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trer Dummheit zum blutrothen werden, dann werden ?ie Gemäßigten die Glocke der Empörung läuten, und untergchen, als unser Vaterland aus's Neue zerstückeln t» 6. Zeitungen. achsen. In der 1. Kammer interpelliere der Abgeordnete ch folgendermaßen: Die erste sowie die zweite Kammer kie Abberufung des Gesandten von Könneritz beschlos- ie Ehre nicht allein des sächsischen, sondern des ganzen Volks sei mit Füßen getreten und die Abberufung ^sandten wohl die geringste Genugthuung gewesen, befinde sich aber in der Dresdner Zeitung eine Notiz Lien, daß dort von dem Abgänge des Gesandten noch verlaute, diesem vielmehr neue Eonditionen übertragen i seien. Dieser letzte Umstand besonders müsse befrem- id die Nachricht würde Mißtrauen im Volke erregen, ge daher 1) ob der Gesandte in Wien während der ndlungen in den Kammern neue Eonditionen erhalten, und wann die Abberufung erfolgt sei, und verneinen- ckS, warum dieser Beschluß noch nicht zur Ausführung nen? — Hierauf ergriff der Abg. Jahn das Wort er Interpellation. Die in das Herzogthum Altenburg icklcn Executionswerkzeuge, begann er, haben in der aendsten Weise von sich hören lassen. Auf die Vor- 1 Altenburg eingehend, bemerkt er, es sei kein wahrer , sondern neunmal verächtliche Prahlerei, sich mit dem sm Burger zu messen. Der Grund dieser Brutalität Kastengeist, zu dem das Militair erzogen werde, ßlich stellt er folgende Fragen: 1) Sind die in Al- g von sächsischen Soldaten begangenen Verbrechen (?) unrults, des Mordversuchs, der Körperverletzung und mkfriedensbruchs in Untersuchung gezogen? 2) Hat iegsminister Anstalt getroffen, das Regiment Prinz zurückzurufen, mindestens die Theilnehmer an diesem chcn? 3) Sind gegen Wiederkehr ähnlicher Verbrechen geln ergriffen? 4) Wird die Staalsregierung den durch gangenen Verbrechen Beschädigten vollständige Ent- ung, mindestens vorschußweise aus Staatsmitteln n? Man sieht, der Herr Interpellant hat in dieser sein Geld nicht umsonst ausgegeben. Die Antwort taatsregierung werden wir nächstens mitlheilen. — nauf berichtete Heinz über den von ihm und dem gm. Abgeordneten gestellten Antrag, die Sistirung des qm Ablösungsverfahrens betreffend. Sowohl die säch- lkegierung, sagt der Bericht, als auch die deutsche Na- ersammlung (s. die h§. 25 — 39 der Grundrechte) Ha- Ansicht beurkundet, baß die aus dem Mittelalter Her en Feudallasten als ein dem Grundsatz nach vcrderb- ind den Anforderungen der Jetztzeit (nicht auch des ußtseins?) durchaus nicht entsprechendes Institut in ! kommen. Von dieser Ansicht geleitet, erließ das Ministerium des Innern am 22. October 1848 an die erien der Innern der deutschen Einzelstaaten ein Rund- n mit der dringenden Aufforderung: „daß in allen n Einzelstaaten schon jetzt die Vorbereitungsanstalten m werben, welche zur möglichst schnellen Verwirklichung Beschlüsse dienen können, wodurch sie sich in der Zu- eit der zahlreichsten Volksclasse die sicherste Bürg schaft der Fortdauer eines geordneten Rechtszustandes ver schaffen werben. — Nichts sei natürlicher, als daß alle von Feudallasten Betroffenen ängstlich und mit Mißtrauen jedem Schritte, der zu einem frühem Ziel führen könnte, als dem von der neuen Gesetzgebung und Billigkeit ersehnten, aus- weichen. Was der Bedrückte hoffe, das fürchte der Berechtigte; jener fliehe die Ablösung nach jetzigem Maß stabe, dieser suche sie mit allen Kräften des jetzigen Verfah rens zu erjagen und der Zukunft den Vorrang abzugewin nen — darum das drängende Treiben der Provocationen und der auf sie folgenden Handlungen auf der einen, und das Nichterscheinen in Terminen, das Verweigern der Unterschrif ten, die verzweifelte Hingebung unter Strafauflagen auf der andern Seite. Ein solcher Zustand habe im Volke durchaus keinen Haltpunkt mehr und sei deshalb unduldbar; wohin er führe, zeige, um nur ein Beispiel anzuführen, der Inhalt der Verordnung der Kreisdirection zu Bautzen vom 2. Febr. d. I. Von diesem Standpunkte aus empfiehlt der Ausschuß den folgenden Antrag zur Beschlußnahme: Im Vereine mit der zweiten Kammer ist an die Staatsregierung das Gesuch zu richten um Vorlage eines Gesetzentwurfs, wodurch, in Anbetracht der obwaltenden Umstände, das bisherige Lchn- ablösungsverfahren und alle darauf bezüglichen Receßvoll- ziehungen, sowie die damit zusammenhängenden Proteste, auf Verlangen der Verpflichteten — bis auf Weiteres — sistirt werden. Klinger bekannte, daß es ihm nicht gelungen sei, die Motive zu finden, die ihn bestimmen könnten, dem Aus schußantrage beizupflichtcn, und doch werde er — nach reif licher Erwägung — für ihn unter veränderter Form sich erklären. Deshalb beantrage er, den letzten Satz des Depu tationsantrags, (alle darauf bezüglichen Rezeßvollziehungen u. s. w.) zu streichen und dafür zu setzen: „alle processua- lische und commiffarische Verfahren in Lehngeldablösungssa- chen insoweit, als a) nicht schon eine Vereinbarung über die zu zahlenden Renten oder Capiiale, und d) nicht schon rechtskräftige Entscheidungen vorliegen, auf Ver langen der Verpflichteten bis auf Weiteres sistirt werden. Dieser Antrag fand die lebhaftesten Anfechtungen, —- denn man möchte auch gern bereits geschloffene Verträge und Re- ceffe wieder ungültig machen — ward aber schließlich mit bedeutender Mehrheit angenommen. — In Bezug auf die Feudallasten, insbesondere des Lehngeldes, hat der Vatrrlands- verein voigtl. Landbewohner zu Rosenthal das Gesuch an die Volksvertretung zu Dresden gesendet, daß in Betracht der Ueberlastung durch die für Frohnen und Triften zu zahlenden Renten die berechtigten Empfänger zu Gunsten der Belaste ten auf die Hälfte verzichten und der Parität halber der Staat sich mit Uebernahme der andern Hälfte betheilige, daß die Ablösung der Lehnswaare nach dem jetzi gen Gesetze aufgehoben und eine billigere, gerechtere hergtstellt werde,-daß die Erhebung aller Erb-Grundzinsen, sowie die übrigen obengenannten, bisher widerrechtlich erhobenen Ge fälle an Jagdgeldern, Zehnten u. s. w., wenn sie nicht aus drücklich als rechtlich erworben nachgewiesen werden können, sofort ohne Entschädigung aufyören und daß der Staat die Ablösungssumme, insbesondere der armen Häusler, übernehme, wo eine solche auf Erwerbsnachweis billig gewährt werden muß, und dafür gesorgt werde, daß keine neue Belastung irgend einer Art wieder über uns kommen könne. Sehr gut ausgedacht. Im Gegensatz zu dieser Petition werden auf