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über HMhvMqch, AH-rcht üxd Empör ung hingek-hrt htzt, «d daß der gegen JitHtlne Personen degangcnc Lairdfriedensbruch keine Sache ist, die sich mit dem abgenutzten Mantel der Amnestie zudecken läßt! — Wir haben diese Petitionen etwaS ausführlich erwähnt, weil sie aus unserer Gegend gekommen waren und wenden uns nun zu der Amnestiefrage, die am 20. Decbr. in der zweiten Kammer ebenfalls zur Sprache kam. Hier war vom Abg. Kock und Cons, derselbe Antrag wie in der ersten Kammer gestellt worden, jedoch mit An» schließung des Wunsches, die deshalb zu fassende Entschließung vor ihrer Veröffentlichung der Kammer vorgelegt zu sehen. Auch hier wurde der ursprüngliche Antrag geändert und in Übereinstimmung mit der ersten Kammer schlug der Ausschuß v»r, bei Sr. Majestät dem Könige sich zu verwenden, daß Allerhöchstderselbe kraft des in tz. 52 der Verfassungsurkunde begründeten Abolitionsbefugnisses in Betreff der in den Mai- arffstand verflochtenen Personen, möge die Untersuchung wider sie eingeleitet sein oder noch nicht begonnen haben, mit Wie dereinsetzung in ihre politischen Ehrenrechte, eine Amnestie in möglichst weiter Ausdehnung bald huldreichst erlassen wolle. Den Nebenantrag hinsichtlich des Wunsches ließ man fallen. Minister vr. Zschinsky veröffentlichte die Ansicht der Re gierung und bemerkte, daß die Regierung schon den Wünschen deS Ausschusses zuvorgekommen sei und daß nur in der Form der Ausführung ein Unterschied bestehe. Die bisherigen Am nestien hätten nichts genützt, weder sei die Presse besonnener noch das politische Parteitreiben geringer geworden. Ebenso wenig hätten die Amnestien im Auslande Erfolg gehabt, denn die Amnestirten hätten bald darauf wieder aus den Barrica, den gegen die Staatsregierung gestanden. Noch täglich höre und lese man Bertheidigungen des Hochverraths, noch täg lich werde in den Blättern der unterlegenen Partei mit Rache gedroht; wie sei da die gewünschte Versöhnung zu hoffen? Die Regierung sei stark, sie habe das bewiesen und werte smit erhobener Stimme) es eintretenden Falls wieder beweisen. Gleichwohl erkenne man dieß nicht an; noch heute werfe man vielmehr der Regierung vor, daß sie kein Princip habe, und doch habe sie sich in den Maitagen keiner Jnconsequenz schuldig gemacht, folglich habe sie ein Prin, cip. Dieß werde aber nicht anerkannt und so lange dieß nicht anerkannt werde, sii eine Amnestie unstatthaft. Der resolute und entschiedene Ton der Regierung hatte die Folge, daß sich keine weitläufige Debatte über den Antrag entspann, indem die angemeldeten Sprecher auf ihre Reken auf eine Aufforderung des Abg. Kalb verzichteten, und nach einer kurzen Zänkerei über Klubwirthschaft und in denselben ge faßte Beschlüsse zwischen den Abg. von Friesen, Koch u. s. w., würd' der Antrag gegen drei Stimmen angenommen und das Directorium ermächtigt, die abzufassende Landtagsschrift aus Mangel an Zeit allein zu prüfen und zu vollziehen. — Die Kammern haben bis zum 3. Jan. ihre Sitzungen ver tagt und es wird nun in den Landtagönachrichten eine kleine Pause eintreten. FrankfurtAm 20. December Mittags 1 Uhr hat die feierliche Uebergave der Centralgewalt an die Mitglieder des neuen Interims in der Gartenwohnung de» Reichsverwesers -vor hem Bockenheimer Thore stattgefunden, wobei der Reichs- vaweser noch folgende Ansprache hielt: . .„Meine Herren! Es ist Ihnen bekannt, daß Ich seit Längerer Zeit den Wunsch gehegt habe, daS Mir anvertraute Amt niederzulegen. Nachdem aber bei Meinem Antritte die Almdk-versammlung ihre Lhät^keK beendet «nd ßpättr au<j die Nationalversammlung sich aufgelöO, ohne das deutsch V-rfassuugswerk zu Stande gebracht zu haben, so würde mi! der Ausführung jenes Wunsches der Fortbestand des Bandes, welches die deutschen Staaten zusammenhält, zerstört unk Deutschland abermals den Gefahren preisgegeben sein, denn dasselbe noch bei unserem Gedenken fast erlegen ist. Die vvi Mr übernommenen Pflichten erheischten daher Mein Verkar ren, bis ein anderweitiges Organ für die gemeinsamen An gelegenheiten des Vaterlandes geschaffen war. Dieser Au, genblick ist gegenwärtig gekommen. Die beiden Faktoren bn Mir übertragenen Gewalt waren die Gesammtheit der dm schen Regierungen und die deutsche Nationalversammlung. Beiden für die der provisorischen Centralgewalt gewährte M Wirkung und Unterstützung zu danken, fühle Ich Mich aus das Innigste gedrungen. Letztere besteht indessen nicht mehr. Sie selbst hat ihr Ende herbeigeführt, indem sie diejenige Stellung, welche das Gesetz ihr angewiesen, überschritt und sich von derselben gerade da am bedeutendsten entfernte, als die Ereignisse sich so gestaltet hatten, daß jede Abweichung von ihrer Rechtssphäre ihr selbst zum Verderben gereicht mußte. Die Geschichte der Nationalversammlung, ihr Unta- gang giebt dem deutschen Volke die große Lehre, daß seim Verfassung auf keinem andern Wege heilsam entwickelt mr, den kann, als auf dem des ruhigen und steten Fortschrittes, unter gewissenhaftem Festhalten an dem, was durch Recht und Gesetz einmal geheiligt ist. Nach dem Ausscheiden der Nationalversammlung konnte durch Meinen Rücktritt die Mr anvertraute Gewalt nur an die Gesammtheit der deutsche» Regierungen zurückkehren. — Um für diesen Fall die einst weilige Leitung der gemeinsamen Angelegenheiten des Vater landes zu regeln, Haden Oesterreich und Preußen unter Mei ner Mitwirkung durch Übereinkunft vom 30. Septbr. I. I. sich über einen zu diesem Ende den übrigen Bundesgliedem zu machenden Vorschlag geeinigt. Letztere haben diesen Vor schlag angenommen. In Gemäßheit Meiner bereits untre dem 6. Oct. l. I. erfolgten eventuellen Zustimmung entsage Ich in Vollziehung des h. 7 der geschloffenen Uebereinkunft Meiner Würde als ReichSverweser und lege die mir übertra genen Rechte und Pflichten des Bundes in die Hände Ihm Majestäten des Kaisers von Oesterreich und des Königs von Preußen nieder. — Ich nehme das B wußtsein mit Mir, getreulich gestrebt zu haben, die Mir anvertraute Gewalt zum Ruhm und zur Wohlfahrt des Vaterlandes auszuüben. Noch ist es nicht gelungen, ein neues Verfaffungsband um dasselbe zu schlingen, welches des Volkes Rechte, so wie des Vater landes Größe und Macht dauernd sichert und stärkt. Wohl aber ist das gemeinsame Band erhalten und der Friede ge- wahrt. Beruhigt werde Ich auf die Zeit Meiner Wallung erst dann zurückblicken können, wenn die Zukunft des Va terlandes durch dauernde Einigung gesichert ist. Allein meine Sorge für dieselbe fühle Ich erleichtert, indem deren Obhut nunmehr dem Zusammenwirken derjenigen beiden deutschen Regierungen anbefohlen ist, welche durch ihre Macht zunächst dazu berufen sind. Wo beide vereint, treu an dem Rechte festhaltend, vorangehen, können die anderen Regierungen ge. tröst folgen, und daS Gelingen wird nicht auSbleiben. Möge Deutschland der vielfachen schweren Erfahrungen eingedenk, möge sein Geschick unter de- Allmächtigen Beistand der Ein tracht und Vaterlandsliebe der deutschen Fürsten und dem guten Geiste der Nation empfohlen sein!"