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634 Ein jede- gemeinschaftliche Jagdrevier darf von den Jagdbe- rechtigten nicht in der Gesammtheit, sondern kann, weil außerdem > die baldige Vernichtung der jagdbaren Thiere, wie tägliche Gefahr § für Gesundheit und Leben von Menschen zu befürchten, jedesmal nur von vier und bei mehr als 20 Zagdberechtigten höchsten- von sech- Personen der Reihe nach begangen und beschossen werden. i Die Bildung der deshalb erforderlichen Abtheilungen der Zagdberechtigten zu Ausübung der Jagd abwechselnd nach Tagen oder Wochen wird den Gemeindevorständen überlassen. 2) Ein solcher Jagdberechtigter darf nur mit einem einzigen Ge wehr da- Revier beschießen oder beschießen lassen. Verpachtung oder Ueberlassung deS individuellen Jagdrechts an Andere findet nicht statt, wohl aber sind Abtretungen von jagdbaren Grund und Boden gegen Austausch oder sonstige Vergütung an andere Jagd reviere zu deren bessern Abrundung zulässig. 3) Den Eigenthümern von Häusern von nicht mehr Grundbesitz al- einem Garten am Hause »der einem Grundstücke im Dorf raume, steht das Befugniß zur Jagd nach §. 4 der angezogenen Generalverordnung nicht zu. 4) Der ungehinderte Uebertritt von einem Jagdrevier in ein an dere- dazu gehörige Jagdgrundstück über fremdes Jagdgebiet ist, dafern auf andere Weise nicht dazu zu gelangen, keineswegs zu verwehren. 5) An Sonn- und Festtagen ist während des Gottesdienste- die Ausübung der Jagd nicht gestattet, sowie auch überhaupt Treib jagden, bei der zur Zeit noch anzunehmenden Unerfahrenheit im Gewehrführen, den Dorfgemeinden für jetzt nicht jugelassen wer den können. «) Da- Legen von Schlingen und Netzen, das Fallenstellen und Kodern deS Wildprets wird als jagdwidrig hiermit untersagt. 7) Die Rittergüter bilden mit ihren dazu gehörigen Beh einen Jagdbezirk für sich und es hat so wenig die Dvrsgi das Recht, den Rittergutsboden zu bejagen, als die Ritt befugt sind, den Jagdbezirk der Dorfgemeinde zu beschieß wäre denn, daß die Besitzer von Rittergütern sich zugl Besitz von bäuerlichen Grund und Boden befänden, du dessen, wenn er nicht schon vorlängst zu ihrem Jagdbezirk gewesen, dasselbe gilt, was vorstehend im Allgemeinen bestim 8) Das Einhalten der geschlossenen Zeiten bleibt, sowie Li schrift über das Verbinden des Schlosses beim Begehen Jagdgebiet- mit Schießgewehr allenthalben bei Kräften. Contraventionen gegen diese Anordnungen werden m individuellen Geldbuße von 1 bis 20 Thalern ebenso ge al- überhaupt alle andere polizeiliche und strafrechtliche Best gen für Jagdercesse und Jagdvergehen in keiner Weise für hoben zu achten sind. Plauen, am 20. August 1849. Königl. Justiz» Beyer. Bekanntmachung. Wegen eine- an der Elsterbrücke bei Rosenthal vorzun den Reparaturbaues wird während der Zeit vom 5. Septbr. früh 5 Uhr bis zum 7. Septbr. Abei die Passage auf der Plauen-Hofer Chaussee an diesem Puu hemmt sein und es hat daher der Verkehr zwischen Plavl Hof während dieser Zeit den Weg über Oelsnitz zu nehme zur Nachachtung für daS betreffende Publikum hierdurch zur lichen Kenntniß gebracht wird. Plauen, am 30. August 1849. Königl. Straßenbau-Commiss v. Carlowitz, v. Feilitzsch Zündkalender auf den Monat September 1849. vut von bis vat. von bis vat. von bis Da.. von bis 1 2 3 4 5 6 7 8 - - - Mondschein. Plauen, am 31. Augu 9 10 11 12 13 14 15 16 1849 84 Abend 84 „ 84 „ 84 „ 84 « 84 ,, 8 „ 8 „ 104 Abd. 114 „ 12 „ 12 l2 „ 12 „ 12 „ 12 „ 17 18 19 20 21 22 23 8 Abend 8 „ 8 „ 8 „ 84 « 9 „ 94 12 Abend 12 „ 12 „ 12 „ 12 „ 12 „ 12 „ 24 25 26 27 28 29 30 D e Mondschein. r Rath. Subhastations - Patent. E- sollen die zur Wilhelm Seidelschen ConcurSmasse gehöri gen Grundstücke, al-: 1) ein Reinwärt-feld sub Nr. 842 de- Flurbuch-, 219 lU R. groß, mit 5,zo. Steuer-Einheiten belegt, auf 130 Thlr. tarirt, und 2) ein Feld an der Falkensteiner Straße, sogen. Penattheil, eireu 1 Schock weit, auf 30 Thlr. tarirt, mit jährlichen ErbzinS zur Stadtcasse belastet und noch membriren, den zweiten November 1849 öffentlich und neeessario an die Meistbietenden verkauft Diejenigen, welche diese Immobilien zu erstehen gesomi werden hiermit geladen, beregten Tage- Vormittags vor