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gebnisse der Ausstellung wird eine besondere Commission, be. stehend aus den Commissären der antheilnehmenden Slaalen unter Beziehung von bewährten praktischen Kennern der einzelnen Gcwerbszweigt aus allen betheiligten Ländern ge- bildet, deren Vorstand Se. Majestät der König zu ernennen geruhen werden. 24. Se. Majestät der König Haden Aller« höchst genehmigt, daß den von der Beurtheilungscommission würdig gefundenen Ausstellern je nach dem Maße ihrer Aus« Zeichnung größere und kleinere eherne Denkmünzen verliehen werden. AUerhöchstbirselben haben Sich ferner Vorbehalten, besonders hervorragende Verdienste durch persönliche Aus, Zeichnung anzuerkennen. Zum Vollzüge der Bestimmungen der gegenwärtigen Bekanntmachung werden die weiteren Am ordnungen sofort erfolgen. München, den 3. Oktober 1853. Auf Se. König!. Majestät Allerhöchsten Befehl: gez. v. d. Pfordlen. Durch den Minister der General-Sekretär Ministerialrath: gez. Wolfanger. Die Gegenwart mit besonderer Beziehung auf Sachsen. (Man vergl. hierzu Nr. 1 d. Bl.) Gegenüber der großen Krisis, in welcher der Orient be griffen ist, bietet Deutschland im Allgemeinen, ein erfreu liches Bild des Friedens und ruhiger, organischer Fortent wickelung, verweilt insonderheit das Auge des Beobachters auf dem lheuren Vaterland«, unserem Sachsen, das in dem vergangenen Jahre nicht nur von großen Calamiläten ver- schont geblieben ist und unter einer erleuchteten Regierung sich vieler Segnungen zu erfreuen gehabt hat, sondern auch in di.sem neubegonnenen Jahre mannichfachcn großen Ent wickelungen und Schöpfungen entgegen gehen dürfte. Als eia für ganz Deutschland hvcherfreuliches Ereigniß ist vor Allem der am 19. Februar 1853 abgeschlossene deutsch-österreichische Zoll- und Handelsvertrag zu nennen; denn schon jetzt wild es erkannt, daß sich aus ihm eine neue und große Handels -politische Zukunft heraus- dilket, an welcher auch Sachsen einen wesentlichen Antheil haben wird. Die darauf bezüglichen Ausführungsgesetze sind in den betheiligten Staaten erlassen worben und was Sachsen betrifft, so erinnern wir an die Verordnung vom 17. S-P- lemder v. I., die anderweilen Erleichterungen zwischen den Slaalen des Zollvereins und den Staaken des Sleuerverrins betreffend, sowie ferner an die Verordnung wegen der Straf, btstimmungen für die Uebertreler der Zvllgesctze der Slaalen deS deutschen Zollvereins. Sachsen, das an dem Zustandekommen des deutsch, öster reichischen Zoll- und Handelsvertrags einen hauptsächlichen, wo nicht den häuplsächiichsten Antheil Hal, darf mil Bestie, digung auf denselben Hinblicken. Wir erinnern dabei daran, daß es eine Zeit gab, wo die von der sächsischen Regierung in dieser Krage eingchaltene Politik gar mancherlei Angriffe und böswillige Verleumdungen zu erleiden hatte, und jetzt erfreut man sich dieses einst so sehr angefeindelen Werks gerade m dem vormals gegnerischen Lager am meisten, und läßt damit der weisen Voraussicht desjenigen Slaalsministers, welcher die auswärtigen Angelegenheiten Sachsens leitet, die glänzendste Genugthuung angedeihen. Ucberhaupt scheint man die auswärtige Politik Sachsens anderwärts für nicht ganz unrichtig zu halten, indem, wie wir noch neulich ge ¬ sehen haben, eine in Familienangelegenheiten unternommene Reise eines sächs. Ministers in einem Nachbarstaale hinreichte, allerlei politische Conjecturen daran zu knüpfen. Die im verflossenen Jahre zu Berlin abgrhaltene Zoll- conferenz hat nicht zu den Resultaten gefübrt, die man sich davon versprochen hat; allein Sachsen trägt nicht die Schuld daran. Dagegen ist es gewiß, baß die sächs. Re» gterung alle jene Maßregeln, welche dem vaterländischen Gewerbfleiß erwünscht sein würden, theils selbst beantragt, lheils wenn sie von anderer Seile gekommen, aufs Kräftigste unterstützt hat, wie sich auch die Sorge der sächs. Regierung für die Interessen des vaterl. Handels und Gewerbes noch bei einer andern Gelegenheit m dankbar anzuerkennender Weise an den Tag gelegt hat. Die bekannte Leipziger Zollcontiangelegenheit, welche in dem vergangenen Jahre so viel Aufsehen erregte und in Folge deren eine der hauptsächlichsten Grundlagen des Leipziger Handels sehr ernstlich erschüttert worden war, ist, soweit man vernimmt, dahin applanirt, baß dem Leipziger Handelsstande die frag liche Vergünstigung hoffentlich auch in Zukunft erhalten, bleiben wirb. Man weiß es aber, daß man dieses günstige Resultat lediglich den unermüdlichen Bemühungen der sächs. Slaalsregierung zu verdanken Hal. Der Minderausfall der vorjährigen Ernte und andere mitwirkende Ursachen haben ein ansehnliches Steigen des Preises der Brolfrüchte in den meisten deutschen Län dern hervorgerufen. Sachsen ist davon zwar auch aber doch nicht in der Weise betroffen worden, baß außerordentliche Hilfsleistungen des Staals bis jetzt nolhwenbig geworden wären. Unsere Weber, unsere Spinner, unsere Stickerinnen und Klöpplerinnen und die große Zahl unserer Fabrikarbeiter erfreuten sich, wenn auch eines bescheidenen so doch ausrei chenden Verdienstes. Dieß und die von den Zollvereinsre gierungen angeordnele z»itweilige Aufhebung des Eingangs- zolls für gewisse Cerealien, sowie der von der Regierung bringend zur Pflicht gemachte haushälterische Verbrauch deS Brodes haben vis jetzt die Calamilät einer wirklichen Theue- rung von uns abgewenbet. Die Auswanberungsfrage erhielt durch die große Zahl derjenigen, welche jenseits des Oceans ein erträumtes Glück suchen, und deshalb dem vaterländischen Boden den Rücken zuwendeten, in den letzten Jahren eine immer weit» greisendere Bedeutung, und die Regierungen Deutschlands durften .ihr eine aufmerksame Beachtung nicht länger vor- enlhalttn. Die sächs. Regierung traf durch die Vrordnung, die gewerbsmäßige Beförderung von Auswanderern betreffend, sowie durch die neueste Verordnung vom 6. December v. I., Lie Caulion der Auswanderungsagenten betrff., die zweck mäßigsten Vorkehrungen, daß gewissenlose Gewinnsucht durch lügnerische Vorspiegelungen aus der Unkennlniß der arbei tenden Classen über amerikanische Zustände in Zukunft nicht mehr eineg unerlaubten Nutzen ziehen kann. In einigen deutschen Ländern ist auch in dem vergange nen Jahre die Presst, namentlich die periodische, mancherlei Beschränkungen ausgesetzt gewesen. Sachsen dagegen erfreute sich unter dem dermaligen Vorstande des Ministeriums des Innern einer in der That liberalen Handhabung der Preß, Polizei. In den Grenzen, welche das Preßgesitz vom 14. März 1851 gesteckt hat, konnte sich eine oppositionelle Mei nung ungekränkt geltend machen, dafern sie nur mit Anstand und Mäßigung auftrat. Die wenigen Bücherverbole er streckten sich auf wirklich gemeinschäblichc Schriften, welche