwar Dienstags, Mittwochs, Donnerstags und Sonnabends. Jährlicher Abonnementspreis, welcher prEmo- rarnlo zu entrichten ist, auch bei Beziehung durch die Post, 1 Tblr. 26 Ngr. — Annonce«, die bis Vormittags 11 Uhr eingehen, werden in die Tags darauf erscheinende Nummer ausgenommen, später eingehende Annoncen finden in der nächstfolgende« Nummer Aufnahme. - Inserate werden mit 1 Ngr. für die gespaltene Lorpus-Zeile berechnet. Einzeilige mit 2 Ngr. Für die auswärtigen Königs. Gerichtsämter und Vtadträthc, für welche der Boigtländische Anzeiger Amtsblatt ist, bestehen die Geschäftsstellen in Paula bei Herrn Iulius Guido Lorenz, in Elsterberg bei Herrn F. W. Feustel, in Schöneck bei Herrn Eduard Meyer, in Mühltroff bei Herrn Lhauffeegelder-Einnehmer Holzmüller. Mittwoch. AHT» IS- Oktober l8«2 Zeitungen. Sachsen. Leipzig, 13. October. Heute begeht der hochverdiente Musikdirector und Cantor an unserer Thomasschule, vr. püU. Moritz Haupt mann, sein fünfzigjähriges Künstlerjubiläum. Leipzig, 12. October. Auf Grund einer von den Herren vr. Schaff rath in Dresden und Prof. Wuttke hier erlassenen Einladung fand heute unter Vorsitz des Hrn. Architekten Mothes von hier im Locale des „Bürgervereins" im Schützenhause eine auch von Dresden u. a. O. besuchte Versammlung statt, worin die Frage einer, das gesammte Deutschland umfassende Neugestaltung der Bundesverfassung erörtert und schließlich die Meinung der Versammlung in folgenden Resolutionen (niederzulegen in einer Adresse an die zu Frankfurt stattfindende großdeutsche Versammlung) auszudrücken beschlossen wurde: Die zur Berathung über das gesammtdeutsche Verfassungswerk versammelten Sachsen erklären: 1) Deutschlands Gesammtverfassung darf nicht dergestalt beschaffen sein, daß sie irgend einen Theil des Bundesgebiets ausschließt. Es dürfen aber auch weder die innern Verhältnisse der zum deutschen Bundesgebiet ge hörigen Landcstheile, noch die Verbindung derselben mit nicht zu Deutschland gehörigen ein Hinderniß oder Abhaltungsgrund sein, das gesammte Deutschland seinem wahren Bedürfnisse und Rechte gemäß umzugestalten. 2) Alle deutschen Stämme sind innerhalb des Ganzen gleich berechtigt und verpflichtet. 3) Die Centralgewalt ist demnach so zu gestalten, daß die Hegemonie einer Dynastie, eines Staats oder Stammes ausgeschlossen bleibt. 4) Die endgiltige Neuge staltung Deutschlands kann rechtsgiltig nicht anders als durch die auf Grund der Bundesbeschlüsse vom 30. März und 7. April 1848 und des vom Reichs verweser verkündeten Reichswahlgesetzes wieder zu berufenden Nationalvertretung zwischen den Regierungen und dem Volke zu Stande gebracht werden. L) Eine Versammlung von Gewählten der Kammern ist kein die Einheit der Nation darstellendes Parlament oder Reichstag. Beim Einreißen eines alten Kuhstalles in der Schänke zu Coswig bei Meißen sind vor Kurzem 380 Achtgroschenstücke aus den Zeiten des 7jLhrigen Krieges gefunden worden. PreuHen. Berlin, 13. October. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses waren die Minister nicht anwesend. Der Präsident eröff nete die Sitzung mit der Bemerkung, daß er beklage, das Organ sein zu müs sen, um den Beschluß des Herrenhauses in der Budgetvorlage (das Budget der Regierung anzunehmen, das Budget des Abgeordnetenhauses abzulehneu), den er für verfassungswidrig erkläre, zu communiciren. Ueber die Resolutions anträge Simson'S, Reichensperger's, welche auf motivirte Ungiltigkeitserllärung des HerrenhauSbeschluffeS hinauslaufen, und den Resolutionsantrag Gneist'S und Genossen: „der Herrenhausbeschluß sei verfassungswidrig, daher null und nichtig, die Staatsregierung nicht befugt, hieraus Rechte herzuleiten, vielmehr verpflichtet, die Staatsausgaben für 1862 verfassungsmäßig zu regeln, dagegen nicht berechtigt, durch Beschluß des Abgeordnetenhauses abgelehnten Summen zu verausgaben," sott auf Antrag des Präsidenten die Budgetcommisfion nach einstündiger Vertagung des Hauses berichten. Der Antrag des Präsidenten wird fast einstimmig angenommen. — Die von der Budgetcommission ein stimmig angenommene Resolution erklärt den Herrenhausbeschluß, die Annahme der Regierungsbudgetvorlage betreffend, als gegen den klaren Sinn und Wort laut der Verfassung verstoßend und desbalb null und nichtig. Die StaatS- regieruug könne daher keinerlei Rechte aus diesem Beschlusse herleiten. — Das Abgeordnetenhaus beschließt die sofortige Berathung. Bonin (Stolp) protestirt und verläßt mit fünf Parteigenossen das Haus. Ueber die Resolution der Budgetcommission findet keine DiScusfion statt. Dieselbe wird von 237 An wesenden einstimmig angenommen. Der Ministerpräsident verlas hierauf eine königliche Botschaft, wodurch der Schluß des Landtags auf Nachmittag 3 Uhr im königlichen Schlosse angeordnet wird. Die Berliner Allgemeine Zeitung äußert: „Wie vorauszusehen war, hat das Herrenhaus einen Beschluß gefaßt, der in der Geschichte von Staaten, in denen der Volksvertretung eine Mitwirkung bei Ausübung der staatlichen Ge walten eingeräumt ist, vollständig beispiellos dasteht. Wir haben absichtlich nicht den kürzer« Ausdruck gewählt, in constitutionellen Staaten sei ein solcher Vorgang unerhört; denn die Ausdrücke Constitutionalismus, Verfassung rc. sind ja der feudalen Partei noch immer das, wofür der Abgeordnete v. Bismark- Schönhausen sie schon vor mehr als zehn Jahren ausdrücklich erklärt hat: Gegenstände und Zielpunkte eines berechtigten Spotts. Wir eignen uns einen dem Herrenhause wohlgefälligen Ausdruck an, wenn wir sagen, in ständischen Staaten sei ein derartiges Ereigniß noch niemals vorgekommen." Die Börsen-Zeitung sagt: „Das große Werk ist also vollendet, das Herrenhaus hat sein „Veto" eingelegt gegen die Beschlüsse des Abgeordneten hauses, und nicht zufrieden damit, hat es seine Befugnisse überschritten und den Anfang zu einer offenkundigen Verletzung der Verfassung gemacht, die von der Regierung nur hier und da durchlöchert, aber dann schleunig mit dem Seiden papier der „bona üäss" überklebt wurde." Kurheffen. Kassel, 10. Oct. Unsre Zustände kommen noch immer nicht vom Fleck. Minister v. Stiernberg bekommt auf sein Entlassungsgesuch keine Antwort, und von Einberufung der Stände verlautet auch nichts. Die Reaction in Preußen hat auch der hiesigen wieder Muth gemacht. Baiern. München, 10. October. Der Majoritätsantrag des Aus schusses des deutschen Handelstags empfiehlt mit neun Stimmen die Annahme des Handelsvertrags unter der Bedingung der Abänderung des Art. 31 wegen Oesterreichs. Die sieben Stimmen der Minorität: Jordan (Deidesheim), Meier (Bremen), Weigel (Breslau), Sybel (Düsseldorf), Behrend (Danzig), Stallberg (Stettin), Roß (Hamburg) erklären die Abänderung des Art. 31 für wünschens- werth, machen jedoch die Annahme des Handelsvertrags nicht davon abhängig. Der obenerwähnte Art. 31 lautet: Jeder der beiden hohen vertragenden Theile verpflichtet sich, dem andern jede Begünstigung, jedes Vorrecht und jede Ermä ßigung der Eingangs- oder Ausgangsabgaben für die in dem gegenwärtigen Vertrage verzeichneten oder nicht verzeichneten Gegenstände zu Theil werden zu lassen, welche er einer dritten Macht in der Folge zugestehen möchte. Sie machen sich ferner verbindlich, gegeneinander keinen Einfuhrzoll oder Einfuhrverbot und kein Ausfuhrverbot in Kraft zu setzen, welches nicht zu gleicher Zeit auf die andern Nationen Anwendung fände. — ES sind gegen 400 Abgeordnete zum HandelStage angemeldet und zum Theil auch bereits eingetroffen. Italien. Ueber Garibaldi's Befinden lauten die Nachrichten wieder besser. Der alte vr. Ripari, der, obschon auch amnestirt, Barignano nicht ver läßt, sondern bei seinem General bleibt, erklärt in den NationaliteeS, daß die Heilung der Wunde ihren regelmäßigen Verlauf nimmt und voraussichtlich sich besser, als man früher befürchtet, vollenden werde. Oberst Becchj, der auch