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2) Die zweite Bedingung des Bestehens solcher Anstalt ist die Bildung eines tüchtigen Reservefonds in guten Jah ren. Unter allen zuerst war es die Leipziger Anstatt, welche solchen im Jahre 1844 aufbrachte, und es ist nach und nach aus demselben zu Milderung der Nacbschüfse zusammen über 70,000 Thlr. verwendet worden. Allerdings wird bei Auf» stellung der Rechnung pro 1853 ein solcher nur von ungefähr 17,000 Thlr. bleiben, aber nur zwei Jahre mit geringem Hagelschlag werden denselben wieder kräftigen. Der Erfah rung nach dürfen diese zu hoffen sein und das gesammelte Capital ist stets Eigenthum aller Mitglieder, auch der neu- deitretenden. Es sei gestattet, hier eine Bemerkung beizufügen. Wenn einige Jahre hindurch wenig oder fast gar keine Hagelschäden vorgefallen sind, so bedauert eine große Anzahl der Herren Landwirthe das für die Hagelversicherung bezahlte Geld, kommen wohl gar auf den Gedanken, nicht wieder zu versichern, und weil vielleicht ein Nachbar es nicht gethan und seines Ersparniffes sich gegen sie rühmt, thun sie wohl auch ein Gleiches; der Hagel hat für sie aufgehörl. Jetzt kommt ein hagelreiches Jahr, und dieselben Leute, selbst wenn sie fort versichert haben, klagen nicht nur über die Beiträge, sondern verzagen an der ganzen Fortexistirung der Versiche rungsanstalt und gehen nun soweit, zu behaupten, der Staat solle und müsse eine derarliae mit Zwang verbundene Ver sicherungsanstalt errichten. Von einem Extreme kommen sie auf das andere und in der Mitte liegt bas Wahre — das Festhalten an einer soliden Privat-Versicherungsanstalt. Die Frage über Errichtung einer Landesanstalt zur Hagelversiche, rung ist auf dem Königl. Sächs. Landtage von 1845, wo derartige Petitionen vorlagen, so ausführlich und gründlich behandelt worden, daß man es vollständig erschöpfend nennen kann. Die Errichtung einer solchen ward abgclehnt. 3) Gerechte, prompte und möglichst billige Verwal tung. Den Ruhm der ersteren wird der Leipziger Hagel versicherung Niemand streitig machen, sie hat ihn in einer Zeit von 30 Jahren ihres Btstehens sich erworben, hat ihn bei den in letzter Zeit weit schwieriger gewordenen Verhält nissen zu behaupten gewußt und wird ihn auch ferner zu erhalten wissen. Vielfach ist behauptet worben, die Leipziger Anstalt nehme bei Bestimmung der Prämien keine Rücksicht auf die größere ober geringere Gefahr der Gegenden. In dieser Beziehung muß bemerkt werden, daß keine Anstalt so genaue statistische Notizen über Hagelschäden besitzen dürfte, uls die Leipziger, und daß alle Prämienbestimmungen nach düsen Erfahrungen erfolgen. Andere Anstalten, welche sich eines Besseren rühmten, werden im Jahre 1853 enttäuscht worden sein. Der letzte Punkt, nämlich die Verwaltungskosten, hat vielfache Mißverständnisse, vielleicht auch mehr als diese, er fahren. Darum sei beigefügt, daß die Leipziger Anstalt an Verwaltungtzbeitrag dasselbe erhebt, was die Erfurter Anstalt und andere nehmen, daß sie aber davon alle Verwaltungs kosten und insbesondere auch die Salarirung des Buchhalters und Cassirers bestreitet, was bei anderen Anstalten nicht ge- schieht, sondern aus der Casse der Gesellschaft extra bezahlt wird. Zum Schluffe noch folgende Bemerkungen: Lasse sich Niemand zu dem Glauben verleiten, daß es am Gerathensten sei, bei derjenigen Anstalt zu versichern, welche die niedrigsten Prämien erhebt. Entweder ist solche Billig keit eine nur tingebildete und e- wird für die Nebenspesen oft mrhr bezahlt, gl- bei einer Anstalt, die, wie die Leipziger, Alles in einem Satze nimmt, oder es fehlt zuletzt an den Mitteln, die Schäden zu decken, und der Zweck der Versiche rung ist mehr oder weniger verfehlt. Glaube Niemand, daß diese Mitheilung den Zweck haben soll, die Concurrenz in der Hagelversicherung zu vermindern. Eine solche ist im höchstem Grade notbwenbig und wird es noch mehr, wenn der Beitritt zu Hagelversicherungen sich vergrößert. Um die vielen Geschäfte dabei und namentlich die fast jedesmal drängenden und nicht selten zu revidirenden Laxen schnell und im Interesse des Einzelnen, wie der Ge- sillschaft und der ganzen Landeskultur, zu besorgen, haupt sächlich aber um nicht zu viel Risicos auf verhältnißmäßig kleinem Areal zu haben, ist es nothwendig, daß mehrere An, stallen, und zwar nicht etwa zwei oder drei, in einer Gegend arbeiten, und baß die betreffenden hohen StaatSregierungen den soliden Anstalten hierbei keine Hindernisse in den Weg legen. Es wuroe nur zum größten Verderben des landwirth- schafllichen Publikums gereichen, wenn man eine einzige Hagclversicherungsgesillschaft bloß für den vierten Lheil von Norbdeutschland errichten wollte. Wer das Drängen der Geschäfte um die Versicherungszeit nur einigermaßen kennt, zweifelt nicht daran, und eine hierbei einreißenbe Confusion ober nur Ungenauigkeil würde bittere Früchte tragen. Soviel sich auch noch über den behandelten Gegenstand sagen ließe, so müssen wir doch befürchten, den Leser zu er müden, und es türfle Vorstehendes genügen, um jeden Zweifel an dem Fortbestehen der Leipziger Anstalt zu beseitigen. Nach den hagetreichen Jahren 1839 und 1845 erlitt dieselbe gleiche Angriffe, auch von anderen Anstalten, von denen einige längst eingegangen sind. Die Leipziger Anstalt hat die so hagel- schweren Jahre, sowie 1852 und 1853, glücklich überstanden, hat voll bezahlt und wird dies auch ferner. Es ist solches für das Jahr 1853 höher anzuschlagen, als man vielleicht glaubt; keine Anstalt hat bis zum Jahres schlüsse ihre Schäden pünktlicher als die Leipziger vergütet, und ist der Beitrag für daß verflossene Jah» auch ein enorm hoher gewesen, so findet der Landwirth in der Sicherheit, mit welcher er auf den vollen Ersatz rechnen kö rnte und gerechnet hat, und in dem Umstande Beruhigung, daß der Durchschnitts, beilrag bei denen, welche die höchsten Sätze zahlten, bis da hin doch nur eine Kleinigkeit über Ein Procent gewesen und daß die hagelreichen Jahre, alS Ausnahmen, von den übrigen wieder ausgeglichen werden. Die Fortsetzung der Versiche rungen gewährt Beides. Kettungen Sachsen. Die wegen Befreiung politischer Gefangener bekannte, in Oschatz geführte Untersuchung ist nunmehr gänzlich beendigt, und es haben im Laufe vergangener Woche die verschiedenen Schlußverhöre stotlgefunden. Inclusive der in Plauen wegen gleichartiger Vergehen in Untersuchung Gezogenen beträgt die Zahl sämmtlicher Angeklagten 48. — Die Leipziger Sparkasse hat im vorigen Jahre einen Ueberschuß von circa 11,000 Lhlrn. gemacht. Daß der sächs. Flüchtling Tzschirner infolge betrügerischen Banquerotls die Schweiz heimlich verlassen hat und auch von da aus nun auf seine Person gefahndet wird, ist bekannt; we niger bekannt dürfte aber sein, daß auch der ehemalige