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I«7 fand r mit rächte Vor- hcnen ch die e zu- lchem tzterec r sich und Die war lcklem oben. voll- son- väre, zland stellt, schar- vunk- ,r im nigin de ist i Na- jedcs ; auf klei- )!echc neun mdcrt Jahr- > die- e be- 2 m Verth ruht und r die adrat )Uler. »länzt -essen imen, orige ! An- um- Nach- meine , und betr., entige Bekanntmachung. In drr Armenordnung für daS Königreich Sachsen vom 22. Oktober 1840 ist §. 115 angeordnet, daß Schänkwirthe, welche Kindern, Schulknaben une Lehrlingen das Aufliegen in Schankstätten anders als in Begleitung erwachsener Personen, denen sie angehörcn, bei sich verstauen, mit 5 bis 20 Thalern Geld- oder verhältnißmäßiger Gefängnißstrafe und im Wiederholungsfälle zugleich, insoweit eS einer blos persönlichen Cvncession gilt, mit Einziehung der Schankconcession und Schließung der Schankstatte zu bestrafen sind. Der unterzeichnete Rath sieht sich veranlaßt, dieses Verbot den hiesigen Gast- und Schänkwirthen hierdurch einzuschärsen und dieselben zu bedeuten, daß bei verkommenden Uebertretungen desselben die angedrobte Strafe unnachsichtlich in Anwendung gebracht werden wird. Plauen, am 25. Februar 1858. Der Rath. _ — Earl Fr. Wieprecht. Bekanntmachung. Im Laufe des Monatö Februar dieses Jahres ist folgenden Personen, nämlich: 1) dem Kürschner Friedrich August Franke auS Zwickau, 2) dem Weber Carl August Sachs von hier, 3) dem Schneider Carl Gottfried Seifert aus Pulßnitz, 4) dem Kaufmann Herrn Karl Benedict Franz Junge aus Zeitz, 5) dem Weber Friedrich August Zeuner von hier, 6) dem Weber Carl Friedrich Gebhardt aus Thruma, 7) dem Bauergutsbesitzer Friedrich August Dressel aus Reinsdorf, 8) dem Schlosser Friedrich August Spranger von hier, 9) dem Weber Heinrich Thomas Kosche aus Auerbach, 10) dem Weber Carl Friedrich Grünert auö Thierbach, 11) dem Weber Ludwig Herrmann Stahn von hier, 12) dem Weber Carl Ernst Berger von hier, 13) dem Weber Herrmann Ludwig Lorenz von hier, und zwar dem unter Sir. 7) Genannten behufs der Uebernahme von Immobilien das Bürgerrecht hiesiger Stadt ertheilt worden. Plauen, am 1. März 1858. Der Rath. - Carl Fr. Wieprecht, Bekanntmachung. Die Anlagedeputation hat in Gemäßheit des städtischen Anlageregulativö vom 28. August 1845 die Einstellung der Contribuentrn in die verschiedenen Classen Behufs der Erhebung der städtischen Anlage auf das laufende Jahr bewerkstelligt. Das Anlagecataster soll nunmehr vom 8. d. M. an in hiesiger Rathserpedition zu Jedermanns Einsicht ausgelegt werden. Nach Vorschrift §13 des angezogenen Regulativs wird dies mit der Verwarnung hiermit bekannt gemacht, daß, wer gegen seine Classificirung binnen 4 Wochen, vom 8. März an gerechnet, Reklamation nicht erhebt, derselben verlustig ist. Plauen, den 4. März 1858. Der Rath. — - - C a rl Fc. Wieprech t. Bekannt mächu n g. In hiesiger Communwaldung sollen Montags, den 8. März dieses Jahres, von Vormittags 9 Uhr an 25 Stück Klötzer und 54 Haufen Aststrcu meistbietend öffentlich versteigert werden. Versammlungsort: Reißiger Schänke. Plauen, den 1. März 1858. Der Rath. _ - Bekannt m a ch u n g. - Tie Renten für Ablösung der Holzdkputate für die Geistlichen hier sind von den privilegirten Bürgerhäusern bis spätestens zum 27. März L. e. bei uns an Erpeditionsstelle zu bezahlen, was den Zahlungspflichtigen mit dem Bereuten bekannt gemacht wird, daß gegen Säumige sofort daS Erecutionsverfahren beantragt werden wird. Schöneck, am 1. März 1858. Der Stadtrath daselbst. Für den Bürgermeister: — — Eckhardt, Act. Fritzsche. AZ b E a n n t m^ ch u n g7 — Die mit einem jährlichen Einkommen von 150 Thlr. — einschließlich einer von dem Königlichen Hohen Ministerium des Cultus und öffentlichen Unter richts gewährtcn jährlichen Beihülfe von 35 Thlr. — neben und außer freier Dienstwohnung und dem Bezüge eines angemessenen Holzquanti dotirte dritte Lehrer- stelle an hiesiger Stadtschule soll demnächst wieder besetzt werden. Bewerbcr haben sich längstens bis zu dem zwanzigsten März dieses Jahres unter Beifügung der erforderlichen Zeugnisse bei unterzeichneter Collalurbehörde anzumelven. Schöneck, am 23. Februar 1858. Das Pfarramt und der Stadtrath daselbst. W. Leuthold, p Fincke, Bürgermeister. Ockharvt, Act. MchsW-M Auf Bahnhof Plauen sind 2 Bottiche von je 5 Ellen 7 Zoll Höhe und 3 Ellen 3 Zoll Durchmesser, sowie 1 Bottich von 2 Ellen 21 Zoll Höhe und 2 Ellen 22 Zoll Durchmesser (die Maße sind im Lichten gemessen) aus 2 Zoll starkem kiefernen Holze gefertigt und mit eisernen Reifen versehen, gegen Baarzahlung zu verkaufen. Zu bemerken ist, daß das Holz der Bottiche von Vitriolauflösung durchdrungen ist. Plauen und Hof, am 1. Marz 1858. Der Betriebsingenieur V. Kiesenwetter. Das Gymasim i»it RcaWlc z» Wm» beginnt den neuen CursnS am 13 April; die Aufnahmeprüfung findet am 12. und 13 Apnl Statt. Anmeldungen zu derselben erbittet sich der Unterzeichnete im Laufe der nächsten Wochen, spätestens bis zum 10. April. Die Aufzunehmenden haben einen Tauf- oder Geburtsschein, einen Impfschein, ein Zeugniß über den bisher genossenen Unterricht und wenn sie bereits confirmin sind, einrn Confirmationsschein beizubringen, und sich am Tage vor der Prüfung dem Direktor vorzustellen. In das Progymnasium, die gemeinsame Vorbercitungsanstalt für Gymnasium und Realschule, können Knaben nach vollendetem neunten Lebensjahre ausgenommen werden, wenn sie die erforderliche Fertigkeit im Lesen, Schreiben unv Rechnen besitzen und sich die ihrem Alter entsprechenden Religionskenntniffe erworben haben. — Zur Ausnahme in die letzte Classe des Gymnasiums oder drr Realschule ist die Kenntniß der Elemente des Lateinischen und Fran zösischen erforderlich. Das Nähere ist in dcm ausführlichen Lehrplan ersichtlich, welchen der Direktor Eltern und Lehrern auf deren Wunsch gern mittheilen wir». Die Realschule hat die Aufgabe, die zum Besuch der höhern Fachschulen (Berg- und Forstakademie, chirurgische Akademie, polytechnische Schule) oder zum Eintritt ins bürgerliche Lebcn (Kaufmannschaft rc.) erforderliche allgemeine Vorbildung zu geben. Der CursuS dauert 3 bis 4 Jahr.