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wir cn re ge un lind g un iergat! Orge vcrschi ch wii ch die Arbei erhalt er. - eS s geil' ; d. M e w chsenl übe «Pst ecke e Wi en r iligen e Le der o fken, Lachj erer S ach. verfaß ivcisun e Ve giebt «11 29 este w ident > m. v. Regier ii wele sich jl Entwu n veru im A von d u. f. amme Lorsch ligkeit kordnet zweiten nwesen and d en ein der ai ermäße Kapital und Arbeit, beleuchtet vom Standpunkte der Entwickelung nationalen Wohlstandes. Der Mensch ohne Nahrung und Kleider aus dem civili- sirten Leden in ein« Einöde verstoßen, steht sicherlich auf einer Stufe der schrecklichsten Hülflosigkeit. Die erworbenen Kennt nisse wären meist unnütz, wenn auch der Landstrich noch so fruchtbar «wäre, und er müßte seine Nahrung durch Wurzeln und Beeren zu erlangen suchen, das heißt soviel, als er müßte arbeiten, um sein Leben zu fristen. — Er müßte ferner seinen Körper vor äußern Einbussen zu schützen suchen und die Ar beit würde sich selbst entwickeln. Die hülflose Lage eines solchen Menschen ist die Folge des Umstandes, daß er keinen Vorrath früherer Arbeit besitzt. Die Macht der Arbeit wäre in diesem Falle in einem am wenigsten produktivem Zustande. Gehen wir einen Schritt weiter in der Betrachtung der Macht der Arbeit und denken wir uns diese Einöde von einer Ge sellschaft von Menschen, unter gleichen Verhältnissen bewohnt, so werden sich in verschiedener Art Talente entwickeln, Nahrung und Kleider zu schaffen, ein Austausch der Arbeitskräfte ge genseitig gestaltet sich und die Macht der Arbeit wird immer größer, da sie durch den gegenseitigen Austausch der Arbeits kräfte die Gestalt des Kapitals erlangt hat; indem eine Ar, deitskraft für die andere in den ausgetauschten Erzeugnissen umgesetzt wird. Die Gesellschaft ist in ihrer rohesten Form so, wie in ihrem verfeinertsten Zustande nichts weiter als ein System des Austausches. So wie der Mensch als Tausch geschöpf betrachtet werden kann, Febt es auch viele Thier- gattungen, welche gewissermaßen gesellig sind, indem sie aus allen zugänglichen Quellen in verschiedener Art zum allge meinen Nutzen arbeiten und somit stellt sich der Austausch der Arbeit schon bei verschiedenen Thiergattungen als ein instinktmäßig geschlossener Vertrag fest, welchen der Mensch z. B. bei den Bienen und Ameisen sich zu denken im Stande ist. Die Arbeit der Menschenhände kann aber nur dann erst nützlich für den Austausch wirken, wenn die Sicherheit des Eigenthums der Einzelnen feststeht, da sie im Gegensätze der Ge- waltthat deS Mächtigem ausgesetzt wäre, und so würde sie nicht mehr als Macht zur Civilisation des Menschengeschlechtes bei tragen können, da ein Jeder nur so viel Vorrath von seinen Pro dukten aufhäufen würde, als er sichern könnte, oder andernseits selbst brauchte; es würde sich zur Zeil deS größern Bedarfs Hungel und Elend cinfinden. Die Leistung der Arbeit geht folgerecht aus dem geistigen Menschen nach Qualität und Quantität hervor und es bietet mithm-auch der menschliche Geist nur allein den Urstoff alles Kapitals, da die Arbeit und deren Gehalt durch Umsatz schon an und für sich Ka pital ist, welches je nach dem Geleisteten gegen andere Waare oyer Geld vertauscht wird. Sperber. Während nun der menschliche Geist seine Leistu nach individueller Kraft durch Arbeit an den Tag zu im Stande war» wuchs die Civilisation und mit i Kapital, und wie oben bewiesen wurde, daß vorzu der Mensch in der Einöde angewiesen war, seine R und Unterhalt zu suchen, um sein Leben zu fristen,, später die Macht der Arbeit die Mittel an die Hand den verfeinerten Genüssen aller Art hinzugeben, wel forderungen zur Zeit eine hohe Stufe erreicht haben, ihren Ausartungen in vielseitiger Gestalt die Verhällni Gesellschaft bedrohen. Ich sage mit Ueberzeugung: d forderungen der Gesellschaft sind es allein, welche di hältnisse bedrohen, da man die produktive Macht der zu wenig achtend, eines Theils zu viel Anspruch Leben macht und anderntheils mit socialistischen Ide herumschlägt, um, wohl möchte man sagen, Arbeit z nichten; denn das Eigenthum, welches Jeder in seiner Arbeit hat, ist wie die ursprünglichste Grundlage a dem Eigenthums, so auch das heiligste und unvcrle Gut. — Das Vermögen eines Armen liegt in der Km Geschicklichkeit seiner Hände, und wenn man ihn vcch wollte, diese Kraft nach seinem Gutdünken zu verrve wäre dieß ein offenbarer Eingriff in sein Eigenthum; i hat man verhindert, daß der Arme arbeiten konnte, rend daher socialistischer Unsinn einem Theile der Ges« die Köpfe verdreht, so beschließt man zugleich ohnmaj hierdurch über das Recht des Eigenthums den El brechen, denn es liegt kein Zweifel vor, daß nicht jed beiter, solchem im socialrstischen Leben sich gedacht, di sicherung gegeben werden kann, seine Arbelt, sei sie Leistungen gemäß noch so gering, gegen gleiches Kapil zutauschen, als einer weit größern geistige Anstrengu forderliche Arbeit nach gleicher Länge der Zeit zu Theil mithin würde der von der Vorsehung geistiger Bega seines größern geistigen Eigenthums zu begeben habe man müßte eben so gut wle man Spirituswaagen hat, Grademesser des menschlichen Geistes erfinden, und je Einer solche Kräfte in die Gemeinschaft der heiligen ler einwirft, je nachdem bekommt er solche von dem wirthfchaftshof vergütet. Doch Scherz bei Seite! sol sinn vom socialen Leben konnte sogar hochgebildet sein w» Männern im neunzehnten Jahrhundert die Köpfe im fchen Vaterlande verdrehen! Aus welchem Grunde a dieß möglich? fragen wir uns: weil sie zu wenig N ökonomen waren und aus dem Grunde die Macht der zu wenig zu beachten wußten! — Doch wird man wir sind uns als Menschen Alle gleich und nützen sellschaft in gleicher Weise, obgleich in anderer Art müssen daher auch gleiche Rechte haben! Ja, sage i Mensch sollte Jeder gleiche Rechte haben, doch als 9 oder spätestens am vorbedachten 18. December, an welchem Tage die königl. NecrutirungS-Eommission von Vormittags 8— 12 und von 2^5 Wr Ms deiw SchiesihquSsaqle zu Plauen versammelt sein wird, zu übergeben htbenuiindenwfpätcw«inDhekde ReclannttiSneP berücksichtiget norden können. ,, -,..i . Da hiunächst wahrzunchmcn gewesen, dast die Vorschrift in tz. 42 der Ausführungsverordnung zum Gesetze vom 1. Augu wornach die zu gestehenden Mannschaften aus jedem Orte in den Städten durch ein Mitglied des StadtratHS, auf'dem Lande durch den ih Vorstand oder eine Gerichtsperson bekufö nöthig werdender Auskunftsertheilung, nach dem Gestellungsortc begleitet werden sollen, »ich, balben genau befolgt worden ist, so werden die Obrigkeiten des hiesigen Bezirks hierdurch ganz besonders auf diese gesetzliche Vorschrift sam gemacht und veranlasst, dafür Sorge zu tragen, daß derselben gehörig nachgcgangen werde. Plauen, am 6. November 1849. . Königliche AmtShauptmannschaft das. > ..... In einstweiliger Verml