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Voiglländischtr Anzeiger. Amtsblatt für die Gerichtsämter und Stadträthe zu Plauen, Pausa, Elsterberg, Schöneck und Mühltroff. NeunMdsechMgster Jahrgang. Verantwortliche Redactlon, Druck und Verlag von Moritz Wieprecht in Plauen. Dieses Blatt erscheint wöchentlich dreimal, und zwar Dienstags, Donnerstags und sonnabends. Jährlicher A b o n n e m e n t Sp r e i S, auch bei Beziehung durch die Post, 1 Thlr. 10 Ngr. — Annoncen, die bis Mittags 12 Uhr eingeben, werden in die TagS daraus erscheinende Nummer ausgenommen, später eingehende Annoncen finden in der nächstfolgenden Nummer Aufnahme. — Inserate werden mit 1 Ngr. für die gespaltene CorpuS-Zeile berechnet. Dienstag. AM. Ist. Februar 1888. — . nmn — — Bekanntmachung. Nachdem mit Hetzer Genehmigung der „Voigtländische Anzeiger" zum Amtsblatte für die Bezirke des König!. Gerichtsamtes Schöneck bestimmt worden ist, so wird Solches hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntmß gebracht, daß die in der gedachten Zeitschrift zum Abdruck gelangenden Anordnungen und Bekanntmachungen der unterzeichneten Behörde mit Ablauf des dritten Tages von der Ausgabe desjenigen Blattes an gerechnet, in welchem sie stehen, als für den Betheiligten gesetzlich bekannt gemacht gelten. Markneukirchen, am 9. Februar 1858. König l. Gerichtsamt das. für Schöneck. Gröbel. Zeitungen. Sachsen. Dresden, 9. Februar. Landtag. Die erste Kammer bewilligte heute von dem ordentlichen Ausgabebudgct die mit 3,728,415 Thlr. postulirten allgemeinen StaatSbedürfnisse. Es entspann sich eine Debatte über die Räthlichkeit der Vertagung der Kammern alsbald nach ihrem Zusammentritt, um den Deputationen Zeit zu ihren Vorarbeiten zu gönnen und die Kosten deS Landtags zu vermindern. Die Kammer and die Regierung zeigten sich dieser Maßregel geneigt. Zuletzt wurde daS Decret über die Zoll-, Steuer-, Handels- und SchifffahrtSvcrhältnisse deS Königreichs Sachsen zustimmend verabschiedet. Die 2. Kammer be endete heute die in der letzten Sitzung begonnene Berathung über das Postulat von 166,950 Thlr. Baubedarf für Regierungs-, Land- und Forstgebäude. Dieses Postulat enthalt: 18,950 Thlr. (2470 Thlr. mehr) für daS Hochbaupersonal, 300 Thlr. zur Unterhaltung der vom Gesammt- ministcrium zu benutzenden Kanzlei- und Archivgebände, 16,090 Thlr. zur Unterhaltung der . zum Justizministerium gehörigen Gebäude (3000 Thlr. mehr), 6200 Thlr. zur Unterhaltung der vom Ministerium deS Innern ressortirendcn, ingleichcn der den öffentlichen Sammlungen gewidmeten Ge bäude, 4500 Thlr. für die zum Refforr des CnltuSministenums gehörigen Gebäude, 5l,000 Thlr. zur Unterhaltung der vom Finanzministerium res- sortirten Gebäude (2000 Thlr. mehr), welche sämmtlich in letzter Sitzung bewilligt worden waren. Heute wurden noch 15,000 Thlr. für Forstge bäude, 15,000 Thlr. für rcservirte Hofgebäude, 25,000 Thlr. für Justiz- gcbäude und schließlich für das außerordentliche Budget 45,000 Thlr. zu Hofgebäuden, jedoch nur unter der Voraussetzung, daß diese Summe mit der im ordentlichen Budget vcrwilligten unter Vertretung des Finanzmi nisterium nur zu solchen Neubauten verwendet werde, welche der Staats kasse nach Maßgabe der verfassungsmäßigen Bestimmungen Zufällen und auch sonst derselben allenthalben nachgekommen werde. — Eine lebhafte Debatte entstand bei Pos. 87, wo 41,400 Thlr. (1947 Thlr. mehr) zu Wasserbauten zwar bewilligt, aber zugleich die verschiedenen Petitionen um Verbesserung des Fahrwassers waren befürwortet worden. Der An trag der Deputation, diese Petitionen der EtaatSregierung zur Erwägung zu übergeben, ebenso wie der Antrag des Abg. vr. Loth, daran das Er suchen zu knüpfen, die Staatsregierung möge der nächsten Ständeversamm- lung einen Plan vorlegen, nach welchem die Correction der Strombahn der Elbe zur schneller« Vollendung geführt werden möge, wurde angenom men, dagegen der in dem letztem Anträge enthaltene Beisatz, daß diese Eorrection mit verstärkten Mitteln geschehen möge, abgelehnt. — 10. Februar. Die 2. Kammer bewilligte heute noch 2 Positionen deS BauetatS, 18,000 Thlr. (11,000 Thlr. mehr) zu Jmmobiliarbrandkassenbeiträgen und 3000 Thlr. für Eisenbahnen und andern allgemeinen technischen Zwecken. Dann wurde daS Decret, die Einführung eines allgemeinen LandgewichtS be treffend, berathen und tz. 1—7 deS Entwurfs unverändert angenommen. Bei der vorausgegangenen allgemeinen Debatte wurden verschiedene Wünsche und Ausstellungen erhoben. Man wünschte die Angelegenheit als Bun- deSsache ausgenommen zu sehen, bedauerte die Beibehaltung verschiedener Rulhenmaaße, deren Nothwendigkeit indcß der k. Commissar Weinlig nach- wieS rc. Doch kamen bestimmte Anträge nicht zum Vorschein. Ueber den Einführungstermin, I.Novbr. 1858, ist schon neulich berichtet worden. — 11. Febr. Die 2. Kammer beendete heute die Berathung deS Maaß- und Gewichtsgesetzes und der dazu gehörigen Ansführungsverordnung. Hervor zuheben ist aus derselben der Antrag des Abg. Georgi, welcher die Vcr- einigungsverhandlungcn über ein gemeinsames Maaßwesen und besonders über daS EUenmaaß nicht blos auf die ZollvercinSstaaten, sondern aus die deutschen Staaten überhaupt ausgedehnt zu sehen wünschte. Die Regierung erklärte diesen Antrag für unbedenklich, derselbe wurde von der Deputation zu den ihrigen hinzugcnommen und schließlich das ganze Ge setz mit der Ausführungsverordnung angenommen. — 11. Febr. Ein k. Dekret, die Schlachtsteuer betreffend, hebt nicht nur den bisherigen außer ordentlichen Zuschlag ganz auf (was eine Summe von 198,600 Thlrn. ausmacht), sondern bringt auch die Schlachtstener von Kälbern und Schafvieh ganz in Wegfall, dagegen soll der dadurch entstehende Einnahmeausfall an 46,000 Thlrn. durch angemessene Erhöhung einiger anderer Sätze gedeckt werden. Man will nämlich erheben 1) bei Öchsen von 400 Pfd. und darüber u) in Leipzig, Dresden und Chemnitz 6 Thlr., b) in anderen Orten 4*/, Thlr.; 2) bei Ochsen unter 400 Pfd.: 3 Thlr. (beim Hausschlachten beträgt die Steuer ohne Unterschied 3 Thlr.); 3) bei Rindiieh anderer Art a) wenn sie über 200 Pfd. wiegen: 2 Thlr.; k) unter 200 Pfd.: 1 Thlr. (beim Hausschlachten ohne Unterschied 1 Thlr.); 4) für Schweine 1 Thlr. (beim Hausschlachten 12 Ngr.). Die Ueber- gangsabgabe von vereinSländischem Fleischwerk soll für frisches Rind- und Schweinefleisch 1 Tklr. 10 Ngr. und für geräucherte-, gepökeltes oder sonst zubereitctes Fleisch, Speck, Würste, Fett und Jnsclt 1Thlr. 20 Ngr. betragen. Dresden, 13. Febr. Die officiellen Blätter enthalten nunmehr das Resultat der in geheimen Sitzungen berathenen „Finanzoperation, durch welche daS Land noch mehr erleichtert werden soll." ES soll nehm-