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Voigtländischer Anzeiger« Siebenundsechözigfter Jahrgang. Drranli^ örtliche Redaktion, Druck und Verlag von Moritz Wieprecht in Plauen. IahrUcher Abonnement-prei- für diese- Blatt, auch bei Beziehung durch die Post, 1 Thlr. 6 Ngr. — Die JnsrrtionSgebühren 1 ^9^ sür die gespaltene CorpuS-Zeile berechnet, größere Schrift nach Verhältniß deS Raumes. — Dienstag. SS. s Mai 18S«. General-Verordnung an sammtliche Obrigkeiten des hiesigen Bezirks. « Den Handel mit Branntwein und Liqueur betreffend Erzgebirgisch - und Boigtländischen Krelsblatis vom Jahre 185! abgedruckten Generalverordnung vom 21. dre in betreff des Handels mit Branntwein und Ligueur bestehenden Vorschriften von Neuem eingeschärft und es ist dabet den Pollzelvehorden des hiesigen Verwaltungsbezirks die strengste Durchführung derselben zur Pflicht gemacht worden. . Wenn gleichwohl diesen Bestimmungen nach Len zeither gemachten Erfahrungen nicht allenthalben gehörig Folge gegeben, sondern vo".'Branntwein und Liqueur unter der Dresdner Kanne an vielen Orten des hiesigen Bezirks Seiten der Kaus- und Handelsleute noch betrieben wird, so findet Sich die Königliche Kreisdirection veranlaßt, die sämmliichen Polizeibehörden des hiesigen Bezirks nochmals anzu- Vermeidung ernsten Einsehens der angezogenen Generalverordnung allenthalben auf das Genaueste nachzugehen, dem zu Folge aber sich maft nur dre strenge Bestrafung der zu ihrer Kenntniß gelangenden Contravention angelegen sein, sondern auch durch ihre Organe darauf, daß in den VerkaufSläden der Kauf- und Handelsleute ein derartiger Verkauf von Branntwein und Liqueur nicht stausinte, genaue Obsicht füh ren zu lassen und zu diesem Behufe öftere Visitationen zu veranstalten. Hierbei wird noch bemerkt, daß in den Fällen, wo von Dorfkrämern nicht bloS der in tz. -3 deS Gesetzes, den GewerbSbetrieb auf dem Lande betreffend, vom 9. October 1840 untersagte Einzelverkauf von Branntwein ausgeübt, sondern dieser gläserweise zum sofortigen Genüsse an Ort und Stelle verschenkt worden ist, auf letzteres Vergehen die Strafbestimmungen der Generalverordnung vom 21. Juni 1793, das Bren nen und Schenken de- Branntweins betreffend, in Anwendung zu bringen find. Zwickau, den 11. April 1856. Königliche Kreis-Dtreetton. von Friese«. Gumprecht. Bekauntma ch u n g. Indem die unterzeichnete Behörde vorerfichtliche Generalverordnung veröffentlicht, warnt sie zugleich vor Contraventionen gegen da- Derbot de- Verkaufs von Branntwein und Liqueur unter der Dresdner Kanne unter dem Hinzufügen, daß ihre Organe mit gemessener Instruk tion versehen worden find. Plauen, am 5. Mai 1856. D e r R a t h. E» W. Gottschald. Die ruff-türkische Greuzberichtigung Li Bessarabien. Man hätte meinen sollen, der Pariser Kongreß würde die gute Gelegenheit, die Sünden der europäischen Diplomatie bezüglich der russ.-türkischen Grenzen, die sie im Frieden von Bukarest 1812 in Bessarabien, im Frieden von Adrianopel 1829 in Kleinasien ver schuldet, wieder gut zu machen, aufS Eifrigste ergreifen; wenigstens waS die erstere betraf, da uun einmal das unverantwortliche Fallen lassen von KarS den Russen in Asien zu große Vortheile in die Hand gegeben halte. Jedes Kind weiß, daß beide Kriege von 1812 und 1829 ungerecht begonnen wurden, und beide Male mußte die Türkei Land abtreten, um andern Zwecken zu dienen. Als 1812 Napoleon in Rußland einstel, hätte dieß der damals mit Rußland wurde blos in Rücksicht auf die freie Donauschifffahrt auSgeführt, und eS steht Hunvert gegen Eins zu wetten, daß Oesterreich hier den Hauptvruck auf die Grenzregulirung auSgeübt hat. Zum Nutzen und Frommen unserer Leser, welche über Lage und Größe deS abgetretenen GebietstheileS sich unterrichten wollen, geben wir eine genauere Beschreibung der Grenzlinie. Das Dorf Kotamare, der nordwestlichste Grenzpunkt am Pruth, liegt 8 d. Meilen von Jassy süvöstlich, 2^, d. M. nördlich von der moldaui schen Grenzstadt Husch, etwas unterhalb der Mündung deS an Jassy vorbeifließenden Flüßchens Bachlui in den Pruth. Von hier laust die Grenze südwestlich 5*/, d. M. bis Ssaratzyka, 4 d. M. nord östlich von der Grenzstadt Leowa am Pruth, auf der nach der Hauptstadt Bessarabien», Kischenew, führenden Straße, dicht an den Quellen deS kleinen Flusses Jalpuch. Der ganze, dein Pruth pa rallel und immer 4 — 5 d. M. von denselben entfernt und südlich gehend. Lauf dieses Flüßchens bildet dann die Grenze bis zur im Kriege befindlichen Türkei unbedingt zum Vortheile dienen müs sen; aber England rührte und rastete nicht, die Türkei mußte damals Frieden mit Rußland, das vor Napoleon zitterte, schließen, damir da- Czarenreich freie Hand bekam, ja eS mußte ihm sogar noch das Land zwischen Pruth und Dniester, Bessarabien, abtreten!! Und WaS geschah nun im März 1856 in Paris? Frankreich sorgte zärt lich dafür, daß Bessarabien hübsch bei Rußland verblieb, wenn es wahr ist, daß Napoleon 3. sich durch Orloff zum Mitleid oder zur Großmuth hat stimmen lassen. Die neue Grenzberichtigung Nordspitze des JalpuchsecS, der westlich von Ismail mit der Donau zusammenhängt. Dort, am Nordende des JalpuchseeS, 6 d. M. nördlich von JSmail liegt Bolgrad, der Mittelpunkt der an- 1828 von Bulgarien herüber, geführten und angesirvelten Bulgaren be stehenden bulgarischen Colonien. Diese- Bolgrad wird in Zukunft die südwestlichste vorgeschobene luss^GWkt-'^in. Von -- —,