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nd noch keine« erheblichen praktischen Erfolges zu erfreuen ba- so werden doch die Verhandlungen, wie sie in edelster Absicht gar manches edle Saamenkorn ausstreuen, welches auch reichlicher Fruchtung nicht ermangeln wird. Wünschens- und auch ausdrücklich als angelegentlichster Wunsch sie Urhebern des grossartigen Unternebmens ausgcspro- irch daß die „in geistiger und sittlicher Beziehung so bochstehende ick möglichst zahlreich auf jenem Kongreß vertreten werde, idren Antheil an den Erörterungen zu bieten, als um durch Mctzcugniß abzulegen für die Zeilgemäß- >d dui^U ^occkmäßigkeit des Unternebmens überhaupt. rden. I » MiM chützM lern deutsche Blätter den Altvater der neuen europäischen Po- 'e sterben ließen, oder mit einem erweichten Gehirn aus- bl lcdl derselbe wohl und sehr klaren Geistes — wie man aus — in Nicbmond und beobachtet mit Vergnügen, wie in Oesterreich, nur mit etwas weniger liebens- er fair, neue Wurzeln treibt. Als er die Rackrichl von soll er geäußert haben: Den Spaß will ich meinen MMndcn gerne lassen, aber ihren Wunsch denke ich noch nicht "Mm. Während man mich ein paar Mal wöchentlich zu Brighton - sodtenbetle liegen läßt, genieße ich die ländliche Rube in Vcrj^l. Plein wahres Uebel, und von dem ich nicht genesen werde, ^HUnW suchuM-^— — sertaM I Bekannt» I Bekanntmachung. Mhdem dem Kaufmann M Christian Rabenstein zu Plauen M Ansuchen Concession zu Uebernahme einer Agentur der klä. Mobiliar-Feuerversicherungs-Anstalt für den hiesigen :rn, nMkltbtilt worden ist, so wird solches in Gemäßheit der Ver- stn, j^vom 13. December 1836 andurch zur öffentlichen Kennt- rderl.Mcht. MM"' <"N August 1849. g keM König l. Amtshauptmannschaft das. n bM Zn Interims-Verwaltung: 'M v. Carlowitz. ngezM M W Bekanntmachung. che AM dcr am 28. Juli dieses Jahres stattgcfuudenen Confcrenz versammelten Jagdberechtigten den Beschluß gefaßt, die ^Mf idren Grundstücken gemeinschaftlich und gegenseitig aus- Dieser Beschluß wird zugleich mit der Ver- ntwaMz, daß an Sonn - und Festtagen die Jagdausübung "" MWen dürfe, hierdurch bekannt gemacht und dabei bemerkt, der Jagd, welche in einer von der getroffenen abweichenden Weise erfolgt, durch die Verordnung ig Mts. mit einer Strafe von 1 bis 20 Thalern oder Gefängnißstrafe für jeden Contraventionsfall 16. August 1849. Der Rath. E. W. Gottschald. ______ — - Bekanntmachung. Freitag, den 24. August d. IS. ist freilich das hohe Alter. Ich wünsche meinen Gegnern allen, diese Hauptnolh eben so rüstig zu erreichen und zu bestehen), wie ich. Ein Mittel zum Zwecke ist die Muhe deö GemütbeS. Ich glaub« deren mehr als die Gegner meiner Grundsätze zu besitzen. Sebr zu beachten ist, wie große Aehnlichkeit daS Berhältniß der jetzt gewählten constituirendcn Versammlung in Würtemberg zum Mini sterium Römer in s incr ganzen Gestaltung mit den Berhältniffen der letzten sächsischen Hammern zum sächsischen Märzministerium hat. Die demokratisch-republikanische Partei Hal bei den Wahlen gesiegt, während sich die constitutionelle Partei sehr indifferent größtenlhrilS von den Wahlen zurückgezogen batte. Dabei hat ein großer Theil der demokra tischen Kandidaten und der Volksvcrcine in ihr Programm pro Form» die Unterstützung des jetzigen Ministeriums ausgenommen. Das Mini sterium ließ sich dadurch nicht täuschen, mußten die Wahlen als ein Miß trauensvotum ansehen und hat danach seine Maßregeln genommen. Da aber ein Ministerium aus der radical - demokratischen Partei nur der Ruin des Landes wäre und ein reaktionäres das ganze Volk fast gegen sich hätte, so erscheint die beschlossene Beibehaltung des jetzigen Mini steriums als der einzige Ausweg. — Es möchte daraus ankommen, ob das Ministerium nicht seine Hrast an Einigungsversuchen mit der neuen Hammer — wie damals in Sachsen — unnütz verschwendet, sondern so fort an den Willen des Volkes appellirt. i a eh u n g e n Vormittags 12 Uhr soll im hiesigen Rathhause die Jagd auf den Plauenschen Commungrundstücken und in der Hospitalwaldung in Sechs verschiedenen Revieren auf 1 Jahr meistbietend öffentlich verpachtet werden. Pachtliebhaber werden daher hierdurch eingeladen, an de« ge dachten Tage zur bestimmten Stunde im hiesigen Rath-au-saale sich einzufinden, ihre Gebote zu eröffnen und des Weiteren sich zu gewärtigen. Ueber die Größe und die Grenzen der einzelnen Reviere, so wie über die Pachtbedingungen wird vor dem Termine auf An melden an Rathsexpeditionsstelle Auskunft ertheilt werden. Plauen, den 17. August 1849. Der Rath. E. W. Gottschald. Bekanntmachung. Bei der am 28. Juli dieses Jahres stattgefunvenen Ausloosung hiesiger Stadtschul-Schuldscheinesind folgende Scheine gezogen worden: Lut. No. 141 zu 100 Thalern, „ 8 „ 86 und 131 ü 50 Thaler, „ 6 „ 25, 58, 72 und 131 ä 25 Thaler. Den Inhabern der ausgelovsten Schuldscheine werden daher die Capitalbeträge, auf welche sie lauten, hierdurch dergestalt ge kündigt, daß mit Ablauf der planmäßigen ^jährigen Kündigungs frist, und zwar den 31. December dieses JahreS gegen Rückgabe der Schuldscheine nebst dazu gehörigen Zinsleisten und noch nicht fälligen Zinsscheinen den Inhabern der gekündigten Stämme nebst Zinsen bis zum gedachten Tage berechnet, in hiesiger Stadtcasse ausgezahlt werden sollen. Nach Ablauf einer weitern vierwöchend, lichen Frist werden die unerhobenen Capitalien auf Kosten der säumigen Gläubiger bei dem hiesigen Königlichen Justizamte depo- mrt, Zinsen davon auch vom 1. Januar 1850 weiter nicht bezahlt. Plauen, den 14. Aug. 1849. Der Rath. E. W. Gottschald.