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SK4 Bekannt»« Zur Verfügung den Transport der Langhölzer auf den Chausseeen rc. betreffend. In Gemäßheit einer anher ergangenen Verordnung deS König lichen Hohen Ministeriums deS Innern wird die von der unter zeichneten Behörde in Verein mit dem Königl. Obersteuer- und Oberzoll-Jnspectorate zu Plauen und Eibenstock unter dem 4. Januar 1854 erlassene, in Nr. 4 dieses Blattes abgedruckte Ver fügung, den Transport der Langhölzer betreffend, bis auf Weiteres 1. auf die Markneukirchen-Adorf-Plauener, auf die Plauen- Pausa - Zeulenrodaer und aus die Plauen - Mühltroff- Schleizer Chaussee, bezüglich soweit diese Straßen innerhalb deS Bezirks der unterzeichneten Amtshauptmannschast sich befinden, beschränkt, hiernächst aber 2. die im Punkt 4 der Verfügung vom 4. Januar dieses Jahres für jeden Fall der Zuwiderhandlung angedrohte Geldbuße an 1 Thlr. von dieser Summe an bis auf 5 Thlr. erhöht. Solches und daß es im klebrigen bei dem mehrangezogenen Erlaß vom 4. Januar d. Js. sein Bewenden hat und daher dem selben allenthalben nachzugehen ist, wird hiermit bekannt gemacht. Königliche Amtshauptmannschast Plauen, den 31. August 1854. 0. Braun. Bekanntmachung. Während der Monate Juli und August d. I. ist folgenden Personen, als: 1) Herrn Kaufmann Bernhard Alwin Göpel auS Leipzig, 2) Herrn Kaufmann Guivo Gebhardt hier, 3) Herrn Polizeiwachtmeister Lebrecht Traugott Puschmann hier, 4) Christianen Friederiken verw. Bauer in Thiergarten, 5) Herrn Kaufmann Bruno Emil Baumann aus Fürstgen, 6) dem Ziegler Carl Friedrich Ehrhardt hier, 7) dem Handarbeiter Johann Christian Dietzsch aus SteinS, 8) dem Korbmacher Albert Clemens Theodor Wolf aus Dresden, 9) Herrn Bürgerschuldirector Adolph Gustav Caspari hier, 10) dem^Schlossermeister Ernst Gustav Reichmann von hier, 11) Herrn Kaufmann Louis Robert Stauß von hier und 12) dem Conditor Herrn Carl Adolph Arnoldt aus Meißen, und zwar den sub 4, 6 und 7 Genannten um sich Immobilien überschreiben zu lassen, das Bürgerrecht hiesiger Stadt erthetlt worden. Plaum, am 31. August 1854. Der Rath. E. W. Gottschald. Bekanntmachung. In Folge der bei der unterzeichneten Behörde von verschiedenen Seitm angebrachten Beschwerden über mißbräuchliches und unge bührliches Fischen in den sogenannten „Freiheiten" (den freien Fischwassern im Elsterflusse zwischen dem Dorfe Chrieschwitz und der Bartmühle) und den dabei verübten Unfug sieht sich der Rath in die Nothwendigkeit versetzt, Folgendes zur Regelung dieser Ft- fchereig«echtigkett einzuscharfen und anzuordnm: a ch u n g e n y Das Fischen in jenen Fischwassern, wozu nach den archivari schen Nachrichten blos die „angesessenen Bürger" berechtigt sind, ist nur an 2 Tagen in der Woche und zwar Mittwochs und Freitags vom Sonnenaufgang bis Mittags 1 Uhr ge stattet. Wer hiergegen handelt und an andern Tagen und Stunden in jenen Fischwassern sich betteten läßt, verfällt in eine Strafe von Einem Thaler oder verhaltnißmäßige Gefängnißstrafe und wird der Fische und Fischgeräthes verlustig. 2) Zur Schonung der Brut sind die Fischhamen bei Vermeidung einer Strafe von 10 Ngr. nicht auf den Ufern auszuschütten, son dern im Wasser aufzuheben und nicht zu eng gestrickte Hamen zu gebrauchen. 3) Tas Fischen zur Nachtzeit mit Leuchten, daS Legen von Nacht- schnürrn und Fischreißern wird untersagt und an jeder Person mit Einem Thaler oder verhältnißmäßigem Gesängniß geahndet. Diese Bestimmungen werden mit dem Hinzufügen zur Nach achtung bekannt gemacht, daß die Diener des Raths angewiesen worden sind, darüber zu wachen, daß solchen nicht zuwider gehan delt werde und Contravenienten, sowie Diejenigen, die zur Aus übung der Fischerei in den „Freiheiten" nicht berechtigt sind, zur Bestrafung anzuzeigen. Plauen, den 29. August 1854. Der Rath. E. W. Gottschald. Subhastation. Einer ausgeklagten Schuld halber ist deS GerberS Mstr. Franz Weiz in der Brückengasse allhier unter Nr. 176 gelegenes Wohn haus sammt Garten zum öffentlichen Anschlag zu bringen und zu dessen Erstehung Termin auf den 3. November 1854 anberaumt worden. Bietungslustige werden geladen, am gedachten Tage Vormittags an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen, nach Befinden wegen ihrer Zahlungsfähigkeit sich auszuweisen und nach eröffneter Steigerung des Zuschlags auf das höchste Gebot zu gewärtigen. Der Kaufpreis ist zum zehnten Theile baar im Termine oder nach Befinden innerhalb 8 Tagen, der Ueberrest in Dierteljahressrist zu erlegen. Das zu versteigernde Wohnhaus enthält im Erdgeschoß eine Stube, eine Kammer, Küche und Verkaufslocal; im Stockwerke 2 Stuben, eine Kammer und eine Küche; im Hintergebäude be findet sich die Werkstatt zum Betrieb der Lohg^rberei. Greiz, am 29. August 1854. Fürst!. Reuß-Plauis. Amt Ober-Greiz das. M. Kunze. H. O- Reiz.