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Voigtlän^ischer Anzeiger. Fünfundsechszigster Jahrgang. P e r a n t w o r t l i ch e Redaktion: vr G. Jahn. Druck und Verlag von Moritz Wieprecht in Plauen. Jährlicher AbonnementSpreiS für dieses Blatt, auch bei Beziehung durch die Post, 1 Thlr. 6 Ngr. — Die JnsertionSgcbühren werden mit 1 Ngr. für die gespaltene CorpuS-Zeile berechnet, größere Schrift nach Nerhältniß deS Raumes. — Donnerstag. ^81« 25. Mai 1854. Zeitungen Sachsen. Bezüglich des Entwurfs zu einem bürger lichen Gesttzbuche für das Königreich Sachsen, der den bis her in Dresden versammelten ständischen Zwischenkeputalionen seiner Zeit vorgelegt worden ist, hat sich das Gerücht verbrei tet, baß diese Vorlage von ter Regierung zurückgezogen wor den sei. Nach dem, was wir über den Sachverhalt vernommen haben, entbehrt jenes Gerücht all.r B gründung; es dürfte vielmehr der Stand j ner Angelegenheiten etwa folgender sein: der Entwurf des Civilgesctzbuches trägt zwar im Haupt werke unbestreitbar das Gepräge der Genialität seines Verfassers, nichts bestoweniger sink in ihm die Spuren der Eile, mit der die Bearbeitung erfolgen mußte, und einer gewissen Unzulänglichkeit nicht zu verkennen, noch abgesthen davon, daß durch ihn auch mehrere principirlle Fragen von großem Belang ihre Erledigung finken sollen. D»e in dem Schoße der Zwischendeputalionen stattgefundenen Berathungen haben düß sattsam erkennen lasten und kaS Bekürfmß her- vorgerufen, diesen Entwurf, bevor er an die Kammern ge langt, einer revidirenden Beralhung des Gesammtministeriums zu unterwerfen. Da büß aber in ber kurzen Zül, welche noch dis zum Zusammentritt des außerordentlichen Landtags übrig ist, nicht zu ermöglichen war, so rst in den ständischen ZwischtNdeputationen kund gegeben worden, daß die Regierung nicht beabsichtige, das Civilgcs.tzvuch schon ber nächsten Ständeversammlung vorzulegen unb baß demnach die Noth. Wendigkeit nicht vorhanden wäre, die Berathung dieser Vor lage in der Weise zu fördern, daß die übrigen Gesetzvorlagen deshalb weniger schnell vorschrelten könnten. Gleichzeitig hat sich die Regierung dahin ausgesprochen, daß es ihr an, genehm sein würde, wenn die Zwischendeputalionen über die Resultate der bisherigen Berathung des Civilgesetzbuches einen übersichtlichen Bericht an die Regierung gelangen lasten wollten. Mithin kann von keiner Zurückziehung, son dern nur von einer im Interesse der Sache nolhwendigen Vertagung des in Rede sichenden Gesetzentwurfs die Rebe sein. Oesterreich. In Bezug auf das Kaiser!. Handbillet vom 15. v. M., womit eine außerordentliche Truppenaushebung von 95,000 Mann angeorbnet wurde, vernimmt die Br. Ztg., baß diese Regierungsmaßregel mittelst des Telegraphen allen LänderchefS sämmtlicher Provinzen communicirl unb bicselben zur allsogleichen Einleitung ber erforderlichen administrativen MaßregUn angewiesen worden. Gleich daraus soll ber rus sische Gesandte in Wien, Baron Meyendorf, mit dem österr. Minister des Auswärtigen, Grafen Buol in Verkehr getreten und über die eigentliche Bedeutung dieser kriegerischen De- monstration eine nähere Aufklärung verlangt haben. Graf Buol soll hierbei auf die zuletzt abgegebene Erklärung Oester reichs in Betreff des allsallsigen Ueberschreitens des linken Donauufers von Seite der russischen Armee und die auf fallenden Truppenbewegungen in Polen gegen die österreichische Grenze hingewiesen und . hierbei die Versicherung gegeben haben, daß Oesterreich hierdurch die Bahn seiner vermitteln den Politik nicht aufgebcn will, sondern gern bereit sei, die Einleitung von Friedenspräliminarien zu fördern, wenn an ders letztere mit der Ehre unb dem Interesse Oesterreichs an der Befestigung des Gleichgewichts vereinbar seien. — In einem ähnlichen Sinne soll sich auch ein Circularschreiben an die diplomatischen Vertreter Oesterreichs im Auslande aus- sprechen, das infolge dieses kgiserl. Handbillets an dieselben gerichtet wurde. Stuttgart im Mai. Die Grundlagen, auf welchen der provisorische Vergleich zwischen der Regierung und dem Bi schöfe von Rotenburg zu Stande kam, sollen die Genehmi gung und die Ratification des päpstlichen Stuhls nicht er- halten haben. München. Die beantragte und allerhöchsten Orts geneh migte Auflösung des sür den Herzog von Leuchtenberg im Jahre 1817 constituirten Etablissements Eichstädt (die Her, zöge von Leuchtenberg waren auch Fürsten von Eichstädt) hat für die Leuchtenbergischen Nachkommen das Aufhören aller in Baiern eingeräumten Rechte und Ehrenvorzüge zur Folge. Preußen. Nach Berichten aus Berlin wird der König in nächster Zeit eine Reise nach der Provinz Sachsen antre ten unb bei dieser Gelegenheit den Verlobungsfeierlichkeiten des Prinzen Friedrich Carl Nikolaus in Dessau beiwohnen; auch wirb derselbe auf dieser Reise die Städte Magdeburg, Erfurt u. s. w. berühren. — Die Idee einer birecten Eisen bahnverbindung zwischen Berlin und Wien über Görlitz und Reichenberg wird Seitens der preußischen und österreichischen Regierung immer noch im Auge behalten und sollen mit der sächs. Regierung auch Unterhandlungen deshalb angeknüpfl worden sein. Frankfurt a. M. Die Bundesversammlung sieht in den nächsten Tagen einer gemeinschaftlichen Vorlage Oesterreichs und Preußens über den zwischen diesen Mächten vereinbarten