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Bekanntmachungen. Kirchliche Anzeigen. Am 18. Sonntag nach Trinital., drm Erndte - Dankfcst, prcdigt in der Stadtkirche Vormittags Herr Vasco, prim. B e » e r und Nachmittag- Herr Stadtdiacon. Schweinitz. (Pred (§ol!eg.^ In der (Äottesackerkirche Lormillags halb 11 Uhr hält Herr IVU». Horlebect die Hofersche Legatpredigt. Sleekbriefserledigung. Die von uns in No. 68 dieses Anzeigers steckbrieflich verfolgte Christiane Friederike Wilhelmine Müller von hier ist aufgegriffen und erledigt sich dadurch der hinter derselben er lassene Steckbrief. Elsterberg, den 15. Septbr. 1845. Das Stiftungsgericht daselbst. F. Steinhäuser, GO. Bekanntmachung. In der Nacht vom 2. zum 3. Septbr. a. e. sind ans der hiesigen Pfarrwohnung, und zwar aus der Wohnstube parterre, mittelst Einbruchs die in dem angefügtcn Verzeichniß angegebenen Gegenstände dieblich entwendet worden. Da bis jetzt, aller Be mühung ungeachtet, die entwendeten Sachen nicht wieder zu er langen, auch die Diebe nicht ausfindig zu machen gewesen sind, so machen wir diesen Diebstahl andurch öffentlich bekannt und er suchen alle Polizeibehörden, zu Wiedererlangung der gestohlncn Sachen und zu Entdeckung der Diebe mitzuwirken, auch uns, dafern sich Jndicien zeigen sollten, sogleich Nachricht zugehen zu lassen. Mißlareuth, am 17. Sept. 1845. Adel. Feilitzschische Gerichte das. vr. Steinhäuser, vir. guck Verzeichnis der entwendeten Gegenstände. 1) Eine tombackene große Uhr aus einem Kästchen mit dem Namen Oüaus cke tonst auf dem Zifferblatte, 2) zwei silberne Eßlöffel, der eine mit kV und der andere mit HI., 3) ein dergl. Kaffeelöffel mit V, 4) eine Kaffeekanne von Zinn mit 1^. 1^. 5) 7 Stück zinnerne Teller, 5 Stück mit 6. kV kV bezeichnet und 2 Stück unbczeichnet, 6) ein Umschlagetuch von Wolle und Seide, mit rothem Grunde und bullten Blumen durchwirkt, 7) ein Fraucnoberrock von Köper, grün und gelb gestreift, 8) ein Kinderobcrrock, roth und blau gestreikt, 9) ein Stück rotheu Thibet, zu einem Kinderkleide vorgerichtet, 10) eine wollene Schürze, roth und schwarz, mit schwarzer Schnur und Quaste, 11) 3 Fraucnhcmden, mit 6. kl Al. bezeichnet, 12) 4 weiße feine Schnupftücher, 1 mit kV kl. Al., — 1 mit Paulino, — 1 mit ^Vnna und 1 mit p. Ik bezeichnet, 13) ein großes Tischtuch mit lk, 14) ein Handtuch mit Ik gezeichnet und 15) ein Paar lederne Pantoffel. Bekanntmachung. Von dem Gesetz- und Verordnungsblatte für das Königreich Sachsen ist das 11. Stück vom Jahre 1845, enthaltend: 51. Decret wegen Concessionirung der Chemnitz - Risaer Eisenbahngesellschaft und wegen Bestätigung ihrer Sta tuten; vom 1. Juli 1845. 52. Decret wegen Bestätigung eines Nachtrags zu den Sta tuten der landständischen Hypothekenbank für das Konigl. Sächsische Markgrafenthum Qberlausitz; vom 31 .Juli 1845. 53. Verordnung des Justizministeriums an das Stadtgericht zu Leipzig, das Prakticiren vor dem Handelsgerichte daselbst betreffend; vom 11. August 1845. ^4^ 54. Verordnung zu Publieation eines Bundesbeschlusses über die Bestrafung des Negerhandels; vom 18. August 1845. 55. Verordnung zu Publieation des zum Schutze der lite rarischen und artistischen Erzeugnisse gegen Vervielfältigung auf mechanischem Wege unterm 21. Juni 1845 gefaß ten Bundesbeschlusses; vom 16. August 1845. 56. Verordnung, den Aufschub der Niederjagd in den nach benannten Amts- und Gerichtsbezirken des Dresdner Kreis- directionsbezirks betreffend; vom 22. August 1845. 57. Bekanntmachung eines Rechtssatzcs; vom 16. August 1845. 58. Verordnung, das Ausschreiben der katholischen Kirchcn- anlage betreffend; vom 21. August 1845. hier eingegangen und in hiesiger Rathserpcdition zum Lesen ans- gelegt worden. Plauen, den 12. Septbr. 1845. Der Rath. F. Gustav Fincke. Bekanntmachung. Um Irrungen wegen des Sturmläutens zu vermeiden, hat die Kircheninspection folgende neue Ordnung des Kirchthurm - Läutens beschlossen: . 1) Die oberste kleine, sogen. Drcien-Glocke wird außer zum Sturm nie allein geläutet. 2) Die Manen-Glocke läutet zu Morgen und Abend, zur Betstunde, und zum Kreuz bei Begräbnissen. 3) Die Glocke im linken Thurm läutet am Bußtage nach dem Amen. 4) Uebrigcns bewendet Alles bei der bisherigen Einrichtung. 5) Diese Ordnung tritt mit dem 28. September 1845 in's Leben. Plauen, den 4. Septbr. 1845. Die Kirchen - Inspection. Al. Fiedler, Eph.-Verw. Der Rath. F. Gustav Fincke. Armenpflege Jeder hiesige Arme, welcher Unterstützung sucht, hat sich zu nächst bei dem Herrn Bezirksvorsteher des Hauses, worin er wohnt, zu melden. Die Herrn Bezirksvorsteher werden diese Meldungen liebreich annehmen und nach gehöriger Untersuchung der Verhältnisse bei der Armendeputativn vortragcn. Jeder Einwohner, der einen bedürftigen und würdigen Armen kennt, ist gebeten, der Armcndeputation davon Nachricht zu geben. Mit Dank wird man solche Hülfe und Theilnahme erkennen und benutzen. Plauen, den 17. Sptbr. 1845. Die Armendeputativn. F. Gustav Fincke.