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H. getauft: 363) Johann Chrn. Männels, Einw. in Klein friesen, S. Heinr. Ferd. 364) Mstr. Carl Ferd. Scheibners, B. u. Tischlers, S. Heinr. Rudolph. 365) Mstr. Carl Gust. Loltes's, B. u. Schuhm., T. Aug. Bertha. 366) Mstr. Carl Frdr. Künzels, B. u. Webers, T. Marie Auguste. 367) Mstr. Carl Louis Güthers, B. u. Webers, T. Pauline Caroline. 368) Mstr. Joh. Glied.Wittigs, B. u. Schneiders, T. Julie Marie. 369) Mstr. Franz Alwin Ha noldts, B. u. Webers, S. Wilh. Gustav. 370) Mstr. Anton Feilers, B. u. Webers, S. Carl Gustav. 371) Mstr. Ernst Jul. Ostmanns, B. u. Webers, S. Carl Bernhard. 372) Hrn. Franz Traug. Ferd. Leuchts, B. u. Besitzers der Neumühle, T. Amalie Louise. 373) Hrn. Chrn. Wilh. Fritzsche's, B. u. Müllers, T. Bertha Auguste. 374) Joh. Gfried. Thoß's, Hausknechts, S. Friedr. August. 375. 376) zwei Uneheliche. III. beerdigt: 217) Chrn. Frdr. Ruderts, beg. Einwohn, in Meßbach, Ehefrau, Job. Christ, geb. Baumann, 46 I. 6 M. 13 L. 218) Mstr. Christ.-Glieb. Wolf s, B. u. Webers, S. Julius Ludwig, 7 M. 6 L. 219) Johann Michael Schmidts, B. u. Maurers, S Christian Frdr., 8 I. 220) Mstr. Johann Leonhard Albigs, B. u. Tischlers, T. Joh. Aug. Theresie, 37 I. 4 M. 16 T. 221) Johann Georg Schultze, Richter u. ans. Einw. in Reusa, 68 I. 11 M.27T. 222) ein Unehel. Bei einem hier in Untersuchung befindlichen hiesigen Einwoh ner sind unter andern Gegenständen auch ein feiner schwarzer Tuchfrack, modern gemacht, ein Paar dergleichen Beinkleider mit schmalem Latz, ein Paar lichtgrauc Caschemirbeinkleider mit breitem Latz, eine Quantität weißes gebleichtes baumwollenes Garn No. 50, gefunden worden, über deren Erwerb sich derselbe nicht gehörig hat ausweisen können und es entsteht sonach der Verdacht, daß diese Gegenstände entwendet sind. Gerichtswegen wird daher solches hiermit nicht nur öffentlich bekannt gemacht, sondern es werden zugleich auch alle diejenigen Personen, denen dergleichen Gegenstände in diesem, oder dem vergangenen Jahre etwa abhanden gekommen sein sollten, hiermit aufgefordert, hierüber Anzeige bei uns zu erstatten und nach Be finden der Ausantwortung der ihnen entwendeten Sachen gewärtig zu sein. Unterlauterbach, den 21. Juli 1845. Die Gerichte daselbst. Kasten, GD. Bekanntmachung. Das Königl. Hohe Ministenum des Innern hat wiedcrnm für das nächste Winterhalbjahr die Fortsetzung des Unterrichts in der für den Unterricht im Mühlen- und Maschinenbau, Brun nen- und Rohrarbeiten rc. im Jahre 1841 zu Freiberg begrün deten, mechanischen Baugcwcrkenschule beschlossen und cs soll auch diesmal neben dem für die Schüler des vorigen Semesters statt findenden zweiten Cursus die Eröffnung eines ersten stattfindcn. Indem solches zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, ist zu bemerken, daß der Unterricht in beiden Cursen mit dem 3. No vember ds. Js. beginnt, und werden diejenigen, welche an diesem Unterrichte Theil nehmen und sich nach Befinden späterhin zur selbstständigen Ausübung ihres Gewerbes als Mühlenzeugarbeiter, Brunnen- und Rohrmeister nach tz. 14 der Verordnung vom 14. Januar 1842 befähigt machen wollen, aufgesordert, sich baldigst und längstens bis zum 25. October bei dem unterzeichneten Di- rectorium persönlich anzumclden, Zeugnisse über die erfolgte Blat ternimpfung, die Confirmation und das bisherige Wvhlverhalten, sowie über genügende Fertigkeit im Lesen, Schreiben und Rech nen beizubringcn, oder sich einer Prüfung über ihre Kenntnisse zu unterwerfen, worauf sie der Resolution über ihre Aufnahme sich zu gewärtigen haben. Freiberg, den 13. August 1845. Der Direktor der mechanischen Baugewerkenschule daselbst, Amtshauptmann v. Z a h n. 1 1 1 1 1 1 1 Semmel- und Brodtaxe in der Kreisstadt- Plauen, nach welcher Paar Semmeln für 2 Pfennige. „ Pfennigbrode Dreierbrod . . . . . 4 7 . 11 Loth 3 Qutch. wiegen, demnächst weißes Brod von 2 Pfd. . . .1 Ngr. 6 Pf. hausbackenes Brod von 2 Pfd. . . 1 „ 4 „ dergl. von 4 Pfd. . . . . 2 „ 8 „ dergl. von 6 Pfd. . . . . 4 „ 2 „ kostet und wohl ausgebacken sein soll, wobei zu bemer ken, daß das Brod nur nach dem in der Taxe aufge stellten Gewichtsbetrage verkauft werden darf. Das Geben von Zulagen ist unstatthaft und bei einer, bei Wiederholung zu erhöhenden, Strafe von einem Thaler für jeden Contraventionsfall untersagt. Plauen, am 18. Aug. 1845. Der Rath. E. W. Gottschald. Ein heute gefundener genähter Kragen kann hier vom Eigcn- thümer abgeholt werden. Stadtgericht Plauen, am 18. August 1845. Haußne r. Oeffentlicher Aufruf. Nachdem sämmtliche Grunkstücksfolicn, aus denen das Grund- und Hnpothekenbnch des Dorfs Wohlbach bestehen soll, nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 6. November 1843 zur Ein tragung in das Grund - und Hypothekenbuch vorbereitet worden sind; so wird solches und daß der Entwurf des Grund - und Hypothckenbuchs für Alle, die daran ein Interesse haben, in der Expedition des unterzeichneten, in Markneukirchen wohnhaften Ge- richts-Dircctvrs zur Einsicht bereit liegt, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daher Alle, welche gegen den Inhalt dieses Grund- und Hypothekenbuchs, wegen ihnen an Grundstücken des Orts zustehender dinglicher Rechte etwas cinzuwendcn haben moch ten, aufgefordert werden, diese Einwendungen binnen einer Frist von sechs Monaten und spätestens den sechsten December 1845 bei den unterzeichneten Gerichten anzuzcigen, unter der Verwar nung, ausserdem dieser Einwendungen dergeftallt für verlustig ge achtet zu werden, daß ihnen gegen dritte Besitzer und andere Realberechtigte, welche als solche in das Grund- und Hypothckcn- buch eingetragen werden, keinerlei Wirkung bcigelegt werden wird. Wohlhaußen mir Wohlbach, am 20. Mai 1845. Adel. Römersche Gerichte das. K. H. Th. Staudinger, Ger. Dir. Edictalladung. Auf die von dem Mußlinhändler Herrn Robert Müller hie-