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oigtländischer Anzeiger. Sechszigfter Jahrgang Verantwortliche Redaction: 0 r. G I a . DruS und Verlag von Moritz Wieprecht da Plauen. AbonnementSpreiS für dieses Blatt, auch bei Beziehung durch die Post, 1 Thlr. 6 Ngr. -- Die JnsertionSgebühreu den mit 1 Ngr. sch: die gespaltene CorpuS-Zeile berechnet, größere Schrift nach Verhältniß des.Raumes. — lag. 1». Juni »8LV Dolksfchuüehrer und die Politik. »n es unläugbare Thatsache bleibt, daß viele Volks- »r in der neuesten Zeit statt mit den Arbeiten ihres den Berufes, der ein hochwichtiger ist, mit Politik Migt haben, daß sie zum Nachthcil ihres Amtes diesem gebührenden Achtung viel zu sehr an politischen n und Volksversammlungen sich betheiligt haben; ehrerversammlungen sogar beschlossen haben, in den er Lehrgegenstände die Politik aufzunehmen, ja, wenn e diese sogar an die Stelle des Religionsunterrichtes Men wollten: so möchte es wohl an der Zeit sein, Sorte über das Verhältniß des Volksschullehrers zur ;u sagen. on die Römer hatten den Grundsatz: „Nicht für die sondern für das Leben lernen wir," mit welchem sie hinwiesen, daß in der Schule dasjenige zu lehren lernen sei, was im bürgerlichen und gesellschaftlichen Gig und nützlich ist, wozu das Lesen, das Schreiben s Rechnen in erster Reihe gehören. 'Die Schule soll ^end so bilden, daß ihre Zöglinge in den Stand ge- rdcn, als verständige Menschen, als gute Bürger des s ihr Fortkommen im späteren Leben zu finden und «Platze, den die Vorsehung ihnen anweiset, für ibr und für das allgemeine Wohl zu wirken, wobei die " die Grundlage bilden und die stete Leiterin sein «daher als Hauptsache gelten muß. Soll aber dicß iel erreicht werden, so muß der künftige Staatsbürger Mflsmann auf der einen Seite mit der Erde, ihren Hm, ihrer Eintheil ung in die verschiedenen Staaten "in diesen geltenden allgemeinen Einrichtungen, Ge- kno Pflichten, sowie auf der andern Seite mit dem, »Laufe der Zeiten geschehen ist und was von Menschen und Böses vollbracht worden, bekannt gemacht werden, muß vorzüglich das in's Auge gefaßt werden, was We und für den Stand des künftigen Bürgers das ße ist, woraus von selbst folgt, daß die Kenntniß des >ls des weiteren und engeren Vaterlandes, dem der S angehört, vor dem Fremden den Vorrang haben 8ür unsere Jugend wird daher Europa, Deutschland besondere Sachsen besonders wichtig sein und demnach "ttlandskunde Gegenstand des Unterrichts sein müssen, "bei wird die bestehende Verfassung des Vaterlandes >< aus derselben fließenden Rechte und Pflichten ganz zu beachten und zu erklären sein, damit der zum Manne gereifte Zögling von der Schule her wisse, welcher Vorzüge sein Vaterland und dessen Verfassung sich erfreut, welche Rechte der Bürger desselben hat und in Anspruch nehmen darf, welche Pflichten er aber auch zu erfüllen hat, wenn er zum Wohle des Vaterlandes als Mensch und Christ das Scinige beitragen und ein ruhiges und zufriedenes Leben in aller Gottseligkeit und Ehrbarkeit führen will. Dahin zu wirken, ist den Volksschullehrern in Sachsen besonders zur Pflicht gemacht, denn in der Verordnung zum Volksschulgesetz von 1835 heißt es im 30. Paragraph wörtlich: „Dabei (nehmlich beim Religionsunterricht) ist in sonder heil dahin zu wirken, daß den Kindern die Pflichten der Treue gegen das Regentenhaus, der Liebe zum Vaterlande und zur vaterländischen Verfassung des Gehorsams und der Achtung gegen die Landesgesetze und die geordneten Obrig keiten und Behörden durch Beweggründe ächter Gottesfurcht wichtig gemacht und die Keime zu allen bürgerlichen Tugenden in ihr Gemüth gepflanzt werden." Die Belehrung über vaterländische Einrichtungen soll nach Paragraph 35 bei der Mitthcilung gemeinnütziger Kenntnisse Statt haben. Wenn nun dieser Verordnung in allen Volksschulen neben gutem Religionsunterrichte, der täglich ertheilt werden soll, und neben dem Unterrichte im Lesen, Schreiben und Rechnen und in der Anfertigung von Rechnungen und den im gemeinen Leben verkommenden und nöthigen schriftlichen Aufsätzen Folge geleistet würde, dann müßten die allermeisten Zöglinge bei ihrer Entlassung auS der Schule und ihrem Eintritt in das bürgerliche Leben be fähigt sein, als gute Bürger ihr Leben zu führen. Uebsr die verschiedenen Staatseinrichtungen und Regierungsformen kann eine kurze und faßliche Belehrung bei der Erdbeschreibung und Geschichte ihren Platz finden. Das möchte aber auch das sein, was von politischen Dingen für Schüler in Volksschulen hinreichend ist, was darüber hinausgeht, dürfte meist überflüssig, in einzelnen Fällen wohl gar schädlich werden. Niemand wird es dem Volksschullehrrr verargen, wenn er, um seinen Platz als gebildeter Man würdig eiozunehmen, aus guten Schriften über Gegenstände der Politik und Statistik sich gründlich zu belehren sucht, wenn er bei dem Lesen von Zeitschriften aufmerksam den Gang der Ereignisse beobachtet und in ihyen der Menschen That und Gottes Rath aufsstcht und unterscheidet. Rühmlich und verdienstlich ist eS, wenn der Lehrer der Jugend auch ein solcher für die Aeltcrcn wird.