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königl. Palastes liegt, eine Waffenniederlage und 500 revolutionäre Prokla mationen aufgesunden und mit Beschlag belegt habe. Amerika. AuS PanS wird unterm 11. Febr. telegraphier, daß in Mexico eine Revolution auSgebrochen sei und daß der zurückgerufene General Santa Anna gegen die Stadt Mexico marschire. New-Aork, 30. Jan. Die Stadt Mexiko ward am 16. Januar durch die Gegner des Präsidenten Commonfort bombardirt. Zwischen den ßch in der Republik Mexiko feindlich gegenüberstehenden Parteien haben blutige Kämpfe stattgefunden. Santa Anna's Partei hatte die festesten Punkte der Stadt occupirt. Oeffentliche Gerichtsverhandlung. Plauen, am 1. Februar 1858. Die am heutigen Tage beim Be zirksgerichte allhier stattgefundeneil beiden Hauptverbandlungen betraten die Diebstahisuntersuchen gegen den entwichenen Arbeitshaussträfling Karl Friedrich Harnisch aus Seifersdorf und den Handarbeiter Johann Karl Thümmler aus Remtengrün. — Soviel die Untersuchung gegen re. Har nisch betrifft, so hatte derselbe geständigermaßen, nachdem er am 14. Sep tember 1857 als Sträfling des Arbeitshauses zu Zwickau aus der Waldung des Rittergutes Brambach von dem dort ihm und anderen Sträflingen angewiesenen Arbeitsplätze heimlich und eigenmächtig sich entfernt gehabt, am Nachmittage dcS 15. September 1857 aus der Gutswohnung Johann Christian Ludwigs zu Mühlhausen, und zwar 1. aus einem in der Haus flur derselben befindlichen Schranke, an welchem der Schlüffe! gesteckt, ein Stück Brod, ein halbes Stückchen Butter und drei Käse, 2. aus der unverschlossenen Wohnstube ein Paar Beinkleider, eine Unterzichjacke und ein Paar Halbstiefcl und 3. aus einer gleichfalls nicht verschlossen ge wesenen Bodenkammer einen grünen Tuchrock entwendet. Desgleichen hatte Harnisch zufolge seines Zugeständnisses in der Nacht vom 20/^1. September 1857 aus der Wohnung des GutSpachters Christian Friedrich Uebel zu Gopplasgrün 1. aus der Wohnstube ein Paar Beinkleider, ein in denselben befindlich gewesenes Portemonnaie mit einer darin enthalte nen Geldsumme von 1 Thlr. 15 Ngr., ferner ein Paar Hosenträger, eine grüne Tuchmütze, eine Kleiderbürste, ein Schupstuch und eine dem Stief sohne Uebels gehörige Weste, sowie aus einem in derselben Stube vor handenen Wandschränkchen unter Benutzung des dazu gehörigen Schlüssels ein Geldbetrag von 10 Ngr., weiter 2. einem in einer unverschlossenen Kammer neben der Hausflur stehenden Schranke, an welchem der Schlüssel sich befunden, ein halbes Brod, ein halbes Stückchen Butter, ein Stück Käse und einige Hefenklöse mit etwas Kuchen, endlich 3. aus dem un verschlossenen Keller zwei Stückchen Butter gestohlen. Den rc. Lndwigschen Diebstahl hatte rc. Harnisch in der Weise ausgeführt, daß er in das Ludwigsche Gutsgebäude durch die unverschlossene Thüre des darin mit- befindlichen Stalles und von diesem durch eine andere Thüre in die Haus flur, von hier aus aber in die übrigen bereits erwähnten, nicht verschlossen gewesenen Raume sich begeben, wogegen er zu Verübung des rc. Uebelschen Diebstahls in die Uebclsche untere Wohnstube durch ein Fenster derselben eingestugen war. Der Gesammtwerth des Ludwig'schen resp. Uebelschen Diebstahls belief sich aus 2 Thlr. 22 Ngr. 4 Pf. resp. 14 Thlr. 9 Ngr. 5 Pf. Wegen dieser Belden Diebstähle, von denen der Uebclsche als ausgezeichneter sich darstellte, wurde Harnisch nach Art. 278 unter b. 277, unter 5, 76, 73, 78, 80, 276, unter 1, 82, 84, 85, 300, Abs. 1 des Strafgesetzbuchs mit Zuchthausstrafe in der Dauer von 1 Jahr und 6 Monaten belegt. — Zur rc. Thiimmlerschen Untersuchung ist zu bemerken, daß dem Hrn. Schullehrer DohnS in Remptengrün im Lause des JahrcS 1857 um den Anfang des Monats Mal und dcS MonatS December und zuletzt in der Nacht vom 23. zum 24. December 1857 Kartoffel, und zwar die beiden ersten Male im Werthe von je 1 Thlr. und bei dem letzten Male im Werthe von 10 bis 16 Ngr. dadurch entwendet worden waren, daß der Dieb jedesmal von außen durch das Kellerloch in den Keller dcS Schulgebäudes zu Remtengrün eingekrochen. Ten letzten Kar toffeldiebstahl in der Nacht vom 23. zum 24. December 1857 in der an gegebenen Weise verübt zu haben, war der rückfällig angeschuldigte rc. Thümmler geständig, dagegen stellte er die Thäterschaft von den beiden ersten Diebstähkn bestimmt in Abrede. Wegen dcS cingeräumten, im Sinne des Art. 278, 3 des Strafgesetzbuchs a!S ausgezeichnet zu machen den Diebstahls wurde nun rc. Thümmler in Gemäßhclt deS nurangezo- genen Artikels, sowie der Art. 82, 83, 84, 73 und 300 deS Strafgesetzbuchs zu einjähriger Arbcitöhausstrafe vcrurtheilt, in Ansehung der ihm gleich falls beigemessenen beiden früheren rc. Dohns'schen Kartoffeldiebstähle aber im Mangel ausreichenden Beweises der Schuld klagsrei gesprochen. M a n n i ch f a l t i g e s. Vor Kurzem ist ein sehr interessantes Schnftchen erschienen unter dem Titel: Für Holsteins Rechte in Schleswig, mit einem Vorwort von E. M. Arndt. Cin Mann, der vor 50 Jahren den deutschen Boden, wo Fran zosen herrschten, verlassen mußte, der mit v. Stein auS der Fremde zurnck- kehrtc, um an der Befreiung Deutschlands zu arbeiten; der Mann, welcher 1813 schrieb: „Der Rhein ist Deutschlands Strom"; ein Mann, welcher unter allen Verfolgungen nicht aufhörte, an die Gerechtigkeit deutscher Re gierungen zu glauben, den jedoch dieser Glaube nie zum stummen Zuschauer in Dingen werden ließ, welche Deutschlands Ehre, Würde und Recht ver letzen; — dieser Mann kämpft auch noch als GrelS voran. Hört ihn! und folgt ihm nach! Man erinnert sich wohl der Niederträchtigkeit eines zehnjährigen Knaben (LouiS Hübner) in Bolkenhain (Schlesien), welcher am 25. Octbr. v. I. drei Kinder eines Nagelschmiedö und zwei Kinder eincS Schuhma chers beim Verstcckenspielen bewogen Halle, in eine Marktkiste zu kriechen, den Deckel dann zugeklappt und so deren Tod herbeigesührt hatte. Als man die Kinder sand, waren ihre Kleider vollständig vom Angstschweiß durchschwitzt und der Kasten inwendig naß und besudelt; alle Wiederbe lebungsversuche blieben fruchtlos. Am 26. Jan. wurde nun der betr. Prozeß öffentlich verhandelt. Der Knabe wiederholte dabei sein Geständ- niß, daß er längere Zeit auf dem Kasten gesessen, bis er geglaubt, der Tod sei erfolgt; daß er dem Flehen der Bittenden nicht nachgegcben und hinterher noch einmal in den Kasten gesehen und, nachdem er gewahrt, daß das obenliegende Mädchen — gerade diejenige, auf deren Tod es abgesehen war — noch zuckte, den Kasten, sodann auch die Fensterladen und die Thüre des Sommerhauses, worin der Kasten stand, verschlossen habe. Darauf habe er sich fortbegcben, andere Kinder ausgesucht, mit diesen den Drachen steigen lassen und hinterher gut geschlafen. AlS Be weggrund zur That giebt er an, daß daS eine Mädchen dec gritsche'schen Kinder sterben sollte, weil sie früher seine Schwester geschlagen hätte. Aus den ermittelten Umständen ließ sich die Ueberzeugung gewinnen, daß der junge Verbrecher das Spiel als Mittel benutzt habe, um die Kinder zum Einsteigen in den Kasten zu bewegen und bei dieser Gelegenheit feine Rache gegen das gedachte Mädchen auszuführen. Cin Motiv zur Aus führung der That betreffs der Uebrigcn ergab sich nicht, vielmehr erschie nen dieselben nur als nothwendige Opfer zur Erreichung deS Hauptzwe ckes, und obgleich der Angeklagte bei der öffentlichen Verhandlung mehrere Male wiederholte, daß auch die Uebrigen hätten sterben sollen, so erscheint diese ruchlose Absicht doch kaum glaublich und erklärlich. Der Angeklagte zeigte im Verhör, übereinstimmend mit dem ihm von seinem Lehrer ertheil- ten schlimmen Zeugnisse, in jeder Beziehung cin trauriges Bild von Be schränktheit der Geistesanlagen, gänzlicher Rohheit und Gefühllosigkeit neben großer Bosheit und Verstocktheit, bei der er auch, von anderen Ge spielen mehrerer Lügen überführt, beharrte. Der Staatsanwalt beantragte wegen Mordes 10jährige Einsperrung in eine Besserungsanstalt; der Gerichtshof nahm aber nur vorsätzliche Tödtung an und erkannte 5 Jahr Gefängniß. (!!) Einen Verthcidiger hatte der Vormund des Angeklagten nicht finden können. Es ist neuerdings in den Zeitungen viel von den beiden in England coustruirtcn Riesenmörsern die Rede gewesen, welche am verflossenen 19. October und 18. December v. I. in Woolwich probirt worden sind. Ueber die Einrichtung dieser Geschütze liegen, schreibt man der „Preußischen Eorrespondenz", einige zuverlässige und interessante Angaben vor. DaS stärkste Kaliber, welches die britische Artillerie bisher kannte, war die l3zöl!ige Bombe, welche 120 Psd. wiegt. Tie neuen Geschütze werfen Bomben von 36 Zoll Durchmesser, welche 750 Psd. wiegen und eine. La dung von 500 Psd. Pulver enthalten. Die Geschützladung beträgt 70 Psd'. Pulver, das Gewicht des Geschützes über 1000 Ctr., die Länge der Axe 9 Fuß, so daß es einer besonderen Treppenvorrichtung bedarf, um die Mündung zu erreichen. Es würde unmöglich s*in, eine Masse von so enormem Gewicht zu tranSportiren, wenn dieselbe ein untrennbares Ganzes bildete. Allein die wesentliche Eigenthümlichkett der neuen Geschütze be steht gerade in der Zusammensetzung aus mehreren Stücken, welche auf der Batterie selbst einzeln montirl und erforderlichen Falls durch Reserve stücke ersetzt werden. Die Stücke find ringförmig, auS Schmiedeeisen und in ihrer ganzen Dicke von gleichförmig probemäßiger Beschaffenheit. Bei dem Probeschießcn am 18. December erlitt das eine Geschütz beim sechsten Schuß eine Beschädigung, indem ein 3 Zoll dickes und 9 Zoll hohes Ring- stück einen Sprung bekam. Die bei dem Versuche gegenwärtige Com mission erklärte indeß ausdrücklich, daß die Beschädigung nicht der Art sei, um das Einstellcn des Feuers zu motiviren, wenn man dem Feinde gegenübexstände und cS sich um mehr als cin bloßes Experiment handelte. Die Tragweite der Geschütze erwieö sich ziemlich gleichförmig 13,500 Fuß