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ost die kleinlichsten Mäkeleien, die spießbürgerlichsten Rücksichten, Ivoran der gute Wille Einzelner erlahmen und bei der allgemeinen Theilnahm- losigkeit auch der vom wärmsten Eifer Erglühte erschlaffen mußte. Denkt man zurück an jene Tage, in welchen unsre Stadt öfters vsn Brandunglnck beimgesucht wurde, uut welch' bangen Gcfühien müssen da mals die Besehlenden am Feuerheerde erschienen sein, da Zeder befehlen, nur Wenige gehorchen wollten. Und wenn eS nun den Wenigen mit GotteS Hilse gelang, Herr zu werden über daö entsessclte Element, geht daraus nicht deutlich hervor, daß die müßigen Zuschauer, die zum größten Theil nur störten, ganz halten wcgbleiben können, geht daraus nicht deut lich hervor, daß die Wenigen bei ungestörtem Arbeiten und bei einem ge regelten Handinhandgehen um so eher ihren Zweck erreicht hätten? Za, cS muß auch bei »nS an die Stelle der bisherigen Anarchie eine militärische Ordnung treten, ein regelrechtes Zneinandergreisen Platz gewinnen. Wo eS sich um^dvL allgemeine Wohl handelt, da muß der Einzelne sich fügen. Darum fort mit den niemals zu Stande kommenden Reihen'deS WafferzulangeuS, eine Spritze schaffe der andern das Wasser! WaS nützt das Holz im Ofen, wenn man kein Feuer darunter macht? Fort mit den Maulausspcrrern und den neugierigen schwachen Krinolmversuchen. Hier, CommuncÜgarN^ hast du ein praktisches Feld deiner Thätigkeil! Möchten diese schwachen Wyrte Zeden, der zu solch' einem Ganzen beitragen kann, ermuntern, dieß zu thun und der hiesigen RettungScom- pagnie dadurch gleichzeitig den Beweis liefern, daß dieselbe in ihren Be strebungen auf allseitige Unterstützung rechnen darf. Bekanntmachungen. Der zu nothwendiger Subhastation des dem Fleischermeister Franz Karl Dittmann hier gehörigen Plauen, am 8. November 1858. Nr. Nr. 69. E. W. Gottschald 70. 71. 72. 73. 74. 75. 76. 77. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. 78. Nr. 79. d- und Hutungsgrundstücks Fol. 1838 deS Grund und Hypothekenbuchs für die Stadt Plauen durch öffentliche Bekanntmachung vom 16. September l. I. auf den nächstkommenden 22. December anberaumte Termin wird hierdurch wieder aufgehoben. hier eingegangen und in hiesiger Rathservedition zum Lesen ausgelegt worden. Plauen, am 4. November 1858. Verordnung, die Publikation deS wegen Auslegung und Anwendung der Artikel 8 bis 10 der BundeS-Cartelconvention vom 10. Februar 1831 unterm 29. April 1858 gefaßten Bundestagsbeschlusses betreffend; vom 2t. August 1858, Verordnung, die Vermehrung der Salzschankstätten betreffend; vom 29. Juli 1858, Bekanntmachung, die der Sparkasse zu Pegau verwilligte Stempelbefreiung betreffend; vom 13. September 1858, Verordnung, das Ausschreibcn der katholischen Kirchenanlage betreffend; vom 13. September 1858, Bekanntmachung, die Eröffnung der Telegraphenvereinsstationen Auerbach, Grimma und Leisnig betreffend; vom 21. September 1858, Bekanntmachung, die Anleihe der Stadt Glauchau betreffend; vom 18. Septemder 1858, Decret wegen Bestätigung der Erzgebirgischen SocietätS-Bäckerei und Brauerei; vom 29. September 1858, Verordnung, das beim Handverkäufe der Apotheker zu benutzende Gewicht betreffend; vom 25. September 1858, Decret wegen Bestätigung der Statuten deS Oberhohndorf-Schader Steinkohlenbauvereins; vom 25. September 1858, Verordnung, die Volks- und Viehzählung im Jahre 1858 betreffend; vom 1. October 1858, Verordnung, den Erhebungsfuß für die Uebergangsabgaben und die Biermalzsteuer betr.; vom 7. Octbr. 1858, Bekanntmachung. Von dem Gesetz- und Derordnungsblatte für das Königreich Sachsen auf das Jahr 1858 ist das 15. Stück, enthaltend: 68. Bekanntmachung, das Oberlausitzer Provinzialstatut wegen Anberaumung eines PräclusivterminS für die Einrechnungen zur bandescrimlnalcaffe betreffend; vom 2^ August 1858, Königliches Gerichtsamt im Bezirksgerichte das« Abtheilung für Eivilrechtssachen. Ludwig. Bekanntmachung. Im Laufe der nächsten 14 Tage, von heute ab gerechnet, backen die schwersten Semmeln: Mstr. Carl Seifert zu 2 Loth 7 Quent; die schwersten Pfennigbrode: Mstr Carl Seifert zu 3 Loth 3 Quent; die schwersten Dreierbrode: Mstr Carl Tröger zu s Loth 1 Quent das Stüek. Das Schwarzbrod wird von Mstr. Männel um 1 Ngr«, von Mstr. Braun, Weck, Emil Pätz, Johann Sünderhauf, JultuS Freytag um Ps., von Mstr. Streit und Seifert um 8*/z Ps., von den Brodhändlern Müller und Hahn um 8 Ps., von allen übrigen Bäckermeistern und Brodhändlern aber um N Ps. pro Pfund verkauft. Plauen, am 8 November 1858. Der Rath. E. W. Gottschald. Warnung. Die Gefahren, die durch daS „Ruscheln" mit sogenannten „Rutschern," auch Hand- und Stuhl-Schlitten in den abschüssigen Straßen und Gassen sowohl für die Passanten, als auch für die Nuschelnden erwachsen, legen Ler unterzeichneten Behörde die Pflicht auf, das diesfalls bestehende Verbot hiermit einzuschärfen und vor Uebertretung ernstlich zu warnen. Dieser Warnung wird zugleich die Bemerkung hinzugefügt, daß die RathSdiener mit Anweisung versehen worden sind, den Uebertretern dieses Verbots die Schlitten wegzunehmen und, unter Ablieferung derselben, Erstere zur Bestrafung anzuzeigen. Plauen, den 10. November 1858. ' ' D ? r R a t h. — E. W. Gottschald. Bekanntmachung. Nachdem der Verkauf von Brennholz im hiesigen Holzhofe von heute ab wieder begonnen hat und der Preis für 1 Klafter Welliges weiche- Scheitholz auf 5 Thlr. 6 Ngr. festgesetzt worden ist, so wird di,S und daß der Verkauf allwöchentlich nur Montags, Mittwochs, Freitag- und Gonnabends -ackfindet, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Plauen, den 10. November 1858. Der Rath. E. W. Gottschald.