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SSI «ine» ddn b«a» Rini-eri»« des Innern t» ernennenden Staat» b»» amten, der den Vorsitz führt, einem Mitglied« deS StadtratheS, welches von dem Stadtrathe, einem Mitglieke der Stadtverordneten, welche» von den Siadtverord- . ' neten gewählt wird; beite Letztgenannte verbleiben so lange in ter Commission, al» sie Mitglieder der betreffenden Cvllegien find, dem Lehrer der Specialgewerbschule, welchen da» Ministerium de» Innern mit Führung der Directorialgeschäfte beauftragt, einem Fabrikanten und einem Instrumentenmacher, welche von den städtischen Behörden auf je drei Zähre gewählt und von dem Ministerium bestätigt werden. -.3. Allgemeine Einrichtung. Der Unterricht wird in drei Classen und zwar : in der dritten (untersten) Classe in wöchentlich 12, - - zweiten - - - 12, - - ersten - - - 6 Unterrichtsstunden ertheilt, deren zweckmäßigste Dertheilung auf die Ta^ geestunden duich die Schulcommilsion festgesetzt wird. Zn jeder Classe beginnt der Unterricht za Ostern und dauert ein Zahr lang. Mit der Specialgewerbschule ist die SonntagSschult verbunden. tz. 4. Lehrplan. Der Unterrichtsstoff »st auf die einzelnen Classen in folgender Art vertheilt: dritte Classe: 4 Stunden wöchentlich, die Clemente der Arithmetik und Geometrie, 2 Stunden wöchentlich, Allgemeine Naturlehre; (allgemeine Cigcn- schasten der Körper, Haupigcscpc des Gleichgewichte» und der Bewegung, Wärme, Licht, Clcetticiiät, Magnetismus,) 2 Stunden wöchentlich, Zeichnen, Clemente des freien HandzrichnenS, 4 Stunden wöchentlich, Musikunleiricht. zweite Classe: 3 Stunden wöchentlich, Akustik, 2 - - technische Mechanik; (allgemeine Begriffe über Mechanik, Werkzeuge und Maschinen, welche bei der Znslrumen- tensabrikation Vorkommen, Beschreibung der zusammengesetzteren musicalischen Instrumente,) 3 Stunden wöchentlich, Zeichnen unter wesentlicher Berücksichtigung der Formen geschmackvoller Verzierungen bei der Znstrumenten- fabrlkation, 4 Stunden wöchentlich, Musikunterricht. erste Classe: 6 Stunden wöchentlich, Musikunterricht. Die Ctaffeneinthtilung der Schüler in Bezug auf Musikunterricht braucht nicht völlig mit der Clntheilung in Bezug auf die übrigen Fächer übereinzustimmen. sonntags schule: 2 Stunden wöchentlich. Rechnen und Schreiben und deutsche Sprach« Übung, 2 Stunden wöchentlich, Zeichnen. tz . 5. Ausnahme. Zur Aufnahme in die dritte oder zweite Classe wird erfordert, daß 1) der Angcmrldtle mindestens 14 Jahre alt und confirmirt und geimpft sei, 2- der Vater oder Vormund und Lehrherr demselben den Schulbe such gestatten, was durch eine von denselben ausgehende Erklärung nachzuweisen ist, 3) von denen, welche nicht aus Markneukirchen gebürtig find, ein Heimathsschein producirt werde. Uebrigens ist 4) von denen, welche in die dritte Classe eintreten, in einer Prü fung nachzuweisen, daß sie im Rechnen, Schreiben und in der deutschen Sprache die erforderlichen Kenntnisse haben, um dem Unterrichte mit Rutzen beiwohnen zu können, und von denen, welche etwa in die zweite Classe eintreten wollen, daß sie die Kenntnisse» welche in der dritten Classe erworben werden können, bereits besitzen. Nur für einzelne UnterrichtSgegenstände einzutreten ist im Allge meinen nicht gestattet; es bedarf hierzu besonderer Erlaubnis der Schul- rommission. Der Eintritt in die SonntagSschulc ist an die obigen Aufnahmebe dingungen nicht gebunden, di« Schüler können entweder einem oder beiden Unterricht-gegenständen beiwohnen, und eS kann der Unterricht namentlich zur Ergänzung mangelhafter Vorbereitung für den Haupt- rursuS der Specialgewerbschule benutzt werden. Die Aufnahme erfolgt zu Ostern durch den mit Führung der Di- rectorialgeschäfte beauftragten Lehrer. Während de» Unterricht-eurfus kSanen nur solch« eintreten, Helch» die .für den Stand Le- Unterricht- erforderlich« Vorbildung besitzen. 8- K. Schulgeld. An Schulgeld ist jährlich in der dritten und zweiten Classe der Betrag von 3 Thlr., in der ersten Classe 2 Thlr. zu entrichten; die Zahlung erfolgt in halbjährlichen Terminen pränumerando. Kür bedürftige und würdigt Schüler kann die Schulcommisfion tbeUs Ermäßigung de» Schulgelde- bi- auf die Hälfte, theil« vollstän digen Erlaß bewilligen. Zn der Sonntagsschule ist der Schulbesuch unentgeldlich. 8, 7. Prüfung und Censuren. Lor Ostern findet jährlich eine öffentliche Prüfung statt. Zu Michaelis und zu Ostern werden den Schülern Censuren über Verhalten, Fleiß und Fortschritte in den einzelnen Unterrichtsfächern, sowie über den Schulbesuch ertheilt; hierbei gelten die Censurgrade für Verhalten: für Fleiß und Fortschritte: 1. Ausgezeichnet. Ausgezeichnet. 2. Gut. Gut. 3. Nicht tadellos. Genügend. 4. Tadelnswcrth. Ungenügend. Für in jeder Beziehung ausgezeichnete Schüler kann bei dem. Ministe rium de- Innern die Bewilligung eines BelobungSbecreteS oder einer PreiSmebaille beantragt werden. 8. Versetzung: Aus einer Classe in di« nächst höhere wer den zu Ostern nur die Schüler versetzt, welche sich die sür diese Classe erforderliche Vorbildung erworben haben. ' A u c t Un" Die auf dem zum Nachlasse deS Bäckermeister Christian Gott lob Martin allhier gehörigen und am Preußelspöhl allhier gelegenen Feldgrundstücke anstehenden 39 Beete Erdäpfel und 17 breite Beete Rüben sollen den 18. Septbr. 1854 Nachmittags von 3 — 5 Uhr Beetweise an den Meistbietenden gegen baare Bezahlung versteigert werden. Erstehung-lustige werden daher hiermit eingeladen, sich zu dieser Zeit am Preußelspöhl beim Martinschen Felde einzufinden. Königl. Justizamt Plauen, den 8. September 1854. Beyer. Au c t i o n. Die zum Nachlasse der kürzlich verstorbenen Christiane Friederike verw. Pfretzschner geborne Spranger allhier gehörigen Mobilien, Schränke, Tische, Kommoden, 1 Schneiderwerkstatt, 1 Zuschneide tisch, Stühle, Sopha, Betten, HauS- und WirthschaftSsachen, Kleider, Wäsche und dergleichen sollen den 25. September 1854 früh von 9 — 12 Uhr und Nachmittags von 2 — 6 Uhr an den Meistbietenden gegen baare Bezahlung versteigert werden. ErstehungS- lustige werden daher hiermit eingeladen, sich zu dieser Zett im Pfretzschnerschen MiethlogiS — im Scheibnerschen Hause in der KSnigSgasse zu Plauen — einzufinden. Königl. Justizamt Plauen, den 11. September 1854. Beyer. Bekanntmachung. Der unter dem Rathhause befindliche Erdäpfelkeller soll künf tigen Montag den 18. September d. IS. Vormittags 11 Uhr an Rathsstelle auf drei hintereinander folgende Jahre an den Meistbietenden verpachtet werden. Plauen, am 11. September 1854. D e r R a t h. E. W. Gottschald. 1»