Volltext Seite (XML)
812 brittischer Fabrikanten oder brittischer Frabritale u. s. w. für segelten am 25. nach dem schwarzen Meere zu, um, wie zeichnen, für erlaubt und zulässig erachtet werke. Belgien. In Brüssel wurde am 13. Novbl. die rung vom 10. v. M. haben diese Grundsätze eine Aenderung erfahren. Es werden hiernach jetzt auch solche Waaren, oder mit einer Aufschrift in nicht englischer Sprache versehen > er den Zustand des Landes als einen befriedigenden und sind, welche jeden Zweifel über ihren nicht englischen Ursprung ! lichen schilderte und die Stande zu neuem Eifer für ausschließt. Wird diese Vorschrift nicht beachtet, so werden Wohl des Vaterlandes aufforderte. Roch -m-r d<m königl. G.k»kt«- in ko«»« -«mochte- »'"n-th«. »» Ge-ww'M .»gnschm und »>« p omllichen Millheilung dcr königl. givßbiittanischcn Regie- «rwarrclc Anlunsl ces Nsuzoulchcu ' anjujs Um eine größere Einigung in den deutschen Postverhältnissen zu erzielen, wird in Berlin eine Conferrnz abgcbalten wer den, wozu fast alle deutsche Staaten Bevollmächtigte senden werden. Von bairischer Seite ist bereits der Postrath Nobi ling und dcr Direktor der bairischen Eisenbahnen, Ruland, daselbst eingetroffen. Aus guter Quelle wird versichert, daß, als einer der Minister den König neuerdings fragte, ob er entschlossen sei, auf dem in der deutschen Frage cingeschlage- nen Wege zu beharren, und durch die möglichen Eonsequen- zen sich nicht beirren zu lassen, derselbe antwortete: Dicß verstehe sich von selbst. Durch nichts werde er sich abhalten lassen, das zu thun, wozu er sich ebenso berechtigt als ver pflichtet halte. Der Minister für den Handel hat eine Be nachrichtigung an den Handelsstand erlassen, die auch für Sachsen von Interesse ist, und die wir deshalb mitlheilen. Durch eine im October 1845 durch die Zeitungen veröffent lichte Bekanntmachung, so wie durch eine unlerm 14. Juli 1846 an sämmtliche königl. Regierungen erlassene Verfügung ist der Handelsstand von den Glunksätzen unterrichtet wor den, von welchen die brittischen Zollbehörden bei der Be handlung derjenigen zum Zweck der Ein'uhr öder der Durch fuhr nach brittischen Hafen gelangenden Waaren ausgingen, welche mit Bezeichnung in englischer Sprache versehen sind. Es wurde dabei namentlich bemerkt, daß Bezeichnungen, aus welchen die Absicht erhelle, dcr Waare den Anschein brittischen Ursprungs zu geben, wie z. B. das brittische Kronwappen, der Namenszug der Königin von Briltannien, der Name dem VerfchiffungShasin zurück gewiesen, Waaren tukli, welchen eine Täuschung offenbar beabsichtigt war, cv^ Anhalt, Der vereinigte Landtag ist ausgelöst n und der Herzog hat eine Ansprache erlassen, in wch die Grünoe dazu auseinankersetzt. Ein neuer soll a ausgeschrieben werden. Mecklenburg. In Strelitz herrscht jetzt vollkom Absolutismus. Die sämmllichen Bürgermeister der vo Städte haben sich dadurch veranlaßt gesehen, dem Gr zog in einem Schreiben die bedenkliche Stimmung tü zen Landes hierüber offen darzulegen, und die Nothweni zu zeigen, endlich an die Realisirung der im vorigen verheißenen Reformen zu denken. — Der Protest des großherzogs von Strelitz gegen die Verfassung ist jetzt beim Verwallungsralhe in Berlin niedergelegt worden. Klage des Slrelitzer Gouvernements beim Bundesschi richt, gerichtet darauf: daß das Schweriner Gouvern für verbunden gehalten werbe, seine Mitwirkung zur! rufung rines allgemeinen Landtags nach der bisherigen fassung zu geben, ist nunmehr dem Vorstande des Ges Ministeriums insinuirt worden. Das von Strelitz denn Inhibitorium ist vom Bundesschiedsgericht abgelehnt. England, Der englische Gesandte in Constantinos wie gemeldet wird, nun definitiv angewiesen werten Pforte bei der ersten Feindseligkeit Rußlands sofort len Beistand" zu leisten, zu welchem Behuse die nij Flotte unter Parker an den Dardanellen bereit liegt, j reich habe seinen Beistand zugesagt, so lange kie Tuch klug benehmen, scheinen jedoch einen Krieg sehr gern» den zu wollen; Rußland, heißt es schließlich, kann vor k. I. zu Lande nicht ansangen, bis dahin sei die Sai doch, wie man allgemein erwartet, beigelegt. Der vH l st«id«s mch es sollen Rüstungen angeordnel worden sein. Die Waaren, von welche die englischen Bezerchnung „ Kricdensunterhandlungen, welche bis jetzt in Berlin geführt werden können, nachdem letzteres geschehen iß, frei wurden, werden in Kopenhagen wieder ausgenommen werden, Waaren, deren Bezeichnung sich nicht beseitigen hA wohin sich alle Unterhändler begeben. Preußen. Den Soldaten der Garnison in Berlin ist die Theilnahme an den Clubs und Volksversammlungen ohne vorgängige spezielle Bewilligung ihrer Vorgesetzten durch ei nen Befehl des General von Wrangel untersagt worden. — Session oer Kammern durch den König in Person er welche nur mit Qualitätsbezeichnung^» in englischer Sprache Durch eine Deputation in den Saal der Repräsentant versehen sind, nicht mehr unbedingt, sondern blos dann zur!mer, wo auch die Senatoren versammelt waren, eing Einfuhr oder Durchfuhr zugelassen, wenn sie außerdem mit und bei seinem Eintritte mit dem Rute: „es lebe der W dem Namen und Wohnorte eines ausländischen Fabrikanten empfangen, hielt König Leopold die Thronrede, mir verboten, dagegen der Gebrauch dcr englischen Sprache auf - ^erkehr der Verbündeten Oesterreich und RußUn d,n Elitkll-N u s. w. um di« Lumuäl dcr Wam« zu bc- M°-l- ch noch unnrbroch.n. rutsch« Lncx Bekanntmachungen Bekanntmachung. Das zu dem Nachlasse des Hrn. Förster Franke zu Langen bernsdorf gehörige Mobiliar, an Pferden, Kühen und anderem Vieh, Wagen, Reitzeug, Schiff und Geschirr, Meublement, Kleidern, Betten, Wäsche, Gewehren, Büchern, Kupfer, Messing, Zinn und Glas, sowie mehreren andern Gegenständen, soll auf Antrag der betreffenden Erben nächstkommenden 3. December 1849 und folgende Tage in dem Forsthause zu Langenbernsdorf gegen sofortige baarl zahlung von Vormittags um 8 Uhr an, an die MeiM öffentlich versteigert werden, was hiermit bekannt gemacht n Königl. Justizamt Werdau, den 14 Nov. 1849. Ludwig-W Diebstahlsanzelge. Nach einer soeben bei uns eingegangenen Anzeige sind« Nacht vom 9. zum 10. dies. MtS. au- der Scheune klt