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Oesterreich. Ueber die Friedensverhandlungen erfährt man nur, daß sie fortdauern, da weder von Dänemark, noch von Oesterreich und Preußen daran gedacht werde, den Waffenstillstand, der bekanntlich vorläufig nur bis 15. September geschloffen war, zu kündigen. Derselbe ist demnach als vorläufig bis Ende October pro- longirt anzusehen. Wien, 13. September. Heute findet eine Sitzung der Friedens-Conferenz statt. Wie verlautet, werden Oesterreich und Preußen einen Verschlag zur Ab findung der schleSwig holsteinschen Activansprüche an Dänemark formuliren. AuS Steiermark wird über die Witterungsverhältnisse geschrieben: In Neumarkt hat eS am 29. August Morgens an den Brunnen starke Eiszapfen gegeben. In Obdach sank am 10. August die Temperatur von -s- 22" R. auf -s- 2*/," N. Seitdem ist eS dort kalt geblieben unv am 27. hatte man 2—3 Linien dickes EiS. Die ältesten Leute erinnern sich keines solchen Som mers. Leider hat die ungewöhnliche Kälte nicht nur der Vegetation in sehr empfindlicher Weise geschadet, sondern auch Menschenopfer gefordert. An der unmittelbaren Grenze Steiermarks auf der St. Peters-Alpe in Kärnthen ist zwischen dem 24. und 25. ein Bauer aus St. Peter mit seinen zwei Söhnen auf dem Heimwege vom St. Barthclomä-Kirchtage bei Hirschegg in Steiermark erfroren. Die Armen wurden nach zwei Tagen aufgefundcn und cs hat die Commission des k. k. Bezirksamtes St. Leonhard in Kärnthen auf der Alpe am Orte die Erhebungen gepflogen. — Der Anblick der Erfrorenen soll erschütternd gewesen sein. Der größere der Jungen, 17 Jahr alt, wollte den kleineren, 11 Jahr alten Bruder vor dem Schneesturme schützen und hatte ihm mit seinem Rocke die Brust eingehüllt, um ihn zu- erwärmen. Der Kleine hatte sich fest mit den Händen um den Hals des größern Bruders geklammert — und ist in dieser Umarmung erstarrt. Der Vater, ein starker rüstiger Mann, wurde 15 Schritte quer liegend, in den krampfhaft geschlossenen Händen noch Gras und Haidekraut fest haltend, todt aufgefunden. Er muß höchst wahrscheinlich ' durch einen Fehltritt herabgefallcn sein. — Dieselben hätten von dem Un glücksorte kaum eine halbe Stunde zu einer bewohnten Halterhütte gebraucht, um sich vor Schnee und Sturm zu schützen. Die drei Verunglückten wurden am 27. August in St. Peter beerdigt. Die Wittwe, die für zwei ganz kleine Kinder zu sorgen hat, ist untröstlich über den Verlust ihres Mannes und ! ihrer Söhne. Preußen. Berlin, 13. September. Der StaatSgerichtShof hat heute beschlossen, die im Pclenproceffe mit angeNagten und verhafteten Fürsten Czartoryski und Radziwill, deren Vernehmung gestern begann, den Ersteren gegen Caution von 10,000 Thlr., den Letzteren ohne Caution auS der Untersuchungshaft zu entlassen. Dänemark. Dem schwäbischen „Merkur" wird auS Kopenhagen vom 3. September geschrieben: DaS Erste, waS dem Fremden in dieser prachtvollst gelegenen aller königlichen Seestädte auffällt, ist der sorglose, unbekümmerte, lebensfrohe Geist des Publikums, welcher sich allenthalben kund giebt, und zwar in einer Zeit, wo Dänemarks Stern dem Untergange nahe zu sein den Anschein hat. Ihr Corresponkent wandelt nun reichlich eine Woche auf dem Pflaster der dänischen Kapitole, allein trotz aller seiner angestrengten Beobachtungen hat er bis jetzt in der Physiognomie der Stadt am Orösund wahrlich keinen erheblichen Zug von Trauer über die Lage des StaateS bemerkt. Keine Spur von Betrübniß über den Verlust der fetten, schönen Herzogthümer. Es ist nur, als ob sich von dem lebendigen Leibe ein Glied abgestoßen hätte, das schon vorher für diesen gleichsam verdorrt und abgestorben war. Frankreich. Kaiser Napoleon sitzt auf einer Sandbank und sein Finanz- und Chatoul- minister zerbricht sich vergeblich den Kopf, wie er ihn flott macht. In allen Kassen des Kaisers ist furchtbare Ebbe, nicht einmal das letzte prächtige Feuer werk am NapcleonSfeste konnte bezahlt werden. Die Sache ist deßhalb ärger lich, weil das kaiserliche System nicht darauf eingerichtet ist, zu sparen, sondern Geld zum Fenster hinaus zu werfen. Bitter lächelnd sagte neulich der Kaiser zu seiner verschwenderischen Gemahlin: jetzt kannst Du Deine Pilgerreise nach Rom und Jerusalem machen ; denn ich kann Dir weiter nichts mitgeben als einen Pilgerstab und eine Tasche. (?) Amerika. Die Nachrichten aus Amerika bestätigen, daß die Friedenspartei in der Majorität ist. Die Hauptpunkte des Programms der Convention von Chicago sind: Wiederherstellung des Friedens auf Basis der Union und Widerstand gegen Einmischung des Militärs bei den bevorstehenden Wahlen. Erledigt hat sich die in Betreff des Dienstknechts Franz Ferdinand Glaß aus Untersachsenberg unterm 1. dieses Monats in Nr. 140 des Voigtländischen Anzeigers erlassene Bekanntmachung. Plauen, am 12. September 1864, Das Königliche GerichtSamt. Damm. Betanntmach u n g. Erstatteter Anzeige nach sind in der Nacht vom 26. zum 27. August dieses Jahres von einem Felostücke in der Flur des Dorfes Drochaus, welches neben dem nach Leubnitz führenden Kirchsteige gelegen, 88 bis 96 Garben abgebrachtes Winterkorn spurlos entwendet worden. Man bringt diesen Diebstahl hindurch mit dem an Jedermann gerichteten Ersuchen zur öffentlichen Kenntniß, etwaige hierauf bezügliche Verdachtsmo mente unverweilt bei dem unterzeichneten Gerichtsamte zur Anzeige zu bringen, und bemerkt, daß der Bestohlene demjenigen, welcher den Dieb so zur Anzeige bringt, daß derselbe zur Bestrafung gezogen werden kann, eine Belohnung von Zwanzig Thalern zugesichert hat. Pausa, den 10. September 1864. DasKönigl. Gerichts» mtdaselb st. Schönberg. Bek a n n t m a ch u n g. In Gemäßheit einer General-Verordnung der Königlichen Kreis-Direction zu Zwickau vom 27. vorigen Monats werden folgende Vorschriften in Betreff des Haltens von Hunden re. zur gehörigen Nachachtung hiermit eingeschärft. 1) Niemand darf seinen Hund ohne gehörige Aussicht außerhalb seiner Behausung oder seines Gehöftes frei herum laufen lassen, es sei denn, daß der Hund mit einem sogenannten Maulkorbe versehen ist. Zuwiderhandlungen werden für jeden einzelnen Fall mit einer Gelobuße von 10 Ngr. geahndet. 2) Alle von einem tollen oder der Tollwuth vereächtigen Hunde gebissenen Hunde uno Katzen sind sofort zu tödten und gleichwie alles von einem tollen Hunde gebissene und getödtete Vieh wenigstens 2 Ellen tief in die Erde zu verscharren und mit Kalk zu bedecken, wobei die Vorsicht zu gebrauchen, daß selbiges nicht mit blosen Händen berührt wird und dasjenige, womit es berührt worden, mit zu verscharren ist. 3) Sobald ein toller Hund an einem Orte oder in dessen Gegend sich gezeigt hat, sind sofort alle daselbst befindlichen Hunde 12 Wochen lang eirzusperren. 4) Wenn von tollen Hunden gebissene Hausthiere — mit Ausnahme von Hunden uno Katzen, welche sofort zu tödten sind, — nicht getödtet, sondern der thierärztlichen Behandlung unterworfen werden, so müssen diese Thiere ebenfalls 12 Wochen lang gänzlich abgesperrt zperden. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geld- oder Gesängnißstrafe geahndet. Schöneck, am 10. September 1864. Königliches Gerichtsamt. Hohlfeld. B e k a n n tma ch ü n g. Das schon wiederholt unter Androhung von 10 Ngr. bis 1 Thlr. Geld- oder entsprechender Gesängnißstrafe erlassene Verbot des Zwecklosen und ungebührlichen Peitfchenknallens innerhalb hiesiger Stadt wird hiermit nochmals in Erinnerung gebracht. Schöneck, den 13. September 1864. Der Stadtrat h. Leuthold, Bürgermstr: