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d bttchj^^ankreich. Die kleineren politischen Lagesverwirrungen, W» der haltungslosen Politik des Ministeriums begründet erung hMund durch den Brief des Präsidenten stark ans Tages- SläntkWgklreten waren, scheinen sich zu mehren. Es heißt, daß slict gkktMlai Randon, der nach Rom als Oberbefehlshaber be- rrilla war, dorthin nicht gehen werde, weil er Protestant — cht zu EWandern weil General Changarnier dagegen aufgetreten il der zMAje Stellung des Ministeriums in diesem Fall ist sehr lärungnMs. Jedenfalls erhellt, daß die Regierung der Republik uiren mMren sichern Weg konstitutioneller Formen geht, sondern Der jMasönlichkeiten und Parteien schwankend beherrscht, noch Frage vollständigen Charakter eines Provisoriums trägt. — > DemoMjegierung hat seit längerer Zeit Differenzen mit Ma- n, und Mwegen der Mißhandlung eines französischen Unlerthans, rndständWvclche hartnäckig Genugthuung verweigert wird. Um stituliDzu erlangen, wird jetzt in Toulon eine Expedition aus- llg;sMkt, welche eine bewaffnete Demonstration gegen Tanger demaWn soll. — Die Eröffnung des Staatsgerichtshofs in D. RiMües ist jetzt auf den 10. October festgesetzt. Die bis- och BMkannten Hauptactenstücke des Staatsprozesses zu Ber- n der« sind: 1) der von 141 Montagnards unterzeichnete nde vnM auf Versetzung Louis Bonaparte's und seine Mini- Heiden. M Anklagezustand; 2) der von F. Pyat verfaßte, von geanlMMonlagnards unterzeichnete und in den Journalen des willig, Ns am 13. Juni enthaltene Aufruf an das französische mdenMzur Vertheidigung der Verfassung und 3) der von 123 nt, aM« unterzeichnete Maueranschlag vom 13. Juni 2 Uhr itaatsvMiltag mit dem Rufe: zu den Waffen! — Der Ge- . w. Math des Departements der Gironde ist der Einzige, und Mr sich für eine unverzügliche Revision der Verfassung eichischWrochen hat. Für die Revision überhaupt haben sich 4d—Mchs Generalräthe erklärt. enedigM wunM viel W ManniehfaltigeS ize sieMöertheidigungörede vor dem Schwurgericht in Leipzig. FrMr Cbaracteristik der Verhandlungen vor den Leipziger Avisen 1ur 1W^ beitragen und auch in mancher andern Beziehung Mlnlcrcsiant sein, wenn eine der bessern Vcrthcidigungsreden in Waaren Umfange und ihrem Wortlaute nach durch die Presse der 'M ivMLeffentlichkeit übergeben wird. Wir wählen dazu die vom Ad- UngMbr Christoph aus Leipzig für den Angeklagten, Schneiderge- iien M°nkardt, gehaltene Vertheidigungsrede, weil sie nicht zu umfäng- . Wand sich nicht, wie die meisten übrigen, in politischen Declama- ..""Mrztht, sondern streng aus dem praktischen Standpunkte hält. ArmMe lautet also: nichWkine Herren Geschwornen! Schwelgend in Hochgenuß ob des NatioM^'endlich der Tag angebrochen, an welchem das sächsische ... j M rchwurgerichtc das sicherste Palladium seiner Freiheit begrüßt, "W'W mine Brust bange Besorgniß, ob ich wohl befähigt sei, den An den Mgm zu entsprechen, welche diese erleuchtete Versammlung an mich rrschtM" berechtigt ist; ob ich es vermag, dem Vertrauen gerecht zu )N .Muches durch Uebcrtraguog des Amtes eines Verlheidigers einer g.7WI!ilbürgcr sich so unumwunden gegen mich kundgegeben hat. e ^Wtse Bangigkeit veranlaßt mich, an Sie, — hochverehrter Herr en uM», an Sie, — geehrte Herren Näthe, und an Sie, — geehrte ickt iM^schworne, die dringende Bitte ergehen zu lassen, daß Sie, WM'hnt dieses neuen Verfahrens meine Worte hinter meinem . ^Mmckbleiben sollten, dies der Jugend meines heutigen Berufes " nicht aber die Sache des Angeklagten entgelten lassen mögen." >g dc^nne Herren Geschwornen, Herr Leonhardt lst angeklagt worden, > biniiME Verbreitung des Katechismus für deutsche Soldaten der Auf- chrciW^^ deutschen Negierungen, der Vorbereitung zum Hoch- a^U^chrenverletzenderAeußcrungen gegen die deutschen Ncgierun- 7 gemacht zu haben. Es muß jedoch diese Anklage in allen lN. Mmicn als eine durchaus unbegründete zurückgewiesen werden." „Ich will Sie nicht ermüden durch nochmalig« Vorlesung derjenigen Stellen des Katechismus, welche zu gegenwärtiger Untersuchung Veran lassung geboten haben, nicht ermüden durch rein juristische Beleuchtung, in wieweit der ihnen gewordene Vorwurf sich begründen läßt oder nicht. Denn wie sich aus meiner spätern Erörterung ergeben wird, kommt vor liegend auf den Inhalt dieses Katechismus Etwas nicht an. Das aber leuchte ein, daß ein Verbrechen sich nicht denken läßt, daß von Bestrafung eines Verbrechers so lange nicht die Rede sein kann, als nicht erwiesen worden ist, daß überhaupt ein Verbrechen verübt worden ist." „Soll ein Dleb bestraft werden, soll ein Mörder den gerechten Lohn seiner Schandthat büßen, so muß eine Sach« entwendet, so muß ein Mensch mit Vorbedacht und absichtlich getödtet worden sein. Wo aber der hochverräterische Aufstand, wo die Aufreizung der Soldaten ftattgefunden, die Leonhardt hervorgerufen und angefacht haben soll? Nirgends, auch nirgends ist hiervon eine Spur. Allts spricht vielmehr für die unverbrüchliche und unerschütterliche Haltung des Militärs. Beweis dafür bieten die öffentlichen Kundgebungen-der Negierungen, daß sich die Soldaten bei den als hochverräterisch bezeichneten deutschen Aufständen „über alle» Lob erhaben" gezeigt haben, Beweis insbesondere,- so viel die Leipziger Garnison betrifft, die Orden und Dekorationen, mit welchen diese Trup pengattung wegen Unterdrückung des Aufstandes in Dresden belohnt wor den ist. Somit steht über allem Zweifel fest, daß Herrn Leonhardt die Vollendung der ihm beigemessenen Vergehen schlechterdings nicht ange nommen werden kann." „Es bliebe demnach nur noch die Frag« übrig, ob Leonhardt sich nicht wenigstens eines strafbaren Versuchs dieser Vergehen schuldig ge macht habe? Allein auch diese Frage muß zu des Angeschuldigte» Gunsten verneint werden." „Soll ein Versuch strafwürdig sein,so muß der Thäter den ungesetzlichen Erfolg beabsichtigt, mit Vorbehalt der tauglichen Mittel zur Erzielung dieses ungesetzlichen Erfolgs ausgewählt und ergriffen haben. Denn nicht deshalb, weil eine Handlung möglicher- und wahrscheinlicherweise einen Nachtheil herbeiführt, nicht deshalb, weil ein Mensch getödtet worden, ist der Thäter strafbar, sondern lediglich deshalb, weil der Thäter diesen Erfolg mit Sicherheit vorausgesehen und herbeizuführen beschlossen hat." „Nun frage ich aber Sic, meine Herren Geschworenen, hat irgend die gegenwärtige Untersuchung den Nachweis geliefert, daß Leonhardt durch Vertheilung dieses Katechismus Aufreizung der Soldaten, hochver- rätberische Emeuten und Angriffe -egen die Regierung beabsichtigt habe! Nicht eine Handlung , nicht ein Umstand, ja selbst nicht ein Wort spricht für ein vorbercchnetes, hochverrätherisches Sinnen, Alles deutet vielmehr durchaus unleugbar darauf hin, daß das ganze Vor kommniß eine Sache des unvorbedachten, planlosen Zufalls war." „Beweis dafür bietet die Art, auf welche Leonhardt den Katechismus einem Soldaten mittheilte. Nicht geflissentlich suchte Leonhardt die Ge legenheit auf, um eben ihn unter die Soldaten zu bringen. Ein Zufall fügte dieß. Waldenberger, ein langjähriger Freund von ihm, besucht ihn gelegentlich. Der unglücksschwangere Katechismus liegt, in wenig Exemplaren in einem Packet verpackt, auf dem Tische. Leonhardt, in der Meinung, daß Waldenbergern der Inhalt des Katechismus als Sol dat interessiren müsse, theilt ihm denselben mit, ohne irgend einen Zweck der Mittheilung zu bestimmen, ohne Jenen irgendwie aufzufordern, den Katechismus seinen Kameraden mitzutheilen. „Da — es find ein Paar Schützenlieder — nimm sie, lies sie, es bezieht sich auf Dich!" sagt Leonhardt dabei. Wo ist hier die energische Kühnheit, wo hier die Rück sichtslosigkeit, mit welcher der Hochverräther Throne zu zerstören sucht, wo hier ein vorbedachter Plan zu Ausführung des beabsichtigten Erfolgs? — So verfährt der Hochverräther, der Aufwiegler nicht. Lange vorher brütet er seine ungeheure That aus, wählt mit Vorbedacht die tauglichen Mittel und mit kühner, rücksichtsloser Entschlossenheit führt er sie aus. Nie aber, niemals wird ihm bcifallcn, sein Beginnen, den Erfolg seines Beginnens, ausschließlich dem leidigen Zufälle Preis zu geben." „Allerdings hat Leonhardt zugestanben, den Katechismus oberflächlich gelesen zu haben, allein folgt etwa hieraus, daß er das ganze Gewicht dieser Flugschrift in die Waagschale gelegt, daß er erkannt,i im vollen Umfange erkannt die Gefahr, die der Katechismus in sich bergen mag? Nun und nimmermehr hat er Dies erkannt, nun und nimmermehr hat er eine Ungesetzlichkeit in der Mittheilung dieses Katechismus gefunden. Dafür bürgt seine eigene Aussage. Befragt in der Voruntersuchung, weshalb er den Katechismus an Waldenbergern gegeben, sagt er: „Nar- rethci." Es bürgt dafür ferner sein unumwundenes, rückbaltloses Ge- ständniß, bürgt endlich dafür der Irrthum, der ihn verleitet hat, in der Mittheilung dieser Schrift etwas Unverfängliches zu finden: denn als ihn Waldenberger später zu Ncde setzte, weshalb er ihm den Katechismus gegeben, so entgegnete er: „Jetzt kann man Alles lesen, rS ist ja Preß-