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885 der Gerichtshof zu anderthalbjährigem Gefangniß und eg ter Appellation ergriffen. — Ein anderer Fall war eine für das schleswig-holsteinische Heer angeferligt. als nach Dresden abgehen. Wie man vernimmt, wird n. fimmungen über den Beweis der Lehngeldetverbindlichkeit effend. Der Gesetzentwurf kam nur in den Theilen zur (Handlung, welcher dos, die Lchngeldverpflichteten benach- iligende Ginerale vom 3. Novbr. 1751 oushebt und wurde nische Kopf im Ministerium. Noch in der alten Schule gebildet, findet man in ihm jedoch mehr einen fchlauttt Diplomaten, äls einet» tief blickenden klugen Staatsmann. — Det Kriegsmintstet Von Rabenborst ist die rettende Löst für Sachsen in den Maitagsn gewesen, seiner Lon- scquenz, seiner Entschlossenheit und seinem Muthe hat das Land seine Stellung und die Armee die Möglichkeit ihrer ehrenvollen Haltung zu danken; doch ist Nabenhorst mohl blos commandirender, keineswegs aber atministrativer und politischer Kopf und Charakter, auch fehlt ihm das piUtamenianscke Talent. — Der Minister des Innern, Herr v. Friesen ist die verschiedenen Wege der Administration durchgegangen und hat Bürgerschaft selbst hat noch keinen Beschluß gefaßt. Zn Altona wird eine ansehnliche Zahl Fekdfchmieden sen, dem Herzoglhume Altenburg und den Reußischen Für- stcnthümcrn wird der Handel auf Jahrmärkten neuerlich in sofern bedeutend beschränkt, als man von denjenigen, welche Handel treiben wollen, den Nachweis verlangt, daß sie ent weder zu der betreffenden Innung, deren Waaren sie fübren, gehören, oder daß sie gelernte Kaufleute find. Hierin ist ober eine Benachtheiligung der preußischen Händler, die obi, gen Nachweis nicht führen können, unverkennbar, da selbige von den jenseitigen Märkten ausgeschlossen sind, und die jeu» seiligrn Händler, vermöge des Grundsatzes der Jahrmarkts- frciheit, auf den dießseitigen Märkten ungehindert Handel treiben dmfen. Und doch läßt sich Seitens der preußischen Staatsangehörigen nach dem Zollvereinsvertrage gegen ein solches Vntobren keine Einwendung begründen, weil sie nach demselben Grundsatz behandelt werden, wie die jenseitigen Staatsangehörigen, und nach dem Zollvereinsvertrage gegen ein solches Verfahren keine Einwendung begründen, weil sie nach demselben Grundsätze behandelt werden, wie die jensei tigen Staatsangehörigen. Die preußischen Behörden suchen, wie man hört, dahin zu wirken, daß eine möglichst gleiche Behandlung der inländischen Händler mit den ausländischen hcrbeigesl'lhrt werde. Hamburg. Nur langsam rückt die Verfassungsa^jelSt' genheit Hamburgs von Fleck. Der Senat hat mit 46 Stimmen gegen 11 entschieden, daß bei der Bürgerschaft der Antrag wegen der revidirten Verfassung der Neunercommis- sivn gemacht werden soll. Anderer Meinung sind freilich die läge des Oanä. ^ur. Simon und des Red. der Vater sblätter, Kramer, wegen eines von dem ersten der en und von dem letztem aufgenommenen Artikels über Durchführung der Reichsverfassung, die damit endigte, Oe Geschwornen ihr „nichtschüldig" über dieselben aus- hen.— Pastor Harleß in Leipzig hat den Ruf als gelischer Öberhofprcdiger an Ammons Stelle nun desi- angmomMen und wird bereits zu Ende des nächsten Ot des Vertrags vom 30. September erfolgen soll. Neichsverwesir wollte vor seinent Rücktritt noch eine rcche an das deutsche Vol^ erlassen. reußen. Zn Erfurt werden bereits Veranstaltungen Rciastag getroffen und lic Augußinerkirche, wie das n Prinzen Johann deshalb angefochten, weil das Ab- Mßsgksrtz von 1846 ehnedicß schon die Berechtigten be teilige und der Fortbestand des genannten Generale ihnen i Entschädigung dafür biete, und daher billig erscheine; wurde jedoch der Gesetzentwurf gegen diese eine Stimme enommen. Ein dritter Gesetzentwurf betraf die gesetzlich ^stellende Verbindlichkeit der Berechtigten zur Annahme Landrentenbriefen für Ablösungsrenten. Nach dem Gesetz- rurfe soll dem Berechtigten das Recht für solche in Folge Gesche vom 21. Juli 1846 aufgelegten Ablösungsrenten, in Ucbernahme lediglich von den Verpflichteten beantragt den, nur noch bis zum 31. December 1849 zustchcn, und Kammer erklärte sch einstimmig einverstanden, womit die ung geschlossen wurde. Bor den Assisen in Leipzig stand in diesen Tagen zunächst Dioconus Möbius aus Wurzen, der des HcchverrothS einer in Eilenburg gehaltenen Rede bei einer Volks- tmlung angeklagt war. Die Geschwornen sprachen hl schuldig", worauf der Angeklagte freigesprochrn wurde, zweite Angeklagte auf der Bank der Angeklagten war Buchhändler Weller aus Leipzig, der sich durch Heraus- k kreier Cchriftchen der Aufreizung zum Umsturz der be- lnkcn Staatsverfassung schuldig gemacht haben sollte. ^Geschwornen sprachen über ihn ein „schuldig," worauf Manttichfaltiges Die „Deutsche Reform" giebt folgende kurze Charakteristik des sächsischen Minister,ums: Die ministerielle Seite zuerst betrachtet, so fehlt dem Gcsammtministerium eine jegliche Farbe, eS besteht von demselben kein Programm, und der Ministerpräsident vr Zschinsky repräsentirt nicht, wie früher Braun, Könneritz, Lindenau, ein Princip. ES ist der e Kammer' erklärte sich einstimmig eit vustanden. Der angrrnz>ndc Mortinsstift und das Waifenhrms werden al- ite Gegenstand war ein Gesetzentwurf, einige veränderte Localitälen dazu eingerichtet. Von der Zeit der Eröffnung verlautet vorläufig noch nichts. —"In dem Königreiche Soä, m Blatte erwähnte Antrag der 2. Kammer kommt dem- zu spät. — Frankfurt. Aus Frankfurt wird geschrieben, daß die t'^^persöntt^'poM um dem Rufe se»nesH- rl. österreichischen und königl. preußischen Bevollmäck- mgs zu folgen und ihm in den Tagen der größten Gefahr heizuflehen, n für dasJnterim, die Herren von Kübeck und Schön- > Borstand der Justiz ist ihm in seiner Fachwisienschaft ein ichönc» . Z». «V, Feld der Organiiativn geöffnet. — Munster des Aeußern und nebenher einer- und die Herren von Nakowltz und Bötticher Cultus ist Herr ». Beust, der Lenker der deutschen Angelegenheiten rasens am 16. Decewber daselbst cingetroffen sind. Wie und wohl durch seinen bisherigen Wirkungskreis der einzige staatSmän- lißl, war der nächste Donnerstag (20. Decbr.) dazu be- " " " ' 't, daß die Niederlegung der Würde des Reichsverwesers die Uebernahme der provisorischen Verwaltung ln Ge- der Gerichtshof zu anderthalbjährigem Gefangniß und Oberalten. Sie haben in einem Bericht an den Senat Tragung der Kosten sowohl der Voruntersuchung als der i auch kiese rcvidirte Verfassung verworfen. Die erbgesesscne Mnlersuchung verurtheilte. Gegen diesesStrafmaaß hat er Bürgerschaft selbst hat noch keinen Beschluß gefaßt. aus naa) -^rescen aogeyen. Wie man vcrntmmr, wlro Vorsitzende nicht die eigentliche belebende Seele des Ministeriums, wie M Titel: Generalsupertntendent von Sachsens denn überhaupt eine solche personificirt auch in keinem andern Milzliede Auch etwas Neues. Der bekannte und auch in sich kundgicbt. Herr vr. Zschinsky ist wissenschaftlich durchgebildet und - genießt als Minister der Justiz hohe Achtung bei allen Männern von Fach; ehrcnwerth von Charakter, ist er ein ganz besonders treu ergebe ner Diener und man meint sogar, daß er in den verhängnißvollen Mai-