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613 Mo«»i<hfaltig«S. Zur Nacdachtung bei dem Verfertigen von Kinder- Spielwaaren und von für Kinder bestimmten Tusch- und Maler-Kasten. I. Nachstehende Farben können unbeschränkt, ebensowohl mit Lciiuwasser als mit irgend einem anderen Bindemittel verrieben, ange- wcndet werden: Lasurstein-Blau ober künstliches Ultramarin. Berliner- Blau oder Mineral-Blau. Indigo. Blauer Carmin. Neublau. Lack mus. Blauholz. Oelgrün, grüner Zinnober oder Neapel-Grün. Grüne Erde oder Beroncser-Grün. Saftgrün. Mischungen aus den hier ge nannten blauen und gelben Farben. Chromgelb oder Neugelb. Gelber Ocker oder gelbe Erde. Schüttgelb. Orlean. Curcuma. Gelbholz. Sasran. Quercitron. Gelbbeeren oder Avignon - Korner. Zinnober. Englisch Noth, rothe Erde oder rother BoluS. Nother Carmin. Wiener- Kugel- oder Florentiner-Lack. Neuroth. Krapplack. Fernambuk oder Nothholz. Sandel. Umbra oder Umbraun. Kepelbraun. Englisch Braun, Hi-L äi Siena. Calechu. Lakrizensaft. Sepia. Ruß. Schwarze Tusche. SchwarzgebrannteS Elfenbein oder Frankfurter Schwarz. Graphit. Geschlemmte Kreide oder Gips. Weißer Thon oder weißer Bolus. Schwerspaht oder Mineralwciß. Bei ganz kleinen Gegenständen, z.B. Früchten, Tellerchen, Servicen, Püppchen rc. ist der mit Chromgelb oder mit Oelgrün dargestellte An strich noch mit einem Lack zu überziehen. II. Nachstehende Farben dürfen nur mit Oel- oder Lackfirniß verrieben, nicht aber als bloße Leim-, Gummi- oder Wasserfarben an- gewendet werden: Kasseler oder Mineral-Gelb. Neapel-Gelb., Chrom- rolh. Mennige. Bleiglätle. Bleiweiß oder Kremser-Weiß. Unechtes Blattgold. Unechtes Blattsilber. Bronzen. III. Nachstehende Farben dürfen für kleine Spiel fachen gar nicht verwendet werken, für größere Gegenstände aber nur mit Leinölfirniß verrieben: Bergblau. Berggrün. Bremer Blau. Bremer Grün. Smalte oder blaue Stärke. Kobalt-Ultramarin. Rauschgclb oder Operment. Schweinfurter Grün, Englisch- oder Leipziger oder Neu-Grün. Mineral- oder Schccle'sches Grün. Braunschweiger Grün. Grünspan. Ausnahmsweise darf der Grünspan noch in den Fällen an- gewendct werden, wo er mit Terpentin in das Holz eingekocht wird. Bekanntmachungen. Subhastalions-Patent. Nachdem der ftüher auf Antrag der Johanne Christiane ver- wittweten Helmsauer zum Verkauf deren Gasthofes zum goldenen Lamm hier anberaumte freiwillige Subhastationstermin erfolglos geblieben, die verwittwete Helmsauer aber neuerdings ihre Insolvenz erklärt und zu deren Vermögen der Coneursprozeß eröffnet worden, soll nunmehr der gedachte auf Folium 10 des Grund- und Hy- pothekrnbucheS hiesiger Stadt eingetragene und auf 6000 Thlr. gewürderte Gasthof zum goldenen Lamm uothwendigerwcise öffentlich verkauft werden und haben wir hierzu den ersten November 1854 terminlich anberaumt. Gerichtswegen werden daher alle diejenigen, welche den fraglichen Gasthof, der aus neuen massiven Wohn- und Tanzsaalgebäuden nebst Stallungen besteht und mitten in hiesiger Stadt an der nach Plauen und Greiz führenden Chaussee sehr vortheilhaft gelegen ist, zu acquiriren gesonnen sein mögen, hiermit vorgeladen, an dem vorbemerkten Tage vor 12 Uhr Mittags an hiesiger Königlicher Gerichtsstelle sich cinzufinden, über ihre Dispositions- und Zahlungsfähigkeit soweit nöthig gnügend auszuweisen, ihre Gebote zu eröffnen und sobald die 12. Mittagsstunde ausgeschlagen, der Versteigerung des frag lichen Grundstücks, sowie des Zuschlages an den Meistbietenden unter den im Termin bekannt zu machenden und an Gerichtöstelle ausbängenden Bedingungen gewärtig zu sein. Elsterberg im König!. Sächs. Voigtlande, den 6. August 1854. Königliches Gericht daselbst. A V. Steinhäuser. Nothwendige Subhastation. ' AuSgeklagter Schulden halber soll das Carl Friedrich Meisel m Steinsdorf gehörige, auf Fol. 5 des Grund- und Hypotheken- Buchs der Gerichte zu Pöhl für Steinsdorf eingetragene Haus Nr. 20 des Brand-Katasters und Nr. 40 des Flurbuchs, sowie das auf denselben Folien mit eingetragene Feldgrundstück Nr. 41 veS Flurbuchs, wovon das Haus mit 200 Thlr. in der Brandcasse versichert ist, beide Grundstücke aber mit 20,44. Steuer-Einheiten belastet und von den Gerichtspersonen unter Berücksichtigung der Oblasten auf 500 Thlr. tarirt worden, und wovon an Pöhler Gerichtsstelle sowohl, als auch zu Steinsdorf eine nähere Be schreibung aushängt, den 3. October 1854 nothwendiger Weise an den Meistbietenden versteigert werden. Gerichtswegen werden daher zahlungsfähige Erstehungslustige hiermit geladen, gedachten Tages vor Mittags 12 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, sich anzugeben, ihre Zahlungsfähigkeit nachzuweisen, ihre Gebote zu eröffnen und sodann Mittags 12 Uhr des Zuschlags, unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen, sich zu gewärtigen. Uebrigens wird noch bemerkt, daß der 10. Theil der Erstehungs- summe im Subhastationstermine, der 3. Theil derselben aber mit Einschluß des 10. im Adjuvicationstermine anher zu bezahlen ist. Pöhl, den 3. Juli 1854. Adel. Bodenhausensche Gerichte. 0. Julius Lorentz, Ger. - Dir. Bekanntmachung. Mit Ende dieses Monats werden an hiesiger Mädchenschule zwei Hilfslehrer-Stellen vakant, deren jeve mit einem jährlichen Einkommen von 150 Thlr. und überdies die eine mit freier Dienst wohnung und die andere mit 20 Thlr. jährlichem Logisgeld ver bunden ist. Bewerber um diese Stellen wollen sich baldigst und längstens bis zum 3. October d. I. unter Beibringung ihrer Zeugnisse bei unterzeichneter Behörde anmelden. Oelsnitz, den 23. September 1854. Der Stadtrat h. F. A. Merz. Grummet-Versteigerung. Den 28. September früh 10 Uhr soll auf dem Rittergute Neundorf das noch anstehende Grummet der in der Nähe von Straßberg gelegenen Kupferwiese, Kühhut und Garten, in kleineren Abtheilungen meistbietend versteigert werden. 8 Beete gute rot he Erdäpfel sollen bei mir gegen Baarzahlung verkauft werden. F, W. Schuller an der Shra.