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kic b. Dreifaltigkeit an. Man sinder dergleichen in den 91 Gchcün- nisscn, welche „Hoffmann und Mansch in Eibenstock" zahlreich verbreiten läßt. Ein bcsouderes Exemplar davon soll kugelfest machen und als ein bcUigcr Brief vom Himmel erst lange sichtlich in der Luft schwebend, berabgefendet worden sein. Ein anderes Vchriftchcn über Sympathie bar ein gewisser v. Gerstenberg! bei Boigt in Weimar erscheinen lassen, worin unter Anderem auch Mittel zur Befestigung der Fraucntreue rc. entbalten sind. Möchten wohlmeinende Männer dieser Erscheinung einige Aufmerksamkeit schenken! zN. Lpz. Ztg.) Nachschrift der Red. llns wurde gestern von einem aus Crim- mihschau zurückkehrenden Militär mitgetbeilt, daß eine dortige Somnam bule den Brand der halben Stadt Crimmitzschau für die nächste Woche in Aussicht gestellt habe, was viel Bestürzung errege. — Sollte etwa diese Betrügerei mit der Propbezeibung Zusammenhängen? Sehet euch vor vor den falschen Propheten! — selbe nicht allein die für viele sehr drückenden Kosten der Sargens ersparen, sondern daneben auch auf jene Bcihülfc zu den and gräbnisiausgaben zu rechnen haben sollen. guten Zweck fordern zu helfen. Callnberg am SO. Octbr. 1849. Kleeditz, pcns. kais. russ. Hütten-Infi Es hat dieses Begräbnisi bei Vielen, die demselben beigewe lebhaftesten Anklang gefunden, und cs ist sogar aus dem Munde die Erklärung zu vernehmen gewesen, in gleicher Weise dereinst beerdigen zu lassen. Man darf daher der Hoffnung Raum geb doch vielleicht Anders nun ebenfalls das Praktische, hauptsächl die Nützlichkeit solchen Verfahrens im Allgemeinen erkennen und Beispiele folgen werden. — Insbesondere dürfte der unbemittelte der Einwohner Callnbergs zur Nachabmung solcher Begräbnis bewogen finden, da hier der nöthige Apparat sein dazu vorg Sarg nebst Zubehör) schon vorhanden und dessen unentgeldlicher« jeder Familie, welche seiner sich bedienen will, dargeboten ist. Il wiederholt Einsender hiermit sein früher schon gegebenes Lei jedes Jahr fünf unbemittelten aber würdigen Familien Callnbcrg- vom Sarge Gebrauch machen wollten, mindestens einen, nach aber auch zwei bis drei Thaler Beihülse zur Beerdigung je ein erwachsenen Tobten, wenn solche nicht aus den Almosen- oder s öffentlichen Kassen begraben werken, zu verabreichen — bergest» . - Ohne Zweifel werden nach und nach aber auch anderwärts (Mngc)endet.) I meindcn und Familien finden, welche vorurthcilsfrci genug sind Erfreulich ist es, daß in Folge des sud Nr. 85 d. Bl. Jahrgang j veralteten, unsägliche Holzverwüstung verschuldenden Gewobnbeit 1818 enthaltenen Vorschlages, überschrieben „Begräbnisse ohne Särge" . sagen und solchermaßen den beabsichtigten, einleuchtend nützlich beute auf ausdrückliches Verlangen einer dem gebildeten Stande ange- i ' hörigen Verstorbenen hier die erste so gestaltete Beerdigung sehr anstän dig und feierlich vollzogen worden ist. I Bekanntmachungen Bekanntmachung. Da in Gemäsheit des Gesetzes vom 18. Sept. lauf. Js. im Laufe des Monats Dezember eine Volkszählung vorzunehmen ist, so werden alle hiesige Hausbesitzer nnd resp. deren Stell vertreter, welchen die hierzu erforderlichen Aufnahmelisten von Seiten des Raths zugesendet werden, hiermit aufgefordert, bei deren Ausfüllung, welche übrigens nur durch hierzu befähigte Personen geschehen kann, die unter jeder Liste ersichtlichen, darauf Bezughabenden Bemerkungen streng zu befolgen und den dritten Dezember lauf. IS. dergestalt als Normaltermin anzunehmen, daß auch bei der Fort setzung des Geschäft- an den folgenden Tagen genau Diejenigen, welche am 3. December aufzuzeichnen gewesen wären, in die Liste einzutragen sind. Dabei wird noch darauf aufmerksam ge macht, daß in Fällen, wo eS auf genaue Zeitbestimmung ankommt, der Anfang des bürgerlichen Tags zur Norm dient, so daß alle diejenigen, welche in der Nacht vom 2. bis 3. Dezember erst »ach Mitternacht geboren werden, auS dem Verzeichnisse weg bleiben, die erst nach diesem Zeitpunkte Gestorbenen aber noch mit gezählt werden. Die Listen sind übrigens längstens bis zum 10. December l. I. durch Personen, welche im Stande sind, über die persönlichen Verhältnisse genaue Auskunft zu ertheilen, bei 1 Thaler Ordnungs strafe wieder anher einznreichen. Plauen, den 28. Novbr. 1849. Der Rath. Bekanntmachung, die Recrutirung betreffend. Nachdem der Gestellungstag für die in hiesiger Stadt und in dem Dorfe Reißig sich aufhaltenden militärpflichtigen Mannschaften auf * den 15. December lauf. Zs. festgesetzt worden ist, so werden sämmtliche Individuen, well bei unterzeichneter Behörde zur Erfüllung ihrer Militärpßil gemeldet haben, hierdurch aufgefordert, am gedachten Tage Vormittags 8 Uhr auf hiesigem Hause persönlich sich einzufinden. Dabei wird denselben zugleich eröffnet, daß diejenigen, aus irgend einem Grunde auf ihre Befreiung vom MM Anspruch zu machen gedenken, sich in Zeiten mit den diess« forderlichen Attestaten, welche alles dasjenige genau unk bi enthalten müssen, worauf eS nach den gesetzlichen Dispel ankommt, zu versehen haben, damit sie solche entweder g! ihrer Gestellung oder am Schlußreclamationstermine der tirungs-Commission übergeben können, sowie, daß zu Prüf» dießfallsigen darüber Ansprüche auf Befreiung und zur der 18. Decbr. laufenden JahreS, Beschluß als an welchem Tage die Commission von Vormittags 8 Uhr und von Nachmittags 2 — 5 Uhr auf dem Schießt versammelt sein wird, angesetzt und dieser Tag zugleich al- > reclamationstermin für alle Reclamationsanbringen an! worden ist, so daß spätere Reklamationen unberücksichtigt müssen. Plauen, den 21. Nov. 1849. Der Rath. C. W. Gottschi Bekanntmachung. Behufs der Wahl neuer Mitglieder deS Stadtverorl Collegii und des größern Bürgerausschuffes an die Slel bei beiden Collegien ausscheidenden Drittheils der MWH ein Verzeichniß der stimmberechtigten und wählbaren ! hiesiger Stadt angefertigt worden, welches zu Jedermann- sicht 14 Tage lang von heute an in hiesiger RathSexpediM liegt. Plauen, den 27. Nov. 1849. Der Rath. E. W. Göttsch«