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378 I versammeln. Dieß Corps soll bestimmt sein, die russische Diversion zu Gunsten Schumlas unternehmen. Zwei türki. ! m Cernirungslinie Turtukai zu durchbrechen und der belagerten sche Dampfer und 80 Kanonenboote stehen im Hafen von I w Festung Silistria Ersatz zu bringen. Als Commandant des. Rustschuck bereit, um die Expedition gegen Silistria zu un, I w selben wird JskenderBey genannt. Gleichzeitig wird, wenn terstützen, welche sich am 18. oder 20. Juni in Bewegung I V alles vorbereitet ist, Omer Pascha von Schumla aus eine setzen dürfte. I je Bekanntmachungen Aufforderung. Der Schneidermeister und Hausirhändler Gotthelf Fürchtegott Klemm auS Falkenstein, welchem in einer wider ihn bei unterzeich netem Gericht anhängigen UntersuchungSsache ein Erkenntniß zu publiciren ist, befindet sich lt. anher gelangter Recognition des Pa- rrimonialgerichts Falkenstein dermalen nicht zu Hause und ist auch sein gegenwärtiger Aufenthaltsort nicht ausfindig zu machen. Es werden daher sämmtliche Gerichts- und Polizei-Behörden andurch ersucht, obgenannten Klemm, wo er betroffen werden sollte, anzuhalten und mittels Zwangspasscö auf kürzestem Wege anher zu dirigiren. Königl. Gericht Pausa, am 13. Juni 1834. Hüttner. Höser. Bekanntmachung. Zum Behuf der Anfertigung der Listen der zu Landtagsabge- ordneten Wählbaren für den hiesigen Stadtbezirk werden bei der bevorstehenden Wahl eines Abgeordneten in die 2. Kammer und eines Stellvertreters für denselben im XVII. städtischen Wahlbezirke alle Nichtangesessenen, sowie überhaupt alle diejenigen, welche, ohne in der Eigen schaft als Hausbesitzer dazu befähigt zu sein, zu Ab geordneten wählbar zu sein glauben, zufolge des §. 58 des Wahl gesetzes vom 24. September 1831 hiermit aufgefordert, sich binnen drei Wochen, von Erlassung dieser Bekanntmachung an, und längstens den 30. Juni ds. Jahres bei dem hiesigen Stadtrathe mündlich oder schriftlich anzumelden, unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche sich bis dahin nicht angemcldet haben, in die Liste der zu dem bevorstehenden Landtage als Abgeordnete Wählbaren nicht werden gebracht werden. ES haben sich hiernach in hiesiger Stadt nach §.56 des Wahl gesetzes Nr. 2, 3 und 4 diejenigen, welche u. ein Vermögen von 6000 Thlr. besitzen, oder k. ein sicheres Einkommen von 400 Thlr. jährlich haben, oder e. wenigstens 20 Thlr. jährliche directe Real- und Personal- Landcsabgaben zahlen, vorausgesetzt, daß ihrer Wählbarkeit ein gesetzliches Hinderniß nicht cntgegensteht, anzumelden. Doch bedarf es dieser Anmeldung bei den Mitgliedern des hiesigen StadtratbeS, sowie bei den Stadtverordneten nach K. 60 und 61 des Wahlgesetzes nicht. Tie sich Anmewenden werden zugleich veranlaßt, aus welchen der vorstehend unter u., b. unv «. angegebenen Gründe sie ihre Wählbarkeit herleiten, kürzlich zu bemerken, und wenn diese Grunde nicht auf hinlänglich bekannten Umstanden beruhen, die erforderlichen Bescheinigungen mit einzureichen. Plauen, am 8. Juni 1854. Der Rath.. E W. Gottschald. Verpachtung. Die diesjährige Grasnutzung im Turngarten und auf der Röhrenfangwiese, sowie das Heugras auf der Deutschhauö- und Armenhauöwiese, ingleichen der Schuppen auf der Deutschhauswiese soll künftigen Freitag den 23. Juni d. I. Nachmittag 4 Uhr meistbietend verpachtet werden. Pachtlustige werden daher hierdurch eingeladen, sich zur gedachten Zeit an Ort und Stelle einzufinden und ihre Gebote zu eröffnen. Plauen, den 17. Juni 1854. Der Rath. E. W. Gottschald. Bekanntmachung. Das Tabakrauchen aus offenen Pfeifen, oder das Rauchen von Cigarren, sowie der Gebrauch von hcllbrennenden Anzünde mitteln in Königlicher Waldung bei trockener Witterung, wird bei Vermeidung einer Geldbuße von zwanzig Neugroschen hiermit un tersagt. Königliches Forstamt Plauen, am 9. Juni 1854. Carl v. Kirchbach. Beyer. W. H. CH. L. v. Feilitzsch. Ediktalladung. Nachdem der Nachlaß des am 11. April dieses Jahres hier verstorbenen Webermeisters und Handelsmannes Christian Traugott Tröber als zur Befriedigung sämmtlicher Gläubiger unzureichend befunden worden ist, auch die Hinterbliebenen des genannten Tröber von solchem Nachlasse sich losgesagt, haben wir den Concursproceß er öffnet und zu dem Ende den 14. November 1854 zum Liquidationstermin anberaumt. Gerichtswegen werden daher alle bekannten und unbekannten Gläubiger des ver storbenen vorgenannten Tröber, sowie alle, welche sonst aus einem Rechtsgrunde Ansprüche an dessen Nachlaß zu haben glauben, hier mit vorgeladen, an dem vorbemerkten Tage zu rechter früher Ge richtszeit persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, sich anzugeben und ihre Forderung zu liquidircn unter der Verwarnung, daß sie außerdem von der Creditmasse gänzlich werden ausgeschlossen werden, hierüber mit dem in der Person des ' Herrn Gerichtsdirector Advocat von Dieskau zu Plauen bestellten Concursvertreter, sowie der Priorität halber unter sich rechtlich zu verfahren, binnen Sechs Wochen zu beschließen und sodann den 28. December 1854 der Publikation eines Präklusivbescheides, welcher in Betreff der Anßenbleibenden Mittags 12 Uhr für legal pubuzirt erachtet wer den wird, gewärtig zu fein, hiernächst aber den 9. Januar 1855 Vormittags 10 Uhr anderweit an hiesiger Gerichtsstelle zu ersihei-