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ausgesprochen werde«. Dem „Hoch" wird über diese vierte Conferenz geschrieben: Die Bev-llGächttatrn konnte« endlich zu den wirklichen Or gan isätioMsra^en gelang«. Der Text her vo» dem Wiener und dem Londoner Kabinett« etngegange«en ZnHructione» für die Bevollmächtigten bestätigt das Einvernehnwn Oesterreichs und Englands in dieser Frage, in der Lord Derby nur die von Lord Palmerston eingeleitete Politik fort setzt. Baron Talleyrand hat in seinem Berichte die Wahl von Hospodaren auf Lebenszeit vorgeschlagen; Oesterreich und die Pforte sind für Beide» Haltung deS Statu« qua, Frankreich und Rußland dagegen sind darüber einig, die breitesten Eoncesfionen für die Fürstenthümer durchsetzen zu wollen. Zwischen England, Oesterreich und der Türkei einerseits und zwischen Frankreich, Rußland und Sardinien andererseits kann Preußen eme entscheidende Stellung einnehmen, die nqch den dem Grasen Hatzfeldt gewordenen Instructionen sehr wahrscheinlich zu Gunsten Englands und Oesterreichs auSsallen wird. Mt Bezug auf die Artikel der Times und deS Globe über die fran zösischen Rüstungen wird dem Nord aus Paris bezüglich deS Landheeres geschrieben, daß-erstens daS Heer auf den Friedenssuß gebracht, zweitens daS laufende Budget nur ein Friedens-Budget und drittens die Zahl der Beurlaubungen sehr beträchtlich sei; was aber die Flotte angehe, so sei England wohl am wenigsten in der Lage, daS alte Lied deS Admirals Napier anzüstimmeu, daß Frankreich stets auf dem Sprunge stehe, übtt England hcrzufallen. — Die französische Regierung sei so friedfertig, daA sie auch in dem deutsch-dänischen Zerwürfnisse ihren diplomatischen Agenten in Deutschland und Dänemark die gemessenste Weisung ertheilt habe, dahin zu wirken, daß diese Frage eine deutsche bleibe und keine europäische werde. Oeffeutliche Gerichtsverhandlungen beim Bezirksgerichte zu Plauen. Zn den lehtvergangcncn Wochen lagen nur wenige minder schwere Verbreche» zur öffentlichen Verhandlung und Aburtheilung vor. Die am 10. Mai abgehaltene Hauptverhandlung hatte es mit dem ausgezeichneten Diebstahle eines auf 4 Ngr. gewürdernn Stückes Bauholz, welches der Schornsteinfegergeselle Johann Gottlob Zugel auS Treuen in der Nacht vom 18 /19. Februar d. Z. mittels EinfteigcnS in den Hof deS Bäckermeister Oberlein in Treuen entwendet hatte, zu thun. Jugel, der im 56. Lebensjahre steht und bereits sehr oft, in letzter Zeit aber immer nur wegen Bettelns und Holzklauben bestraft worden ist, war vom Nacht wächter PinkS betroffen worden, als er gerade im Begriffe gewesen, mit dem erbeuteten Stück Holz über die Oberlein'fche Hofmauer wieder zurück- zuklettcrn, und dennoch hatte Jugel die That bis zur Hauptverhandlung fortwährend in Abrede gestellt. In der öffentlichen Verhandlung selbst machte er aber keine Schwierigkeiten weiter und wurde wegen ausgezeich neten Diebstahls unter Anwendung der Art. 278, 3. a Schlußsatz, 298, 73 deS Strafgesetzbuchs zu zweimonatiger Gefängnißstrafe und zur Bezah lung der Kosten vcrurtheilt, welchem Erkenntnisse sich Jugel auch sofort unterworfen hat. Am 19. Mai erschien auf der Anklagebank Ferdinand Joseph Fiedler von hier; die Anklage war auf Nöthigung gerichtet, und vcrtheidigt wurde er durch Herrn Adv. Steinberger Mu. Der Thatbestand des ihm zur Last gelegten Verbrechens war kur; folgender: Fiedler hat vermöge seiner kör perlichen Krüppelhaftigkeit, die er sich durch einen sehr schweren Fall im 8. Lebensjahre zugezogcn hat, ungeachtet er bereits gegenwärtig 28 Jahre alt ist, weder eine Profession erlernen, noch sonst auf irgend eine Art und ' Weise sich selbstständig ernähren können, sondern ist, mit Ausnahme einer ziemlichen Reihe von Jahren, die er in Besserungs- und CorrectionSan- stalten verbracht hat, immer im Hause seiner Eltern gewesen,, wo ihm allerhand häusliche Verrichtungen übertragen worden sind. Wie Fiedler offen und unverholen äußerte, ist ihm jedoch schon seit geraumer Zeit das Leben in der Familie verhaßt gewesen, weil ihm nicht eine solche Behand- luna zu Theil geworden, wie sie seine Geschwister erführen, woran freilich sein Lebenswandel, seine dummen Streiche und mancherlei EigcnthumSver- brechen, deren er sich in den früheren Jahren schuldig gemacht hatte, zum größten Theile Schuld sein mochten. Er sehnte sich aber, aaS diesen Ber» hältnisien herauszukommen und hat schon früher ein Mal unter Mitnahme von Geld und WerthSgegenständen einen Versuch dazu gemacht. — Am 23. April d. I. Morgens erhielt er nun von seiner Stiefmutter den Auf trag, Wasser für die Wirthschaft zu holen; er widersprach aber diesem Ansinnen und zog sich deshalb von seinem Vater unter Verweisung auS dem Zimmer eine Züchtigung zu. DeS TagS über verweilte er hierauf bei dem Hauswirch Erler und Abends in der 7. Stunde, wo ihm daS Ereigmß vom Morgen wieder lebhaft in die Gedanken kam, eilte er in eine Bodenkammer des Erlerschen HauseS und rief laut, so daß eS viele Leute im Hause hörten: „Gott verdamme mich, wenn mich mein Vater nicht wteder dahin bringt, wo ich schon war, da brenne ich daS ErlerS HauS bis auf einen Aschenhaufen nieder!" Es eilten alsbald die Haus genossen herbei, Fiedler wurde in Güte vermocht, die verschlossene Boden kammer zu öffnen und zur Haft gebracht. Zündstoff ist bei ihm nicht vor gefunden worden. Im Laufe der hierauf gegen ihn eingeleiteten Unter suchung, sowie in der Hauptverhandlung gestand er offen zu, beregte Aeußerung gcthan zu haben, aber entschieden stellte er in Abrede, daß eS wirklich seine Absicht gewesen, eine Brandstiftung zu begehen, sondern er blieb dabei, daß er sich nur darum in der bemerkten Maße und zwar ab sichtlich laut geäußert habe, damit eS im Hause gehört und sein Vater dadurch vermocht werde, ihn aus dem Hause und in andere Verhältnisse, welche eS immer sein möchten, zu bringen. Einige der abgehörtrn Haus genossen bestätigten ausdrücklich, daß Fiedler laut obige Drohung ausge sprochen habe. Während der Untersuchung waren aber nicht nur von Fiedlers Vater, sondern auch von anderen Zeugen aus dem Kreise seiner Umgebung Zweifel über Fiedlers Zurechnungsfähigkeit erhoben wopden, und der lnterinnstische Bezirköarzt, Herr vr. Blanckmeister, erhielt daher Auf trag, den Angefchuldigten in dieser Richtung hin zu epploriren. Das Re sultat deS von Letzterem abgegebenen Gutachtens war, daß Fiedler nur in beschränktem Grade zurechnungsfähig sei. Nach Schluß der Beweisauf nahme hielt der Herr Staatsanwalt seine Anklage gegen Fiedlern wegen Nöthigung aufrecht und er beantragte dessen Verurtheilung in Gemäßheit Art. 204 ev. 206, verbd. mit Art. 88 deS Strafgesetzbuchs. Der Herr Vertheidiger dagegen suchte auSzuführen, daß in der Fiedler'schen Aeuße* rung, da keineswegs nachgewiesen sei, daß er die Absicht gehabt habe, seine Drohung auszuführen, lediglich eine vermessene, muthwillige Redensart zu erblicken sei und er beantragte deshalb Fiedlers Freisprechung und verband damit die Bitte, daß für Fiedlers Unterbringung in einer Versorgung-- anstalt gesorgt werden möge. Der Gerichtshof verurtheilte hierauf Fiedler» mit Rücksicht auf die von ihm unumwunden eingeräumte Absicht, die er bei Ausstoßung obiger Drohung gehabt hatte, wegen Nöthigung nach Art. 201, 204, 88, 73 deS Strafgesetzbuchs zu fünfmonatiger ArbeitShauSstrafe. Kirchliche Nachrichten. Vom 7.—15. Juni wurden 1. getraut: 52—54) Mstr. Carl August Schurig, D. u. Weber, mit . Jgfr. Christiane Friederike Georgi. — Mstr. Joh. Georg Gruber, B. u. Schuh macher, mit Caroline Luise Lochmann. — Herr Carl August Gottlieb Döring, Bürgerschullehrer, mit Jgfr. Hedwig Agnes Luther. 2. geboren: 347—862) Hrn. Carl Benjamin Gruber, Diätist am Bahn hofe, rin Sohn. — Hrn Ernst Alwin Kraner, B. u. Vordrucker, ein Sohn. — Ernst Ludwig Wagner, Weberges., ein Sohn. — Carl Friedrich Pflug, herrsch. Jäger in Reinsdorf, eine Tochter. — Mstr. Ernst Leopold Franke, B. u. Weber, ein Sohn. — Mstr. Friedrich Wilhelm Ebert, B. u. Weber, eine Tochter. — Mstr. Joh. Gottfried Grunert, B. u. Weber, ein Sohn. — Mstr. Christian Popp, B. u. Sattler, eine Tochter. — Mstr. Carl Friedrich Schneider, B. u. Schneider, ein Sohn. — Friedrich Georg Gerbet, Fabrikfpinner, eine Tochter. — Herrn Joseph Tuczeck, B. u. Kaufmann, ein Sohn. — Mstr. Carl August Seiffarth, B. u. Weber, eine Tochter. — Moritz August Holzmüller, Handarbeiter, ein Sohn. — Anton Christian Friedrich Fritzsch, Weberges., ein Sohn. — Mstr. Chrn. Frichr. Enders, Web. in Chrieschwitz, eine Tochter. — Ein unehel. Kind. 3. beerdigt: 230—234) Christian Gottfried Spranger, B. u. Lohn kutscher, 34 I. 9 M. 21 T. — Johann Gottlieb Weber, B. u. Maurerges., 72 I. 11 M. 26 T. — Drei unehel. Kinder. Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Bet Gelegenheit einer gegen den Schmiedegesellen Kelz hier anhängigen Untersuchung sind drei Ketten, nämlich eine Wiverhaltketle, eine gegtn 7 Ellen lange Dorretttetre und eine über 3 Elltn lange Spannkette anher abgeliefett worden, die Kelz' bei seinem früheren ArbeitSherrn, dem Schmiedemeister Baumann geständiger- inaßen untxrfthlagfn hat.