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WylläMlhcr Artiger. Amtsblatt für das Königliche Bezirksgericht zu Plauen, sowie für die Königlichen Gerichtsümter und Stadträthe zu Planen, Pausa, Elsterberg, Schöneck und Mühltroff. 'ümsmMebeiyiMr Aahrgam;. Verantwortliche Nedaction, Druck und Verlag von Moritz Wieprecht rn Plauen. Dic'cö Blatt crsckicint wöchentlich vicrm.il, und zwar Dienstags, Nlillwocds, Donnerstags nnd Sonnabends. Jährlicher AbonnemenrSprei S, welcher pränum»- >!»I-I(» zu entrichten ist, auch bei Bestehung durch die Best, I Thir. 26 'Ngr. — Annoncen, die bis Vormittags bl Uhr eingcben, werden in die Tags darauf erscheinende Nummer ausgenommen, später eingebeude Annoncen finden in der nächstfolgenden Nummer Auiuabme. — Inserate werden mit 1 Ngr. für die gespaltene Corpus-Zeile berechnet. Einzeilige mit 2 'Ngr. - Für die auoivänigen ^tönigl. Gcrichl.^äirucr und Stadträthe, für welche der VoigNändi'cl'e Anzeiger Amtsblatt ist, bestehen die Geschäftsstellen in Pausa bei Herrn Nacholetlerpachter A. Dschütz, in Elsterberg bei aierru F. W. Feustel, in Schöneck bei Herrn Eduard Meyer, in Mühltroff bei Herrn Ehausseegclder Einnehmer Holzmüller. Mittwoch. a? SS Mai i^i. Die Donaufürftentkümer f nehmen in diesem Augenblicke die ernsteste Aufmerksamkeit Europas und vor Allem Oesterreichs in Anspruch. Es muß Vieles faul sein in dem Protections- landc des Pariser Congrcssrs von 1856, wenn man nach verschiedenen Anzeichen urtheilen dars. Die 9cachbarstaaieu Oesterreich und Rußland sind in dem Maße beunruhigt, daß jeder derselben scine Grenzen mit einem Militärcorden j zu schützen unternimmt: eine europäische Eonserenz in Konstantinopel ist bemüht, s Ordnung in die Wirrmsse zu bringen, welche in dell Fürstenthümern herrschen, j während in Bukarest Alles geschieht, um die Unordnung in Permanenz zu er halten und das mit modernen Formen umhüllte, aber innerlich in seinen socialen und politischen Faktoren rohe und barbarische Staatswesen, gänzlich zu zerrütten. Gegenwärtig wüthet der hestigsle Streit zwischen der Regierung des Fürsten und der Kammer. Der Pariser Eongreß hat in dem 16. Artikel der Eon- vention eine Verbesserung dcS Looses der Bauern im Wege der inncrn (Gesetz gebung beschlossen. Das jetzige rumänische Ministerium Kegolnitschane, das aus radicalen, dem französischen Einflüsse ergebenen Männern besteht, hat der Kammer ein Nuralgesctz vorgelegt, welches den an die Scholle gcsesscltcn Bauer m das i Eigenthum von Grund und Boden einzusetzen bestimmt ist. Die Sympathien I der Studenten begleiten das Ministerium. Aber die besitzenden Klassen, von welchen die Kammer nach den Beschlüssen des Pariser Eongresses gewählt, schrecken vor dem Nuralgesetze zurück und wollen diese folgenschwerste Umwälzung in den Befttzverhältnissen nicht überstürzen. Der Gesetzentwurf wurde daher die Veranlassung, daß die Kammer dem Ministerium frischweg ein Mißtrauensvotum ertheilte. Statt aber mit dem Rücktritte oder mit der Kammerauslosung, ant wortet das Ministerium mit der Vorlage eines neuen Wahlgesetzes, welches fast das bfrilUa«ro univer.-wl in den Dcnaufürstcnthümern cinsetzen will, indem jeder 25jährige Rumäne, der lesen und schreiben kann und in den Landgemeinden 48 Piaster, d. t. 4^. Gulden ö. W, in den Stadtgemcinden 80 bis l lO Piaster Steuer zahlt, Wähler sein soll, d. h. nach dem indirecten Wahlmodus einen Wahlmann wählen kann. Directe Wähler sind Diejenigen, welche 4 Ducaten i Ereuer zahlen und lesen und schreiben können, ferner die Pfarrer, Doctoren ' und Licentiaten, Advocaten, Ingenieure und Architekten, endlich die pensionirten > Staatsdiener vom Militär und Civil, wenn sic eine Pension von 3000 Piaster ! jährlich empfangen. Je hundert inkirecte Wähler wählen einen directcn Wähler. Um als Deputirter in die gesetzgebende Kammer gewählt zu werden, muß man blos indirecter Wähler in einer Landgemeinde sein, daö Alter von 30 Jahren haben und schreiben und lesen können (!). Was ein solches Gesetz in Rumänien besagen will, ist aus dem Inhalte zu entnehmen. Der rohe Plebs soll zum politischen Faktor erhoben werden. Die Kammer, welche jetzt vertagt ist, an geblich, um sich in den Wahlkreisen über die Stimmung der Bevölkerung zu unterrichten, in der That aber, weil sie der Regierung schon zu lästig geworden war, wird dieses Wahlgesetz nicht annehmen, und die Regierung droht für diesen Fall mit einer Octroyirung, um sich durch die unzurechnungsfähigen Masten eine gefügige Kammer zu schaffen. Das sind die augenblicklichen innern Verhältnisse ter Donaufürstenthümer. Dazu kommt noch eine große Gehässigkeit gegen Oesterreich, die sich in Ehicanen und Gewaltakten gegen österreichische Unter tanen kundgiebt, gegen welche die österreichische Regierung mit energischen Re klamationen aufzutreten gezwungen ist. Dazu kommt weiter, daß die Fürsten tümer die große Herberge aller Revolutionäre sind und der Herbergsvater, Fürst Kufa, sie auf eine, ihrer Beschäftigung entsprechenden Weise zu verwenden sucht. Man sieht, die Verhältnisse sind total zerfahren, unregelmäßig und so beschaffen, daß geordnete Beziehungen zu dem Halbsouveränen Tumultuanten- staate gar nicht möglich sind, bis nicht Europa das unvollkommene Werk von 1830 wieder aufnimmt und an der untern Donau eine bessere Ordnung schafft. Zeitungen. I n ich l e n. Das k. Justizministerium erläßt folgende Bekanntmachung: Nachdem der vormalige Stadtrichtcr und Advokat in Plauen Heinrich Adolph Haußner dadurch, daß derselbe länger als zehn Jahre von Zeit der Bekanntmachung des Gesetzes über Erwerbung uno Verlust des Unterthanenrechts im Königreiche Sachsen vom 2. Juli 1852 an gerechnet im AuSlande sich aufgehalten, ohne sich im- mittelst die Anerkennung des sächsischen Unterthanenrechls zu sichern, letzteres nach Z. 20,i in Verbindung mit der Bestimmung im Schlußsätze von 20 des angeführten Gesetzes verloren hat, hierdurch aber zugleich nach tz. 74,z der Advokatenordnung vom 3. Juni 1850 das von demselben bekleidete Amt eines Advokaten beendigt worden ist, so wird solches nach A. 75 der Advokatenordnung hierdurch ösfentlich bekannt gemacht. Dresden, den 4. Mai 1864. Ministerium der Justiz. Dr. v. Bebr. Rosenberg. Die A. A. Ztg. schreibt aus Dresden, 12. Mai. Der Empfang des Herrn v. Beust bei Lord Palmerston ist in den Zeitungen ziemlich richtig dar gestellt worden. Lord Palmerston hat Herrn v. Beust, obwohl er denselben seit 20 Jahren kennt, mit eisiger Kälte, und ohne ein Wort an ihn zu richten, empfangen. Herr v. Beust soll darüber gegen Anwesende geäußert haben: es sei Schare, daß er nicht einige Correspondcnten deutscher Zeitungen zur Ver fügung habe, da nichts mehr als das Bekanntwerden dieses Empfangs geeignet sein würde, ihm das öffentliche Vertrauen in Deutschland zu erhalten. Ob der schwere Gichtanfall, der den edeln Lord gerade an diesem Tag heimgesucht, und von dem er sich noch nicht erholt hat, mit Schuld an der an den Tag gelegten Unhöflichkeit gewesen ist, lasten wir dahingestellt. Genug, die Sache ist richtig, und Herr v. Beust hat darauf die nächste Soiröe der Ladv Palmerston nicht besucht. Wir denken, die ihm gewordene Auszeichnung einer besonder» Ein ladung zu I. Maj. der Königin nach Osborne wird ihn dafür vollkommen entschädigt haben. Bemerkt möge hierbei zugleich noch sein, daß Hr. v. Beust, außer einem Kanzleibeamten, kein Arbeitspersonal von hier mit nach London genommen hat. Ueber die Sterblichkeitsverhältnisse im Königreich Sachsen bringt die Zeit schrift des Statistischen Bureaus des k. sächs. Ministeriums des Jnnecn Nr. 11 und 12 interessante Tabellen, nach denen sich die Sterblichkeit in Procentlätzen folgendermaßen gestaltet. Die allgemeine Sterblichkeit beträgt im Durchschnitt während der Jahre 1846 bis 1862 im Kreisdirectionsbezirk DreSven (Stadt und Land zusammengenommcn) bei beiden Geschlechtern 2,7g, im KreiSdirections- bezirk Leipzig 2,«i, im Kreisdirectionsbezirk Zwickau 3,y4, im Kreisdirectionsbezirk Buvistin 2,75, und im ganzen Königreich 2,8- Procent. Danach ist im ganzen Lande von 34,8 Personen durchschnittlich eine gestorben. Nach dem Lebensalter stellte sich in dem angegebenen Zeitraum für Stadt und Land die durchschnitt liche Procentzahl für beide Geschlechter im ganzen Lande in den Altersklasten vom 0. — 6. Jahre auf 9,74, vom 6.—14. Jahre auf 0,45, vom 14. — 20.