Volltext Seite (XML)
377 daß sie dieselbe nicht mehr zu fürchte» hätten. ES bestand in einem Pul ver, welches der Gebissene in drei auf einander folgenden Tagen Morgens nüchtern in einer Quantität von drei Messerspitzen voll mit Warmbier nehmen und den darauf erfolgten Schweiß im Bette abwarten mußte. Die chemische Untersuchung dieses Pulvers führte hinsichtlich seiner Bestand theile zu keinem bestimmten Resultate, und eben so wenig waren die Be sitzer deS Arkanums zu bewegen, das Recept mitzutheilen, obwohl sie da von keinen Geldgewinn bezogen. Dasselbe zeigte sich nach dem Urtheile aller Aerzte, welche solche Kranke behandelten, so wirksam, daß selbst da, wo die Wunde nicht scarifieirt wurde, die Wasserscheu niemals ausbrach. Eme besondere Diät bei dem Gebrauch derselben ist nicht nöthig. Auf die Anzeige des Krcisphysikus zu Stolpe trat die Regierung iu Marienwerder mit der Familie Thömer schon 1848 in Unterhandlung, um die Zusammensetzung dieses so wirksamen Mittels kennen zu lernen; dieselbe bewahrte jedoch das Geheimniß der Zusammensetzung, bis später Herr Thömer dieselbe dem Apotheker Freund-und Doctor Asmus mit- theilte, welche eS wieder in der mediclnischen Zeitung bekannt gemacht haben. ES ist zusammengesetzt aus: 2 Loth praparirten Austerschalen (fein pulverisirt), 2 -- Enzianwurzel-Pulver, 1 - rothen Bolus, ^2 - Myrrhcn-Gummi, welches Alles zu einem ganz seinen Pulver unter einander gemischt werden muß." Dicß Mittel ist also — Inhalts vorstehenden Auszugs — schon, in dem Marienwerder Kreisblatte, sowie in der medicin. Zeitschrift bekannt gemacht worden. Wer liest aber daS genannte KrciSblatt? —wohl haupt sächlich nur die Kreiseingesessenen! — Wer liest die medicin. Zeitschrift? — doch wohl nur das ärztliche Publicum, gewiß aber nur wenige unter den Laien. Der Leserkreis kann daher nur höchst beschränkt und somit auf eine nur geringe Bevölkerungszahl ausgedehnt sein. Ebenso wird es sich verhalten mit den oben gedachten, wenn gleich in der forstlichen Welt so hoch geschätzten „Kritischen Blättern". Als Folge einer solchen höchst be schränkten Publicltät ergiebt sich nun der Nachthell, daß in hiesiger Ge gend noch Niemand, auch keiner unter den zahlreichen, Mir bekannten Fach genossen davon wußte, daß eS ein Mittel gebe, die so furchtbare Wasserscheu zu heilen. Daß aber auch selbst manche Sanitätsbehörden irgend welche Kenntniß davon nicht haben — dies beweisen die seither in vorgekomme nen Fällen jedesmal ergangenen polizeilichen Verbote, die Hunde frei herum laufen zu lassen, ohne dabei irgend eines Heilmittels, unter welche daS in der Regel dabei angeordnete Tödten der verdächtige Symptome äußern den Thiere, wenn gleich sehr radikal, doch gewiß nicht subsumirt werden kann, Erwähnung zu thun. Hier wohl die Frage: Wie aber besser machen ? — Antwort: Nnn, das hätte ich freilich vor dem Monate April 1857 auch nicht gekonnt, jetzt aber kann ich's! — ich übergebe nämlich das ge nannte Mittel dem „Allgemeinen deutschen Telegraphen" in Stuttgart; der wird'ö telegraghiren gleichsam mit Blitzesschnelle in allen Gauen uns res schönen Vaterlandes — „so weit die deutsche, Zunge klingt!" — Zum Nachtheil für Keinen — zum Tröste für Alle — für Alle, welche jemals das genannte Uebel zu fürchten Ursache haben. Möge somit der „Allgemeine deutsche Telegraph" — dessen Leser dessen Freund ich schon vom Beginn seiner Erscheinung bin, weil er, mei ner vollsten Ueberzeugung gemäß, schon so viel Gutes geschaffen und auch forthin, die betretene Bahn verfolgend, nur geeignet sein kann, dem Han del und der Industrie, der Kunst und Wissenschaft die besten Mittel und Wege anzugeben zur Nutzbarmachung ihrer Kräfte, zum Segen für die gesammte Nationalwohlfahrt, — möge dies so schätzbare Blatt der Ver öffentlichung oben gedachten Mittels ein Plätzchen gönnen, zu Nutz und Frommen der leidenden Menschheit! — Und wenn dann nur ein Einziger der vom Unglücke etwa Betroffenen jenem Mittel seine Rettung verdankt — dann fühle ich für die geringe Mühe dieser Mittheilung tausendfach mich belohnt. Dusemond bei Mühlheim an der Mosel, Kreis Bernkastcl, den 29. März 1858. Bekanntmachung. Von dem Gesetz- und Verordnungsblatt« für daS Königreich Sachsen ist auf das Jahr 1858 das 10. Stück, enthaltend: Nr. 41. Decret wegen Verlängerung der Chemnitzer Stadtbank; vom 11. Mai 1858, Nr. 42. Bekanntmachung, das Aichen der Maaße betreffend; vom 7. Juli 1858, Nr. 43. Gesetz, eine authentische Erklärung des Artikel 284 des Strafgesetzbuchs betreffend; vom 15. Juli 1858, Nr. 44. Decret wegen Bestätigung der Mäklerordnung für die Stadt Chemnitz; vom 21.''Januar 1858, Nr. 45. Verordnung zur Erläuterung der den Geschäftsverkehr mit den Kaiserlich Königlich Oesterreichischen Gerichten betreffenden Verordnung vom 26. September 1856; vom 5. Juli 1858, Nr. 46. Decret wegen Bestätigung eines fernerweiten Nachtrags zu den Statuten der Leipziger Bank; vom 2. Juli 1858, hier eingegangen und in hiesiger Rathserpedition zum Lesen ausgelegt worden. Plauen, den 30. Juli 1858. Der Rath. - Carl Fr. Wieprecht. Aus Anordnung der Königl. Amtshauptmannschafl wird hierdurch zur Kenntniß der hiesigen Einwohnerschaft gebracht, daß der Betrieb der Eisenbahn zwischen Zwickau und Schwarzenberg bis auf Weiteres auSgesetzt ist. * Plauen, den 2. August 1858. - D e r R a t h. ' - Carl Fr^ Wieprecht. B e k a n n t m a ch u n g. An dem Kirchthurme und an der Kirche zu Pausa ist mit Eintritt des Frühjahrs 1859 ein Reparaturbau, bestehend m der Hauptsache in dem äußeren Abputz, nach einem von dem dasigen Maurermeister Petzold und beziehentlich dem Zimmermeister Schmalfuß eingereichten, an der mitunterzeichnetcn Gerichtsanüsstelle zur Einsicht bereit liegenden Kostenanschläge vorzunehmen und sollen zunächst die bei diesem Baue nöthig werdenden Maurerarbeiten, einschließlich des AnbungenZ des Gerüstes, am 10. August 1838 Vormittags 10 Uhr an Gerichtsstelle zu Pausa an den Minvestfordernven, jedoch mit Vorbehalt der Auswahl unter den Liritanten und unter den sonst noch im Termine bekannt zu machenden Bedingungen verdungen werden. Bietungslustige werden deshalb geladen, an gedachtem Tage Vormittags vor 10 Uhr an Königlicher Amtsstelle zu Pausa sich persönlich einzusinden, die gestellten Bedingungen zu vernehmen, ihre Gebote zu eröffnen und sodann deS Weiteren sich zu gewärtigen. Königliche Superintendentur Plauen und Königliches Grrichtsamt Pausa, am 29. Mai 1858. Die Kirche ninspection von Pausa. Beyer. > Mosch. Haupt, Act. Bmumi-Bttpachtung. Die vom Grund aus neu erbaute Brauerei des Rittergutes Breitenfeld nebst vollständigem Brauze- schirre soll vom 1. Oktober d. I. an auf sechs nach einander folgende Jahre im Wege des MeistgeboteS verpachtet werden. Als VerpachtungStermin ist der zweite September d. I. eingesetzt und haben sich Pachtlustige an diesem Tage Vormittags 10 Uhr im Rittergute einzusinden. Die Pachtbedingungen sind in des Unterzeichneten Expedition, sowie auch auf dem Rittergute selbst vor her einzusehen. Markneukirchen, den 29. Juli 1858. Adv. Bernhard Schubarth, Notar. Ein kupferner Kessel, 11 Stützen haltend, Ist zu verkaufen. Wo? sagt die Erped. d. Bl. Ein Grundstück, worauf gegenwärtig ein technisches Gewerbe betrieben, wobei die Wasserkraft aber nur wenig benutzt wird und sich ganz vorzüglich zu An legung einer Spinnerei eignen würde, bin ich beauf tragt, zu verkaufen. ES dürfte sich nicht leicht wieder eine Gelegenheit finden, ein so billiges Grundstück zu acquirinn, da die Forderung nur 3400 Thlr. ist. Plauen, den 2. August 1858. O HV. GvRmvtÄvr, Ag u