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SS4 ersten Badegäste hier ein, zugleich eine Familie, dl, ein gauzeö HauS geniiethet und den ganzen Sommer über zur Erholung, des Lustgenusses halber, hier zubringen wird. Eben so bestätiget eS sich, ras; die Frau Herzogin von Altenburg mit Juni ihre Cur in Bar Elster zu brauchen beschlossen hat. Wenn dies mit besonderer Freute erfüllt, so sind auch schon die zahlreichen Anmeldungen zum weiteren Eintreffen jetzt im Mai nicht geringe Zeichen sür.eine leb- baste Saison, waS die günstig unv friedlich sich gestalteten Zeitver- haltnisse wohl auch ahnen ließen. Dresven, 9. Mai. DaS Dr. I. theilt die neulich angekün- digte Kirchenvisitationsordnung mit unv bezeichnet als den Grund- gebauten derselben, die unsrer Landeskirche eigene Ephoralversassung in ihr alteS geistiges und geistliches Aussicht-recht wieder einzusetzrn, ohne welches dieselbe immer mehr Gefahr laust, ihre höchste Bedeutung an dem ihr ursprünglich fremden Charakter eines nur äußerlich-kirchlichen BeamtentbumS zu verlieren. Die selbe enthält in 11 Paragraphen folgende wesentliche Bestimmungen: Innerhalb der nächsten 3 Jahre sollen sämmtliche Parochien in den Crblanden einer Kirchenvisitativn durch ihre Ephoren, unter Assistenz je eines von dem Kirchrnregimente zu bestimmenden Geist lichen unterwor-in werden. Der Zweck derselben ist: 1) den all gemeinen kirchlichen und sittlichen Zustanv der einzelnen Gemeinden und die in dieser Beziehung sich ergebenden Gebrechen und Bedürf nisse, sowie 2) die amtliche Wirksamkeit der Geistlichen und Schul lehrer in ihrem ganzen Umsangt, ihr Verhältniß zu einander, wie zur Gemeinde re. genauer kennen zu lernen; 3) eingerissene Miß bräuche zu ermitteln, und, soweit die- in der Amtsbesugniß des Ephorus liegt, sofort abzustellen, oder doch die zu deren Abstellung erforderliche Einleitung unverweilt zu treffen; 4) daS kirchliche Leben kräftig anzuregen und namentlich auch daS Bewußtsein des innigen Zusammenhanges der einzelnen Gemeinden mit der gesamm- ten Kirche lebendiger zu machen. Die Visitation, welche in der Ziegel zwei Tage dauern und auch an Wochentagen gehalten wer den soll, beginnt jedesmal mit einem vollständigen öffentlichen Gottesdienste, bei welchem der Ortsgeistliche, oder wo mehrere an einer Kirche sind, der erste unter ihnen, die Predigt hält. Nach derselben folgt eine Ansprache an die Gemeinde durch den EphoruS oder den assistirenden Geistlichen nach deren Uebereinkommen. Ist ein Commifsar des KirchenregimentS gegenwärtig, welchen das Cul- tusministerium auS seiner Mitte oder aus dem evangelischen LandeS- consistorium, oder auS der Consistorialbehörde des betreffenden OrtS zur Theilnahme abzuordnen, sich Vorbehalten hat, so kann derselbe nach eignem Ermessen die erwähnte Ansprache übernehmen, hat aber davon den EphoruS zuvor in Kenntniß zu setzen. Die Li turgie wird theilS von dem Pfarrer, resp. Diakonus, theilS von dem andern Visitator gehalten. Am Nachmittage hält der Pfarrer, resp. DiakonuS, KatechismuSeramen mit der erwachsenen Jugend, nach dessen Beendigung derjenige der Visitatoren, welcher früh nicht gesprochen hat, noch eine kurze Prüfung über einen verwandten Gegenstand und am Schluff, eine Ansprache hält. Der übrige Theil deS Nachmittags wird zu Besprechungen mit der Gemeinde verwendet, an denen die Kirchväter, sowie die Stadträthe, Gemeinde- und Schulvorstände Theil zu nehmen verpflichtet, außerdem aber alle HauSväter in der Abkündigung zur Theilnahme einzuladcn sind. Am zweiten Lage kst in der Kirche KatechiSmuSlehre mit der schul pflichtigen Jugend durch den Schullehrer abzuhalten. Den Ab schnitt, über welchen derselbe katechisiren soll, hat der Superinten dent Tags zuvor aus den in den letztvergangenen Monaten behandelten Katechismuslehren zu bestimmen und die Prüfung selbst mit einer kurzen Ansprache zu schließen. Sind Rebenschulen vorhanden, so wird mit diesen ein, gleiche Plützng voßgeGßmWen. Hierauf tst da- Pfarrarchiv zu revidiren und endlich noch eine Besprechung mit den Geistlichen unv Lehrern zu halten, wobei nicht bloS aus die einzelnen Zweige ihrer Annslhäligkeit speciell einzugehen ist, sondern auch ihre persönlichen unv — soweit dies von Einfluß auf die Amtsführung sein kann — ihre häuslichen Verhältnisse, die theologischen Studien deS Geistlichen, seine Theilnahme an Con- ferenzen rc. in s Auge zu fassen unv die erforderlichen Winke und Mahnungen zu ertheilen sind. Zu dieser, wie zu der Besprechung mit der Gemeinde wird die bereit- früher eingegangene Beantwor tung der Fragebogen eine geeignete Unterlage bieten. — Bei dem öffentlichen Gottesdienst haben die Visitatoren ihre Ausmerksamkeit zunächst der Predigt, namentlich ob sie schrift- und bekenntnißge- mäß sei, zuzuwenttn, sodann aber auch die ganze Haltung deS Geistlichen und der Gemeinde, insonderheit auch bei den einzelnen liturgischen Handlungen, sowie die Leitung deS Gesanges durch den Cantor oder Schullehrer ins Auge zu fassen — In der Unter redung mit den Gemeindeglitdern soll denselben auch Gelegenheit geboten werden, etwaige Wünsche in kirchlicher Beziehung vorzu bringen. — Die Ansprachen und Predigten der Visitatoren sollen besonder- erweckliche Glauben-zeugnisse sein und zur Anregung der Geistlichen, wie der Gemeinde dienen, deshalb auch besondere in der Gemeinde gemachte Wahrnehmungen zu speciellerm Eingehen benutzt werden. Meißen, 9. Mai. Vom 23. d. M. bis zum 7. Juni wird bekanntlich in Pari- eine landwirthschaftliche Thierausstellung statt- finden. Wir freuen unS daher im Interesse unserer Landwirthschast, daß der Rittergutsbesitzer E. Lommatzsch auf Niederpolenz bei Mei ßen zuerst den Entschluß gefaßt unv ihn unter seinen BerufSgenossen weiter angeregt hat, die Pariser Ausstellung mit Vollblut-Zucht- böcken unv Zuchtschafen seiner ausgezeichneten Schäferei zu bejchicken. Die Schäferei ves Rittergut- Niederpolenz bei Meißen ist au- der Schäferei Les Ritterguts Heynis, wo früher E. Lommatzsch seit 1814 mit hochfeinen Electoralschafen auS Klipphausen züchtete, her- vorgegangen. Durch vorzügliche Sachkennmiß ihres Besitzers und durch intelligente Zucht ist nun die Nieverpolenzer Schäferei auf einen Standpunkt gebracht worden, daß sie hinsichtlich der Feinheit und deS Reichthum» an Wolle, wie an Constanz des Vollbluts anerkannt zu den ersten und vorzüglichsten Schäfereien SachsenS zählt. Wenn Sachsen betreffs seiner Schafzucht auf der Pariser Ausstellung unbedingt den Vorrang behaupten wird, so dürfte na mentlich die Nieverpolenzer Schäferei die Aufmerksamkeit der Kenner in hohem Grade erregen. Frankfurt, 9. Mai. Gestern ist von Oesterreich und Preußen eine den abgeschlossenen Frieben betreffende gemeinschaftliche Vorlage der Bundesversammlung gemacht worven. Dem Vernehmen nach spricht die Vorlage, unter Mittheilung de» in Pari- erreichten Re sultates, die Erwartung au-, daß die deutschen Machte mit Befrie digung dasselbe entgegen nehmen und in ihm eine Rechtfertigung deS Vertrauens finden werden, welches sie durch den letzten Bun desbeschluß Oesterreich und Preußen bewiesen haben. Die Vorlage wurve nebst einem darauf bezüglichen Antrag Baierns an die be treffende« Ausschüsse verwiesen. Kürzlich begab sich wieder eine gemischte österreichische Commission im Auftrage der österreichischen Regierung nach dem benachbarten Offenbach, um neue Erhebungen bezüglich de- räthselhaften Mädchens vorzun,hmen, welches nach einer langjährigen unterirdischen Haft plötzlich als Heimathlose einige Stunden von hier gefunden wurde und sich seitdem in Offenbach aushält. Da die Spuren de- düstern Geheimnisse- auf Ungarn