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rasch aufgefunden werden kann; dennoch hat sie besonder- bei pedantischer Durchführung auch einige und zwar besonder- folgende Schattenseiten: l) Zusammengehörende- wird getrennt und dadurch ein rascher Ueberblick erschwert. 2) Wegen der Trennung de- Zusammengehörenden find eine-theil- zahlreiche Ver weisungen. anderntheil- Wiederholungen unvermeidlich, wodurch ein lästige- Nach, schlagen der cittrten Stellen nothwendig und viel Raum unnöthig vergeudet wird. 3) Da einzelne Gegenstände ost unter mehrern verschiedenen Benennungen in de,. Handel kommen oder im alltäglichen Leben bekannt find. werden ebenfalls eine Menge Citate nothwendig, die einen unwillkommenen Ballast der Lexika aus- machen; indem sie den Suchenden oft erst, nachdem er viele Kreuzfahrten iw Buche gemacht hat. zur richtigen Stelle leiten. Um diesen Uebelständen zu begegnen, glauben wir im Interesse der Leser zu handeln, wenn wir die lexikalische Anordnung etwa- weniger pedantisch, al- bisher gebräuchlich war, durchführen, waS wir durch folgende Einrichtungen erreichen wollen: I) Wir werden Zusammengehörendes möglichst zu einem einzigen übersichtlichen Artikel vereinigen, aus diese Weise der störenden Zersplitterung entgegentretcn und zugleich viele Verweisungen ersparen. 2) Wir werden jeden einzelnen Gegenstand unter seiner gebräuchlichsten Benennung mit allen seinen Synonymen aussühren und abhandeln; dagegen aus den Syno nymen selbst keine besonder« Artikel szur Verweisung dienend) schaffen und da durch den Ballast leerer Artikel im Texte ganz ersparen. 3) Um jedoch den Leser in den Stand zu setzen, Alles, worüber er im Hauslexikon Aufschluß suchen will, rasch und sicher zu finden, werden wir das Werk mir einem vollständigen alphabetischen Inh altsregi st er versehen, welches jede Stelle, wo ein Gegenstand im Texte erwähnt worden, genau anzeigt. Damit können wir mehr leisten, als mit allen Verweisungen, die wir dem Texte beifügen. Die Grundsätze, welche uns bei Bearbeitung der neuen Auflage dieses Werkes leiten, werden stets sein: Strengste Gewissenhaftigkeit, besonderes Hervorhcben der Erfahrung vor der Theorie, Präcision, Klarheit und Kürze im Ausdrucke, möglichste Vollständigkeit, Gründlichkeit und Allseitigkeit. Gegenstände, welche mit Worten allein nicht wohl beschrie ben werden können, sollen durch in den Text gedruckte Holzschnitte zur Anschauung gebracht werden. Und somit sprechen wir die Hoffnung auS, daß die dritte Auflage deS Hauslexikons den in gegenwärtiger Zeit an sie zu stellenden Anforderungen möglichst vollständig ent sprechen werde und empfehlen unser Werk dem geehrten Publikum, indem wir schließlich nur einen gedrängten Ueberblick der Gegenstände beifügen, welche im HauSlexikon erörtert werden sollen: 1) In Bezug auf Ataatswifsenschasten: über Zölle, Militairpflichtigkeit, Auswanderung, Wohnungsverhältnisse, Arbeiterverhältniffe u. s. w. mit Ausschluß alles Politischen. 2) AuS dem Gebiete der Kechtskuube: über Erb- und Eherecht, VormuudschaftSwescn, Proceß, CoucurS, Contracte, Llauseln, Wechselrecht, Ankauf von Grundstücken, Privile gien, Gesinde u. s. w. 3) Für das bürgerliche und geschäftliche Leben: praktische Regeln über Bauwesen, Reisen im Dampswagen und in Posten, Staatspapiere, Cours, Creditgesellschaften, Aktien- Unternehmungen u. s. w. 4) AuS der Mcdicin: diätetische und arzneiliche Vorschriften zur Gesunderhaltung des KörperS; Anweisungen über da-Verhalten bei eintretenden Krankheiten, bis der Arzt zur Hülse hcrbeigeholt ist, wobei jedoch streng daraus Rücksicht genommen wird, daß dem Nichtarzte nicht zu viele Mittel in die Hände gegeben werden dürfen, indem dadurch mei stens mehr Schaden als Nutzen gestiftet wird. — Uebersichtliche Mittheilungen über die berühmtesten Heilquellen und praktische Anleitungen über das Leben in Bädern, über Badecur und Nachkur. 5) AuS der Thierheilkun-e: die Krankheiten unserer HauSthiere, die Verhütung dieser Krank heiten und ihre Heilung, so weit dieses dem Nichtarzte überlassen werden darf. 6) Gymnasiik: Anweisung, den Körper gewandt und stark zu machen, Reiten, Turnen Schwimmen, Umgang mit Gewehren, Jagd. Ackerbau und Lanbwirtbschaft: Anweisung zur Untersuchung und Beurtheilung des Bo-