Volltext Seite (XML)
sro Freiwillige Subhastation. Auf Antrag der Erben des perstorbencn H^rrn FabrikutUttt Earl August Jahn allhier sollen Erbth«iltwgSh.rlbcr »effen Htertcr-Osieuc eHauS- tzNtndfiücte, alS: I. das unter der Worte am Mühlgraben hier gelegene, sowohl Mm'Betriebe der Gerberei als Färberei ganz geeignete, aus 1580 Thlr. ortS- gerichtlich tapirte WohnbauS sub Nr. 10 deS hiesigen BrandcatasterS Abtheklung k. nebst einem dazu gehörigen Gärtchen, welches seid Nr. 370 b. dcS Flurbuchs ron Plauen verzeichnet ist und einen Flächenraum von 14 s^R. enthält, auf k'vl. 311 des Grund- und HypothekeilbnchS für die Stadt Plauen eingetragen, und II. das an der WaisenhauSftraße und dem oberen Graben allbier gelegene, höchst zweckmäßig eingerichtete, zu jedwedem Geschäftsbetriebe sich eignende, auf 5450 Thlr. ortSgerichtlich gcwürderte Wohnhaus sub Nr. 143 deS Brandcatastcrs Adtheilung und auf k'ol. 474 deS gedachten Grund- und Hypothekenbuchs eingetragen, den 17. Oeto-er 18SS 12 Uhr Mittags von dem unterzeichneten GerichtSamte unter den in diesem Termine dekaitnt zu machenden Bedingungen öffentlich, jedoch freiwillig, an die Meistbie tenden versteigert werden. ErstehungSlustige werden daher hiermit eingeladcn, in diesem Termine vor 12 Uhr Mittags an Gerichtsstelle sich ^inzufinden, über ihre Zah lungsfähigkeit auSzuweisen, ihre Gebote zu eröffnen und sodann der Llcitation dieser HauSgrundstücke und zwar Jedes besonders, und deren Zuschlag- an die Meistbietenden sich zu versehen. Zugleich wird auf den am GcrichtSbrete hier öffentlich aushängenden Anschlag und der demselben beigefügten ohngesährcn Consignation der zu subhastirendcn HauSgrundstücke hierdurch verwiesen. Plauen, den 21. September 1859. Königliches Gerichtsamt im Bezirksgerichte, Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. ' Jahn. _ A u c t io n. Auf Antrag der Erben deS verstorbenen Flcischermeifters Ernst Friedrich Beyer allhier sollen die auf dem von Letzterem erpachteten, am obern Hammcrwege unweit der Pätz'schcn Scheune gelegenen Ludwig'schen Felde dermalen anstehenden Kartoffeln an 28 Beeten, den 17. «Oktober 188V, Nachmittags 3 Uhr, vom unterzeichneten GerichtSamte Beetweise gegen gleich baare Bezahlung an den Meistbietenden öffentlich versteigert werden. ErftehungS'ustige haben sich daher zur odbestimmlen Zeit am oberen Hammerwegc unweit der Pätz'schen Scheune cinzufinden. Plauen, den 5 Ouober 1859 Königliches Gerichtsamt im Bezirksgerichte, Abtheilung für Nachlaß, unv Vormundfchaftsiachen. ' Jahn. Au c t i v n Auf Requisition des Könizl. GerichtSamtS Reichenbach soll ,ine zu dcm Kreditwesen deS dortigen insolventen Schnittwaarenhändlers Christian Gottreich Schädlich gehörige, bei dem Zimmermeistcr Herrn Friedrich August Kettner hier in Verwahrung befindliche große Jahrmarktsbude den 18. «Oktober d. I. Nachmittags 2 Uhr, Vor der Budenlagersikatte Hrn. Kettners auf dem Akeuenmarkt allhier argen sofortige baare Bezahluna gerichtlich versteigert werden. Plauen, den 22. September 1859 Das Königl. Gerichtsamt im Bezirksgericht daselbst, , Abtheilung für streitige kivilrechtssachen. , , ' , ... ?udtvig. Bekanntmachung. Vom unterzeichneten GerichtSamte sollen den S4 «ctober 18SS und nach Befinden den nächstfolgenden Lag Vormittags von 9 Uhr und Nachmittags von 2 Uhr an die zu einigen hier anhängigen Kreditwesen gehörigen Waarenvor- räthe, alS: Hüte, Blumen, Bänder und verschiedene andere in daS Putzmachergeschäft einschlagende Artikel, ferner verschiedene weibliche Kleidungsstücke, Betten, HauS- und WirthschaflSgeräthe u. s. w. im Auctionslocale des hiesigen Gerichtsgebäudes gegen sofortige baare Zahlung im 30'Thaler-Fuße nach Auktionsgebrauch öffent lich versteigert werden, was unter Hinweis auf daS im GerichtSamte achter angeschlagene specielle Verzeichniß der betreffenden Gegenüände hierdurch bekannt gemacht wird. Plauen, am 21 September 1859 Das Königl. Gerichtsamt im Bezirksgericht daselbst. Abtheilung für streit. Civilrechtss. - — Ludwig. Bekan n t mach» n g. Nachdem da- Königliche Ministerium deS Innern zu der Brauordnung der Stadt Plauen, sowie zu dem Regulativ über Erhebung einer Abgabe von den von auSwärtS nach Plauen zum Verbraucht eingeführten Bieren die Genehmigung ertheilt hat, so werden die darüber aufgenommenen Urkunden sub und b. zur Nachachtung hierdurch veröffentlicht Plauen, den 12. Oktober 1859. D e r R a t h. E W. Gottschald. Die Brauordnung der Stadt Plauen. 8 - 1- Ter Betrieb der Draunahrung in der Stadt Plauen und in deren Weichbilde ist vom Besitze des dasigen Bürgerrechts abhängig. m 8- 2. Außerdem hat pch ein Jeder, welcher die Braunahrung dahiev auSüben will, beim Stadtrache zu melden und die Z. 5b. geordnete Gebühr in die Brau- kaffe zu erlegen. X, 8 3. Dre Anlegung von Malz- und Brauhäusern ist daselbst nur nach daz"u erlangter koncession deS StadtrathS gestattet. ' » §. 4. . Die Art und Weise der Au-übung deS BraubetriebS ist zwap frei, doch hat jeder Brauende den allgemeinen Anordnungen nachzuzehen, welche der Stadt- rath rom polizeilichen Standpunkte in Betreff de- Brauwesen- zu geben sich veranlaßt sehen möchte.