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SW ziehen wollen und die erwähnten Freiheiten nicht genießen, während der Staat nicht einen Heller an seiner Landesanstalt verdient! Aber eS ist doch Thatsache, daß Privatgesellschaften Mobiliar unter hartem Dache, wenn auch nicht, im Durchschnitt, doch einzeln billi ger versichern! Wahr, aber ganz erklärlich. Die Privatanstalten ver sichern bei unS in Sachsen eben nur Mobiliar, d. h. bewegliches Eigenthum. Dicß verbrennt nur in den seltensten Fällen ganz. Brennen z. B. auf dem Dorfe 3 — 4 Baucrgüter, die neben einander liegen, und für bewegliches und unbewegliches Eigenthum voll versichert sind, ab, so werden höchstens im ersten Gute, wo daS Feuer auSkam, alle Möbel mit Einschluß von LZieh, Schiff und Geschirr verbrennen, in den andern 3—4 Gütern aber wird gar viel gerettet werden können. Die Privat gesellschaft nun hat für alle 3—4 Güter die volle Prämie erhalten, braucht aber die versicherte Summe für Mobilien nur theilweise, nicht ganz zu bezahlen. DaS ist für sie ein ungeheurer Vortheil, während die Landesanstalt alle vier Gebäude voll zu bezahlen hat. Eben so istS in Städten. Sollten Privatanstalten die Versicherung für sämmtliche Häuser in Sachsen zu 2 Thlr. 22 Ngr. 7 Pf. fürs Tausend überneh-- men, sie würden sich schönstens bedanken, weil ein I8jähriger Durchschnitt - gezeigt hat, daß da von Zinsen und Dividenden für ihre Actien keine' Rede wäre. Unsere Landescasse hat allerdings wegen der vielen und großen Bränve in den letzten zwei Zähren ihre Prämie.auf 12 Ngr. 8 Pf. erhöhen müssen, aber in denselben Jahren haben auch die Privatge sellschaften schlechte Geschäfte gemacht, und daß die Beiträge zur LändeS- casse in späteren und günstigeren Jahren wieder niedriger werden müssen, liegt auf der Hand. Alle abgebrannten Gebäude müssen massiv neu auf gebaut werden, und daß dadurch je länger desto mehr die Feuergefährlich keit überall gemindert wird, ist klar. Wenn aber, wie der neue Gesetz entwurfvorschlägt, erst ein Reservefond von der Gesammtversicherungssumme aller Gebäude in Sachsen angesammclt sein wird, dann müssen auch die Schwankungen in der Höhe der Beiträge aufhvren. Der Zwang, alle Gebäude bei der Landesbrandcasse versichern zu müssen, bietet große Vortheile. Zuerst die Sicherheit. Im Kriege, in Folge großer Brände rc. können Privatgesellschaften zahlungsunfähig werden, sind es z. B. in Hamburg 1842 schon geworden. Unsere Landes brandcasse ist sicher. Die Stadt Dischoffswerda, die 1813 abbrannte, hat ihre Entschädigung während der größten Kriegsdrangsale erhalten. — Der Versicherungszwang giebt jedem Hnpothckengläubiger Sicherheit, daß er durch Brand sem Kapital nicht cinbüßen kann. Wäre des Schuldners Haus in einer Privatcassc versichert, so träte schon für den Gläubiger Gefahr ein, wenn der Schuldner seine Prämie einmal nicht pünktlich ab führte oder in seinen Versicherungsangaben Fehler machte. — Viele Pri- vatcassen mäkeln nach dem Brande und handeln ab und schließen endlich einen Vergleich, der darauf hinausläuft, die Entschädigungssumme zu kür- Len; die Landescasse zieht nur das gerettete Holz und die unbeschädigten Mauern ab. — Die Landescasse hält darauf, daß die Brandgelder zum Wiederaufbau verwendet werden müssen, daß also kein leichtsinniger Haus besitzer sein Haus ungebaut lassen und nach Befinden der Gemeinde zur Last fallen darf, während um diesen Umstand die Privatcassc natürlich sich nicht kümmert. — Jeder Abgebrannte weiß, daß ihm die Entschädigung aus der Landescasse sicher ist, er kann demnach sofort Baumaterial auf Credit anfahren lassen, hat auch Credit auf die Entschädigung hin. — Die Landescasse wählt nicht die am wenigsten gefährlichen Versicherungen aus, wie es die Privatgesellschaften thun, sondern nimmt alle Ortschaften, alle Häuser auf. Hörte unsere Landescasse auf, so würden die Privat gesellschaften sofort alle massiven Häuser ausnehmcn, aber was würde denn mit den hölzernen, schindelgedeckten? Aber der Staat soll nicht Industrie treiben! Wenn daö durchgehends richtig ist, so müssen auch je eher, desto besser die Staatseisenbahnen, die Posten, die Kohlen- und Silberbcrgwerke deS Staates, die Forsten rc. verkauft werden. Und doch wollen wir froh sein, wenn wir in Post- und Eisenbahnsachen rc. nicht der Gnade und Ausbeutung der Privaten über liefert werden. Wir haben uns zeither bei dieser Staatsindustrie recht wohl befunden. Zum Ueberfluß ist die Landesbrandcasse ihrem Wesen nach gar keine Staatöanstalt, sie wird ohne allen Gewinn für den Staät nur von Staatsbeamten verwaltet. Die Sache ist weiter nichts, als eine Vereinigung sämmtlicher Hausbesitzer in Sachsen zu gegen seitiger Hilfe bei Brandunglück. Hätten wir keine Landesimmo- btltar - Brandcasse, so müßte schleunigst eine gegründet werden. X Ganz massiv gebaute Städte, wie Leipzig, Dresden rc. zahlen aller dings mehr zur Landesbrandcasse, als sie daraus erhalten. Allein zum Erste» thun sie dieß auch zu den Privatcassen für ihr Mobiliar; zum Andern giebtS eine Menge Dörfer, in denen seit Menschengedcnken auch kein Brand vorgekommen ist und die doch auch zahlten, so gut wie Leip zig rc. Zum Dritten sind Einzelbrände selbst in Lvrpzlg rc. auch nicht selten und fallen meist stärker in Summen, als wenn halbe Dörfer ab brennen. Zum Pierten haben Hamburg und Meinel gezeigt, daß große Brände auch in großen Städten Vorkommen können. Der Gesetzentwurf, welcher den Kammern vorliegt, will überdieß die Eigenthümcr von mas siven Häusern in ihren Beiträgen mindern, und so dürfte, zumal wenn auch die übrigen (siehe Nr. 50 deS Voigtl. An;.) sehr zweckmäßige Be stimmungen ins Leben treten, jede Beschwerde über unsere eben so äußerst wohlthätige als unbedingt nothwendige Landesimmobiliar-Brandcasse be seitigt sein. Zeitungen. Sachsen. Dresden, 27. Mai. Mehreren Zeitungen zufolge soll der jüngst hier anwesend gewesene Herzog von Brabant (im Auftrage seines Königlichen Vaters) für seinen Bruder, den Grafen von Flandern, vertraulich um die Hand einer sächsischen Prinzessin angehalten haben. Dresden, 27. Mai. Landtag. 1. K. Berathung über den Ge setzentwurf, die Ausübung der Thierheilkunde betr. — 2. K. Eingang eines königl. Decrets, die Ermächtigung zu Expropriationen für acht ver schiedene Eisenbahnen, darunter eine Zweigbahn von Greiz nach der sächsisch - bairischen Eisenbahn und eine zur Verbindung deS Voigtlandes nach Böhmen hin, immer vorausgesetzt, daß Privat gesellschaften solche bauen wollen. Dann Berathung deS Gesetzentwurfes über Erfüllung der Militärpflicht. Wir haben schon bei der Bera- thung dieses Gesetzentwurfes in der 1. K. die neuen Bestimmungen des selben mitgetheilt, die darin bestehen, daß die Dienstzeit in der Kricgsrc- serve von 3 auf 2 Jahre herabgesetzt wird, daß künftig die ganze Klasse derer, die 66^/2—67 Zoll messen, ohne Weiteres freigegcben, und daß — die Hauptsache von Allem — die Einstehersumme auf 400 Thlr. erhöht werden soll. Ueber diesen letzteren wichtigsten Punkt kam es jedoch erst am 28. zur Berathung, an welchem Tage auch ein Decret einging, die nach gesuchte Enthebung deS Abg. vr Braun von der Stelle eines Viceprä sidenten der 2. K. und die Wahl eines »neuen betr. — Die 1. K. hat - bis jetzt 400 Thlr. für einen Einsteher genehmigt- aber gegen eine be deutende Minderzahl, die nur 300 Thlr. bewilligen wollte. Die Mehrheit der Dep. der 2. K. nun schlägt nur 250 Thlr. vor, die Minderheit 300 Thlr. (Die Zahl der Einsteher-Soldaten beträgt jetzt 3500 M., darunter 1555 Unteroffiziere und 1949 Soldaten), vr. Arnest für die Mehrheit. Man habe jetzt für 200 Thlr. sieben Achttheile der nöthigen Cinsteher er- - langt, und nur für ein Achttheil nicht. Würden auch, wie im letzten Jahre einmal für 127 Personen keine Einsteher erlangt, so sei dieß gewiß kein Unglück. Den Beamten habe man auch nur 10 Prozent zugelegt, warum den Einstehern 25 ? Min. v. Rabenhorst dagegen: Die Ausge dienten erlangten im Civildienste bessere Besoldungen, daher bis jetzt zu sammen für 2618 Mann keine Einsteher zu haben gewesen. Seiler für die Minderheit, obgleich man wahrscheinlich bald zu einem andern Systeme — dem Landwehrsystcme — werde übergehen müssen. — Schlüßlich wird das Gutachten der Minderheit der Dep., (300 Thlr.) gegen 13 Stimmen abgclehnt, das Gutachten der Mehrheit der Dep. (250 Thlr.) einstimmig angenommen, der Entwurf der Regierung (400 Thlr.) gegen 4 Stimmen (Rittergutsbesitzer) abgclehnt. — So steht nun die Stellvertrcterangelegen- hcit. Wahrscheinlich wird die 1. K. 100 Thlr. Nachlassen, die 2. K. 50 Thlr. zulegen und auf diese Art 300 Thlr. als Einstehersumme schließlich herauskommen. Preußen. Berlin, 28. Mai. Vorzüglich erfreulich ist betreffs der bevorstehenden Erneuerung der Abgeordnetenkammer die aus guter Quelle stammende Nachricht, daß der Prmz-Stellvertreter schon jetzt für Freiheit der Wahlen in der entschiedensten und nachdrücklichsten Weise sich aus gesprochen hat. Der Prinz hat den Ministern erklärt, cS sei sein fester Entschluß, die Frage der Wahlkreise nicht in der Art behandeln zu lassen, wie es bei den letzten Wahlen geschehen, und eben so die Beeinflussung der Wahlen durch die Beamten und ihre Operationen in ihren Amtskreisen nicht zu gestatten. Der Prinz hat sich weiter bei dieser Erklärung dahin ausgesprochen, baß er gewiß sei, mit dieser Beschützung der Wahlfreiheit den Intentionen deS Königs durchaus zu entsprechen. Der Prinz hat endlich erklärt, er wünsche, daß dieses als sein Entschluß im Lande bekannt werde. Aus Thüringen, 22. Mai. Aus den Einleitungen zum Jubiläum der Gesammt-Universität Jena thcilt die K. Z. eine Specialität mit, welche ein allgemeines Interesse hat. Bei den Beratungen darüber, welche Per sonen man — außer den vier concurrirenden Staaten — als Ehrengäste der Universität einladen solle, ist man, da die anfängliche Idee diese Emla- dungen auf alle, die noch un vorigen Jahrhundert in Jena studirt, auS- zudehnen, sich wegen der ansehnlichen Zahl solcher Veteranen als unthun-