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denselben von den gedachtes^Behörden, dafern nicht gegrün, kete Anstände vorliegen, ein Gewerbsteuerfreffchein kostenfrii auszufertigen. Die Gewerbkreibenken und Reisenden haben diese Scheine stets bei sich zu führen und auf jedesmaliges Verlangen den Steuer« und Polizeibeamten vorzu,veisea. 3) Wie der Art. 18 des allegirten Handels- und Zoll. Vertrags und daß Formular sub 1V. beweisen, so har die stipulirte Abgabenfreiheil dann nicht einzutreten, wenn der Gewerbtreibende und Reisende nicht bloße Muster oder Pro ben, sondern auch Waaren selbst bei sich führt, oder wenn er gleichzeitig Aufträge für mehr als ein Fabrik« oder Han, delshaus besorgt. Auch darf derselbe die angekauften Wan ken nicht bei sich führen, sondern hat sie frachtweist an den Ort ihrer B stimmung zu befördern. Diejenigen, welche mit ihrem Verkehr nicht innerhalb obiger Grenzen verbleiben, unterliegen in den beiderseitigen Staaten den gewerblichen Abgaben. — Dieß sind die Bestimmungen der neu erschiene, nen Verordnung; ihr Einfluß auf den künftigrn Geschäfts, verkehr ist unverkennbar; dieselben sind aber um so gewissenhafter und schärfer einzuhalten, als die gegen Ueberschreilungcn fest gesetzten Strafen nicht ausbleiben werden. Aeitungen Baden. Am 12. Jan. ist in Karlsruhe der Landtag durch den Regenten in Person eröffnet worden. Nachdem in der Rede die Besserung der inneren Zustande des Landes bervorglhobrn, folgte ein Passus, betreffend den kirchlichen Co-flick, der folgendermaßen lautet: Bei dieser erfreulichen Erscheinung bedauere ich um so lebhafter die störenden Miß verhältnisse, welche durch das Vorschreitcn des erzbischöflichen Stuhles zu Freiburg, in Geltendmachung weiter ausgespro chener Gerechtsame eingctreten sind. Je größer die Miß- kennung ist, die dieser Angelegenheit außerhalb des Großher- zoglhums vitlleicht zu Theil geworden, d.stomehr hat mich das Vertrauen befriedigt, mit welchem auch hier der weit größere Theil meines Volks mir entgegen kommt, geleitet von der richtigen Uebcrzeugung, daß der Glaube m-incr katholischen Unterthemen mir so heilig ist, wie mein eigener Glaube. Vertrauen sie mir, daß ich unter Wahrung der Würde und der Rechte der Krone fortwährend bemüht sein werde, auf dem Wege freundlicher Verständigung die obwal tenden Mißverhältnisse zu beseitigen und den Trägern der Kirchengewalt auch diejenige äußere Stellung zu sichern, welche geeignet sein wird, ihre segensreiche Aufgabe zu fördern. Weimar. Verschiedene, sehr wichtige Gesetze, welch? zur größeren Kräftigung des monarchischen Princips in diesim Lande dienen sollen, haben die landesherrliche Genehmigung erhalten. Zunächst das G s.tz über die R-vision der Ge meindeordnung, durch welche das Stimmrecht vom Besitze abhängig gemacht und der Slaatsregierung eine größere Ge« wall über die Gemeindrvorstände eingeräumt wird, bann ein Ens tz über das Strafandrohungsrecht der Polizeibehörden, durch welches die feit Publikation der Grundrechte den Poli- zeib-hördcn entzogene Strafgewalt denselben wieder restiiuirt wird. Ebenso ein Nachtrag zu dem Gesetze über den Civil- staalkdienst, durch welchen die Beamten hinsichtlich der Pen- siomrung und DiSpensationöstellung iü -rößere Abhängigkeit von der obersten Staärsbehörve kommen. - Baiern. Nach Berichten aus München war der Mini, sterpräsident v. d. Pfordten bedeutend erkrankt, doch sollen die Umstände sich wieder gebessert haben. — Die bairische Regierung hat mittelst einer Note ihres G sandten in B7rlin vom 21. Decbr. 1853 die Erklärung abgegeben, daß sie der in E fcnach am 11. Juli 1853 abge. schloffenen Uebereinkunfl in Betreff der Verpflegung erkrank, ter uns der Beerdigung verstorbener gegenseitiger Staatsan gehörigen nachträglich beilrete. I In Zweibrücken Hal in diesen Tagen das königl. Appel- lationsg,richt das Unheil in der Sache gegen Gutsbesitzer R-tzer von Freinsheim wegen Gewohnheitswuchers g.sprochen. Nach F-ststellung eines Wucherkapitals von 46,411 fl. wurde die vom königl. Zuchtpolizeigerichl zu Frankenthal verhängte Geldstrafe von 30,000 fl. auf eine solche von 23,000 fl^ reducirl. Seil dem Jahre 1848 sind in Baiern allein 95 Gesetze erschienen; wie groß mag die Zahl derselben in ganz Deutsch land sein! Oldenburg. Dem Vernehmen nach ist der m't Preußen zu Stande gebrachte Abschluß eines Vertrags über die Anlegung eines preußischen Kricgshafens am Jahdevuscn von der dies, siitigen Regierung den Regierungen von Hannover, Bremen und Hamburg nolisicirt worden. Ferner erfährt man über diese Angelegenheit, daß jenes Marineetablissement an der Westseite der Jahde und zwar bei H ppons auf dem Donus- felde beabsichtigt wird, und daß der Plan vollständig zusam- menfällt mit dem bereits im Jahre 1849 beim damaligen Reichsmarineministerium in Anregung gebrachtem Projekte der Errichtung eines deutschen Kuegshafrns. — Der Land, tag ist am 9. mit einer Rede des Minister-Präsidenten von Rössing eröffnet worden. Pariö. Der Moniteur vom 11. Jan. meldet nach einer Depesche aus Eonstantinopel vom 31. Dccember, daß der Divan sich mit allen Vorschlägen der vier Großmächte ein- verstanden erklärt habe. England. Nach Berichten aus London heißt cs, Prinz Albert werde nächstens eine R-ise nach Deutschland antreten. Englische Blätter dringen stzt das Mährchen, der Kaiser Nikolaus unterstütze die Arbeiter-Strick.s in England. Die Lage der orientalischen Werren scheint nach den neuesten Nachrichten immer noch dieselbe zu sein, d. h. in Eonstantinopel fleht das Vermittlungsgeschäft nicht ungünstig. Die Drohung der Westmächte, ihre Flotten ins schwarze Meer laufen zu lassen, damit sie dort in dem russisch türkischen Krieg inlervemre, ist noch nicht ausgeführt und würde sie ausgeführl, so daß sich ein Krieg zwischen dein Osten und Westen Europas entspönne, so würbe das mittlere Europa, Deutschland, neutral bleiben. Solange als dieß Deutschland kann, nämlich: so lange entweder nicht von Frankitich oder England feindliche Angriffe gegen Deutschland versucht wer ten, um cs auS seiner neutralen Stellung Herauszureißen, oter abcr so l.nge der sich zwischen den Se.Mächten und Rußland entspinnenke Krieg nicht den Charact.r eines Er oberungskriegs, eines Streites um Länderbesitz in der jetzigen Tt'ukei annthmen würde — so lange wird Deutschland der Pfeiler für die Bewahrung der bestehenden staatlichen Ver-