Volltext Seite (XML)
als an welchem Tage die RekrutirungScommission von Vormittags 8—t2 Uhr und von Nachmittag 2 — 5 Uhr im Saale der Restauration zum LsNMel «Uhtrr versammelt sein wird, an gedachte Commission gelangen lassen zu können Plauen, den 11. November 1858. Der Rath. E W. Gottschald B e k a nn t m a ch u n g. DaS Befahren ter Pfortentreppe mit Schubkarren, Rakewellen, Kinderwagen und dergl. Fuhrwerk wird andurch bei 5 Thlr. Geld- oder Verhältvißmäßtger Gemngnißstrase für jeden Eontraventionsfall untersagt. Plauen, den 12. November 1858. Der Rath. E. W. Gottschald. " Warnung Die Gefahren, die durch daS „Ruscheln" mit sogenannten „Rutschern," auch Hand- und Stuhl-Schlitten in den abschüssigen Straßen und Gaffen sowohl für die P« vor Neber- UebertreserR Plauen, den 10. November 1858. Der Rath. . , E. W^Gottschald. ' Bekanntmachu n g. Die am 3l. ds. Mts. fälligen städtischen Anlagen, sowie die am 1. November d. I fälligen Grundsteuern find binnen 14 Tagm und längstens bis zum . 16. November I8S* bei Vermeidung erecutivischer Beitreibung in die Stadtsteuereinnahme abzusühren. Zugleich wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß ausländisches Papiergeld jeder Art nicht angenommen werden kann. Plauen, am 25. Oktober 1858. D e r R a t h. —— E^W. Gottschald. Betank Zur Verdingung der Anfuhre der auS den Voigtsberger Amtswaldungen in dem heurigen Jahre zur Flöße deS künftigen JahreS abzugebenden Flößhölzer an die Mindestfordernden in dem obern Wirthshause zu Tannenbergsthal, haben wir den 2S. November d Js. terminlich anberaumt. Floß- und Forsiamtswegen wird daher Solches, und, daß ein jeder Anfuhr-Licitant vor Ler Verdingung sich mit der jetzigen Benennung und der Lokali tät der Gehaue genau bekannt zu machen habe, indem vom Floßamte eine Zulage des Anfuhrlohns auf das Vorgeben, daß er, der Anfuhrmann, eine andere Post zu dingen geglaubt habe, nicht bewilligt werden kann, hiermit nicht nur bekannt gemacht, sondern es werden auch alle diejenigen, welche die Ansuhre dergleichen Flöß hölzer an die Floßwaffer zu dingen gesonnen sind, vorgeladen, am gedachten Tage, Vormittags 9 Uhr, in dem obern Wirthshause zu Tannenbergsthal sich persönlich einzufinden, und, daß bei jeder Post der Flößhölzer mit dem Mindestforderoden seiner Seits verbindlich, Seiten deS krser aber bis auf hohe Genehmigung der Dinge- contract abgeschloffen werden wird, gewärtig zu sein. Elster-Floß-Amt Plauen und Forst-Amt Voigtsberg, den 25. October 1858. Carl v. Kirchbach. H. G. Weise. C. F. Klein. Bek a n ntm achung. Die zu dem Neubaue eines Schulhauses in Treuen erforderlichen Arbeiten und beziehendlich Materiallieferungen, sollen den 23. November d. I. an GerichtSamtsstelle zu Treuen an den Mindestfordernden, jedoch unter Vorbehalt der Auswahl unter den Licitanten in Accord gegeben werden. Es werden daher Baugewerken, welche diese Arbeiten beziehendlich Lieferungen übernehmen wollen, andurch Schulinspectionswegen geladen, gedachten TagS Vormittags 11 Uhr an hie siger AmtSstelle zu erscheinen, ihre Forderungen zu eröffnen, unv sich zu gewärtigen, daß demjenigen, welcher die annehmbarste Forderung stellt, die sraglichen Arbei ten und Lieferungen werden übertragen werden. Die Accordbedingungen werden erst im Termine selbst bekannt gemacht, der betreffende Bauriß und Kostenanschlag aber auf Ansuchen auch schon vorher an gedachter Amtsstellc zur Einsicht vorgelegt werden. Königliche Superintenventur Auerbach und Gerichlsamt Treuen, den 29. Oktober 1858. Die Kirchen- und Schulinspection zu Treuen. Körner, Sup. Schmidt, Ger.-Amtmann. — Au c t i o n. DaS zum Nachlaß weil. Herrn Christian^Fervinand LorenzenS, gewesenen Handelsmannes allhier gehörige, nicht unbedeutende Lager an Materialwaaren, Spirituosen und verschiedenen anderen Handelsgegenständen, ferner mannichfache Haus- und Wlrthschaftsgeräthe als: Leiterwagen, Pflüge, Eiten, Geschirre, Ketten, Schlitten, auch ein Kutschwagen, nicht minder andere Mobilien an Kleidern, Wäsche und sonstigen Sachen, sollen auf Antrag der Erben den LS. November dieses Jahre- und an den darauf folgenden Tagen in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 und in den Nachmittagsstunden von 2 bis 6 Uhr im Lorenzschen Erbhause am Markte gegen sofortige baare Bezahlung an die Meistbietenden nach AuctionSgebrauch verkauft werden. Ein Verzeichuiß der zum Verkauf kommenden Gegenstände »st dem am Gerichtsbrete auShängrnden Anschläge beigesügt, auch hängt ein solches in dem hiesigen Riedelschelt Gasthofe auS und werden gegen Erstattung der Copialien Abschriften davon auSgeantwortet werden. König!. Gerichts-Amt Falkenstein am 18. Oktober 1858. . Größel. In Nebereinstimmung mit dem Geftllschaftsausschuffe hat daS unterzeichnete Direktorium die Einberufung und Abhaltung einer General-Versammlung des obgenannten Vereins beschlossen und werden daher sämmtliche geehrte Aktionäre desselben hiermit eingeladrn, zu diesem Behuf nächstkommenden Tanten, als auch für die Nuschelnden erwachsen, legen der unterzeichneten Behörde die Pflicht auf, das diesfalls bestehende Verbot hiermit einzuschärfen und pung ernstlich d^warnen. A"ser Warnung wird zugleich die Bemerkung hinzugefügt, daß die RathSdiener mit Anweisung versehen worden sind, dm dieses Verbots vw Schlitten wegzunehmen und, unter Ablieferung derselben, Erstere zur Bestrafung anzuzeigen.