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S8 Minister WalewSki mit einem Schreiben an dui franz. Gesandten Persignv in London, worin ziemlich bestimmt dasselbe verlangt wurde. Statt di^fis Schreiben nun im Sinne deS englischen Volkes zu beantworten, d h. etwa dem franz. Minister zu schreiben, (England werke zwar keine Verschwörer und Mörkcr dulden, und zu diesem Bebufe auch die ihm noch sshlenden Gesetze geben, aber auch nicht vor, Frankreich sich befehlen lassen, was eS -u tbun oder zu lassen habe — brachte Palmerston schleunigst einen Ge- setzvorseblag gegen Verschwörer bei dem englischen Landtage ein, ohne die Zuschrift des franz. Gesandten an ibn vorder überhaupt zu beantworten. DaS bat denn der engltsche Landtag in seinem NauonalstoOc sehr übel vermerkt und einen von einem Landlagömitgliede Gibson deshalb gegen Palmerston beantragten Tadel mir ziemlicher Mebrheit angenommen. Darauf mußte Palmerston, der gute Freund LoulS Napoleons, der Hauptverlreter des Bündnisses mit Frankreich, mit seinem ganzen Ministerium abdan- ken, wie daS in England die Sitte mit sich bringt, wenn die Minister die Mehrheit deS Landtags gegen sich haben. Der franz. Minister bat, wie LS scheint, in seinem Schreiben etwas ru besehlöbabcrisch sich ausge- drückt und dadurch die Empfindlichkeit eines großen und mächtigen Volkes, wie das englische ist, gereizt; denn daß Gesetze gegen Verschwörer erlassen werden sollten und müßten, darüber waren nach der Schandtbal vom 14. Ian. die Engländer einig, nur der stolze Tou Frankreichs verdroß sie. Nun haben die Tory's, eine andere Adelspartei im englischen Land tage, als jene, die Palmerston vertrat und die Whigs heißen, unter Lord Derby ein neueres Ministerium gebildet. Allein, da die Mehrheit deS Landtags, welche Palmerston zum Rücktritt zwang, auS vereinigten Torys und Radikalen (äußerste Rechte und äußerste Linke) bestand, welche auf die Tauer schwerlich zusammenhalten und die jetzige zweite englische Kam mer im Ganzen Palmerston und seiner Adclöpartei, (den Whlgs, Rechte) ergeben ist, weil er und d e Whigs immer noch für freisinniger gellen, als die Tory's, so ist die Dauer des Ministeriums Derby zweifelhaft, und muß dieses wieder abtreten, so käme immer Palmerston wieder ans Ruder, obwohl er wegen seiner großen Freundschaft für Louiö Napoleon eS bei den Engländern stark verschüttet hat. Halt sich Derby, dann ist daS englisch-franz. Bündnlß gefährdet, vielleicht aufgelöst und — Rußland mag sich freuen. — Der geneigte Leser ersieht, daß die Erkältungen in Frankreich und zwischen England und Frankreich recht leicht viel wichtiger werden können, als die in Licilien, Neapel und Eonstantiuopel. Zeitungen. Sachsen. Dresden, 23. Febr. Landtag. Die erste Kammer be riet!) heute die AusführungSv.ro'dnung zum Maß- und Gewichts-Gesetz entwurf und die Aichordnung und ertheiltc den schon gemeldeten Schluß anträgen der Deputation ihre Zustimmung. Die zweite Kammer beschäftigte sich heute mit dem AuSgabcbudgct für daS Iusnzdepa'lement. Dasselbe Hal diesmal insofern ein besonderes Interesse, als eS das erste ist, das unter specieller Berücksichtigung der am 1. Oktober 1856 ins Leben getretenen neuen Organisation der untein Justiz- und Verwaltungsbehörden zur Vorlegung an die Kammern gelangt. Je kostspieliger nun Viele die Sache sich gedacht hatten, um so mehr muß es angemhm überraschen, daß für daS ganze Departement nur bst,910 Thlr. mehr postulirt find, indem statt der früher bewilligten 316,944 Thlr. jetzt 376,854 Thlr. beansprucht werden. Tenn obwohl 24,642 Thlr. bei den 4 AppellationSgerichten erspart werden, macht sich doch dagegen ein Mehrersorderntß von 84,552 Thlr. geltend, und zwar kommen hiervon 4,522 Thlr. mehr für daö Justizministerium nebst Cauziei und Sportel- fiscalat, 5,130 Thlr. für die Oberstaalsanwaltschaft, 4,900 Thlr. mehr für daS OberappellationSgericht, 20,000 Thlr. mehr für die Untergerichte lncl. der Staatsanwälte, 20,000 Thlr. mehr für Aufwand in UntersuchungS- und Vagabondensachen, 30,000 Thlr. zu allgemeiner Aufbessrung zu ge ring dollrter Stellen. 22. FeblUw. Tie erste Kammer beriet!) heute den Gesetzentwurf wegen Etn abrung eines allgemeinen LandeSgewlchtö und genehmigte den selben nach kurzer Debatte und unter Annahme der von der zweit n Kam mer gefaßten Beschlüsse. In der zweiten Kammer war daS königliche Teeret, die Schlacht- stencr und die UebergaugSabgabe von zollvereinsländischem Fleischwerk auf der Tagesordnung. Dasselbe bringt die Schlachtsteuer von K äl bern und Schasvlt'h ganz in Wegfall, dagegen soll der dadurch ent stehende Einnahmcaussall an 46,000 Thlrn. durch angemessene Erhöhung einiger anderer Sätze gedeckt werden. Tie Debatte bewegte sich haupt sächlich um die Frage, ob nicht Firatiou der Fleischer vorzuzlehen sei, von den Abgg. Oehmichen-Ehorcn, Reichc-Eisenstnck, v. Nostlz-Drzewiecki und Schilbach wurde die gänzliche Aufhebung der Schlachtsteuer als das unne allen Umständen wünschenSwertheste Zu! bezeichnet. DaS Gesetz wurde fchtssplich mit der von der Regierung bewilliglen Abänderung, daß das steuerfreie Gewicht der Kälber von 80 auf 100 Zollpsund erhöht werde» soll, angenommen, die Anträge auf Ermäßigung der Scklachisteuer von Schweinen und auf Fipation der Fleischer abgelehut.— Wie sehr übrigens die Schlachtsteuer auf kleines Vieh zn Hinterziehungen verleitet hat, be weist eine dem DeputalionSberichl beigefügte Tabelle, wonach die Zahl d<r Schlachtsteuerproc.sss' in der Zeil von 1835—40 jährlich 940 betrug, in der Zeit von 1840—50 aber, wo die Steuerpflichtigkeit deS kleinen VieheS aufgehoben war, auf 421 herabsank, in neuester Zeit, d. h. seit Wiedereinführung der Steuer, auf 1599 jährlich gestiegen ist. — ES ist auch der Bericht der ersten Deputation der zweiten Kammer über den Gesetzentwurf, daS Jagd recht auf fremdem Grund und Bodeu betreffend, erschienen. Die Deputation (Ref. Vicepräsident vr Braun) ist nach lan ger und sorgfältiger Erwägung zu der Ansicht gelangt, daß der von der Regierung vorgelegle Entwurf iu der Hauptsache nicht znrückzuweisen sei und ralh trotz mehrfacher prtncipieller Bedenken der Kammer au, im In teresse der wünscheuswerlheu endlichen Erledigung dieser Angelegenheit auf die iu der Gesetzvorlage vorgeschlageue Restitution dcö Iagdrechts, welches für ablösbar erklärt wird, an die Altberechtigten eiuzugehen. Die Gesammtzahl der auf den sächsischen Telegraphenlinien im Jahre 1857 beförderten Depeschen beträgt 85,890 (41,651 interne und 44,239 internationale) nnd übersteigt die deS Jahres 1856 um mehr als 35 Procent. Die hierfür erzielte Gesammteumahme beträgt 51,906 Thlr. 9 Ngr., wovon 49,075 Thlr. 19Ngr. auf den Staatstelegraphcu und 2830 Thlr. 20 Ngr. auf die Eifenbahntelcgraphen entfallen. — Die k. sächs. SlaalSeisenbahnen haben im I. 1857 eine Gesammteinnahme von 3,872,039 Thlrn., d. i. 539,220 Thlr. mehr als im I. 1856, geliefert. DaS auf di« im Betriebe befindlichen Staalsbahncn bis znm Schlüsse des IahreS 1856 verwendete Capital betrug in Summe 31,728,599 Thlr., und waren zu dessen Verzinsung 1,167,704 Thlr. erforderlich. Ta nun der Reinertrag der StaatSeisenbahnen im Jahre 1856 (bei einer Bruttoeinnahme von 3,332,819 Thlr.) dieseö ZinSerforderniß bereits um 649,563 Thlr. über stieg, so ist wohl mit Sicherheit anzunehmen, daß daS Verhältniß deS Ertrags zu dem ZinSerforderniß am Schlüsse dcö IahreS 1857, welches eine so bedeutende Mehremuahme nachwcist, eine noch günstigere Gestal tung gewonnen haben wird. Dresden, 25. Februar. 2. Kammer. Berat Hung und An nahme des Jagdgesetzes. Obwohl wir recht gut wissen, daß die Jagdleidenschaft seit jenen Tagen, da man eilfertig schöne Doppel- flinken und Jagdtaschen kaufte, nach Befinden auch Jaghundc anschaffle, bei sehr Vielen sich abgekühlt hat, herrscht doch gewiß unter allen unsern Lesern ein grnndfä tzllche 6 Interesse vor. Ob Jagd auf fremdem Eigen- thume oder nicht? Diese Frage beschäftigte in ihrer zeitherigen Ungewiß heil Irden. Wir freuen uns, berichten zu können, daß sic beantwortet ist. Die 2. Kammer hat einen Vergleich zu Stande gebrach' , dem die 1. gewiß bcitrctcn wird, und so wird denn endlich dieser ewige Jagdtrödel, den Jedermann — Regierung, Kammern und Volk — satt, herzlich satt hat, zu einem Abschluß gebracht werden. Man mag nun gesinnt sein, wie Riedel und Jungnickel oder wie v. Welk oder sonst Jemand, jedenfalls, wie es bet einem Vergleiche geht, muß Jeder zurücken und sich freuen, daß endlich etwas Endgiltigeö zu Stande gebracht worden ist. Das von der Regierung vorgrlegte Gesetz haben wir in Nr. 2 d. V. A. gegeben und müssen darauf verweisen. Die Deputation (Referent vr. Braun) hat den beiden ersttn Paragraphen des Gesetzes folgende Fassung gegeben, die auch, wie das ganze Gesetz, in Bausch und Bogen, ohne Beralhung jedes einzelnen Satzes, angenommen wurden und die wir des halb, als Hauptsache des Ganzen, wörtlich geben: h. 1. „Diejenigen Jagdberechtigungen auf fremdem Grund und Boden, welche durch Artikel 37 "der unter dem 2. März 1819 publicirten Grundrechte ohne Entschädigung aufgehoben worden find, werden den gegenwärtigen Be sitzern der Güler, mit Venen sie bis dabin verbunden gewesen, oder, wenn solche Berechtigungen erweislich persönliche sind, den frühcrn Inhabern oder deren Erben, sofern dieselben innerhalb sechs Wochen von Publikation des gegeuwäitigen Gesetzes an, darauf antragcn, in gleichem Umfange, wie sie früher bestanden haben, zurückgegeben." (Dieser Paragraph gicbt also den Altbercchligten, wenn sie eS binnen 6 Wochen verlangen, daS Iagkrecht zurück ) tz. 2. Die Eigenthümer der Grundstücke, auf welchem infolge eines nach tz. 1 gestellten Antrages daS fremde Iagdrechl wieder hcrgestclll wird, werden auf Verlangen aus der Staatskasse entschädigt und zwar erhalten dieselben für jede auf der jagdbaren Grundfläche ruhende Steuereinheit sechs Pfennige rc.! (Die Neubercchtigtcn haben sich dem nach mit ihren Enlschädlgungsansprücheu zu melden.) Die übrigen Be stimmungen wird das Gesetz selbst bringen. — Die Debatte eröffnet R t ttn cr, der bedauert, daß nicht schon 1846 ein Antrag auf Ablösung der Jagd angenommen worden sei. Er wolle aber zum Vergleiche die Hand bieten, nur müge unter alten Umständen verhütet werden, daß ein Iagdrechl ans freust begr. dazu will Sac entss gäbe Hag* vem die l satio ausj liche richt Re« tisch derei söhn nah> Reck, gleic wur wür Seil die Red vern gebr gani Bog Lege neui biet daS in l der Bai Wo Ziu Wi> von Sitz gehl Ern thÜ! von verf übe gcle auS hat wci Aue Sch »Ise begl Kai soll r,za Koß