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Befinden innerhalb 8 Tagen, der Ueberrest in VierteljahreSfrist zu erlegen. Neber die auf dem Gute hastenden Abgaben und sonstigen Oblasten wird in Fürstl. Amtscanzlei und beim Amtsrichter Kühnel in Naitschau die erforderliche Auskunft ertheilt werden. Greiz, am 27. September 1854. Fürstl. Reuß.-Plauis. Amt Ober-Greiz das. M. Kunze. — HO. Reiz Edictalladung. Gegen dm Gutsbesitzer Christian Heinrich Güther in Naitschau ist, bei dessen erklärtem ZahlungSunvermögen, Fürstl. AmtSwegen die Eröffnung des Concursprozesses beschlossen und deshalb der 6. Februar I8öä zum Liquidationstermine, auf welchem die Gläubiger, bei Ver meidung der Ausschliessung von gegenwärtigem Concurse, auch bei Verlust der ihnen etwa zustebenden RcchtSwvhlthat der Wiederein setzung in den vorigen Stand, gebörig zu erscheinen, ihre For derungen anzubringen und zu bescheinigen haben, hiernächst der 6 März 1853 zum GütepflegungS- und Vergleichstermin, sowie zu Publikation eines Präclusivbescheids gegen die ausgeblichenen Gläubiger anbe- raumt worden. Greiz, am 13. September 1854. Fürstl. Reuß-Plauis. Amt Ober-Greiz das. M. Kunze. H. O. Reiz. Edictalladung. Nachdem die Besitzerin des hiesigen Gasthofes zum goldenen Lamm, Frau Johanne Christiane verwittwete Helmsaucr allhier, ihre Insolvenz angezeigt hat und in Folge dessen zu deren Ver mögen der ConcurSprozeß zu eröffnen beschlossen worden ist, haben wir zunächst den ersten December 1854 zum Liquidationstermin anberaumt. Gerichtswegen werden daher alle bekannten und unbekannten Gläubiger der Jo hanne Christiane verwittweten Helmsauer allhier, sowie alle diejeni gen, welche sonst auS einem Rechtsgrunde Ansprüche an deren Vermögen zu haben glauben, hiermit vorgeladen, obanberaumten Tages zu rechter Vormittagszeit persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte an hiesiger Königlicher Gerichtsstelle zu erscheinen, sich gehörig anzugebcn und ihre Forderungen und An sprüche gehörig anzumelken und zu bescheinigen, unter der Ver warnung, daß sie außerdem von der gegenwärtigen Creditmässe gänzlich werden ausgeschlossen werden, hierüber mit dem in der Person des Herrn Advocat Julius von DieSkau in Plaum bestellten Concursvertreter, ingleichen soweit nöthig unter sich der Priorität halber rechtlich zu verfahren, binnen Sechs Wochen zu beschließen, sodann > den 17. Januar 1855 der Abfassung und Publikation eines Präklusivbescheides, welcher in Betreff der Außenbleibenden Mittag- 12 Uhr gedachten Tage- für legal publizirt erachtet werden wird, gewärtig zu sein, hier- nächst aber den 1. Februar 1855 Vormittags 10 Uhr anderweit an hiesiger Königlicher GerichtSstelle zu erscheinen, sowohl mit dem Concursvertreter als unter sich die Güte allen Fleißes zu pflegen und sich unter Vermittelung deS Gerichts wo möglich zu vergleichen unter der ausdrücklichen Ver warnung, daß diejenigen, welche entweder gar nicht oder nicht ge hörig erscheinen oder sich nicht bestimmt über die geschehenden Verglrichsvorschläge erklären, als dem Beschlusse der Mehrheit beistimmend werden erachtet werden, dafern aber ein Vergleich unter den Betheiligten nicht verfangen sollte, den 14. Februar 1855 der Jnrotulation der Acten Behufs "der Abfassung oder Einholung rechtlichen Erkenntnisses, endlich den 14. März 1855 der Publikation des Locationsunhels, welches rücksichtlich der Außenbleibenden gleichfalls Mittags 12 Uhr für legal publizirt erachtet werden wird, sich zu gewärtigen. Elsterberg im Königl. Sächs. Voigtlande, den 6. August 1854. Königliches Gericht daselbst. K. B. Steinhäuser. Nothwendige Sudha station. Tas zu dem Nachlasse deS zu Anfang dieses Jahres ver storbenen Christian August Gerbeth zu Untertriebel gehörige, unter Folium 1 des Grund- und Hypothekenbuchö von Untertriebel hiesigen Gerichtsantheils eingetragene, unter Nr. 23 tt. des Brand catafters von Untertriebel verzeichnete, zusammen 1 Acker 15 s^Ruth. enthaltende, mit 12,«s. Steuereinheiten belegte, und oxel. deS darauf haftenden Auszugs ortsgerichtuch auf 350 Thlr. gewürderte HauS sammt Garten und Feld soll auSgeklagter Schulden halber den 17. November 1854 nothwendiger Weise öffentlich versteigert werden. Erstehungslustige werden daher hiermit geladen, an diesem Tage Vormittags vor 12 Uhr an hiesiger gewöhnlicher Gerichts stelle zu erscheinen, sich unter Nachweis ihrer Zahlungsfähigkeit zum Bieten anzugeben und sodann Mittags nach 12 Uhr der Versteigerung gedachten Hauses nebst Garten und Felde und dessen Zuschlags an den Meistbietenden unter den vorhe' zu eröffnenden Bedingungen gewärtig zu sein. Eine ohngefähre Beschreibung gedachter Immobilien ist dem bei dem Richter Jahn in Planschwitz aushängenden Anschläge beigefügt. Planschwitz mit Stein, den 19, August 1854. Herrlich Schneidersche Gerichte daselbst, v. Dieskau, vir. juck. Bekanntmachung. Die Erben des BauergutSbesitzerS weil. Johann Georg Wittigs zu Kornbach haben das ihnen durch Erbgangsrecht zugefallene, auf Fol. 1 des Grund- und Hypothekenbuchs für Kombach, Tobertitzer Gerichtsantheils, eingetragene Halbhufengut unter Nr. 15 deS Brand - CatasterS um und für 1700 Thlr. Kaufgeld und gegen Uebernahme verschiedener Herbergs- und AuSzugSleistungen, auch sonstiger Verpflichtungen, welche bei dem unterzeichneten, zu Plaum wohnhaften GertchtSdtrector einzusehen sind, an ihren Miterbm Johann Georg Wittig zu Kornbach verkauft und Ist von uns in