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VoiglliindHn Anzeiger. Amtsblatt für die Gerichtsämter und Stadträthe zu Plauen, Pausa, Elsterberg, Schöneck und Mühltroff. Rebenzigster Jahrgang. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Moritz Wieprecht in Plauen. Dieses Blatt erschetnt wöchentlich dreimal. und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnckdends. Jährlicher Abonntmcntspreis. auch bet Beziehung durch dir Gast, z Lhlr. 10 Rgr. — Annoncen, die bis Mittags 12 Uhr eingehen, »erden in die Lags darauf erscheinende Rümmer ausgenommen, später eln-ehende Annoncen finden in der nächstfolgenden Rümmer Aufnahme. — Znszrare werden mit 1 Ngr. für die gefpaltene Lorpus-Zeil« berechnet. Dienstag. 28» 8. März 185V. Die Gründung eine« Creditverein» «it Borschußbank m Planen. Schon in Rr. 7 d. Bl. ist auf die beabsichtigte Gründung eines solchen Vereines hier aufmerksam gemacht worden. Der hiesige Gewerbe- vrrän, durch eine im Fragckasten eingelegte, hierauf bezügliche Frage ver anlaßt, hat sich für die Nothwendigkeit und Ausführbarkeit desselben aus gesprochen und die uöthigen Schritte zur Ausführung deS Unternehmens gechan. 8- galt zunächst Statuten zu schaffen, auf welche der Creditverein hier gegründet werden konnte. Diese Statuten, hauptsächlich denen deS in Chemnitz bestehenden Vereins entnommen, sind nun in den letzten Ver- sackmlungeu deS Gewerbevereines angenommen und zugleich beschlossen worbe», die hauptsächlichsten Bestimmungen derselben bekannt zu machen uud eine Aufforderung zur Theilnahme an den zu gründenden Verein zu erlassen. Wir geben nun hier die hauptsächlichsten Bestimmungen der vom Gewerbevereiue angenommenen Statuten der künftigen Anstalt. Der zu gründende Creditverein hat den Zweck, durch den gemeinschaft lichen Credit seinen Mitgliedern die zu ihrem Geschäftsbetriebe oder sonst erforderlichen Geldmittel zu verschaffen. DaS Stammvermögen besteht in den allmählig einzuzahlenden Stamm- ancheilen der Mitglieder. Die Betriebsmittel deS Vereins bestehen: ») in den von den Mitgliedern eingezahlten Stammantheilen; d) in den, dem Vereine von dessen Mitgliedern vorgestreckten Dar lehnen ; v) in Darlehnen, die dem Vereine von andern Personen vorge streckt worden; ck) in den gewonnenen Zinsen und Provisionen von anSgeliehenen Darlehnen und andern nutzbaren Verwendungen der Kassen bestände. Rach Verhältniß der eingezahlten Stammantheile haben die Mit glieder Theil am Vermögen deS Vereines, dagegen sind sie für alle vom Vereine übernommenen Verbindlichkeiten solidarisch mitverhaftet. Jede volljährige, selbstständige und unbescholtene Person kann in den Herein ausgenommen werden. Die Mitglieder sind berechtigt: 1) bei Fassung von Beschlüssen in VereinSangelcgenheiten, einschließ lich der Wahlen, ihre Stimmen in der Generalversammlung ab- -ugeben; 2) Darlehne aus der Kasse zu entnehmen, soweit die baaren Gelder dazu auSreichcn und soweit der Ansuchende die statutengemäßen Bedingungen zu erfüllen vermag; 3) jedes Mitglied hat Antheil an dem sich ergebenden Reingewinne nach Verhältniß deS Mgczahlten StammantheilS. Dagegen find die Mitglieder verpflichtet: l) beim Eintritt in den Verein ein Eintrittsgeld von wenigstens 15 Ngr. zu be-ahlen, welche zum Reservefond und nicht zum Stammantheil geschlagen werden. DaS Eintrittsgeld kann vom Vorstande mit Rücksicht auf diesen Reservefond erhöht werden; 2) zur Begründung eines StammantheilS wenigstens 1 Thlr. und sodann einen fortlaufenden Beitrag von monatlich mindesten» 5 Ngr. ohne Beschränkung höherer Beiträge in die BereinSkaffe bis zur Höhe von 15 Thlr. einzulegen; 3) sie habe» für die Kosten der Verwaltung und die vom Vereine übernommenen Verbindlichkeiten solidarisch zu haften; 4) sie haben die Statuten zu unterschreiben und die Bestimmungen derselben, sowie die später zu fassenden Gesellschaftsbeschlüffe in allen Punkten fcstzuhalten und sich ihnen zu unterwerfen. Um auch andern Personen Gelegenheit zu geben, ihr Interesse für den Verein zu bethätigen, nimmt derselbe Ehrenmitglieder auf. Ehrenmit glied wird, wer eine oder mehrere Actien, jede zu fünf Thaler, nimmt und den Betrag in die Vereinskasse einzahlt. Diese Beträge werden al- freiwillige Darlehne betrachtet, zu 4°/y jährlich verzinst und binnen 3 Jahren zurückbczahlt. Die Art und Weise der Rückzahlung bleibt der Berathung und Beschlußnahme der künftigen Generalversammlung Vorbehalten; jedoch steht eS jedem Ehrenmitgliede frei, während dieser Zeit als wirNicheS Mitglied mit Zustimmung deS Vorstandes einzutreten. Der Vorstand de- VereinS besteht aus 9 Mitgliedern, welche alljährlich auS ihrer Mitte einen Vorsitzenden, dessen Stellvertreter, einen Secretair und einen Kassirer durch Stimmenmehrheit wählen. Die Dauer der Function der Vorstandsmitglieder ist 3 Jahre. Indem wir nun die nähern Bestimmungen über die Functionen deS Vorstandes, der Vorsitzenden, deS SecretärS, deS Kassirers und andere der Ausführung angehörenden Bestimmungen übergehen, erwähnen wir nur, daß die Function der Vorstandsmitglieder unentgeldlich zu verwalten ist mit Ausnahme deS KaffenamteS, für welches eine entsprechende, vom Vorstande zu bestimmende Vergütung gewährt wird. Die Sitzungen deS Vorstandes sind stets gemeinschaftlich. Alle Wochen findet eine Vorstands sitzung an einen dazu bestimmten und öffentlich bekannt zu machende» Tage statt. Gültige Beschlüsse können nur bei Anwesenheit von 6 Mitgliedern gefaßt werden. Bis zu welchem Betrage Vorschüsse gegeben werden können, kommt auf das Verhältniß deS Bestandes der Kaffe zu den an sie gemachten Anforderungen an. Im Allgemeinen wird jedoch festgesetzt: 1) wenn die Kaffe sür alle Gesuche nicht auSreicht, so haben die frühem Bewerber vor den spätern und die Bewerber um kleinere Vorschüsse vor denen um größere den Vorzug; 2) für jeden zu leistenden Vorschuß ist rin sicherer Bürge zu stellen; ' 3) cS können in besonder» Fällen auch Vorschüsse gegen Drponirung und Verpfändung von Werthdocumenten, alS: StaatSpapiere, Sparkassenbücher re. gegeben werden. In einem solchen Falle hat