Volltext Seite (XML)
250 Bei dem von der Verfasserin oder dem Verfasser (Letz terer wird die schuldige Artigkeitsform des Vortritts der Damen nicht übel nehmen!) referirten Falle stehen die Ge sellschaft der Freundschaft, als Klägerin, und die Local- baucommission, als Beklagte, einander gegenüber, und bei dem Stadtgerichte ist der Proceß anhängig. Wenn nun mit Bezugnahme auf öffentliche, eines An erkenntnisses nicht bedürfende, von allerhöchster Behörde be stätigten Urkunden, letztere bei dem Gerichte auf Strasver- bote gegen einen Dritten, den an jener Scheuer sich ver greifenden und ihr Vorkaufsrecht vernichtenden Böttcher meister Merkel, antrug, so mußte diesem Gesuche deferirt werden, indem die erwähnten Dvcumente das Vorkaufs recht der genannten Gesellschaft beweisen. Bei Wiederholung des Versuches des Einreißens be- regter Scheuer, wiederholte genannte Gesellschaft von Neuem ihre Anträge auf Strasverbote. Diese wurden vom Stadt gerichte gegeben und vollzogen, jedoch nicht in der Quali tät einer Parthei gegen eine Verwaltungsbehörde, sondern in der Eigenschaft des Proceßgerichles. Von einem feindlichen Agiren des Stadtgerichtes gegen die Verwaltungsbehörde vermag demnach nicht die Rede zu sein. Als Gegner stehen sich, wie bereits oben erwähnt, die Gesellschaft der Freundschaft an einem, und die Localbau commission, so wie Merkel und Frau Kaufmann Brückner Kirchliche Anzeigen. Am 11. Sonnt, nach Trinit. hält in der Stadtkirche Vormttt. Hr. ?a8t. Preßler von Langcnbuch seine Circularprcd.; Nachm. pred. Hr. Bürgerschulledrer Hüttig. — In der Gottesackerkirche hält früh ^6 Uhr Hr. Stadtdiac. Schweinitz die Garisch'sche Legatpred. — Mittwochs darauf bei der allgemeinen Beichte früh um S Uhr hält HnLanddiac. IVI. Steinhäuser 86ii. die Rede. Der auf der rechten Seite der Altarhalle in hiesiger Stadt kirche 1 Treppe hoch befindliche und dem in der Heilanstalt zu Colditz befindlichen geisteskranken Herrn Kaufmann Friedrich August Eichhorn von hier zugehörige Capellenantheil von 2 Fenstern, soll auf Antrag dessen Zustandsvormundes kommenden 18. August 1845 Mittags um 12 Uhr auf hiesigem Stadtgerichte an den Meistbie tenden unter den vor Beginn der Licitation bekannt zu machenden Bedingungen öffentlich versteigert werden. Erstchungslustige werden daher hierzu ergebenst eingeladen. Stadtgericht Plauen, am 24. Juli 1845. Haußner. Oeffeutttcher Aufruf. Nachdem sämmtliche Grundstücks - Folien des Grund - und Hnpo- thekenbuchs für den Gcrichtsantheil Moschwitz des Dorfes Moschwitz nach den gesetzlichen Bestimmungen vorbereitet sind: So wird an- durch bekannt gemacht, daß der Entwurf des gedachten Grund- und Hypothekenbuchs für Alle, die daran ein Interesse haben, in der Privat - Expedition des unterzeichneten Gerichts-Directors zu Plauen zur Einsicht bereit liegt. am andern Theile, im Proteste gegenüber. Ward Gewalt angewendet, um der ersteren ihr Recht zu entziehen, so trifft dieser Verlust keinesweges das Gericht, sondern die Gesellschaft der Freundschaft. Die Auctorität des Stadtgerichtes fordert zwar, daß dasselbe den geschehenen, gewaltsamen Angriff auf seinen, in seiner rechtlichen Function agirenden, Beidiener nicht dulden kann und dulden wird. Da indeß dieses sich nicht, als eine Sache der Vergangenheit, sondern als ein den künftigen Tagen erst anheimsallender Gegenstand dalstellt; so bleibt die Ueberschrift jenes Aussatzes, so wie der von der Vergangenheit sprechende Inhalt desselben, so weit er sich auf feindliche Handlungen und Gesinnungen bezieht, welche die Justizbehörde gegen die Verwaltungsbehörde ge zeigt haben soll, völlig unpassend und unwahr. Mindestens kennt das Stadtgericht keinen Groll gegen die Verwaltungsbehörde, selbst in den Fällen nicht, wo cs bei Letzterer darauf dringt, die Hemmnisse und Hindernisse, welche in seine Geschästsbahn geworfen werden, zu beseitigen. Ob die Verwaltungsbehörde gleiche An- und Absichten hegt, muß die Verfasserin, oder der Verfasser jenes Auf satzes besser wissen; denn sonst würde sie, oder er, sich des gegebenen Urtheils enthalten haben. Plauen, am 30. Juli 1845. Haußner, Stadtrichter. «jungen. Es werden daher Alle, welche gegen den Inhalt dieses Grund- und Hypothekenbuchs wegen ihnen an Grundstücken des Dorfes Moschwitz, Gerichtsantheils Moschwitz, zustehender dinglicher Rechte etwas einzuwenden haben, hierdurch aufgefordert, diese Einwendungen innerhalb sechs Monaten und spätestens bis zum 1. Marz 1846 bei dem unterzeichneten Patrimonialgerichte anzuzcigen, widrigen falls sie solcher Einwendungen dergestalt verlustie gehen, daß den selben gegen dritte Besitzer und andere Realberechtigte, welche als solche in das Grund- und Hypothekenbuch eingetragen werden, keinerlei Wirkung beizulegen ist. Moschwitz, den 23. Juli 1845. Das Patrimonialgericht daselbst. Gustav Facilides, G.-D. A u e t i o n Auf Antrag der Erben weil. Frauen Christianen Sophien ver ehelicht gewesenen Siegel, gcborncn Grimm allhier, sollen künftigen eilften August u. c. von Vormittags 0 Uhr an die von derselben hinterlassenen Mobilien an Kleidern, Wäsche, Betten, Weberhandwerkszcug, Messing, Zinn, Kupfer, Haus und Wirthschafts - Geräthe u. s. w. in der am Altmannsgrüner Kirchstcige gelegenen Siegel'schen Wohnung öffentlich von uns ver steigert werden und macht man dies für Erstehungslustige auch hierdurch öffentlich bekannt. Treuen, den 30. Juli 1845. Das Stadtgericht. Grimm.